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Erster Hinweis zur Kfz-Steuer der Gerichte

Themenstarteram 12. Dezember 2005 um 5:59

Hallo,

wem es interessiert, hab ich auf den Campingseiten gefunden, betrifft aber uns hier:

http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/aktuell/05v3715.htm#top

Ich meine es ist der Hinweis, wohin es gehen sollte

Nordjoe

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31 Antworten
am 20. Januar 2006 um 11:38

Das haben die doch schon im Entwurf, aber der Beschluss von Köln besagt ja, dass das nicht rechtmäßig ist und somit müssen die eigentlich den Entwurf wieder ändern.

am 20. Januar 2006 um 14:29

Hallo Leidensgenossen,

verfügt jemand über Wissen im Bezug auf Umbaumassnahmen am Fahrzeug (z.B.: Einbauten), die es möglich machen, dem Besteuerungswahn der Menschen zu entgehen, die mit unserem Geld nicht wirtschaften können?

Ich meine aber ohne die Karosserie zu verändern (Türen zu nieten..etc. "wurde vom ~fachkundigen Landy-Händler empfpohlen").

Falls nicht, was kann bei Widerspruch am sinnvollsten angeführt werden?

am 20. Januar 2006 um 15:20

Da im Moment noch alles unklar ist - kann man auch keinen Umbau empfehlen od. planen, weil:

Meistens kommt es anders als man denkt.

Es hilft nur abwarten bis alles klarer wird od. mit Kat und Kaltlaufregler die Schadstoffnorm aufpimpen.

Die Euro-Norm-Besteuerung ist zur Zeit das einzig sicher verlässliche was es diesbezüglich gibt. Leider.

Themenstarteram 20. Januar 2006 um 19:14

Hallo 110er

wenn Du uns sagen kannst, wie die Politiker sich entscheiden werden, können hier viele Dir sagen, was dann als Maßnahme kommen sollte, so bleibt allenfalls den Bescheid anzufechten, wenn betroffen bist, zahlen wirst vorerst vermutlich leider müssen.

Nordjoe

Liebe Kollegen,

natürlich lässt sich unser Staat nicht einfach die schöne Einnahmequelle Kfz-Steuer durch europäisches Recht verstopfen. Im Notfall wird halt das Gesetz noch einmal geändert.

Merke: Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr!

 

Hier die entsprechende Mitteilung des Allrad-Kontors in Bremen (http://www.allrad-kontor.de/Newsletter/Newsletter01-06.pdf)

 

Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kürze zu erwarten

Durch den Wegfall der Pkw-Kombi-Regelung (§ 23.6a StVZO) gibt es Unsicherheiten bezüglich der finanzrechtlichen Zuordnung einzelner Fahrzeuge zu „Pkw“ (Besteuerung nach Hubraum) oder zu „anderen Fahrzeugen“ (Besteuerung entsprechend dem zGG). Der Bundesrat hat daher am 21.12.2005 beschlossen, einen Änderungsentwurf für eine rückwirkende Änderung des Kfz-Steuergesetzes zum 01.05.2005 in den Bundestag einzubringen.

Danach sollen folgende Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t als Pkw im Sinne des Kfz-

Steuergesetzes gelten:

• Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die entsprechend der EG-Betriebserlaubnisrichtlinie RL 70/156/EG den Lkw zugeordnet werden können,

• Mehrzweckfahrzeuge, die gemäß der RL 70/156/EWG nicht als Pkw gelten,

• Fahrzeuge, die als „Büro- oder Konferenzmobile“ zugelassen sind,

• „Pick-Up-Fahrzeuge“ die laut der RL 70/156/EWG Lkw sein können und

• Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Dies gilt für die unter 1 – 4 genannten Fahrzeuge unter der Voraussetzung, dass die der Personenbeförderung

dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist.

am 21. Januar 2006 um 9:18

.. und was ist mit den M1AF unter 2,8t ?

Zitat:

Original geschrieben von roboprof

Dies gilt für die unter 1 – 4 genannten Fahrzeuge unter der Voraussetzung, dass die der Personenbeförderung

dienende Bodenfläche größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ist.

Da hätten wir ja noch ein kleines Hintertürchen....

am 21. Januar 2006 um 11:54

Ja, und dieses Hintertürchen wird wohl auch bleiben, denn das sind dann definitiv nicht vorrangig für die Personenbeförderung ausgerichtete Fahrzeuge. Da können auch die nichts dran ändern.

am 23. Januar 2006 um 13:42

Anstatt der aus PKW- Sicht ungerechten Beteuerung hinterhezuweinen, sollte ihr mal mit der gleichen Energie wie beim Finanzamt bei den Kat- Herstellern vorstellig werden.

bei mir hat´s auch geholfen- ich habe einen D3 Kat für meinen 230GE und zahle nur noch 155,-€ Steuern.

Da ärgert sich das Finanzamt und die Umwelt freut sich.

Zitat:

Original geschrieben von Otto1

Anstatt der aus PKW- Sicht ungerechten Beteuerung hinterhezuweinen, sollte ihr mal mit der gleichen Energie wie beim Finanzamt bei den Kat- Herstellern vorstellig werden.

bei mir hat´s auch geholfen- ich habe einen D3 Kat für meinen 230GE und zahle nur noch 155,-€ Steuern.

Da ärgert sich das Finanzamt und die Umwelt freut sich.

Du hast teilweise sicher Recht. Es gibt aber auch sehr ungerechte Fälle wie z.B. meiner: Ich besitze einen Chevy Caprice Station Wagon (BJ - 86) mit einem geregelten Katalysator nach irgendeiner US - Norm. Da sich im Jahr 1993 als der Wagen von den USA nach Deutschland importiert wurde niemand um Abgas - Schlüsselnummern kümmerte sondern die Kombinationskraftfahrzeugbesteuerung angestrebt wurde, kam es so das der Wagen dieselbe Schlüsselnummer erhielt wie ein Auto ohne Kat. Mit Wegfall der Kombinationskraftfahrzeugbesteuerung bezahle ich nun für ein Auto, das seit 1986!!! mit Katalysator durch die Gegend fährt fast 1300.-€ Steuern im Jahr. Meiner Meinung nach zu viel. Heute habe ich den Wagen abgemeldet. Wahrscheinlich bekommt er ein sehr kurzes Saisonkennzeichen. Dafür werde ich meinen Trabbi jetzt als Alltags - Stadtfahrzeug aktivieren. Ob die Umwelt davon was hat?

Mit Sicherheit hat die Umwelt davon nichts.

Kann mir jemand sagen ob ich für meinen Toyota HDJ 80 , 4,2 Liter Hubraum, Diesel, Automatik einen Rußfilter oder Kat bekommen kann, wie teuer und was bringt es Steuerlich.

Gruß xita55

am 26. Januar 2006 um 20:10

Hi,

hat zwar nichts mit Steuern zutun, aber Interessant für die die eine LKW-Zulassung haben.

Müsste Lügen aber glaube ist § 21 der StVZO, es dürfen bis zu 7 Personen auf der Ladefläche von LKW´s zur Sicherung von Ladung mitgenommen werden.

Ohne Sitz und Sicherheitsgurt.

Also immer einen Bierkastern dabei haben, grins.

Gruss Ralf

am 26. Januar 2006 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von bunker

Hi,

hat zwar nichts mit Steuern zutun, aber Interessant für die die eine LKW-Zulassung haben.

Müsste Lügen aber glaube ist § 21 der StVZO, es dürfen bis zu 7 Personen auf der Ladefläche von LKW´s zur Sicherung von Ladung mitgenommen werden.

Ohne Sitz und Sicherheitsgurt.

Also immer einen Bierkastern dabei haben, grins.

Gruss Ralf

gilt leider nicht mehr seit 01.01.2006 --> Änderung der STVO

EINE Möglichkeit......

 

Hallo zusammen,

um die Diskussion hier zu vereinfachen, gebe ich Euch den Tip, sich mit PROALLRAD in Verbindung zu setzen.

Die Internet-Seite ist

www.proallrad.com

Hier erfahrt Ihr alles rund um das Thema Gewichtsbesteuerung, LKW usw.

Bei meinem Defender 300TDI habe ich bezgl. des Steuerbescheides Widerspruch eingelegt über RA Nehm & Coll.

Falls Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, kann der Anwalt auch nach Freigabe direkt mit dieser abrechnen.

DER VORTEIL:

Eine gemeinsame Musterklage aller Betroffenen, fabrikatsunabhängig.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich bei proallrad anzumelden.

Viele Grüsse

Schumi

Themenstarteram 27. Januar 2006 um 17:36

Hallo Schumi,

ganz so ist es nicht, denn .....

... wenn die Sache geklärt ist, wird das per Gesetz auf alle M1AF angewandt, vermutlich sogar auf die, die nur der Art nach M1AF sind, da gem. Grundgesetz kein Unterschied gemacht werden darf und gem. Steuergesetz ebenfalls nicht. Nach der derzeitigen Handlungsweise der Finanzämter kann man gerne Einspruch einlegen, muß aber zahlen oder eben, wenn die Zahlungshärte zu extrem ist eine Stundung der Steuer beantragen.

Der Hauptvortiel der Klagenden ist, das sie ab Einspruch dann ihre Steuer eventuell berechnet bekommen, jedoch alle anderen erst nach der Gesetzeskorrektur. Sicher ist, das diese Angelegenheit a) aufgebauscht wird, damit gewisse damit Geld verdienen können, weil viele hier Angst vor 200 und mehr Euro Steigerung haben; b) der Gesetzgeber eine Regelung schaffen muß, die alle Betroffenen, egal ob Klagende oder Stillhaltende gleichermaßen behandeln muß.

Ich bin denen dankbar, die diese Klagewelle in Schwung gebracht haben, auch jedem weiteren, der die mit in Gang hält, denke aber eine Panik das man etwas versäumt, wenn man nicht klagt, ist jetzt nicht mehr erforderlich, da schon viele Klagen laufen - somit eine Generalregelung nicht mehr zu vermeiden sein wird.

Nordjoe

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