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Ersatzrad-Nachfrage wegen Grössen- und Felgenunterschied

Mercedes W201 190er
Themenstarteram 22. April 2015 um 18:39

Moin,

mein 190er hat folgende Bereifung:

Sommer: 205/55R15 88H auf 8-Loch Aluminium-Felge (A 124 401 13 02)

Radbolzen mit Edelstahlkappe

Winter: 185/65R15 88H auf 15-Loch Aluminium-Felge (A 201 400 15 02)

Radbolzen mit Edelstahlkappe

Ersatzrad: 185/65R15 88H auf 15-Loch Aluminium-Felge (A 201 400 15 02)

 

Wie verhält sich das eigentlich im Sommer?

Kann ich in einem Pannenfall mit dem kleiner dimensionierten Ersatzrad fahren oder müsste ich mir noch ein zweites Ersatzrad mit der grösseren Bereifung zulegen?

Gibt es hier Experten-Meinungen und was sagt die Rechtssprechung dazu?

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2015 um 12:05

Zitat:

@ditroi9076 schrieb am 23. April 2015 um 13:03:44 Uhr:

Mit dem Notrad darf nur max. Tempo 50 gefahren werden.

Hallo.

Sehr fragwürdige Aussage;Bilder sagen mehr : https://www.google.de/search?...

Je nachdem welches Notrad gemeint ist.BE fürs Notrad sollte vorhanden sein.

Beispiel : Auf den deutschen BAB gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h;sofern Verkehrs-,Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse es zulassen.Alleine für diesen Fall ist ein Notrad mit Max.50km/h unpraktisch.

Zudem gibt es nachweislich Noträder mit höherer Km/h Zulassung.

Somit ist die pauschale Aussage widerlegt.

11 weitere Antworten
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vom Abrollumfang ist der 185er sogar größer. Dennoch kannst du im Pannenfall das Ersatzrad montieren und mit "mäßiger" Geschwindigkeit, max. 80 km/h. fahren. Auch umgekehrt.

am 22. April 2015 um 19:21

Fahren kannst du schon es ist ja kein Notrad.

Verstehe die Frage nicht ganz bei dir ist alles Original da gibts keine probleme. das man natürlich keine 2 monate rumfahren sollte ist ja klar.

Nur bei einem Notrad gibt es da genauere bestimmungen

Zitat:

@W201Freak schrieb am 22. April 2015 um 21:21:36 Uhr:

...

Verstehe die Frage nicht ganz bei dir ist alles Original da gibts keine probleme.

...

Ich schon, die ist m.E. nach sehr berechtigt ! Immerhin hat man im Fall des Falles zwei unterschiedliche Reifengrößen auf einer Achse. Das Thema wurde auch im MT Reifen & Felgen Forum mal angesprochen aber nicht befriedigend geklärt.

am 23. April 2015 um 8:49

Reden wir dann von einem Unfall?

ich kenne das gesetzliche problem nur beim notrad nicht beim ersatzrad

Mit dem Notrad darf nur max. Tempo 50 gefahren werden.

am 23. April 2015 um 12:05

Zitat:

@ditroi9076 schrieb am 23. April 2015 um 13:03:44 Uhr:

Mit dem Notrad darf nur max. Tempo 50 gefahren werden.

Hallo.

Sehr fragwürdige Aussage;Bilder sagen mehr : https://www.google.de/search?...

Je nachdem welches Notrad gemeint ist.BE fürs Notrad sollte vorhanden sein.

Beispiel : Auf den deutschen BAB gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h;sofern Verkehrs-,Witterungs- und Fahrbahnverhältnisse es zulassen.Alleine für diesen Fall ist ein Notrad mit Max.50km/h unpraktisch.

Zudem gibt es nachweislich Noträder mit höherer Km/h Zulassung.

Somit ist die pauschale Aussage widerlegt.

Auszug Wiki:

Im Regelfall ist ein Sommerreifen, wie die anderen am Fahrzeug montierten, in einer Reserveradmulde im Kofferraum, manchmal auch unter dem Fahrzeug, vorhanden. Bei PKW wird aber auch manchmal aus Platz-, Gewichts- oder Preisgründen ein so genanntes Sparrad (Notrad) eingesetzt. Das Notrad darf nur bis zur nächsten Werkstatt benutzt werden, bei einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h.

Allen Ausführungen gemein ist die Tatsache, dass man die Fahrt nur so kurz wie möglich und unter größter Vorsicht fortsetzen sollte, um bei der nächsten Werkstatt ein neues, passendes Rad aufziehen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch für vermeintlich vollwertige Ersatzräder, die oftmals wegen eines anderen Fabrikats oder Profils, der falschen Reifengröße oder Laufrichtung oder schlicht wegen mangelnden oder nicht überprüfbaren Luftdrucks nicht länger als unbedingt nötig benutzt werden sollten.

am 23. April 2015 um 12:57

Für den Themenersteller:

Wer viel fragt oder hinterfragt,bekommt viele Antworten.Manchmal auch viele unterschiedliche Antworten.

Der W201Freak hat es m.M.n. augenscheilich richtig und korrekt eingeschätzt.

Für das Reserverad gibt es keine gesetzliche Pflicht.Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Reserverad

Zur Befestigung lässt sich sicherlich bezüglich Ladungssicherung eine gesetzliche Grundlage ableiten;sowohl innen als auch aussen.Aber das ist nebensächlich und selbstverständlich.

Eine Rechtsberatung gibt es auf MOTORTALK nicht.

§36 der StVZO regelt Bereifung und Laufflächen : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf

Wichtigste Aussagen in Kurzform nach Quelle Bussgeldkatalog 2015 // Zitat :

§ 36 StVZO: Bereifung und Laufflächen

Das Thema Bereifung ist für Autofahrer vor allem im Winter immer wieder ein heißes Thema, wenn Winterreifen aufgezogen werden müssen. Doch im Paragraph 36 der StVZO werden vielmehr allgemeine Vorschriften an die Bereifung von Kraftfahrzeugen festgehalten. Unser StVZO-Ratgeber stellt die für Autofahrer wichtigsten Passagen der Vorschrift vor. So besagt die StVZO-Zulassung:

Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Darin sind weder Aussagen über Mischbarkeit von unterschiedlichen Rädern in Bezug auf zugelassene Felgen und zugelassene Reifen ( Betriebserlaubnis ) vorhanden;ergo auch nicht verboten.

Das Gleiche gilt für die Reifenhersteller;ergo theoretisch 4 Reifenhersteller möglich.Jedoch sicher nicht empfehlenswert.Ausnahme gesetzlich : Gürtel - und Diagonalreifen!

Beim Reifenalter ist es ähnlich.Keine Vorschriften;nur Empfehlungen.Quelle zum Beispiel : http://www.rechtslexikon.net/d/reifen/reifen.htm

https://www.adac.de/.../default.aspx

In diesem Bussgeldkatalogauszug findest Du Deine potentielle Strafe für die Verwendung von Ersatzrädern unterschiedlicher Felgenbreite und Reifenbreite : http://www.bussgeldkatalog.net/.../

Wohl keine Strafe zu erwarten.

Dein Reserverad erfüllt die zu erwartenden Betriebsbedingungen,Belastungen und ist vom Fahrzeughersteller zugelassen;seit Jahrzehnten!Der Reifengeschwindigkeitsindex oder Buchstabe gibt Dir die erlaubte Höchstgeschwindigkeit vor!

Nur weil es damals im Sportline Modell 5 Räder mit gleichen Felgen und Reifen gab?Dazu noch die Abdeckung mit Erhöhung und besonderer Abdeckung?

Was erwartest Du?Seit Jahrzehnten bemühen sich Autohersteller um Lösungen und Zusatzausstattungen, für die je eine erforderliche Betriebserlaubnis erteilt wird und hier soll es in Frage gestellt werden?

Warum soll es verboten sein,ein Reserverad im Pannenfall zu benutzen?

Selbst wenn es eine Stahlfelge ohne Edelstahlkappenschrauben wäre,würde der Fall nicht anders liegen.Wichtig ist nur,dass für Stahlräder auch die kurzen Schrauben an Bord sind!Die Schrauben der Alufelgen würden für Stahlräder nicht passen!

Geht es um die Darstellung eines Luxusproblems oder um ästhetische Bedenken?

Viel wichtiger wäre die Frage im Winter und nicht im Sommer.Es gibt seit einigen Jahren die Neuerung oder Pflicht,die eine an die Verkehrsbedingungen oder Strassenverhältnise angepasste Bereifung vorgeschreibt.

Sprich M+S Reifenwahl bei winterlichen Verhältnissen als Beispiel.Die genaue Formulierung des Ministeriums für den Strassenverkehr kann jeder getrennt nachschlagen.

Ergo sollte das Reserverad ggfs. für den Winter über eine geeignete Lauffläche verfügen,wenn das Reserverad im Pannenfall montiert werden würde.

Vielleicht ist es alles Auslegungs- und Tolleranzsache.Aber der Winterpannenfall könnte durchaus passieren!

Und nochmals : Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Reserverad,Notrad oder Pannenset.

Mitführen darfst Du vieles.Bei der Anwendung oder Montage sieht es ggfs. anders aus.Das sei jetzt dahingestellt.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Betriebserlaubnis und bei Befolgung der technischen Herstellerdetails sehe ich keine Bedenken.

Falls Du noch mehr Informationen möchtest,wäre Nachfolgendes ratsam.

Frage Mercedes Benz als Hersteller Deines KFZ bezüglich Deiner Bedenken und nach der Betriebserlaubnis.Ggfs. speziell nach der BE der Reserverades.Dort müssten unter Umständen alle Eventualitäten und Einsatzfälle beschrieben sein.Entweder im Werk oder in einer Niederlassung.Dann bekommst Du die erste Antwort.

Frage den ADAC.Dann bekommst Du eine weitere Anwort.

Frag Deinen Versicherungsfachmann.Die nächste Antwort.

Frag beim Verkehrministerium höflich nach.Eine weitere Antwort.

Zuletzt konsultiere einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.Der sollte Dich beraten können.

Sorry-für mich ist abgesehen von der nicht beschriebenen Bereifungswahl Deines Reserverades nichts Illegales oder Nachlässiges erkennbar.Alle Mercedes Benz Originalteile besitzen eine BE und sind in entsprechender Verwendung geprüft.Über den richtigen und geprüften Luftdruck sollte ein Reserverad natürlich verfügen.

Es geht nach Deiner Aussage um einen Pannenfall.Im Pannenfall ist es für Dich wichtig,so schnell wie möglich aus einem potentiellen Gefahrenbereich heraus zu kommen.Du bist besser gerüstet als Leute,die gar kein Reserverad in der Mulde haben sondern einen Gastank.Und sicherlich wirst Du das defekte Rad so schnell wie möglich reparieren oder ersetzen lassen;im eigenen Interesse!

So what?Was soll da bitte noch befriedigend geklärt werden?

Ob unterschiedliche Abrollumfänge an einer Achse ggfs. Auswirkungen auf ABS,ASR,ASD,elektronische Helferlein usw.,sofern vorhanden,haben,können sicherlich Technikfreaks oder Praxistests beantworten.Aber das war nicht gefragt.

In der Bedienungsanleitung Deines W201 sind unter Reserverad,Reifen,Räder ebenfalls Hinweise vorhanden.(alte Hinweise der damailigen Zeit)

Themenstarteram 23. April 2015 um 15:42

Moin,

zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei:

- ditroi9076

- W201Freak

- Manitoba Star

- Stars und Sterne

und

- Stamp

bedanken.

Wie schon richtig vermutet wurde, ist mein Wagen mit fünf Aluminium-Felgen, 15-Loch, ausgeliefert worden. Die vier 8-Loch-Felgen kamen erst später dazu.

Es ging mir nicht um die Darstellung eines Luxusproblems.

Viel wichtiger war es mir, einfach zu klären, in wie weit es erlaubt überhaupt ist.

Diese Frage wurde hinreichend beantwortet.

Aus reinem ästhetischen Aspekt würde es in Falle eines Falles selbstverständlich cool aussehen, wenn man das jeweilige Ersatzrad passend zu den anderen drei Felgen hätte.

Aber ich denke, man kann es auch übertreiben.

Zumal ja ein 205 Reifen in der Reserveradmulde auch einen anderen Deckel benötigen würde.

Interessant wäre jetzt vielleicht noch zu wissen, wie sich das Fahrverhalten ändert, wenn man dreimal 205er und einmal ein 185er Reifen fährt.

Aber ich hoffe, ich komme nie in diese Verlegenheit.

Und zum Schluss möchte ich noch die Frage von Stars und Sterne beantworten, der Ersatzreifen hat Winterbereifung.

Also nochmal, vielen Dank an alle.

am 23. April 2015 um 18:03

also ich hab 205/45 und ein 185er ersatzrad hatte es jeweils schon vorne und hinten verbaut und man merkt bei normalem fahren kein wirklichen unterschied ( reserverad druck war iO und 1 jahr alt)

Noch ein kleiner Nachtrag, nicht das hier so manche Aussagen ernst genommen werden.

Ersatzrad:

Im Falle einer Reifenpanne, kann das Ersatzrad sehr hilfreich sein. Ein Ersatzrad kann sowohl in Form eines vollwertigen Ersatzrades als auch in Form eines Notrades mitgeführt werden. Im Gegensatz zum vollwertigen Ersatzrad ist das Notrad ein schmales Rad, welches lediglich zur Überbrückung und für die Weiterfahrt eingesetzt werden kann. Die Noträder dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 80 Kilometern pro Stunde gefahren werden und die Reichweite ist begrenzt. Das Ersatzrad in Form des Notrades benötigt einen erhöhten Luftdruck. Ein vollwertiges Ersatzrad ermöglicht im Fall der Panne eine uneingeschränkte Weiterfahrt. Vollwertige Ersatzräder sind aber platzraubend und auch verhältnismäßig schwer.

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