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erfolglose Fehlersuche: Werkstatt stellt sie in Rechnung

Themenstarteram 5. Dezember 2011 um 20:12

Hallo,

ich hatte bei meinem Audi A4 (BJ 2004) ein Pfeifgeräusch aus dem Motorraum.

Das Fahrzeug war insg. 3 Mal in der Werkstatt (Audi-Vertragshändler, bin langjähriger Kunde).

Es wurden diverse Dinge am GETRIEBE getauscht.

Die Werkstatt übergab das Auto immer als "i.O." Das war es aber nicht, das Geräusch war weiter vorhanden.

Ich wies auch auf erhöhten Ölverbrauch hin.

Letztlich fand ICH SELBER heraus, dass der Motor falschen Kurbelgehäusedruck hatte, die Druckregelung nicht mehr funktionierte. Im Kurbelgehäuse herrschte viel zu hoher Unterdruck (Öldeckel lies sich im Leerlauf nicht abnehmen). Dies erklärt auch den Ölverbrauch.

Beim vierten Werkstattbesuch wies ich den Meister darauf hin. Anschließend wurde das Druckregelventil des Kurbelgehäusedrucks getauscht (23,00 EUR).

Das Problem war weg.

Zur Erinnerung:

Die Werkstatt experimentierte 3x am Getriebe rum, das Geräusch kam aber vom Motor.

 

Ich war das Auto abholen und paar Tage später nochmal dort wegen der Rechnung. Die Rechnung werde mir zugeschickt.

Aber der Meister redete von 1.500 EUR (!!!!). Angeblich wurden Dinge für 3.000 EUR gemacht.

Zur Erinnerung: Ursache war ein 23 EUR Teil, welches lt. ELSA innerhalb weniger Minuten getauscht wird.

Ja, auf die Rechnung warte ich nun noch.

 

Aber was sagt ihr dazu?

Inwiefern muss ich überhaupt unsinnige Wartungsarbeiten zahlen, welche nicht zum Erfolg führten?

 

Danke für euren rechtlichen Rat.

Tom

 

 

---------------------

Noch der Vollständigkeit halber: Das Auto gehört meinem Opa und nach dem dritten erfolglosen Versuch hat er mich mit der Fehlersuche beauftragt. Ich selber bin Ingenieur für Fahrzeugbau und stecke daher in der Matiere. Und ich habe sofort gehört, dass das Geräusch vom Motor und nicht vom Getriebe kam. Das sollte ein Kfz-Meister imho auch hinbekommen.

Und der Fehler war so eindeutig:

Öleinfülldeckel zu: Geräusch im Leerlauf vorhanden, sobald man den Deckel luft: Geräusch weg (Druckausgleich). Sobald man den Deckel ganz abhebt, geht der Motor aus (Fahlschluft).

Beste Antwort im Thema
am 5. Dezember 2011 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Mal ne Gegenfrage: wer sollte Deiner Meinung nach für den Aufwand aufkommen?

...die Werkstatt, die unfähig ist, den defekt festzustellen/zu beseitigen. Das ist heute Mode, dem Kunden mal alles am Auto zu tauschen und zu berechnen. Die Autoservice- Werkstätten verlieren ihr Gewissen..

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Hallo,

neulich hatte ich plötzlich einen seltsamen Fehler an meinem C-Max. Die Warnleuchten für ABS und ESP leuchteten permanent. Die Werkstatt stellte fest, daß die Pins in einem Stecker nicht richtig saßen. Das dauerte 3 Tage. Das wäre nicht so schlimm, sollte ich jetzt nicht über 700€ bezahlen, zumal keinerlei Teile verbaut wurden. Ich kann doch nichts dafür, wenn der Mechaniker 3 Tage für die Idee mit dem Stecker braucht. Für die "normale" Diagnose können die doch nicht mehr als einen Tag gebraucht haben? Ist das üblich und muss ich mir das gefallen lassen?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

Schlechter Witz oder?? 700€ für drei Tage Fehlersuchen und ne anschließende Ausführung der Arbeit die vielleicht 5 Minuten Kostet !???

Ist ja schon nen halbes Monatsgehalt

Lief das bei dir noch im Garantierahmen? Würde mir erstmal den Meister und nächst höheren zur Brust nehmen; wenn dort keine Einigung stattfindet Rechtschutz und oder Anwalt

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

Nein, keine Garantie mehr.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

am 17. Juni 2010 um 22:23

700.-€

Nicht schlecht.

Das würde ich aber erstmal mit dem Betreiber des Autohauses besprechen und sonst rechtlichen Beistand holen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

700.-€

 

Nicht schlecht.

Das würde ich aber erstmal mit dem Betreiber des Autohauses besprechen und sonst rechtlichen Beistand holen.

Da gibt es auch noch die Schiedstelle des Kfz-Handwerks die man bei bei Uneinsichtigkeit des Autohauses einschalten kann.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

am 19. Juni 2010 um 17:57

Geht dies nicht nur, wenn der Betrieb in der Innung ist?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

am 11. Juli 2010 um 15:45

Und was ist nun aus der Story geworden?

Oder sind die Ferien wieder zu Ende?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

Tja, was ist draus geworden. Ich habe die Rechnung bezahlt. Nachdem ich mehrere bekannte aus Kfz- und Jura-Branche dazu befragt habe, sprach ich noch mit einem Gutachter, der sogar in der Schiedskommission sitzt. Der hat mir dann gesagt, wenn ich vorher keinen Preis für die Diagnose abspreche und das Auto danach läuft komme ich wohl nicht um die Bezahlung herum. Auch ist mein Fall kein Einzelfall. So etwas landet öfters vor der Kommission. Ich muss die Sache also als "Erfahrung" hinnemen. Den Fehler mache ich aber bestimmt nicht wieder.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wieviel darf "Diagnose" kosten?' überführt.]

Schiedsstelle der KFZ-Innung wäre für mich persönlich der erste Ansprechpartner. An deren Schiedspruch wäre die Werkstatt gebunden, Du als Kunde könntest, aber müsstest ihn nicht akzeptieren.

Was stand den auf den Arbeitsaufträgen, die Du unterschrieben hast ?

am 5. Dezember 2011 um 20:16

Mal ne Gegenfrage: wer sollte Deiner Meinung nach für den Aufwand aufkommen?

am 5. Dezember 2011 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Mal ne Gegenfrage: wer sollte Deiner Meinung nach für den Aufwand aufkommen?

...die Werkstatt, die unfähig ist, den defekt festzustellen/zu beseitigen. Das ist heute Mode, dem Kunden mal alles am Auto zu tauschen und zu berechnen. Die Autoservice- Werkstätten verlieren ihr Gewissen..

am 5. Dezember 2011 um 21:04

Auf jeden Fall würd ich die Werkstatt wechseln.

Themenstarteram 5. Dezember 2011 um 21:13

Ja, die Werkstatt wird gewechselt. Das steht für mich schon fest.

Der A4 soll nächstes Jahr einem Q3 weichen...der wird definitiv wo anders gekauft.

 

Tja, wer sollte aufkommen? Meiner Meinung nach die Werkstatt. Denn die haben am Getriebe rumgeschraubt, obwohl das Geräusch eindeutig vom Motor kam.

 

Noch der Vollständigkeit halber: Das Auto gehört meinem Opa und nach dem dritten erfolglosen Versuch hat er mich mit der Fehlersuche beauftragt. Ich selber bin Ingenieur für Fahrzeugbau und stecke daher in der Matiere. Und ich habe sofort gehört, dass das Geräusch vom Motor und nicht vom Getriebe kam. Das sollte ein Kfz-Meister imho auch hinbekommen.

Und der Fehler war so eindeutig:

Öleinfülldeckel zu: Geräusch im Leerlauf vorhanden, sobald man den Deckel luft: Geräusch weg (Druckausgleich). Sobald man den Deckel ganz abhebt, geht der Motor aus (Fahlschluft).

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