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Erfahrung mit arglistiger Täuschung

Mercedes C-Klasse W202, Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 28. August 2011 um 16:33

Hallo zusammen, wollte Euch mal meine Erfahrung mit arglistiger Täuschung beim Autokauf mitteilen

Mercedes W202, Bj.05/95, gekauft 11/2008

Anfang 2009 bemerkte ich dass die Fahrertür immer wieder aufsprang bis zum ersten Raster. Wenn man die Tür mit etwas mehr Gewalt zuknallte ging es. Das ging eine Weile gut, bis ich im März 2009 in Bochum war und mir die Tür wieder aufsprang, ich hielt an und versuchte die Tür mit noch mehr Gewalt zu schließen, es gelang mir nicht, ich bat meinen Sohn die Tür von außen zuzudrücken daher rühren auch die Beulen an der Fahrertür. Ich fuhr nach Hause mit einer Hand am Lenkrad, und eine Hand an der Tür damit sie sich nicht öffnet. Zu hause angekommen rief ich den Verk. an er möge mal kommen und sich das anschauen, nach ca. 1 Std. kam er. In der Zwischenzeit habe ich mir die Sache mal ein bisschen näher angeschaut.

Des Weiteren fiel mir auf, dass die Befestigungsschrauben der Tür nicht in Fahrzeugfarbe lackiert worden sind. So etwas gibt es bei keinem Hersteller. Im Bereich der Einstiegleiste musste ich den Alu-Streifen entfernen, weil die Tür dagegen schliff. Weiter fielen mir auf, das das Lenkradschloss und der Summer nicht funktionierte. Zwischenzeitlich ist der Verk. eingetroffen, ich fragte ihn zu allen aufgefallenen Details wobei er sich um Kopf und Kragen redete, wie mein Sohn es beschrieb.

Auf die Frage mit dem Lenkradschloss was mir ebenfalls nicht mitgeteilt wurde sagte er:“ Wofür brauche ich ein Lenkradschloss und ein Lichtwarner, ich hätte doch eine Garage.“ Noch mal die Nachfrage, ob der Wagen einen Unfall hatte wurde vehement verneint, und sein Vater hätte auch keinen Unfall gehabt. Nach ca. eine Stunde erfolgloser Diskussion ist er gegangen. Was sollte ich machen, ich bin dann zur Kfz-Werkstatt gefahren und habe ein neues Schloss einbauen lassen. Ich hatte über Monate ein ungutes Gefühl wenn ich in das Fahrzeug einstieg. Nun stand der Termin zur HU im Mai 2010 an, wo ich immer persönlich hinfahre.

Zuvor bin ich in die Waschanlage gefahren, als ich aus der Anlage herauskam um den Wagen abzutrocknen fiel mir der absplitternde Lack an der B-Säule, sowie der gleichmäßige Roststreifen an der Fahrertür auf. Der Prüfer meinte noch, den Rost solle man schnell zu Leibe rücken damit es nicht noch schlimmer wird.

Dann habe ich mit dem ADAC telefoniert was man machen kann, Sie gaben mir die Adresse von der Fa.L die im Auftrag des ADAC eine Lackdichteprüfung durchführten. Dabei stellte sich heraus, dass der Wagen auf der Fahrerseite von vorne bis hinten gespachtelt und nachlackiert worden ist.

Ich ging mit diesen Erkenntnissen zum Anwalt, wonach ein Antrag für ein selbständiges Beweisverfahren beim AG Bo beantragte, und durch Beschluss des AG Bo bei dem Gutachter der Fa.L durchgeführt wurde. Das Gutachten wurde am 12/2010 übergeben. Der Anwalt schrieb dazu, dass es wohl eine eindeutige Sache wäre.

Beurteilung zum Gutachten:

1. lm Zuge der Untersuchung war festzustellen, dass an dem Pkw an der linken Fahrzeugseite Reparaturarbeiten aufgrund vormaliger Karosseriebeschädigungen im vorderen Bereich der hinteren linken Seitenwand, im Schwellerbereich, an der B-Säule und an der Fahrertür ausgeführt worden sind.

2. Die Beschädigungen wurden nicht fachgerecht repariert. Sowohl am Seitenwandkniestück, als auch am Schweller und an der B-Säule lagen Restverformungen und Reparaturmängel u,a. in Form von Abplatzungen der Ausgleichsschichten vor.

3. Die ursprünglich erforderlichen Reparaturkosten sind größenordnungsmäßig mit inkl. MwSt. € 7.500,00 anzugeben.

Bezogen auf den Untersuchungszeitpunkt sind zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes Reparaturarbeiten gemäß der allen Ausfertigungen dieses gutachtlichen Berichtes als Anlage 3 beigefügten Reparaturkostenkalkulation.

lm Einzelnen erforderlich ist die Erneuerung der Mittelsäule einschließlich des Schwellers als Teilstück. Weiterhin ist

die Seitenwand ebenso wie die Fahrertür instand zu setzen.

Der Wert des Fahrzeuges unter Berücksichtigung der vorliegenden Mängel beläuft sich gemäß der allen Ausfertigungen dieses gutachtlichen Berichtes als Anlage 4 beigefügte

Fahrzeugbewertung bezogen auf den Kaufzeitpunkt und unter Zugrundelegung der im Kaufvertrag aufgeführten Gesamtfahrleistung von 87.100 km zu €2.600,00.

Auszug Zeugenaussage 1. Besitzer das ist der Vater vom Verk.

Mein Sohn kam vor einigen Wochen zu mir und meinte, der an ihn verschenkte Mercedes hätte einen Unfall gehabt lch erklärte ihm, das könne nicht sein, ich würde seit 40 Jahren unfallfrei fahren. lch Überlegte dann weiter und da fiel mir ein' dass vor 15 Jahren ein Lkw rechts herÜber gekommen war und dadurch die linke Seite des

Mercedes erfasst hatte. Das musste damals repariert werden Daran habe ich dann auch nicht mehr gedacht. lch bin sicher, auch bei der Schenkung an den Beklagten diesen Unfall nicht erwähnt zu haben lch hatte daran ja garnicht mehr gedacht lch möchte das auch nicht als Unfall bezeichnen, sondern als Sachschaden Keiner wusste, dass ich diesen Schaden hatte. Die Fa Lueg hat repariert Für mich sah der

Wagen wieder aus wie neu. Damit war für mich die Sache erledigt.

Das Gutachten kam erst gar nicht zur Sprache.

Das Gericht regt Klagerücknahme an. Die Klägerseite erklärt:. Wr wollen ein Urteil

Eine Entscheidung ergeht am Ende der Sitrung.

Urteil: 07/11 Die Klage wird abgewiesen.

Dazu kann ich nur sagen: auf Gericht und hoher See.

Hat einer den Wagen schon mal gesehen, vielleicht bei der Reparatur?

Könnte diese Reparatur beim freundlichen durchgeführt worden sein?

Würde gern mal eure Worte hören.

B-saeule vor Gutachten
B-saeule1 vor Gutachten
B-saeule2 nach Gutachten
+1
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10 Antworten
am 28. August 2011 um 18:12

Naja,

 

lass Dir doch die Rechnung über die "fachgerechte" Reparatur durch Lueg vom Vater des Verkäufers vorlegen und kopieren, oder zumindest das Datum der Reparatur sagen, dann kannste über Deinen Anwalt notfalls die Fa. Lueg gerichtlich zwingen, die seinerzeit durchgeführte Reparatur zu belegen.

Themenstarteram 28. August 2011 um 19:02

Das Problem ist nicht Lueg, sondern der Richter der denkt das der Vater tatsächlich den Unfall gehabt hat. Wenn ein LKW auf dich zu kommt, und dann noch auf der Fahrerseite, dass vergißt Du nie.

Entscheidungsqründe:

Die auf Wandlung gerichtete Klage muss abgewiesen werden, da der

Gewährleistungsausschluss, im Vertrag der Parteien wirksam vereinbart, den Kläger daran hindert, trotz des umfangreichen Schadens und damjt eines gravierenden Mangels des Fahrzeuges Rechte geltend zu machen.

Auch eine Arglist, die dem Kläger über den Vertrag hinaus Rechte geben würde, ist nicht feststellbar. Der Vater des Beklagten hat folgerichtig, logisch und glaubwürdig bekundet, dass vor etwa 15 Jahren ein Schaden am Fahrzeug durch einen Lkw an der linken Seite verursacht worden war, von der Fa. Lueg beseitigt worden war und

von dem Schädiger problemlos direkt bezahlt worden sei, so dass er diesen Vorfall weder damals dem Beklagten mitgeteilt habe, noch bei Verschenkung des Fahrzeugs hierzu Veranlassung gehabt habe. Der Zeuge hat sogar bekundet, ihm sei der Vorgang insgesamt gar nicht mehr erinnerlich gewesen. Trotz der Nähe des Vorbesitzers zu dem Beklagten ist damit ein ausreichendes lndiz für dessen Kenntnis

nicht gegeben. Dies gilt umso mehr, als der Kläger selbst zwei umfangreiche Probefahrten gemacht haben soll, in denen ein Schaden nicht festgestellt werden konnte.

Auch ein weiteres Sachverständigengutachten war nicht angezeigt, da

gerichtsbekannt ist, dass ein Sachverständiger nicht feststellen kann, ob Reparaturmaßnahmen vor sechs Jahren oder vor 15 Jahren an einem Fahzeug durchgeführt wurden.

So ein Schaden ist nie bei Lueg repariert worden,das Problem ist das nach 10 Jahren die Unterlagen nicht mehr aufbewahrt werden müssen.

Du kannst lügen das sich die Balken biegen, musst das nur oft genug machen, dann wirst Du auch nicht mehr rot im Gesicht.

Es ist leider eine traurige Tatsache dass man vor Gericht oft nicht Recht bekommt obwohl man nach dem allgemeinen Rechtsempfinden Recht hat.

Und ebenso ist es zutreffend dass man bei so einem alten Auto nie völlig vor Leichen im Keller sicher sein kann. Da mir selber die entsprechenden technischen Kenntnisse abgehen, fahre ich mit Gebrauchtwagen daher auch immer zum Gebrauchtwagencheck nach TÜV oder Dekra.

Das Dumme bei solchen hanebüchenen Argumentationen wie der deines Prozessgegners ist, dass es wirklich entsetzlich dämliche und gedankenlose Menschen gibt. Auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass der Erstbesitzer den Unfall "vergessen" hat und sein Sohn - der ja wohl damals auch schon auf der Welt gewesen sein muss - nichts davon gewusst hat, ist es nicht völlig auszuschließen. Und genau dann steht man als jemand der eine vorsätzliche Täuschung beweisen muss verlassen da.

Noch neulich sprach ich mit meinem Vater über seine ersten Autos die ich zum Teil nur als Kleinkind erlebt hatte. Im Gegensatz zu ihm konnte ich mich an Modelle und Reihenfolge genau erinnern. Ihm waren im Alter von Mitte 60 nicht mehr alle Details gegenwärtig.

Hallo!

Die Entscheidung des Richters lasse ich mal unkommentiert, darüber kann man genauso streiten wie über einen Vorbesitzer, der einen Unfall vergessen hat...

Worüber ich gerade aber wieder einmal staune:

Da strengt man wegen einem 15 Jahre alten Auto (Kaufpreis wohl um die 2 k€) ein Verfahren an!? Mit allem Komfort: Anwalt, Sachverständiger, etc., p.p.!? Wofür? Restwert 500-1000€, 1 1/2 Jahre billig Auto gefahren sag ich dazu.

Weg das Ding, es sportlich nehmen, und beim nächsten mal beim Kauf besser aufpassen.

Bei alten Autos kann alles mögliche sein. Deshalb kosten sie ja auch nur einen Bruchteil vom Neupreis.

Natürlich ist so eine Sache ärgerlich, und natürlich sollte auch der Verkäufer eine ehrliche Haut sein.

Nur muss man nicht immer gleich so ein Fass aufmachen wie du!

Die ganze Streiterei hat mehr gekostet als das Fahrzeug wert war, noch bevor der Schaden entdeckt wurde.

Gruß Peter

Themenstarteram 31. August 2011 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von c200cdi00

Hallo!

Die Entscheidung des Richters lasse ich mal unkommentiert, darüber kann man genauso streiten wie über einen Vorbesitzer, der einen Unfall vergessen hat...

Worüber ich gerade aber wieder einmal staune:

Da strengt man wegen einem 15 Jahre alten Auto (Kaufpreis wohl um die 2 k€) ein Verfahren an!? Mit allem Komfort: Anwalt, Sachverständiger, etc., p.p.!? Wofür? Restwert 500-1000€, 1 1/2 Jahre billig Auto gefahren sag ich dazu.

Weg das Ding, es sportlich nehmen, und beim nächsten mal beim Kauf besser aufpassen.

Bei alten Autos kann alles mögliche sein. Deshalb kosten sie ja auch nur einen Bruchteil vom Neupreis.

Natürlich ist so eine Sache ärgerlich, und natürlich sollte auch der Verkäufer eine ehrliche Haut sein.

Nur muss man nicht immer gleich so ein Fass aufmachen wie du!

Die ganze Streiterei hat mehr gekostet als das Fahrzeug wert war, noch bevor der Schaden entdeckt wurde.

Gruß Peter

Hallo Peter,

es geht nicht nur um die Kohle, sondern darum das hier eine Strafttat begangen wurde, die vielleicht erst ihre Ausmaße darin findet, das durch einen Unfall das Deformationsverhalten (Knautschzone) so vermindert wird, dass es zu tödlichen Verletzungen kommen kann.

Das hat ja mit sportlich nichts mehr zu tun. Trotzdem Danke für Deine Anmerkung. Ich hoffe Dir passiert so etwas nicht. Allzeit Gute Fahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Woskar

.

Auch ein weiteres Sachverständigengutachten war nicht angezeigt, da

gerichtsbekannt ist, dass ein Sachverständiger nicht feststellen kann, ob Reparaturmaßnahmen vor sechs Jahren oder vor 15 Jahren an einem Fahzeug durchgeführt wurden.

Bei einem Seitenschaden ist nicht nur das Blech betroffen sondern auch Anbauteile aus Plastik wie Außenspiegel und Seitenleisten.

In diesen Teilen ist das Herstellungsdatum des Teiles angegeben.

Sollte der Schaden vor 15 Jahren gerichtet wurden sein, dürften am Auto keine 6-Jahre alten Teile verbaut wurden sein.

Themenstarteram 31. August 2011 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Es ist leider eine traurige Tatsache dass man vor Gericht oft nicht Recht bekommt obwohl man nach dem allgemeinen Rechtsempfinden Recht hat.

Und ebenso ist es zutreffend dass man bei so einem alten Auto nie völlig vor Leichen im Keller sicher sein kann. Da mir selber die entsprechenden technischen Kenntnisse abgehen, fahre ich mit Gebrauchtwagen daher auch immer zum Gebrauchtwagencheck nach TÜV oder Dekra.

Das Dumme bei solchen hanebüchenen Argumentationen wie der deines Prozessgegners ist, dass es wirklich entsetzlich dämliche und gedankenlose Menschen gibt. Auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass der Erstbesitzer den Unfall "vergessen" hat und sein Sohn - der ja wohl damals auch schon auf der Welt gewesen sein muss - nichts davon gewusst hat, ist es nicht völlig auszuschließen. Und genau dann steht man als jemand der eine vorsätzliche Täuschung beweisen muss verlassen da.

Noch neulich sprach ich mit meinem Vater über seine ersten Autos die ich zum Teil nur als Kleinkind erlebt hatte. Im Gegensatz zu ihm konnte ich mich an Modelle und Reihenfolge genau erinnern. Ihm waren im Alter von Mitte 60 nicht mehr alle Details gegenwärtig.

Hallo Bloedbaer,

ja mit dem Vergessen ist es so eine Sache. Wenn es die eigenen Kapriolen sind, will man sie schnell vergessen, aber die Fehler der anderen sind immer sofort wieder da. Ich habe 2 Unfälle gehabt, die sind mir so klar als wären sie gestern passiert. Das ist jetzt 13 und 25 Jahre her. Ich habe mich auch mal mit einem MB überschlagen, es war auf der Autobahn, und hinter mir war ein Schwerlasttransport mit zwei LKW´s.

Das habe ich bis heute nicht vergessen. Die ersten Monate konnte ich nicht über 80 fahren, musste aber die Autobahn nutzen, um zur Arbeit zu kommen. Das war Horror pur. Der Vater hat wohl mit Matchbox-Autos gespielt, aber den Unfall nie erlebt. Durch diese Aussage kam das Gutachten nicht mehr zur Sprache.

Wenn Mercedes einen Unfallschaden repariert, gibt es ein

Repair - Zertifikat, auf Anfrage desselben tut man sich schwer.

Da ich alle Unterlagen einschließlich Original-Rechnung vom Autokauf habe, und nur dieses Zertifikat fehlt. Ist doch alles ein bißchen merkwürdig.

wünsch Dir, Allzeit Gute Fahrt

Gruß

Woskar

Themenstarteram 31. August 2011 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Zitat:

Original geschrieben von Woskar

.

Auch ein weiteres Sachverständigengutachten war nicht angezeigt, da

gerichtsbekannt ist, dass ein Sachverständiger nicht feststellen kann, ob Reparaturmaßnahmen vor sechs Jahren oder vor 15 Jahren an einem Fahzeug durchgeführt wurden.

Bei einem Seitenschaden ist nicht nur das Blech betroffen sondern auch Anbauteile aus Plastik wie Außenspiegel und Seitenleisten.

In diesen Teilen ist das Herstellungsdatum des Teiles angegeben.

Sollte der Schaden vor 15 Jahren gerichtet wurden sein, dürften am Auto keine 6-Jahre alten Teile verbaut wurden sein.

Hallo mb 180,

ja du hast recht, aber den Unfall vor 15 Jahren gab es nicht. Wenn das bei MB gemacht worden wäre, würde man es gar nicht sehen.

Man hat an der B-Säulevon außen Stifte angeschweißt, und so wieder versucht herauszuziehen, dass zeigen die Endokopischen Aufnahmen. Normal hätte die B-Säule und der Schweller teilweise erneuert werden müssen. Der Spachtel und die Lackierung haben sich in dem Bereich fast widerstandlos entfernen lassen. Das einzigste was ich sehe sind die ausgewechselten Schrauben(Bild).

Schrauben-fahrertuer

"

Hallo Peter,

es geht nicht nur um die Kohle, sondern darum das hier eine Strafttat begangen wurde, die vielleicht erst ihre Ausmaße darin findet, das durch einen Unfall das Deformationsverhalten (Knautschzone) so vermindert wird, dass es zu tödlichen Verletzungen kommen kann.

Das hat ja mit sportlich nichts mehr zu tun. Trotzdem Danke für Deine Anmerkung. Ich hoffe Dir passiert so etwas nicht. Allzeit Gute Fahrt.

"

Hallo!

Was man mit so einem Verkäufer am liebsten machen würde kann sich jeder selbst denken.

Und dass früher oder später jeder einmal in irgend einer Weise beschissen wird ist sicher. Da nehme ich mich nicht aus. Lehrgeld musste ich dann und wann auch mal bezahlen.

Aber es gibt auch die guten Verkäufer, und die gilt es zu suchen.

Das ist der Knackpunkt, hier hat man es selbst in der Hand.

Objektiv und kritisch begutachten, dann kann nicht viel passieren.

Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Das ist immer so, und gerade beim Autokauf sehr wichtig!!

In deinem Fall hilft meine Klugscheisserei natürlich nicht mehr, das ist schon klar.

Das hier sollte eher als guter Tipp für die Zukunft gelten.

Verlockende Angebote sollte man nur annehmen, wenn man sich sicher ist, auf was man sich da einlässt.

Beim Autokauf gehört dazu der vertrauenserweckende Verkäfer, eine nachvollziehbare Historie und ein solider Gesamteindruck des Fahrzeugs.

Trifft das nicht zu: dann entweder Finger weg, so schwer es auch fällt.

Oder den Sprung ins kalte Wasser wagen und auf Milde hoffen.

Lezteres würde ich aber nur empfehlen wenn man sich immer selbst zu helfen weiß. Und da ist bei den meisten schnell der Ofen aus.

Auch hier im Forum wird es nicht mehr viele Schrauber geben, die so gut wie alle Reparaturen selbst bewerkstelligen können, damit der geliebte Wagen finanzierbar bleibt.

Und es geht im Endeffekt doch immer nur ums Geld.

Wäre es nicht so, dann würde jeder einen Neuwagen fahren.

Ohne Unfallschaden!

Deswegen: Augen auf beim Gebrauchtautokauf!

Noch einen Satz zum Thema Sicherheit:

Selbst wenn es ein Seitenschaden gab der nicht ganz ordnungsgemäß repariert wurde - deswegen den Teufel an die Wand zu malen ist unsinnig.

Damit ist das Fahrzeug immer noch annähernd so sicher wie ein Auto eben sein kann. Ein 6er mit Superzahl im Lotto ist wahrscheinlicher, als dass jemand infolge eines solchen Schadens schwer verletzt oder gar getötet wird. Man sollte so etwas schon relativ sehen. Absolute Sicherheit gibt es im Leben nie.

Anstatt sich zu ängstlich zu verhalten lieber den Kopf für wohl überlegte Handlungen benutzen. Dann geht man den meisten Problemen schon im Vornherein aus dem Weg!

Gruß Peter

 

am 5. September 2011 um 19:04

Also ob sich nach 15 Jahren der Aufwand noch lohnt??

Fackt ist, der Schaden wurde nicht ordnungsmäßig und fachmännisch repariert. Da A oder B Säule ein tragendes Teil muss es bei dementsprechender Verformung getauscht werden .

Und nur mit einer Quittung Rechnung von damals kann man der Sache im Nachhinein die Sache nachforschen. Vorausgesetzt die Firma gibt es noch.

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