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Enduro auf Wald und Wiesen was für probleme könnte ich bekommen ?
Hallo Ich bins mal wieder
Ich habe mich gefragt wenn mich die Polizei beim enduro fahren auf wiesen oder im Wald sieht was ich dann für probleme bekommen könnte bzw. Welche gesetzt ich dabei verletze ?
(Kein führerschein)
(Fahrzeug hat Papiere usw.)
(Und falls sich gleich wieder Leute beschweren ich fahre in einem sehr kleinen Dorf kenne die Bauern, Förster und Jäger und verstehe mich mit allen sehr gut habe mich mit allen geinigt wann und wo ich fahren darf
Es gibt keine Beschwerden wegen Lärm (höchstens von den spazierengehenden arschlöchern die sich beim Sonnenuntergang gestört fühlen)
Und Gennerell sind eigentlich alle betroffenen damit einverstanden dass ich dort fahre)
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MMenduro schrieb am 3. Mai 2020 um 14:28:40 Uhr:
Hallo Ich bins mal wieder
Ich habe mich gefragt wenn mich die Polizei beim enduro fahren auf wiesen oder im Wald sieht was ich dann für probleme bekommen könnte bzw. Welche gesetzt ich dabei verletze ?
(Kein führerschein)
...
Ganz einfach, wenn sie Dich erwischen, bekommst Du am Ende Post vom Staatsanwalt. Wegen einer „STRAFTAT“. Das ist nicht nur ein bisschen Post aus „Flensburg“. Das ist ein paar Nummern größer!
... aber hey... ZFGVN
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29 Antworten
Klar macht es auf der Motorcrossstecke viel mehr Spaß. Jedoch machen die erst am Wochenende wieder auf & vorläufig erstmal mit begrenzten Teilnehmern durch dieses verfluchte Corona..
Zu dem Thema was hier angeschnitten wurde: hm wenn du Einverständnis hast ist schonmal gut. jedoch wenn es dazu kommt dass die Hunde dich verfolgen(weil sie jemand gerufen hat oder sie zufällig vorbei fahren). Musst du dich vom Acker machen & nicht erwischen lassen sonst kommt noch fahrerflucht dazu. & wegen einem Moped rufen die auch keinen heli. Besonders nicht wenn du aufm Dorf wohnst.
Ja aber die Entscheidung liegt bei dir.. Wir haben uns, wo ich noch kleiner war, nie groß 'n Kopf gemacht..
Zitat:
@einsatzleiter-horst schrieb am 3. Mai 2020 um 16:24:41 Uhr:
Wenn es privat wege und Felder sind und du das Einverständnis der Besitzer hast ist das legal.
Das ist so nicht ganz richtig, auch private Wege können öffentlicher Verkehrsraum sein und wenn du diese ohne gültige Fahrerlaubnis befährst und dabei erwischt wirst, ist das eine Verkehrsstraftat! Das wirst du spätestens bereuen, wenn du eine Fahrerlaubnis machen möchtest.
Und zum Thema Spaziergänger Arschlöcher: wieso stellst du dein Vergnügen über deren? Leute wie du machen das Motorradfahren kaputt und sorgen für immer mehr Verbote und Kontrollen
Ich meine damit die Menschen die sofort die Polizei rufen Man kann doch auch normal mit den Leuten reden
Man kann nicht normal reden, weil du mit deiner Maschine und Helm auf dort lang fährst.
Mit allen geklärt, geht niemanden was an?
Leider falsch. Du kannst in eingezäunten Gebiet fahren. Auch privater Wald ist für Fussgänger zugänglich. Dieser Wald ist der Erholung gewidmet. Das beinhaltet auch, dass auch ohne Verbotsschild dass befahren verboten ist. Dein individuelles Interesse steht nicht über dem der Gesellschaft.
Die Strafen werden in der Regel mit Punkten benannt.
Deine individual Strafe kann man also nicht benennen. Fahren ohne Zulassung Kommt allein auf 70€+1punkt.
Fahren ohne Führerschein: Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Das befahren des Waldes muss nach jeweiligen Landesgesetz betrachtet werden. Beispiel:
Wer mit seiner Motocross-Maschine trotz des Verbotes durch den Wald fährt, riskiert ein empfindliches Bußgeld für das Vergehen. Das drohende Bußgeld kann dabei nach § 70 Absatz 3 des nordrheinwestfälischen Landesforstgesetzes bis zu 25.000 Euro betragen.
Die Polizei zu rufen ist damit keine Option. Es ist Pflicht. Der Spass geht weiter:
§ 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Entsprechend "Jedermannsrecht" wirst du auf der Stelle "festgenommen". Notfalls auch mit körperlicher Gewalt um die Durchsetzung sicherzustellen.
Es ist sicherlich vielen eine Pflicht dies auch umzusetzen.
Hast du aber einen Führerschein, dann fällt die Straftat weg und somit kann das jedermanns recht nicht angewandt werden. Dieses greift nur bei Straftaten, alles andere sind Ordnungswidrigkeiten. Körperliche Gewalt darf man beim Jedermannsrecht erst mal nicht einsetzten wenn diese nicht im Verhältnis zur Straftat besteht welcher der Täter begangen haben soll oder sie zur Notwehr eingesetzt werden muss.
Ich würde an dieser Stelle sehr aufpassen da sowas, sollte körperliche Gewalt angewendet werden, schnell in einer Anzeige wegen Körperverletzung oder eventuell wegen Freiheitsberaubung enden.
Als ich 16 Jahre alt war war das alles entspannter. Ich habe auch am Dorf gelebt, wusste wo ich fahren durfte und wo nicht. Da hatte keiner ein Problem und keiner hat sich gestört gefühlt geschweige denn die Polizei gerufen.
Ich habe mich daran aber immer an einige Regeln gehalten. Ich bin NIE einfach so durch den Wald gefahren. Ich habe oft Stoppelfelder dafür verwendet.
BTW: Fahren ohne Zulassung ist „Fahren ohne Versicherungsschutz“ und ist auch eine „Straftat“ und keine Ordnungswidrigkeit.
Selber erlebt... vor zwei Jahren am alten „Flori-3-Gang“ rumgeschraubt und danach eine 2min. Probefahrt gemacht... auf einem abgelegenen, öffentlichen Feldweg (nicht „Anlieger frei“). Mit Helm, Führerschein aber ohne Kennzeichen... und ZACK prompt standen die blauweißen „Schnuckis“ am Waldrand und halten mich an. Das nennt man Pech!
Danach Post vom Staatsanwalt bekommen wegen einer Straftat!
Da die netten „Schnuckis“ aber so begeistert von dem alten „Flori“ waren, haben sie den Strafbericht „wohlwollend“ geschrieben. Somit musste ich laut Strafbefehl vom Staatsanwalt nur €150,00 ans örtliche Tierheim überweisen.
Soviel dazu.
Grüße
Zitat:
@Papstpower schrieb am 11. Mai 2020 um 08:39:18 Uhr:
Fahren ohne Führerschein: Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Falsch!
"Fahren ohne Führerschein" ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10,- Euro wenn sie einen erwischen.
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat.
Grundsätzlich sollte einem der gesunde Menschenverstand aber auch sagen, daß man nicht unnötig im Wald durch die Gegend heizt. Erstens suchen dort Mitmenschen Erholung und was noch viel wichtiger ist.....der Wald ist die letzte Rückzugsstätte von Wildtieren. Die haben sonst nichts!
Aber da kommen irgendwelche Jungspunde auf die glohreiche Idee, diese Ruheorte (die oft genug auch noch Naturschutzgebiete sind) für ihre egomanischen Vorhaben zu missbrauchen.
Abgase im Wald.....mir doch egal....unterm Helm riech ichs eh nicht
Wanderern auf den Sack gegangen......mir doch egal....eh alles Arschlöcher
Wildtiere erschreckt.....mir doch egal.....sollen sich verpissen
Erdreich umgepflügt......mir doch egal......wächst schon wieder nach
Öl verloren......mir doch egal.....scheiß auf die Natur
Wie gesagt....die Frage ist, wer die eigentlichen Arschlöcher sind. Ich kenne die Antwort.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 14. Mai 2020 um 11:46:58 Uhr:
Zitat:
@Papstpower schrieb am 11. Mai 2020 um 08:39:18 Uhr:
Fahren ohne Führerschein: Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG. Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Falsch!
"Fahren ohne Führerschein" ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10,- Euro wenn sie einen erwischen.
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist eine Straftat.
Grundsätzlich sollte einem der gesunde Menschenverstand aber auch sagen, daß man nicht unnötig im Wald durch die Gegend heizt. Erstens suchen dort Mitmenschen Erholung und was noch viel wichtiger ist.....der Wald ist die letzte Rückzugsstätte von Wildtieren. Die haben sonst nichts!
Aber da kommen irgendwelche Jungspunde auf die glohreiche Idee, diese Ruheorte (die oft genug auch noch Naturschutzgebiete sind) für ihre egomansichen Vorhaben zu missbrauchen.
Abgase im Wald.....mir doch egal....unterm Helm riech ichs eh nicht
Wanderern auf den Sack gegangen......mir doch egal....eh alles Arschlöcher
Wildtiere erschreckt.....mir doch egal.....sollen sich verpissen
Erdreich umgepflügt......mir doch egal......wächst schon wieder nach
Öl verloren......mir doch egal.....scheiß auf die Natur
Wie gesagt....die Frage ist, wer die eigentlichen Arschlöcher sind. Ich kenne die Antwort.
Fährst du überhaupt Gelände oder nur straße?
..hm Also die meisten Spaziergänger zeigen uns sogar noch nen Daumen nach oben oder grüßen, bis auf ein paar wenige.
Zitat:
@DirtyEast218 schrieb am 14. Mai 2020 um 12:01:25 Uhr:
Fährst du überhaupt Gelände oder nur straße?
..hm Also die meisten Spaziergänger zeigen uns sogar noch nen Daumen nach oben oder grüßen, bis auf ein paar wenige.
Mit einer Super Duke im Gelände wäre ziemlich unsinnig.
Die Spaziergänger zeigen euch vmtl. den Mittelfinger und der Gruß ist vmtl. die Faust, daß ihr abhauen sollt. Oder es sind andere Motocrossfahrer, die zufällig mal zu Fuß unterwegs sind.
Zitat:
Mit einer Super Duke im Gelände wäre ziemlich unsinnig.
Das erklärt einiges...
....
Zitat:
@MMenduro schrieb am 14. Mai 2020 um 12:50:41 Uhr:
Zitat:
Mit einer Super Duke im Gelände wäre ziemlich unsinnig.
Das erklärt einiges...
Ja denk ich auch..
Ok ich wollte damit eigentlich keinen so großen Streit anfangen
Jetzt weiß ich dass es ne dumme Idee ist
Also bitte ich euch hier nicht weiter zu schreiben damit wir alle friedlich weitermachen können
Such dir ne Rennstrecke. Da kannst du dich legal mit anderen messen und bekommst vllt auch Tips wenn du was falsch gemacht hast ..
Zum eigentlichen Thema ist ja auch schon alles gesagt.
Den Rest lassen wir jetzt