ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Endschalldämpfer fehlt - was sagen TÜV und Polizei?

Endschalldämpfer fehlt - was sagen TÜV und Polizei?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:54

Naja, "Geiler Sound" wahrscheinlich nicht :-)

Zum Hintergrund: Momentan fahren wir Golf2, Bj. 88, !!TÜV im November 09!! abgelaufen. Nun ist mir der Endschalldämpfer abgefallen. Der Sound hält sich in Grenzen, ist sicher nicht lauter als so mancher mit Sportauspuff. Ist auf keinen Fall Kategorie Ruhestörung.

Ich würde mir gerne das Reparieren sparen, da in ein paar Wochen der Neuwagen kommen soll (im August bestellt!). Daher meine Fragen:

- Was passiert wenn mich die Polizei anhält? (wie schon gesagt, TÜV war im Nov09 fällig)

- Da wir noch nicht sicher sind, ob der Wagen nochmal durch den TÜV soll oder so ohne TÜV wegkommt, würde ich vielleicht mal zum TÜV fahren um eine Mängelliste zu bekommen, an der ich dann entscheide was ich mache. Läßt mich der TÜV ohne Endschalldämpfer vom Gelände bzw. gibt es dann eine Auflage wie "Innerhalb einer Woche muß es repariert sein"?

vielen Dank,

Andre

P.S. Auch wenn Auspuff kein sicherheitsrelevantes Teil ist hoffe ich das richtige Forum erwischt zu haben. Ansonsten bitte verschieben.

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2010 um 19:30

Ist ja ein richtig lustiger Thread.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich meinen Endschalldämpfer nicht mehr und mache keinen TÜV.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich die Bremsen nicht mehr obwohl sie komplett abgefahren sind.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich mein Bremslicht nicht mehr.

Weil mein Neuwagen bald kommt, ...................

Da frage ich doch lieber bei MT. Was sagt die Polizei oder der Tüv dazu?

Entweder lass dein Auto reparieren, "oder lass es stehen", oder lass dich Überraschen was es dich kostet wenn du erwischt wirst.

Gruß

Frank, dem die Worte fehlen. ;)

 

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von shasz

mehr als 1nen Monat tüv überfällig gibt ne Anzeige und nen Punkt. Was das ganze dich dann kostet weiß ich nicht.

Unfug.

HU um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten: 15 €

HU um mehr al 4 bis 8 Monate überschritten: 25 €

HU um mehr als 8 Monate überschritten : 40 € , 1 Punkt.

am 15. Januar 2010 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

1. Druckausgleich gibt es im Fahrzeug. (Ältere Mercedes Busse hatten Probleme mit dem Tür zubekommen)

Das nennt sich Zwangsentlüftung und geht von Innen nach Außen, nicht umgekehrt.

Zitat:

2. Versicherung zahlt immer, nimmt den Nehmer aber in Regress.

Bei einem fehlenden ESD ist das nur möglich, wenn das Fehlen desselben ursächlich für den Schadenseintritt gewesen ist. Ein solches Szenario ist aber auch mir der blühendsten Phantasie kaum vorstellbar.

Zitat:

3. Kann ich den TE nicht verstehen. Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen.

Vermutlich kannst Du auch die Heisenbergsche Unschärferelation nicht verstehen, das ist aber nicht das Problem des TE. Der Führerschein sollte m.E. vor allem den Leuten entzogen werden, deren Lebensinhalt darin besteht bei kleinsten Abweichungen von der Norm maximale Sanktionen zu fordern.:rolleyes:

Zitat:

4. Ist ein fehlender ESD ein erheblicher Mängel, was bedeutet gibt keine Plakette.

Nee jetzt, echt???:eek:

Zitat:

5. Ist das ganze Vorsatz und würde bei einer Kontrolle genau auf Deine Wortwahl achten.

Ganz klar, wenn dem TE nachgewiesen wird, daß er den ESD vorsätzlich "abgerostet" hat. Das dürfte sich in der Praxis als nicht einfach erweisen...:D

Zitat:

6. Hättest Dir die Frage auch sparen können, da Du eh nicht belehrbar bist.

Ähh, wenn Du Dir mal die Mühe machst den Eröffnungsbeitrag des TE zu lesen, dann bittet er dort um die einfache Beantwortung von Fragen. Um moralinsaure Klugscheisserei hat er dort, soweit ich das beurteilen kann, nicht ersucht. Von daher hättest Du Dir auch einfach Deine Antwort sparen können... frei nach Dieter Nuhr...;)

Zum Thema: Wenn man bei einer Kontrolle angibt, der ESD sei erst gerade abgefallen und der Schaden werde sofort behoben, dann kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit unbehelligt weiterfahren. Als ich vor 15 Jahren mit ohne ESD angehalten wurde, hat man mir noch nicht mal eine Mängelkarte ausgefertigt, da ich glaubhaft versichern konnte, auf dem Weg in die nächste Werkstatt zu sein.

Das funktioniert aber nur einmal, bei der nächsten Kontrolle kann es dann Ärger geben.:D

grade erst abgefallen aber nicht im Kofferraum gibt durchaus andere Probleme

Denn dann muss er ja irgendwo rumliegen, sei es als illegal entsorgter Sondermüll im Graben oder als gefährliches Teil das auf irgendeiner Fahrbahn liegt und einen Unfall verursachen könnte.

Welche Ausrede hast du dafür parat wo das ding denn jetzt gerade in der Kontrolle ist?

 

ab gesehen davon war vor 15 Jahren noch so einiges anders

am 15. Januar 2010 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

...

Mal ein paar Punkte klargestellt (einfach mal in die StVZO oder die BKatV gucken hilft ungemein)

Die BE erlischt! Siehe §19.2 StVZO: Die BE erlischt wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Und das Geräuschverhalten ist ohne Endschalldämpfer definitiv verschlechtert.

...

In so einem Fall kann aber je nach Vertragsbedingungen der Kaskoschutz erlöschen.

...

Gruß Meik

Erlöschen der BE eines Fahrzeugs ist an Vorsatz gebunden. Da gehört der abgerostete Auspuff zu 100% nicht dazu = deine Version mit Erlöschen BE stimmt nicht!

Und wie bitte schön will die Versicherung die Kürzung des Kaskoschutz bei einem fehlenden ESD begründen?

am 15. Januar 2010 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von bsenf

Leg ihn in den Kofferraum und wenn sie dich fragen sag er ist vorhin erst abgefallen.

...

Selbst wenn der abgerostete Auspuff noch da wäre würde es ein Problem geben!

der Auspuff fällt nicht einfach o ab sondern rostet langsam weg und macht noch vor dem abfallen durch laute Geräusche auf sich aufmerksam.

Somit kann es dumm laufen und die 20,- € sind auch mit dem Auspuff im Kofferraum fällig!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Erlöschen der BE eines Fahrzeugs ist an Vorsatz gebunden.

Und wie bitte schön will die Versicherung die Kürzung des Kaskoschutz bei einem fehlenden ESD begründen?

Ist es kein Vorsatz den ESD wissentlich nicht zu ersetzen?

Mit einem nicht vorschriftsmäßigem Fahrzeug? Erloschener BE? Abgelaufenem TÜV? Im Gegensatz zur Haftpflicht steht es den Versicherern bei der Kasko relativ frei solche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen aufzunehmen. Nur die Rahmenbedingungen bei der Haftpflicht sind im StVG bzw. Pflichtversicherungsgesetz weitgehend festgelegt.

Gruß Meik

am 15. Januar 2010 um 12:16

mit dem erlöschen der BEnur bei vorsatz hat huugar recht.

das ein auspuff 'langsam' wegrostet nicht.

es gibt durchaus die möglichkeit, daß ein teil so geschwächt wird, daß es einfach bricht ohne das vorher groß was undich war.

grade letztes jahr bei unserem lastesel selbst erlebt. da dürfte meine holde auch 8km vom einkaufszentrum nach hause mit tieffliegersound fahren:D

... mein Gott, einen ESD für einen steinalten Golf 2 gibts beim Schrotti für nen 20er und ist in 10 Minuten drangebaut oder drangeschweisst.

Das Ding muss ggf. den TÜV überstehen und darf theoretisch auch abfallen, wenn das Fahrzeug mit frischer Plakette den Hof des TÜV verlässt...

Mit gelber TÜV-Plakette sowie mit ohne ESD würde ich keinesfalls mehr rumfahren... kostet unnötig Kohle, die man auch in einen o.g. gebrauchten ESD investieren kann...

gruß cocker

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Endschalldämpfer fehlt - was sagen TÜV und Polizei?