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Einzelabnahme eingetragen, Schlüsselnummer genullt, Veränderungen möglich?

Kawasaki
Themenstarteram 25. Januar 2017 um 21:17

Nabend Forum,

Ich habe mir ein Motorrad gekauft, Es ist ein Importfahrzeug aus Australien und es ist alles ( Sekundärübersetung, Motor nummer, Vergaser, Luftfilter, Krümmer Endtopf, Reifen Felgen, ect.) per Einzelabnahme im Fahrzeugschein bzw zulassungsbescheinung eingetragen.

Leider sind nicht mehr alle Komponenten am Fahrzeug verbaut die im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Z.B geht es um einen Endtopf mit E Nr. (ABE) vorhanden. Oder Reifen die nicht der Grösse im Fahrzeugschein entsprechen, es aber eine Unbedenklichkeitsbescheinung vom Reifenhersteller gibt.

Meine Frage ist nun, sind diese Veränderungen, wie Reifen und Endtopf legal, oder darf ich wirklich nur das fahren, was auch in der Einzelabnahme eingetragen ist?

Danke im voraus

Gruß

Alex

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20 Antworten

Das kommt drauf an, was in den papieren deines zubehörs steht.

Meist steht drin, dass es kompatibel zu e13... Deiner fz BE... Hast du da nichts eingetragen, weil 21er abnahme, gelten auch nicht deine ABEs.

Ich hoffe es war verständlich. Schwer auszudrücken.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 22:18

Wie finde ich heraus ob es eine 21er Abnahme ist?

Eine einzelabnahme erfolgt nach Paragraph 21.

Bei Importfahrzeugen ist eine Vorstellung beim TÜV und damit in Verbindung einer Einzelabnahme nach §21 unumgänglich. Dort werden alle für EU-konforme Vorschriften nötigen Punkte geprüft und abgehakt. Das ist nicht ganz billig, aber für die Erlangung eines Fz-Briefes und damit der Zulassung unumgänglich.

Fällt Dein Endtopf, Reifendimensionen & Co dabei durch, hast Du Pech gehabt.

am 26. Januar 2017 um 8:55

Ich glaube, daß diese Frage definitiv nur der TüV (oder dekra etc) beantworten kann. Da kommt es auf derartig viele Kleinigkeiten drauf an, daß wirklich der Einzelfall beachtet werden muß - bei jeder Änderung. Mach ne Liste und schau mal bei denen vorbei, alles andere ist Kaffeesatz-Leserei.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 26. Januar 2017 um 09:52:46 Uhr:

Bei Importfahrzeugen ist eine Vorstellung beim TÜV und damit in Verbindung einer Einzelabnahme nach §21 unumgänglich. Dort werden alle für EU-konforme Vorschriften nötigen Punkte geprüft und abgehakt. Das ist nicht ganz billig, aber für die Erlangung eines Fz-Briefes und damit der Zulassung unumgänglich.

Fällt Dein Endtopf, Reifendimensionen & Co dabei durch, hast Du Pech gehabt.

Sein Fahrzeug ist bereits per 21er abgenommen worden.

 

Wenn in seinem "Brief" keine E-Nummer zur Fahrzeug BE aufgeführt ist, wovon ich ausgehe, so ist die Grundlage auf die sich ABE´s oder Reifenfreigaben beziehen schlichtweg nicht vorhanden.

Eine Foto des "Scheins" oder des "Briefes" würde sicherlich schnell Klarheit schaffen.

Das hab ich überlesen. Dann hat er Pech gehabt, wenn das Fahrzeug nicht mindestens 1x vor Export in Europa zugelassen wurde, gibt es keine e*-Nummer in den Papieren, ich fahre selbst einen Reimport und weiß wovon ich spreche.

Sofern der Hersteller nicht ein CoC rausrückt, auf Grund dessen eine Vergleichbasis möglich und eine Einzelhomologation machbar ist, wird das nix werden. Da kann auch das KBA nicht helfen.

am 26. Januar 2017 um 21:51

Er hat die Papiere, also kann er es zulassen. Die genullte Schlüsselnummer hat meine Harley (UK-Import) auch, das hat nix zu bedeuten. Das machen die immer wenn das Fahrzeug importiert wird.

Div. Eintragungen dürften kein Problem sein, aber das kann in dem Fall wirklich nur der TüV machen. Also, sprich mit denen. Die beißen nicht.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 22:25

Nabend, danke erstmal für die zahlreichen Antworten!

Im Schein ist unter Punkt 17 ein großes E gedruckt, daneben unter Punkt 16 steht eine Kombination aus 2 Buchstaben (WG 282629).

D.h. meine ABE ´s sind somit gültig und ich kann einen anderen Schalldämpfer fahren abweichend vom dem, der in der Einzelabnahme im Schein aufgeführt ist?

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 26. Januar 2017 um 22:51:16 Uhr:

Er hat die Papiere, also kann er es zulassen. Die genullte Schlüsselnummer hat meine Harley (UK-Import) auch, das hat nix zu bedeuten. Das machen die immer wenn das Fahrzeug importiert wird.

Div. Eintragungen dürften kein Problem sein, aber das kann in dem Fall wirklich nur der TüV machen. Also, sprich mit denen. Die beißen nicht.

Nein, du hast es nicht verstanden. Es geht nicht ums zulassen, es geht ums Zubehör. Uk-import kann auch eine e-nummer haben. Seine kommt aber aus australien...

Zitat:

@Alex230 schrieb am 26. Januar 2017 um 23:25:31 Uhr:

Nabend, danke erstmal für die zahlreichen Antworten!

Im Schein ist unter Punkt 17 ein großes E gedruckt, daneben unter Punkt 16 steht eine Kombination aus 2 Buchstaben (WG 282629).

D.h. meine ABE ´s sind somit gültig und ich kann einen anderen Schalldämpfer fahren abweichend vom dem, der in der Einzelabnahme im Schein aufgeführt ist?

Nein, das müsste zusammenstehen. So wie eine e-nummer geschrieben wird. Schau mal bei deinem auto in die papiere.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 23:03

Ja jetzt hab ich s kapiert. Beim Auto steht es eindeutig!

Dann hab ich die Arschkarte, d.h. ich darf die schicke Edelstahl - Auspuffanlage mit E Nr + ABE nicht fahren

Mikuni Flachschieber + K+N Luftfilter <---Arschkarte

Neue Reifen mit Unbedenklichkeitserklärung <----erlöschen der BE

Ärger mich gerade !!!

Genau.

Deswegen sagte ich ja, du musst schauen auf was sich deine ABE vom auspuff bezieht.

Allerdings kannst du den ganzen kram auch einmal eintragen lassen. Die andere reifengrösse sehe ich kritisch. Da müsstest du wirklich fragen ob die eingetragen werden kann...

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 23:39

Ganz hinten nach der Auführung aller einzelnen Eintragen steht noch...Fahrzeug entspricht 93/93 EWG.

Was bedeutet das...hat bestimmt auch nichts mit einer E nummer zu tun ..oder?!

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