Eintragungsprobleme mit Lochkreisversatzschrauben??
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Habe die Möglichkeit von einem Freund 19" Felgen zu bekommen. Situation ist nur, dass die Felgen einen 112er LK haben. Dies ist ja kein Problem auszugleichen.
Nur habe ich jetzt in einigen Beiträgen gelesen, dass dies auch im Gutachten vermerkt sein muss, dass man Versatzschrauben nutzen darf. Jedoch gibt´s für den 110er LK ein eigenes Gutachten.
Welche Erfahrungen habt ihr hier bereits gemacht??
Gruß Tobi
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tobi0880
So hab dann mal einwenig gesucht und auch was im Netz gefunden. Und ich glaube, das war´s dann wohl mit der Eintragung😁Denn wenn ich hier richtig gesucht habe, dann habe ich mitbekommen, dass es für die Versatzschrauben keine Gutachten gibt, oder?!
Gruß Tobi
Es sieht wohl so aus, als ob es für Dich dann vorerst keine Mögl. gibt, die Felgen mit Versatzschrauben eingetragen zu bekommen.
A) Müssten die Versatzschrauben im Felgen-Gutachten stehen, das tun sie nicht.
B) Müsstest Du somit eine separate Prüfbescheinigung der Versatzschrauben vorweisen, kannst Du aber nicht.
Moin zusammen,
@Benny: Die Idee hatte ich auch schon, und bei SCC gibt´s diese bereits mit 20mm Stärke. Frage ist nur, wie sieht es dann mit einer 8er Felge und einer ET von 19 aus? Und ich wollte jetzt nicht erst noch Geld in die Platten investieren, dann die Karosserie bearbeiten. Da kann ich mir auch neue Felgen im 110er LK holen, oder?
@DC: Ja leider. Gut ich muss den Anruf des TÜV´ers warten. Aber so richtig optimistisch bin ich dann nicht mehr wirklich. Schade🙄
Hat denn jemand Erfahrung mit einer 8x19 und einer ET 19 gemacht????
Gruß Tobi
Die würden 10mm weiter raus stehen als meine 8,5er mit ET35.
Und das ist vorne (ohne Karosseriearbeiten) durchaus im Bereich des machbaren, hinten brauchen wir garnet drüber reden...
Moin zusammen,
so mich hat eben der TÜV mit folgender Aussage angerufen: " Die Lochkreisversatzschrauben MÜSSEN als Anbaumaterial im Gutachten genannt sein, ansonsten erfolgt keine Eintragung!" Selbst wenn die Versatzschrauben ein eigenes Gutachten haben, würden die Felgen nicht eingetragen werden, da die Felgen nicht mit den Schrauben zusammen getestet wurden.
Und dies ist eben auf das genannte Rundschreiben was ich hier schon eingestellt hatte zurückzuführen.
Also sind wir wieder ein bißchen schlauer😁
Gruß Tobi
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Zitat:
Original geschrieben von Tobi0880
"Die Lochkreisversatzschrauben MÜSSEN als Anbaumaterial im Gutachten genannt sein, ansonsten erfolgt keine Eintragung!" Selbst wenn die Versatzschrauben ein eigenes Gutachten haben, würden die Felgen nicht eingetragen werden, da die Felgen nicht mit den Schrauben zusammen getestet wurden.
Das erinnert zwangsläufig ein wenig an
Asterix erobert Rom, wo er in diesem Verwaltungsgebäude den Passierschein A 39 besorgen muss, der das neue Rundschreiben B 65 enthält um so den Passierschein A 38 zu erhalten... oder so ähnlich. 🙄
Behördengänge sind halt Behördengänge.