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Einkauf von anderem Händler

Themenstarteram 13. Februar 2009 um 22:17

nabend leute.

ich wollte mal fragen wisst ihr ob es möglich ist bzw ob es gemacht wird das ein forhändler meines vertrauens einen fokus von einem anderen fordhändler irgendwo aus deutschland heran holen kann??

mir geht es nämlich darum schön und gut wenn ich mir irgend wo anders ein auto hole aber die garantie bei diesem händler habe der 500km weiter weg wohnt.deshalb soll das auto zu meinem händler damit ich dort den garantie anspruch habe.

also kennt sich da jemand aus?ich danke euch im vorraus.

mfg david

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15 Antworten

Hallo David,

ja das ist möglich. Ich habe damals meinen Mondeo so gekauft. Das war zwar 96 wo der Mondeo 2 grad rauskam,

aber ich wollt noch nen 1er,da der günstiger war. Wollte aber noch die Austattung selber wählen.

Nach zwei Tagen Suche stand fest, dass mein Wunschauto 360 km entfernt stand,hatte sogar noch einige Extras mehr.

Die beiden Händler einigten sich und ein Fahrer brachte den Wagen zu meinem Händler. Soweit ich mich noch erinnern kann, hat es

auch nichts gekostet, oder nur das Spritgeld? Weiss nicht mehr. Es ist auf jeden Fall möglich.

So hatte ich bei der Übernahme die 360 km auf dem Tacho.

 

Heute würde ich aber das Geld für einen Fahrzeugtransport lieber bezahlen, dass bei einem Neuwagen kein anderer 360km damit

fährt, denn ich hatte das Glück danach 5 mal ne neue ZKD wechseln zu lassen, beim sechsten Mal kriegte ich auch einen neuen Kopf.

Bis dahin hatte der Mondeo 11tkm runter und die Aktion dauerte 6 Monate, bis Ford sich entschloss mir endlich einen Kopf zu

spendieren. War schon alles über Garantie gelaufen, aber ich hatte doch damit zu tun. Ob es nun davon herkam, dass ihn der Fahrer

die 360 km trat ohne den Motor eingefahren zu haben, weiss ich bis heute nicht, aber ich vermute es schon.

Also wenn du den Kauf so machen solltest, empfehle ich dir auf einen Fahrzeugtransport via Anhänger oder Transportfahrzeug zu

bestehen und keinen internen Fahrer dran zu lassen.

Gruss

Zsolt

Ach ja, noch was: Warum willst du denn einen Focus woanders her haben.Kann dein Händler keinen Wunsch Focus bestellen?

Bei mir war ja der Fall, dass der 1er nicht mehr zu bestellen war nur noch der 2er, der schon teurer war.

Und die Garantie zählt doch bei jedem Vertragspartner.

Ist doch egal, wo der gekauft wurde.

Oder sehe ich das verkehrt?

Die Abwicklung der Garantie läuft ja über Ford.

Wir haben ein garantielager gehabt, in dem wir die Teile für Mitsubishi aufbewahren mussten.

Und nach ?????? 2 Jahren konnten die in die Tonne oder wurden für Kunden genommen, welche schmalles Geld hatten.

Denn teilweise war da eine Nase abgebrochen und der Kunde hatte natürlich anspruch auf ein neues Teil.

ch33rz

Ja stimmt, die Garantie ist ja für Deutschland flächendeckend,egal wo man kauft.

Das ist doch glaube ich mittlerweile EU - weit,oder?

@ DJ : Der Schnee ist mittlerweile hier angekommen, wie zeitlich vermutet, aber lange nicht Knietief:D

Gruss

Zsolt

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Und die Garantie zählt doch bei jedem Vertragspartner.

Ist doch egal, wo der gekauft wurde.

Oder sehe ich das verkehrt?

Die Abwicklung der Garantie läuft ja über Ford.

Ein wenig verkehrt.

Soweit ich das richtig gelesen habe, geht es dem TE um die gesetzliche Gewährleistung eines Händlers. Nicht um die Hersteller-Garantie, die man bei jedem Vertragspartner "einlösen" kann. ;)

 

Ok.

 

Denn machen wir das so :D

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

 

Soweit ich das richtig gelesen habe, geht es dem TE um die gesetzliche Gewährleistung eines Händlers. Nicht um die Hersteller-Garantie, die man bei jedem Vertragspartner "einlösen" kann. ;)

Erklär das doch mal genauer:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Rottita

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

 

Soweit ich das richtig gelesen habe, geht es dem TE um die gesetzliche Gewährleistung eines Händlers. Nicht um die Hersteller-Garantie, die man bei jedem Vertragspartner "einlösen" kann. ;)

[/quote

 

Erklär das doch mal genauer:confused:

Bei jedem Hersteller ist es so, dass die Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung nach 1, 2, 3, 4 oder 5 Jahren auslaufen. Dann tritt für den Gebrauchtwagen, den der Kunde beim gewerblichen Verkäufer ersteht, eine andere Regel in Kraft. Der Händler ist seit einigen Jahren dazu verpflichtet, eine Gewährleistung auf den Wagen gegenüber Privatkunden zu geben. Und ich bezweifle mal ganz stark, dass du die Gewährleistungszusage des Ford-Händlers Müller in Hamburg (Nicht als Ford-Vertreter, sondern als gewerblicher Anbieter!) beim Ford-Händler Brezelhuber in München geltend machen kannst. Und dann ggf. einfach nur die Rechnung von Brezelhuber zum Händler Müller schickst.

Andere Sache ist es natürlich, wenn der gewerbliche Anbieter gar kein Autohändler ist, sondern eine z. B. Bäckerei, die ebenfalls zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist. Hier wird dann in der Regel ein Vertrag mit einer Garantieversicherung abgeschlossen. Vertraglich wird festgelegt, für welche Schäden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Und auch, ob die in einer Partnerwerkstatt (der Versicherung) oder einem Fachbetrieb vor Ort behoben werden können.

;)

Wir redeten hier von einem Neuwagenkauf, da der Thread nur dann Sinn macht.

Bei einem Gebrautwagenkauf ist es doch klar,

dass ein Händler meiner Wahl um die Ecke keine Gewährleistung anbieten wird für ein

Auto, welches bei einem anderen Händler 500km weiter weg angeboten wird übernimmt.

Themenstarteram 15. Februar 2009 um 12:17

oh sorry leute.

 

mir ging es eben genau nicht um einen neuwagen sondern um den kauf eines gebrauchten.

also wie schon gesagt gibt es sowas?oder das mein händler ihn dann vom anderen händler aufkauft?

mfg david

Zitat:

Original geschrieben von Rottita

 

Wir redeten hier von einem Neuwagenkauf, da der Thread nur dann Sinn macht.

Das ist es ja grade.... in diesem Forum macht nichts Sinn. Man redet aneinander vorbei, wo es nur geht, hauptsache, man hat seinen Standpunkt vertreten. ;)

@dragonfire1987: Nach den nun einigen Jahren geltenden EU Recht wird dir kein Händler einen Gebrauchtwagen von einem anderen Händler einkaufen um es dir dann zu verkaufen und danach die gesetzliche Gewährleistungspflicht auf sich nehmen.

Kann ich mir nicht vorstellen, oder der Händler ist risikoreich, macht den Wagen dann etwas teurer, damit er auch was von hat.

@dc-viper: Wenn dieses Forum kein Sinn für dich darstellt, warum bist du dann präsent?

Wenn man nichts kontstruktives (eigener Standpunkt,Meinung,Wissen,Erfahrung,etc.) hier einführen kann sollte man eher nichts schreiben, nur um einen Thread Volumen zu verschaffen.

Das rumnörgeln macht kein Forum besser;)und auch kein Sinn:D

@Rottita

Rumnörgeln regt (zumindest einige) zum nachdenken an. ;)

Ich bin seit ein paar Jahren hier, weil es hier auf MT tatsächlich einige gute Threads und kundige user gibt.

Konstruktiv waren sowohl deine als auch meine Beiträge (zumindest die ersten ;) ). Das Problem liegt darin, dass der Eröffnungs-post unzureichend ausformuliert wurde. Wäre dies geschehen, hätte die Frage mit einem (!) post beantwortet werden können und wäre dann in die unendlichen Weiten des MT-Universums abgetaucht.

Aber gut. Dem TE ist es inzwischen egal. Er hat seine Antwort. Ob er den nächsten Thread eindeutiger formuliert?

Ist auch egal... gibt tausende solcher Fälle in allen MT Unterforen. ;)

Have a nice day!

LG

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

 

Ich bin seit ein paar Jahren hier, weil es hier auf MT tatsächlich einige gute Threads und kundige user gibt.

Na dann is ja gut, hat MT auch für dich doch einen Sinn.;)

Das mit dem "besseren formulieren" gebe ich dir vollkommen Recht, würde einiges verkürzen, aber ist doch halb so Wild,

man kommt auch etwas später drauf und kommuniziert wenigstens auch über andere Themen.

Was mich aber öfters in Foren nervt ist,

dass meistens von den TE's keine Rückmeldung mehr kommt.

 

Gruss

Zsolt

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