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eigener Gutachter trotz Gutachten der gegnerischen Versicherung ?

Themenstarteram 4. Oktober 2010 um 17:45

Hallo,

unser Polo wurde heute seitlich hinten gerammt. Da der Anprall auch auf die Felge erfolgte fuhr ich heute zum Schadenschnellgutachter der gegnerischen Versicherung um mögliche Achs- Felgen- Reifenprobleme feststellen zu lassen, falls vorhanden.

Der Gutachter nahm den Schaden auf und erstellte gleich ein Kostengutachten zum Schaden, auf das ich den Schaden abrechnen könne.

Nun habe ich bei einem angestellten Versicherungsgutachter irgendwie Zweifel an der notwendigen Neutralität.

Da ich nun auch keinerlei Ahnung habe ob sein Gutachten tatsächlich dem Schaden entspricht würde ich gern einen neutralen Gutachter beauftragen.

1) Habe gelesen, daß die gegnerische Versicherung so etwas zahlen muss (momentan wird der Schaden auf 2000 Euro incl. Steuern und 350 Euro Wertminderung geschätzt) - stimmt das in jedem Fall ?

2) Was ist, wenn mein eigener Gutachter weniger schätzt ? Welches Gutachten gilt dann ?

3) Wenn ich auf Gutachterbasis abrechnen will : ich habe das Geld lt. Gutachten ohne Mehrwertsteuer bekommen, lasse zB für 1500 Euro reparieren, und bekomme dann die Mehrwertsteuer nachträglich auf Gutachtenbasis erstattet ?

4) bekomme ich die Wertminderung immer ?

5) wer entscheidet, daß das Fzg fachmännisch repariert wurde, wenn ich zB die Felge nur polieren lasse (hat nur Druckstellen und Kratzer) und weiternutze oder einen Kratzer im Stoßfänger drin lasse ?

hier mal das Gutachten, passt das ?

Zusammenfassung des Gutachtens

Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 1.671,76

Mehrwertsteuer 19 % EUR 317,63

Reparaturkosten inkl. MwSt. EUR 1.989,39

Beurteilung Reparaturschaden

Wertminderung EUR 350,00

Datum der Reparaturfreigabe 04.10.2010

Reparaturdauer in Arbeitstagen ca. 3-4

FABRIKAT VW POLO (9N3) 1.2 UNITED

FZ-IDENT-NR WVWZZZ9NZ9Y10xxxx AMTL KZ BS MM xxxxx TYP-CODE 06 60 37

ERSTE ZUL 10.11.2008 NAECH HU 11.2011 LAUFLEIST 12989

BES-DATUM 04.10.2010 SCHD-TAG 04.10.2010 FZ-ZUST UNZERLEGT

REP-DAUER 3-4

AUSFUEHR- AB 05.2008

VARIANTEN

SERIEN- KLIMAANLAGE RADIO RCD 200 NEBELSCHEINWERFER

AUSSTATTG EINPARKHILFE 3. KOPFSTUETZE H MULTIFUNKTIONSANZEIG

OELSTANDANZEIGE GETRIEBE 5-GANG SERVOLENKUNG TRW

AIRBAG LINKS/RECHTS FELGE 6 J X 15 ALU STABILITAETSPR / ABS

SONDER- SEITEN/HECKSCH ABGED SCHEIBENWISCHER AERO FENSTERH V/H ELEKTR

AUSSTATTG ZV MIT FUNKFERNBED AUSSENSPIEGEL ELEKTR FREISPRECHEINRICHTG

WARNANL/ INNENRAUM WASCHDUESEN BEHEIZT SCHEINW-REINIGUNG

SITZE V HEIZBAR RUECKSITZ GETEILT AUSSTATTUNG STOFF

SPORTLEDERLENKRAD SONNENBLENDEN BEL SITZ L HOEHENVERST

GENERATOR 90 AMP 1198CCM 44KW REIFEN 195/55 R 15 V

RESERVERAD STAHL SEITEN-/KOPFAIRBAG 5-TUERIG

AUSST TRENDLINE BREMSE VORN 256X22

----------------------------------------------------------------------------

A R B E I T S L O H N ZEITBASIS 10 AW=1 STD PREIS/KL 1 = 70.00 EUR/STD

PREIS/KL 2 = 76.00 EUR/STD

PREIS/KL 3 = 76.00 EUR/STD

ARB.POS.NR/ INSTANDSETZUNGS-/EINZEL-/VERBUNDARBEITEN KL AW ARB.-

LEIT-NR PREIS

58 11 19 00 TUERGRIFF H R AUS-/EINBAUEN 2 2 15.20

UMFASST: GEHAEUSE AUS-/EINBAUEN

70 73 19 00 TUERVERKLEIDUNG H R AUS-/EINBAUEN 2 4 30.40

66 41 55 10 ZIERLEISTE TUER H R ERSETZEN 2 3 22.80

66 76 19 50 RADHAUSSCHALE H R AUS-/EINBAUEN 2 2 15.20

(RAD AUSGEBAUT)

KN SCHRIFT SEITENWAND R ERSETZEN 2 2 15.20

63 69 19 00 ABDECKUNG F STOSSFAENGER H AUS-/EINBAUEN 2 7 53.20

UMFASST: SCHLUSSLEUCHTEN AUS-/EINBAUEN

KN STOSSFAENGER H ZERL-ZUS (AUSGEBAUT) 2 7 53.20

64 75 77 60 SEITENSCHEIBE R ABDECKEN 3 3 22.80

(FUER LACKIERARBEITEN)

44 05 19 00 RAD (RAEDER) H AUS-/EINBAUEN 1 2 14.00

44 10 55 50 SCHEIBENRAD/BEREIFUNG H R ERSETZEN 2 2 15.20

(RAD AUSGEBAUT)

UMFASST: REIFEN AB-/AUFMONTIEREN,

VENTIL EINBAUEN UND RAD AUSWUCHTEN

44 95 03 00 FAHRZEUG V UND H VERMESSEN 2 9 68.40

UMFASST: STURZ UND SPUR PRUEFEN

UMFASST: HALTER UND MESSFUEHLER EIN-AUS

OHNE: EINSTELLARBEITEN

44 89 15 50 STURZ DER VORDERRAEDER EINSTELLEN (VBA) 2 2 15.20

(FAHRZEUG V UND H MESSEN)

UMFASST: AGGREGATETRAEGER LOES-BEF

44 88 15 50 SPUR DER VORDERRAEDER EINSTELLEN (VBA) 2 3 22.80

(FAHRZEUG V UND H MESSEN)

SYSTEM AUDATEX

Seite 3

ARB.POS.NR/ INSTANDSETZUNGS-/EINZEL-/VERBUNDARBEITEN KL AW ARB.-

LEIT-NR PREIS

1782 TUER H R INSTANDSETZEN 3 5* 38.00

3482 SEITENWAND R INSTANDSETZEN 3 25* 190.00

---------------------------------------------------------------

51 01 75 01) KAROSSERIETEIL HOHLRAUM KONSERVIEREN 3 2 15.20

51 01 75 50 TUER H R HOHLRAUM KONSERVIEREN 3 1 7.60

(VERBUNDARBEIT)

51 01 75 50 SEITENTEIL H R HOHLRAUM KONSERVIEREN 3 1 7.60

(VERBUNDARBEIT)

----------------------------------------------------------------------------

L A C K I E R U N G ZEITBASIS 10 AW=1 STD PREIS = 81.00 EUR/STD

ARB.POS.NR/ ARBEITSGANG 2-SCHICHT-METALLIC AW ARB.-

LEIT-NR PREIS

KN STOSSLEISTE TUER H R LACKIEREN 4 32.40

58 51 79 03 TUER H R REPARATURLACK S3 16 129.60

63 69 79 53 ABDECKUNG STOSSF H REPARATURLACK S3 11 89.10

53 55 79 13 SEITENTEIL R REPARATURLACK S3 9 72.90

51 01 71 33 VORBEREITUNGSARBEIT ZUR LACKIERUNG 19 153.90

STUFE S3 METALL, KUNSTSTOFFE S3

(TEIL/E EINGEBAUT)

51 01 71 93 VORBEREITUNGSARBEIT ZUR LACKIERUNG 5 40.50

(KUNSTSTOFFE)

(VERBUNDARBEIT)

----------------------------------------------------------------------------

E R S A T Z T E I L E PREISSTAND : 01.09.2010

LEIT-NR BEZEICHNUNG TEILE-NR PREIS

1984 STOSSLEISTE TUER H R +6Q4 853 754A GRU 26.95

3660 SCHRIFTZ SEITENW H R +1K0 853 433 MM5 6.80

9552 SCHEIBENRAD H R ALU :6Q0 601 025R 8Z8 198.50

9566 REIFEN H R 195/55 R 15 .. V 90.60

9570 VENTIL REIFENDR H R 839 601 361 0.60

SYSTEM AUDATEX

Seite 4

S C H L U S S K A L K U L A T I O N EUR EUR

-----------------------------------

A R B E I T S L O H N ZEITBASIS 10 AW = 1 STD

GESAMT KL 1 2 AW X 70.00 EUR/STD 14.00

GESAMT KL 2 29 AW X 76.00 EUR/STD 220.40

GESAMT KL 3 33 AW X 76.00 EUR/STD 250.80

VERMESSEN KL 2 14 AW X 76.00 EUR/STD 106.40

GESAMTSUMME ARBEITSLOHN ..................................... 591.60

N E B E N K O S T E N

UNTERBODENSCHUTZ 10.00

HOHLRAUMKONSERV.

LOHN KL 3 4 AW X 76.00 EUR/STD 30.40

MATERIAL 10.00

GESAMTSUMME NEBENKOSTEN ..................................... 50.40

L A C K I E R U N G ZEITBASIS 10 AW = 1 STD

ARBEITSLOHN 64 AW X 81.00 EUR/STD 518.40

LACKIERMATERIAL 35.00 % 181.44

GESAMTSUMME LACKIERUNG INKL MATERIAL ........................ 699.84

E R S A T Z T E I L E 323.45

KLEINERSATZTEILE ( 2.0%) 6.47

GESAMTSUMME ERSATZTEILE ..................................... 329.92

R E P A R A T U R K O S T E N OHNE MWST.................... 1 671.76

----------------------------------------- ----------

MWST 19.00 % 317.63

R E P A R A T U R K O S T E N MIT MWST..................... 1 989.39

ERLAEUTERUNGEN:

E-TEILE-PREISE=UPE D HERST/IMPORT * = ANWENDERANGABEN

+ = FARB-NR BESTIMMEN E-TEILE-NR NICHT UNBEDINGT BST-NR

: = ET LACKIERT/GEFAERBT GELIEFERT KN = KEINE ERSATZTEIL-/ARB-POS-NR

)=ZEITANTEILE IN ANDERER POS ENTH ZAX=ZEITERHEBUNG DURCH AUDATEX

LIZENZ = OEFFBR17

Seite 5

Gutachten-Nr. xxxxxxxxxx 04.10.2010

Auftrag

Gemäß Auftrag vom 04.10.2010 wurde das näher bezeichnete Fahrzeug zur Beweissicherung

und Feststellung der Schadenhöhe besichtigt und ein Gutachten erstellt.

Der Fahrzeugschein lag bei der Besichtigung vor.

Die technischen Daten wurden am Fahrzeug überprüft.

Anmerkung

Die Reparaturkosten-Kalkulation wurde mittels Datenfernübertragung auf einer EDV-Anlage nach

dem

System Audatex

erstellt.

Die ausgewiesenen AW (Arbeitswerte) ZE (Zeiteinheiten) etc. für die zu ersetzenden Teile

entsprechen den Empfehlungen des Herstellers, bzw. Importeurs. Die Arbeitswerte für Ausbeulund

Richtarbeiten wurden aufgrund des erforderlichen Arbeitsaufwandes durch den

Sachverständigen vorgegeben.

Die angegebenen Ersatzteilpreise entsprechen den Herstellerrichtpreisen. Eine Preisbindung

besteht nicht, so dass gegebenenfalls Preisabweichungen bei den einzelnen Positionen möglich

sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Zitat: "fuhr ich heute zum Schadenschnellgutachter der gegnerischen Versicherung"

=> damit hast Du Dein Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen ausgeübt.

Wo steht das?

Das folgt letztlich auch aus § 249 BGB, da mehr als ein Gutachten zur Feststellung des Schadens nicht erforderlich ist. Nur die erforderlichen Kosten der Schadensfeststellung sind aber zu ersetzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Selbstverständlich sind auch die bei den Versicherungen angestellten Gutachter neutral.

Wie soll der SV neutral sein, wenn er für einen Auftraggeber arbeitet?

Und für wen erstellen dann die selbständigen Sachverständigen ihre Schadensgutachten? Etwa nicht für ihre Auftraggeber?

Ich schreibe bewusst nicht frei oder unabhängig, denn Schadensgutachten sind prozessual "nur" Parteigutachten und als solche Auftragsarbeiten.

Die können gut oder schlecht sein, genau wie die der angestellten SV. Trotzdem sind sie Auftragsarbeiten.

Das ist keine Wertung, sondern Fakt.

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

 

Gewisse Abweichungen sind normal, aber einen Schaden zu beurteilen und zu berechnen ist keine Ermessenssache. Da gibt es beispielsweise Herstellervorgaben, die keinen Spielraum zulassen.

Paddye, jetzt bitte ich Dich aber...

Natürlich ist jedes Gutachten letztlich nur eine Schätzung und immer mit Bewertungsspielräumen versehen.

Die Hersteller geben Reparaturwege und Materialien vor. Aber ob etwas gemacht wird und in gewissem Umfang auch wie lange es dauert, schätzt der SV. Und ob er richtig lag, sehen wir, wenn die Werkstattrechnung kommt...

 

Wenn Ihr Gutachten ohne Spielräume erstellen müsstet, könnten "wir" Euch bei jedem Cent Abweichung in die Haftung nehmen, weil das Gutachten dann unbrauchbar wäre.

Gruß

Hafi

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Zitat: "fuhr ich heute zum Schadenschnellgutachter der gegnerischen Versicherung"

=> damit hast Du Dein Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen ausgeübt.

Selbstverständlich sind auch die bei den Versicherungen angestellten Gutachter neutral.

Beim Schaden XY werden 10 Gutachter aber 10 verschiedene Schadenssummen ermitteln - gewisse Abweichungen sind unvermeidbar, denn vieles ist Ermessenssache. Da kann die Spanne z. B. von 3.000 bis 3.500 € liegen. Dem angestellten Sachverständigen der Versicherung schadet es auf Dauer sicher nicht, wenn er häufiger eher einen Schaden von 3.000 € ermittelt, für den selbständigen Gutachter sind die 3.500 € meist besser (höherer Schaden = mehr Aufwand = höheres Einkommen, außerdem kommen zufriedene Kunden eher wieder). Es ist daher purer Zufall, wenn bei den absolut neutral und ohne Rücksicht auf den Auftraggeber erstellten Gutachten gewisse Abweichungen auftreten...

Ich war einmal so blöde wie Du: Ich hatte binnen eines Jahres zwei identische Schäden, es war jeweils der vordere linke Kotflügel meines Opels eingedrückt worden. Einmal sollte der Schaden bei knapp 1300 DM liegen, einmal bei unter 900 DM. Ich habe mich dann erkundigt, u. a. bei verschiedenen Karosserie- und Opel-Werkstätten. Das Ergebnis: Zwischen rund 1000 bis 1500 DM wurden mir genannt.

Der von mir beauftragte Sachverständige hatte mit 1300 DM einen angemessenen Preis ermittelt, beim Schnellschadendienst war der Preis unrealistisch, aber ich war selber schuld.

Ich hatte nach dem ersten Schaden den Kotflügel selber gegen einen gebrauchten ausgetauscht, der Wagen war danach einwandfrei. Für mich als Studenten waren die so verdienten rund 1200 DM natürlich angenehm! Beim zweiten Schaden - übrigens waren in beiden Fällen die Unfallverursacher in den stehenden Wagen gefahren - dachte ich, daß es bei einer 08/15-Reparatur wie dem Austausch eines Kotflügels keine große Abweichung geben könne. Tja, falsch gedacht! Und dieses Mal weniger verdient.

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Zitat: "fuhr ich heute zum Schadenschnellgutachter der gegnerischen Versicherung"

=> damit hast Du Dein Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen ausgeübt.

Wo steht das?

Zitat:

Selbstverständlich sind auch die bei den Versicherungen angestellten Gutachter neutral.

Wie soll der SV neutral sein, wenn er für einen Auftraggeber arbeitet?

Zitat:

Beim Schaden XY werden 10 Gutachter aber 10 verschiedene Schadenssummen ermitteln - gewisse Abweichungen sind unvermeidbar, denn vieles ist Ermessenssache. Da kann die Spanne z. B. von 3.000 bis 3.500 € liegen. Dem angestellten Sachverständigen der Versicherung schadet es auf Dauer sicher nicht, wenn er häufiger eher einen Schaden von 3.000 € ermittelt, für den selbständigen Gutachter sind die 3.500 € meist besser (höherer Schaden = mehr Aufwand = höheres Einkommen, außerdem kommen zufriedene Kunden eher wieder). Es ist daher purer Zufall, wenn bei den absolut neutral und ohne Rücksicht auf den Auftraggeber erstellten Gutachten gewisse Abweichungen auftreten...

Gewisse Abweichungen sind normal, aber einen Schaden zu beurteilen und zu berechnen ist keine Ermessenssache. Da gibt es beispielsweise Herstellervorgaben, die keinen Spielraum zulassen.

Zitat:

Ich war einmal so blöde wie Du: Ich hatte binnen eines Jahres zwei identische Schäden, es war jeweils der vordere linke Kotflügel meines Opels eingedrückt worden. Einmal sollte der Schaden bei knapp 1300 DM liegen, einmal bei unter 900 DM. Ich habe mich dann erkundigt, u. a. bei verschiedenen Karosserie- und Opel-Werkstätten. Das Ergebnis: Zwischen rund 1000 bis 1500 DM wurden mir genannt.

Der von mir beauftragte Sachverständige hatte mit 1300 DM einen angemessenen Preis ermittelt, beim Schnellschadendienst war der Preis unrealistisch, aber ich war selber schuld.

Ich hatte nach dem ersten Schaden den Kotflügel selber gegen einen gebrauchten ausgetauscht, der Wagen war danach einwandfrei. Für mich als Studenten waren die so verdienten rund 1200 DM natürlich angenehm! Beim zweiten Schaden - übrigens waren in beiden Fällen die Unfallverursacher in den stehenden Wagen gefahren - dachte ich, daß es bei einer 08/15-Reparatur wie dem Austausch eines Kotflügels keine große Abweichung geben könne. Tja, falsch gedacht! Und dieses Mal weniger verdient.

Gruß Michael

Schön mit dem Pech Anderer Leute sein Geld zu "verdienen". Es ist klüger andere Worte zu wählen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Zitat: "fuhr ich heute zum Schadenschnellgutachter der gegnerischen Versicherung"

=> damit hast Du Dein Recht auf die freie Wahl eines Sachverständigen ausgeübt.

Wo steht das?

Das folgt letztlich auch aus § 249 BGB, da mehr als ein Gutachten zur Feststellung des Schadens nicht erforderlich ist. Nur die erforderlichen Kosten der Schadensfeststellung sind aber zu ersetzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

Selbstverständlich sind auch die bei den Versicherungen angestellten Gutachter neutral.

Wie soll der SV neutral sein, wenn er für einen Auftraggeber arbeitet?

Und für wen erstellen dann die selbständigen Sachverständigen ihre Schadensgutachten? Etwa nicht für ihre Auftraggeber?

Ich schreibe bewusst nicht frei oder unabhängig, denn Schadensgutachten sind prozessual "nur" Parteigutachten und als solche Auftragsarbeiten.

Die können gut oder schlecht sein, genau wie die der angestellten SV. Trotzdem sind sie Auftragsarbeiten.

Das ist keine Wertung, sondern Fakt.

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Zitat:

 

Gewisse Abweichungen sind normal, aber einen Schaden zu beurteilen und zu berechnen ist keine Ermessenssache. Da gibt es beispielsweise Herstellervorgaben, die keinen Spielraum zulassen.

Paddye, jetzt bitte ich Dich aber...

Natürlich ist jedes Gutachten letztlich nur eine Schätzung und immer mit Bewertungsspielräumen versehen.

Die Hersteller geben Reparaturwege und Materialien vor. Aber ob etwas gemacht wird und in gewissem Umfang auch wie lange es dauert, schätzt der SV. Und ob er richtig lag, sehen wir, wenn die Werkstattrechnung kommt...

 

Wenn Ihr Gutachten ohne Spielräume erstellen müsstet, könnten "wir" Euch bei jedem Cent Abweichung in die Haftung nehmen, weil das Gutachten dann unbrauchbar wäre.

Gruß

Hafi

Klar sind die Gutachter immer in irgendeiner Form parteiergreifend im Sinne der Auftraggeber, also sind Gutachtenaufträge in dem Sinne auch Auftragsarbeiten. Nur, haben freie und unabhängige Sachverständige eben viele Auftraggeber und nicht nur Einen, der die Art der Auftragsbearbeitung bestimmt. Genau deshalb besteht keine Unabhängigkeit und erstrecht keine Neutralität.

Ich hätte schreiben müssen „…keine reine Ermessenssache“., denn der Hersteller gibt mehr vor als nur Materialen und Reparaturwege sondern auch die Arbeitszeiten für gewisse Reparaturvorgänge. Gerade was den Reparaturweg anbelangt ist der Spielraum eines SV auch schon eingeschränkt, es sei denn er weiss es nicht besser. Diese Herstellervorgaben sollten schon bekannt sein und notwendigerweise eingehalten werden. Diese werden mit der modernen Technik auch nicht weniger. Der Reparaturweg, ein beschädigtes Blechteil instandzusetzen, beherbergt sicherlich Spielraum, eben von Instandsetzung bis Erneuerung, aber immer noch im Rahmen der Herstellervorgaben. Bei anderen Fahrzeugbauteilen oder –gruppen sieht es wieder anders aus.

Logischerweise kann ein Gutachten nur eine Schätzung bleiben, solange das beschädigte Fahrzeug nicht zerlegt ist und alle Schadenrelevanten Teile erfasst werden konnten. Aber ein guter, erfahrener SV wird mit seinen „Schätzungen“ sehr nahe an die tatsächlichen Reparaturkosten rankommen und es entsprechend für seine Auftraggeber gewissenhaft tun. Er ist dabei nicht nur an seinen Sachverstand gebunden aber ganz bestimmt nicht an seinen Arbeitgeber oder Dauerauftraggeber.

Themenstarteram 5. Oktober 2010 um 5:13

erst einmal danke für eure Antworten ..........

Zum Gutachten : das Gutachten wurde ohne meinen explizieten Auftrag erstellt. Sinn war den Schaden zu melden und die Verkehrstüchtigkeit des Autos feststellen zu lassen. Das der Gutachter dann gleich für die Versicherung den Schaden beziffert lag eher in seinem als in meinem Interesse.

Ich glaube schon, daß die im Gutachten genannten erforderlichen Arbeiten ungefähr dem entsprechen was gemacht werden muss. Dabei kann ich aber nicht ersehen, ob der Gutachter nur kleine Teillackierungen oder eben größere Abschnittslackierungen berechnet hat.

Weiterhin ist mir nicht klar welche Stundensätze zu Verrechnung herangezogen wurden, sind die für eine VW Reparatur gerechnet oder freie Werkstatt ?

Ich werde mir von einer Lackiererei einen mündlichen Kostenvoranschlag machen lassen und das mit den berechneten Werten aus dem Gutachten versuchen zu vergleichen. Dann kann ich besser abschätzen.

könnt ihr mir noch was zu diesen Fragen schreiben ?

 

4) bekomme ich die Wertminderung immer ?

5) wer entscheidet, daß das Fzg fachmännisch repariert wurde, wenn ich zB die Felge nur polieren lasse (hat nur Druckstellen und Kratzer) und weiternutze oder einen Kratzer im Stoßfänger drin lasse ?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

erst einmal danke für eure Antworten ..........

Zum Gutachten : das Gutachten wurde ohne meinen explizieten Auftrag erstellt. Sinn war den Schaden zu melden und die Verkehrstüchtigkeit des Autos feststellen zu lassen. Das der Gutachter dann gleich für die Versicherung den Schaden beziffert lag eher in seinem als in meinem Interesse.

Den Schaden hast Du gemeldet, das Gutachten kann Dir ohne einen Auftrag gegeben zu haben, egal sein.

 

Zitat:

Ich glaube schon, daß die im Gutachten genannten erforderlichen Arbeiten ungefähr dem entsprechen was gemacht werden muss. Dabei kann ich aber nicht ersehen, ob der Gutachter nur kleine Teillackierungen oder eben größere Abschnittslackierungen berechnet hat.

Weiterhin ist mir nicht klar welche Stundensätze zu Verrechnung herangezogen wurden, sind die für eine VW Reparatur gerechnet oder freie Werkstatt ?

Für die ortsüblichen Verrechnungssätze gibt es Erhebungen. Eine, die auch immer wieder Anerkennung findet, stammt von einer Orgnisation in Grün....

Die Mittelwerte liegen meist unter denen einer Fachwerkstatt des Herstellers bzw. Niederlassung.

Mittlere ortsübliche Stundenverrechnungssätze PLZ 38100

Als besonderen Service bieten wir Ihnen im Folgenden die aktuell gültigen ortsüblichen mittleren Stundenverrechnungssätze an. (Stand Juli 2010)

Ergebnisse für PLZ 38100

PKW LKW

Mechanik 77,75 80,75

Karosserie 79,75 82,25

Lackierung 84,25 82,25

Die Stundenverrechnungssätze in Deiner Kalkulation waren niedriger, was natürlich nicht ausschliesst, dass VW an Deinem Wohnort diese Verrechnungssätze einsetzt. So wie die Verrechnungssätze eingesetzt wurden sind es nicht die einer VW-Werkstatt, denn die VW-Angaben sind meist anders.

Zitat:

Ich werde mir von einer Lackiererei einen mündlichen Kostenvoranschlag machen lassen und das mit den berechneten Werten aus dem Gutachten versuchen zu vergleichen. Dann kann ich besser abschätzen.

Das wird Dich nicht wirklich weiterbringen, denn im Vorbeigehen bekommst Du nicht mehr als eine grobe Schätzung. Zu Dingen wie Wertminderung etc. kann dort auch keine Aussage gemacht werden.

 

Zitat:

4) bekomme ich die Wertminderung immer ?

Die Wertminderung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dein Fahrzeug erfüllt die Vorraussetzungen, der Schaden scheinbar auch.

Tatsächlich ermittelt der Gutachter den merkantilen Minderwert und gibt deren Höhe im Gutachten an.

 

Zitat:

5) wer entscheidet, daß das Fzg fachmännisch repariert wurde, wenn ich zB die Felge nur polieren lasse (hat nur Druckstellen und Kratzer) und weiternutze oder einen Kratzer im Stoßfänger drin lasse ?

Im Zweifelsfall ein Gutachter. Ob oder wie Du reparieren lässt ist Deine eigene Entscheidung. Sicherstellen solltest Du mindestens die Betriebs- und Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges.

Zur Orientierung, meine VW-Werkstatt in Berlin hat folgende Stundensätze:

Karosserie 99€

Mechanik 89€

Elektrik 99€

Lackierung 109€

Für mich bleibt die Frage, inwiefern du noch ein Recht auf ein weiteres Gutachten hast. Ich würde sagen du hast eher kein Recht dazu. Du hast vielleicht nicht schriftlich den Gutachter beauftragt, aber du schreibst ja selber, dass du bei ihm warst um den Schaden zu melden (dazu reicht aber auch ein Anruf bei der Versicherung) und um die Verkehrstüchtigkeit festzustellen, sprich den Schadensumfang zu ermitteln.

Themenstarteram 5. Oktober 2010 um 11:43

seis drum - ich geb den Wagen in eine VW Werkstatt zur Reparatur, sollen die das dann mit der Versicherung klären ......

damit bin ich 100% auf der sicheren Seite, Wertminderung, Auslagengeld und Nutzungsausfall steht mir eh zu, das reicht mir hin.

Nächstes Mal (wobei ich da auf kein nächstes mal hoffe;) ) würde ich nicht mehr zu diesem Versicherungsgutachter fahren.

Der Weg ist jetzt der Beste.

Beim (hoffentlich nicht) nächsten Mal wird alles besser......:)

Zitat:

Original geschrieben von mm-bs

seis drum - ich geb den Wagen in eine VW Werkstatt zur Reparatur, sollen die das dann mit der Versicherung klären ......

damit bin ich 100% auf der sicheren Seite, Wertminderung, Auslagengeld und Nutzungsausfall steht mir eh zu, das reicht mir hin.

Nächstes Mal (wobei ich da auf kein nächstes mal hoffe;) ) würde ich nicht mehr zu diesem Versicherungsgutachter fahren.

Sofern es sich bei einem Schaden nicht um einen Totalschaden handelt und man den Wagen in der Werkstatt reparieren lässt, kann es einem Sch....egal sein, was im Gutachten steht. Lediglich bei fiktiver Abrechnung, also wenn man z. B. selber reparieren oder einfach mit der Beule weiterfahren will, ist das Gutachten interessant, weil davon abhängt, was man ausbezahlt bekommt. Wenn der Wagen repariert wird, zahlt die Versicherung die Reparatur und fertig.

Da hast Du Dir völlig grundlos Sorgen gemacht.

Gruß Michael

Themenstarteram 6. Oktober 2010 um 4:03

ich wollte vorher fiktiv abrechnen, deswegen meine Überlegungen

aus verschiedenen Gründen lasse ich jetzt offiziell reparieren und fettich

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Für die ortsüblichen Verrechnungssätze gibt es Erhebungen. Eine, die auch immer wieder Anerkennung findet, stammt von einer Orgnisation in Grün....

Anerkennung bei den Versicherungen, klar :D

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Für die ortsüblichen Verrechnungssätze gibt es Erhebungen. Eine, die auch immer wieder Anerkennung findet, stammt von einer Orgnisation in Grün....

Anerkennung bei den Versicherungen, klar :D

Gut, sagen wir "Zwangsanerkennung", nachdem wieder 20% runtergerechnet wurde.....;)

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