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e-Scooter in den Scheinwerfer gefallen
Hallo @all,
wirklich verwunderlich, dass ich der erste zu sein scheine, dem so etwas passiert ist.. Bei den ganzen e-Scootern, die in Deutschland rumstehen/liegen.
Und zwar lag heute morgen ein eScooter von der Firma TIER Mobility (Scooter-Sharing) in meinem Scheinwerfer. Er ist augenscheinlich seitlich umgekippt und da der einiges wiegt (der Akku hängt oben unter dem Griff) ist das Glas gebrochen. Er stand nur 70cm vom Bordstein weg. Ich habe die Polizei gerufen und es aufnehmen lassen..
Natürlich habe ich schon gegoogelt und auch hier recherchiert.. Aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Und ich werde euch auch auf dem Laufenden halten, da ich sicherlich nicht der Letzte sein werden. Die Dinger stehen ja überall gefährlich nahe.
Jetzt dennoch mal die Frage - hatte jemand doch schon mal so etwas? Was ist eure Meinung dazu?
Wer wird/muss für den Schaden aufkommen? Der letzte Fahrer, die Firma, die Versicherung? Oder doch mal wieder ich?
Bin gespannt, ob es doch ein paar nützliche Hinweise gibt, die mir vielleicht weiterhelfen.
Viele Grüße!
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72 Antworten
Im Zweifel hilft hier die hoffentlich vorhandene Teilkaskoversicherung...
M. E. gilt die Halterhaftung, also die Versicherung der Vermieter. Was der im Anschluss macht... kann Dir egal sein.
Wichtig ist eine kompetente Dokumentation. Good Luck.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 20:47:47 Uhr:
Im Zweifel hilft hier die hoffentlich vorhandene Teilkaskoversicherung...
Ja siehste apropos.. Jetzt wirds richtig spannend.. TIER ist scheinbar bei der Huk Coburg versichert - ich auch (bei der Huk24)..
Wie läuft das dann überhaupt? Hatte noch nie einen Schaden.. Kann ich denen dann einfach einen Kostenvoranschlag zuschicken und die Bilder?
Hast du das Kennzeichen?
Wenn ja 08002502600 (Zentralruf - 24/7 besetzt) anrufen, sich dort die Versicherung des Fahrzeuges nennen lassen und dann direkt an die Versicherung sich wenden
Dem schließe ich mich an, und deshalb müssen die Dinger eine Haftpflichtversicherung haben.
In der Regel will die HUK Coburg ein Kostenvoranschlag, den sendest du denen per Mail ein… die geben dir dann entweder grünes Licht oder meckern rum….
Am besten vorher anrufen! Dann bekommst du dort die Schaden Nummer und die E-Mail-Adresse von der HUK
Zitat:
@jansieb schrieb am 26. Juli 2021 um 20:51:44 Uhr:
Hast du das Kennzeichen?
Wenn ja 08002502600 (Zentralruf - 24/7 besetzt) anrufen, sich dort die Versicherung des Fahrzeuges nennen lassen und dann direkt an die Versicherung sich wenden
Ja habe ich gemacht. Huk Coburg
Dann direkt an die HUK Schadenshotline wenden!
Die müssten noch erreichbar sein!
Die klären dann alles für dich ab!
Zitat:
@Terraxxius schrieb am 26. Juli 2021 um 20:50:57 Uhr:
Wie läuft das dann überhaupt? Hatte noch nie einen Schaden.. Kann ich denen dann einfach einen Kostenvoranschlag zuschicken und die Bilder?
Ja, zusammen mit der Schadensmeldung. Gleichzeitig um sofortige Reparaturfreigabe bitten, sollte dann in drei Tagen erledigt sein...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 20:47:47 Uhr:
Im Zweifel hilft hier die hoffentlich vorhandene Teilkaskoversicherung...
RollerRoyce:
das bedeutet aber im Zweifel einen schadenbelasteten Vertrag und evtl. eine SB Aber besser als nüx
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2021 um 21:01:57 Uhr:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 20:47:47 Uhr:
Im Zweifel hilft hier die hoffentlich vorhandene Teilkaskoversicherung...
RollerRoyce:
das bedeutet aber im Zweifel einen schadenbelasteten Vertrag und evtl. eine SB Aber besser als nüx
Aber immerhin keine Stufung….
@jansieb
Nein, es führt zu keiner Höherstufung, da der Beitragssatz immer bei 100% liegt. Dennoch kann eine SB, hier unbekannt, anfallen. Auch darf man der VS unterstellen, dass sie nach diversen Schäden kündigen könnden/dürfen/machen. Die Suche nach einer neuen Kasko kann sich dann schwierig gestalten.
Daher der Rat über dei Halterhaftung zu gehen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2021 um 21:08:49 Uhr:
@jansieb
Nein, es führt zu keiner Höherstufung, da der Beitragssatz immer bei 100% liegt. Dennoch kann eine SB, hier unbekannt, anfallen. Auch darf man der VS unterstellen, dass sie nach diversen Schäden kündigen könnden/dürfen/machen. Die Suche nach einer neuen Kasko kann sich dann schwierig gestalten.
Daher der Rat über dei Halterhaftung zu gehen.
Das stimmt - ohne Zweifel…!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. Juli 2021 um 21:01:57 Uhr:
das bedeutet aber im Zweifel einen schadenbelasteten Vertrag und evtl. eine SB Aber besser als nüx
Du hast Recht, habe ich nicht dran gedacht, da ich noch nie eine TK mit SB hatte.
Die SB kann man ja nachträglich über die Haftpflicht einfordern. Ist auf jeden Fall der schnellste Weg, sein Töff Töff repariert zu bekommen...