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Fragen zur Regulierung gestohlener Scheinwerfer, hier Teilkaskoschaden

Themenstarteram 15. Juni 2023 um 17:44

Guten Tag allerseits.

 

Ich hoffe man kann mich aufklären.

 

Mir wurden in der Nacht zum 1.Mai die Scheinwerfer meines Autos gestohlen. Am nächsten Tag habe ich Anzeige erstattet und auch direkt meine Versicherung benachrichtigt.

Ich bekam den Fragebogen per Mail zugesandt und wurde von mir auch direkt ausgefüllt samt Polizei- Mitteilung und Fotos vom Auto und Tatort zurück geschickt.

 

4-5 Wochen Später bekam ich Antwort, ich solle einen Kostenvorschlag von der Werkstatt erstellen lassen.

 

In meinem Antwortschreiben habe ich mitgeteilt ,dass ich das Auto mittlerweile verkauft habe, da das Auto schon vor dem Diebstahl zum Verkauf stand.

 

Heute bekam ich die Nachricht, dass sie den Schaden nicht Regulieren, weil ich in der Beweispflicht bin, da das Auto nicht mehr verfügbar ist.

 

Ist das rechtens?

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28 Antworten

Hast Du keinen Kaufvertrag aus dem hervorgeht, dass das Auto ohne Scheinwerfer verkauft wurde?

Der Verkauf (ohne oder mit anderen Scheinwerfern) spielt keine Rolle für die Frage des Vorliegens des Versicherungsfalls. Die TK rechnet anscheinend damit, dass der Diebstahl nicht mehr nachgewiesen werden kann. Schon etwas dreist.

Ich hätte um Vorlage des Vertrages gebeten, um die Schlüssigkeit des Sachvortrages zu prüfen Paul.

Das bringt ja nur bei fachlich gebildeten Schadensachbearbeitern etwas. Der TE scheint hier schon auf Seite 1 der Bildschirmabfragemaske in den Bereich der Klagewahrscheinlichkeitsabwägung geraten zu sein.

Was für eine tolle Onlineversicherung da wohl wieder alle Regulierungen abstreitet?:)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Juni 2023 um 20:34:25 Uhr:

Das bringt ja nur bei fachlich gebildeten Schadensachbearbeitern etwas. Der TE scheint hier schon auf Seite 1 der Bildschirmabfragemaske in den Bereich der Klagewahrscheinlichkeitsabwägung geraten zu sein.

Da muss ich Dir ja doch beipflichten.

Ich lebe hinsichtlich der Bearbeitung in einer vergangenen Zeit.

Wird bestimmt besser, wenn die heutigen "Sachbearbeiter" durch die KI ersetzt werden...

Bei der Diebstahlsanzeige dürfte die Polizei doch Fotos gemacht haben. Da wird der Diebstahlsnachweis das geringste Problem sein.

Von außen betrachtet liest sich das jetzt aber ungefähr so:

TE: meine Scheinwerfer sind geklaut, gebt mir Geld!

Versicherung: hmmja, du musst uns nachweisen, was das kostet.

TE: kann ich nicht, Auto ist schon verkauft!

Versicherung: Dann zahlen wir auch nicht. Hier, nimm diesen Textbaustein.

Das wäre dann allerdings nicht der Versicherung vorzuwerfen...

Scheinwerfer liefern und einbauen - ist doch eine Standardarbeit, kann die Vertragswerkstatt auch ohne Sichtung des Fahrzeugs einen KVA erstellen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Juni 2023 um 22:47:53 Uhr:

Von außen betrachtet liest sich das jetzt aber ungefähr so:

TE: meine Scheinwerfer sind geklaut, gebt mir Geld!

Versicherung: hmmja, du musst uns nachweisen, was das kostet.

TE: kann ich nicht, Auto ist schon verkauft!

Versicherung: Dann zahlen wir auch nicht. Hier, nimm diesen Textbaustein.

Das wäre dann allerdings nicht der Versicherung vorzuwerfen...

Nee, ganz so ist es nicht. Der äußere Anschein des Diebstahls muss bewiesen werden. Mit der entsprechenden Dokumentation in der Polizeiakte dürfte das erfüllt sein. Nur kann das das Bildschirmmaskenvorleseanlernpersonal inhaltlich nicht bewerten, weil das bewusst in der Abfragemaske nicht genannt wird, Außerdem soll so eine Bearbeitung im Blindflug nicht länger als 2 Minuten dauern. Sonst ist es statistisch kein positiv zu wertender Vorgang.

Der Verkauf ist hier egal.

Aber warum dauert sowas auch 4-5 Wochen ? ich hatte in den 90er Jahren einen ähnlichen Fall.

An meinem BMW E36 wurden die Nebelscheinwerfer gestohlen.

Anzeige bei der Polizei, Versicherung angerufen...

Die nette Dame sagte damals das ich den Wagen nach BMW bringen soll und neue Scheinwerfer einbauen lassen soll.

Hat im ganzen 2 Tage gedauert.

Soll man denn 5 Wochen ohne Scheinwerfer fahren ?

War früher irgendwie alles einfacher geregelt oder kommt mir das nur so vor ?

Gruß

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juni 2023 um 22:50:21 Uhr:

Scheinwerfer liefern und einbauen - ist doch eine Standardarbeit, kann die Vertragswerkstatt auch ohne Sichtung des Fahrzeugs einen KVA erstellen.

Ich hatte den TE allerdings so verstanden, dass er mit der genannten Begründung keinen KVA vorgelegt hatte?

Themenstarteram 16. Juni 2023 um 7:09

Es ist die HUK Versicherung.

Das Auto war ein Porsche Cayenne der 1. Baureihe, an den man wohl mit einem einfachen Pömpel die Bi-Xenon Scheinwerfer rausziehen kann.

 

Ich glaube, muss mir beim Anwalt eine Meinung einholen.

 

Danke euch vielmals.

Ich habe die Überschrift zum Thema hier mal ergänzt

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