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Dienstwagen mit Zuzahlung steuerlich absetzen

Themenstarteram 21. November 2023 um 12:50

Meine Frau hat einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzt. Nun wurde eine Zuzahlung von 1% vom BLP vereinbart, welcher vom netto monatlich abgezogen wird. Aufgrund von Einsatzwechseltätikeit entfällt die 0.03% auf BLP.

Könnte man nun die Zuzahlung als Werbekosten steuerlich absetzen? Weiter frage ich mich ob man die Pendlerpauschale ebenfalls zur Anwendung bringen kann, diese würde deutlich höher ausfallen aufgrund der Wechseltätigkeit.

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11 Antworten

Nicht als Werbungskosten. Zuzahlungen an den Autokosten mindern direkt den geldwerten Vorteil. Das sollte eigentlich gleich bei der monatlichen Abrechnung durch die Buchhaltung berücksichtigt werden.

Das mit der Pendlerpauschale würde ich schön unterlassen bzw. sehr genau nachrechnen ob du dich damit nicht schlechter stellst denn wenn du die angibst dann wird auch die 0,03% fällig.

Denn du gibst ja damit zu das du privat genutzt zum Einsatz fährst, was sich auch noch widerspricht.

Oder hab ich dich da falsch verstanden?

Was meinst du mit Zuzahlung? Die 1%? Dann nein, kann man nicht steuerlich geltend machen. Wüsste zumindest nicht wie, ich konnte es damals auf jeden Fall nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. November 2023 um 14:00:30 Uhr:

 

Oder hab ich dich da falsch verstanden?

Anscheinend. Zuzahlungen zum Dienstwagen haben mit der Pendlerpauschale nichts zu tun. Die mindern direkt den zu versteuernden geldwerten Vorteil. 1% von 60.000 € BLP = 600 € - 150 € Zuzahlung = 450 € zu versteuernder geldwerter Vorteil.

Wie gesagt sollte das bei der Versteuerung durch die Lohnbuchhaltung gleich berücksichtigt werden. Wenn nicht, kann man das auch im Nachhinein bei der Steuererklärung eintragen. Wie z.B. auch selbst bezahlte Tankfüllungen, Autowäschen etc.

Themenstarteram 21. November 2023 um 13:51

Das wird leider derzeit überhaupt nicht aufgeführt in der Abrechnung. Die vereinbarte Zuzahlung entspricht eben genau 1% des BLP. Lediglich diese Zuzahlung wird auf der Abrechnung aufgeführt.

Da stellt sich mir die Frage ob das alles richtig abgerechnet wird vom AG.

Ich verstehe grad nur Bahnhof.

Also ich einen Dienstwagen/Firmenwagen hatte wurde 1% des Listenpreises als Gehalt zur Berechnung der EkSt-Zahlung aufgeschlagen. Das dir bei der Auszahlung den Endgeltes wieder abgezogen wird ist doch klar oder nicht?

Für mich wäre der Vorgang so korrekt.

Daher verstehe ich das mit deine Zuzahlungen nicht so wirklich.

Schreib doch einfach mal mit Beispiezahlen auf wie bei dir abgerechnet wird.

Bruttoentgeld

+1% Bruttowert Firmenwagen

+ 0,03% für Fahrten zur ständigen Arbeitsstelle privat. (das kommt ja angeblich bei dir nicht zum Zuge)

= Berechnungsgrundlage zur EKSt

Bruttogehalt

./. EkSt (Berechnung siehe oben)

./. Sozialabgaben

./. Sonstiges wenn es bei dir in Frag kommt.

= Nettoendgeld

Wo kommen jetzt deine Zuzahlungen und was ist das dann genau?

So wie im Beispiel oben wurde damals bei mir abgerechnet und das ist ganz sicher korrekt gewesen.

Zitat:

@Hardworker schrieb am 21. November 2023 um 14:51:09 Uhr:

Das wird leider derzeit überhaupt nicht aufgeführt in der Abrechnung. Die vereinbarte Zuzahlung entspricht eben genau 1% des BLP. Lediglich diese Zuzahlung wird auf der Abrechnung aufgeführt.

Dann müsste sich auch der geldwerte Vorteil auf 0 reduzieren und für das Auto überhaupt nichts mehr versteuert werden. Soll heißen: statt den Steuern auf 1 % des BLP, je nach Steuerklasse ein unterschiedlich hoher Bruchteil dieses Betrags, zahlt sie jetzt die vollen 1 % des BLP. Klingt nicht nach einem guten Geschäft. Sind da wenigstens Sprit und alle weiteren Kosten mit drin? Auf weniger als 0 kann man den geldwerten Vorteil nämlich nicht reduzieren...

Zum Thema Arbeitsweg: welchen Arbeitsweg will sie denn absetzen, wenn sie keinen festen Arbeitsplatz hat? Soweit ich weiß kann man bei Einsatzwechseltätigkeit nichts absetzen, wenn man einen Dienstwagen hat. Würde man diese Fahrten mit einem Privatwagen durchführen, würde man auch nicht die Entfernung pauschal (=einfache Kilometer) als Arbeitsweg absetzen sondern sich entweder die tatsächlich angefallenen Kilometer vom AG mir 30 Cent / km steuerfrei erstatten lassen oder diese in dieser Höhe absetzen.

Die 1% sind nicht als Zuzahlung sondern als Versteuerung aufgrund von geldwertem Vorteil zu sehen.

Eine Zuzahlung wird vom Netto abgezogen.

Ebenso wie bereits beschrieben verringert eine Zuzahlung den zu versteuernden Geldwerten Vorteil.

Einfach mal in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben.

Themenstarteram 21. November 2023 um 16:39

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Nov. 2023 um 15:59:35 Uhr:

Dann müsste sich auch der geldwerte Vorteil auf 0 reduzieren und für das Auto überhaupt nichts mehr versteuert werden. Soll heißen: statt den Steuern auf 1 % des BLP, je nach Steuerklasse ein unterschiedlich hoher Bruchteil dieses Betrags, zahlt sie jetzt die vollen 1 % des BLP. Klingt nicht nach einem guten Geschäft. Sind da wenigstens Sprit und alle weiteren Kosten mit drin? Auf weniger als 0 kann man den geldwerten Vorteil nämlich nicht reduzieren...

Ich denke das ist genau, der geldwerte Vorteil ist 0, deshalb gibt es nichts versteuern.

Ein Kostenvorteil entsteht uns dennoch, da der AG ansonsten alles bezahlt, Versicherung, Sprit, Werkstatt usw.

12% p.a. vom BLP mit dem EkSt-Satz zu versteuern, ist wesentlich weniger als 12% p.a. BLP aus dem Netto (?) zu zahlen. Man sollte nachrechnen ob der Aufwand für private Fahrten ohne Dienstwagen tatsächlich größer als die 12% BLP p.a. wären, bzw. ob es einem das wert ist.

Wie schon geschrieben wurde: Pendlerpauschale nur nutzen, wenn eine Tätigkeitsstätte vorliegt, für die der Dienstwagen genutzt wird und entsprechend versteuert wird.

 

Bei "Wechseltätigkeit", also Außendienst, direkte Fahrten zu Kunden oder ähnliches, fallen Reisekosten an.

KM können bei Nutzung des Dienstwagens normalerweise nicht angesetzt werden (wie es im Sonderfall ist, wenn der AN einen Großteil der Kosten des Firmenwagens trägt, puh... STB fragen!).

Bleibt noch der Verpflegungsmehraufwand von 14€ bei Abwesenheit von mind. 8 Stunden von Zuhause / dem Arbeitsplatz im Betrieb. Fällt der jeden Tag an, kommt da auch etwas zusammen ;)

 

Ganz ehrlich, wenn der AG da nicht hilft, suche dir einmal außerhalb steuerliche Beratung - danach weißt du ja wie es läuft.

Themenstarteram 22. November 2023 um 4:56

Vielen Dank euch allen. Ihr habt uns sehr geholfen. Wir werden mit dem Thema an unsere StBin wenden. Ich werde berichten

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