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Dickes Problem.Bitte Helft mir

Themenstarteram 17. Oktober 2012 um 12:18

Hallo zusammen,

Ich bin zur zeit in der schweiz am arbeiten als Deutscher. Mein Auto ist in D zugelassen von April bis Oktober.An sich würde ich mein Auto im winter hier Stehen lassen, da es hier im Ort keine Polizei gibt.Nur Zur Zeit ist bei uns auf der arbeit eine Anti Deutsche Stimmung und ich habe schon gekündigt deswegen.

Doch ich muss noch 2 Monate bleiben wegen der Kündigungsfrist.

Wie komme ich jetzt nach hause mit meinem auto in zwei Monaten?

Was kann ich machen?Kostengünstig?

-Zollkennzeichen

-Kurzzeitkennzeichen

-Ausfuhrkennzeichen

-Abschleppen

Mein Zuhause und auch der Fahrzeugbrief sind 800 Km weit weg von hier.1 Bahnfahrt nur nach Deutschland = 180€

Bitte helft mir,ich bin verzweifelt.

Beste Antwort im Thema

Auf die Idee bei der Zulassungsstelle anzurufen kommt niemand, oderrr? Denn, wenn DIE es nicht wissen, wird es hier erst recht niemand wissen ... Und ein Anruf aus der Schweiz nach Deutschland ist wohl nicht so teuer, oderrr?

Adressen kann man auch im I-Net finden

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Zitat:

Original geschrieben von GTI32

Noch kurz wegen oben

-man darf sich hier in der ch anmelden und ein deutsches auto ohne ummeldung bis zu 1 bzw max. 2 jahren benutzen.danach muss es angemeldet werden was schweineteuer ist.

THX

... das sind Kosten, die man vor der Umsiedlung in die Schweiz berücksichtigen kann (und muss). Weil - du siehst jetzt ja - leider - das es mitunter auch ganz praktische Gründe hat. (wenn du wieder in D. bist - frag mal ganz scheu bei deiner jetzigen Haftpflicht wie das gewesen wäre, wenn du - als in der CH angemeldet mit D-Kennzeichen ohne Ummeldung oder Absicht dies zu tun - nen entsprechenden Haftpflichtfall gehabt hättest...

Noch nen Tip wegen deinem Problem:

http://www.strassenverkehrsamt.ch/

-> dort auf den Kanton in dem du jetzt bist klicken, damit gelangst du zum zuständigen Strassenverkehrsamt, und ANRUFEN (glaub mir: du kriegst die verlässlicheren Infos)...

Kurzzeitkennzeichen (die werden dir den nötigen/korrekten Begriff nennen können) beantragen, via Anrufen (nicht Mail!) bei CH-Versicherern eine entsprechende Haftpflicht wg. der Überführung abschliessen...

... und hoffen, das es wegen dem jetzigen nicht umgemeldeten Auto keine weiteren Probleme gibt ...

Frage aus Interesse... Hast du die Lösung gefunden?

Melde Dein Wagen in D ganz normal an und bete, daß man dich nicht erwischt, wenn Du bereits ein Jahr in CH bist.

Ansonsten in CH anmelden. Meine Odysee kannst Du hier nachlesen. http://www.motor-talk.de/.../ein-dicker-wandert-aus-t4203985.html

Zitat:

Original geschrieben von dieselschwabe

 

klar, wenn er keinen Wohnsitz dort hat (Pension, Hotel?)

Ich möchte noch mal was wichtiges präzisieren, jetzt wo der Thread wieder oben ist.

In der Schweiz ist der Wohnsitz einer Person nach ZGB 23 als der "Orte, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält" definiert.

Das ist ein gravierender Unterschied zu Deutschland, der mir zwar bewusst war, aber letzte Woche nochmal deutlich am Zoll erklärt wurde.

(Kurze Hintergrundinfo... ich bin Schweizer, hab zirka 5 Jahre in Deutschland gelebt und habe jetzt das Studieren in der Schweiz begonnen. Ich habe Freundin und Verwandte in Deutschland und pendel regelmässig am Wochenende.)

Ich wollte meinen PKW als Umzugsgut mit in der Schweiz nehmen.

Die Verzollung wurde mir verweigert, weil ich keinen Wohnsitz in der Schweiz habe. Laut Schweizer privatrechtlicher Definition ist mein Studienort nicht mein Wohnsitz, weil ich dort keine Absicht habe nach dem Studium zu bleiben, sowieso wegen der Tatsache das ich regelmässig nach Deutschland fahre.

Das ist unabhängig davon das ich in dem Kanton gemeldet bin.

Statt dessen wurde mir eine Bewilligung ausgestellt (für 2 Jahre), die ich bis zum Ende meines Studium erhalte um mit dem Fahrzeug Zollfrei in der Schweiz zu fahren.

 

Nichts desto trotz muss ich mich nächste Woche mit dem Verkehrsamt auseinandersetzen ob ich 1) meine Deutschen Nummernschilder behalten darf, 2) ein Zollkennzeichen bekomme, 3) das Fahrzeug in der Schweiz immatrikuliere.

Das macht es mir in Deutschland nicht einfach.

Interessant. Und aus Deutscher Rechtsperspektive habe ich Wohnsitz in der Schweiz :D

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Das Fahrzeug wird innerhalb Europas bewegt. Da gehen die normalen Schilder mit gelbem rechten Rand eigentlich auch.

Europa im geographischen Sinne. Gehört die Schweiz glaube ich auch dazu. Da reichen die normalen Schilder nicht?

"So eine Sache"= Beamter hat schlecht geschlafen oder geht es wirklich nicht? :p

cheerio

Falsch. Die Schweiz ist zwar in Europa, aber noch lange nicht in der EU. Das gelbe Kennzeichen wird in der CH nicht anerkannt. Es muß das rote sein.

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Ist Dein Problem, dass dein dauerhafter Wohnsitz jetzt in der Schweiz ist, Dein Auto aber deutsches Kennzeichen hat? Oder ist das Problem, dass das Kennzeichen in D im Oktober abläuft (wenn ja, warum)?

Amen

Das ist allerdings eine lange Zeit, also nix für den zweitwohnsitz..

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