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Dickes Problem.Bitte Helft mir

Themenstarteram 17. Oktober 2012 um 12:18

Hallo zusammen,

Ich bin zur zeit in der schweiz am arbeiten als Deutscher. Mein Auto ist in D zugelassen von April bis Oktober.An sich würde ich mein Auto im winter hier Stehen lassen, da es hier im Ort keine Polizei gibt.Nur Zur Zeit ist bei uns auf der arbeit eine Anti Deutsche Stimmung und ich habe schon gekündigt deswegen.

Doch ich muss noch 2 Monate bleiben wegen der Kündigungsfrist.

Wie komme ich jetzt nach hause mit meinem auto in zwei Monaten?

Was kann ich machen?Kostengünstig?

-Zollkennzeichen

-Kurzzeitkennzeichen

-Ausfuhrkennzeichen

-Abschleppen

Mein Zuhause und auch der Fahrzeugbrief sind 800 Km weit weg von hier.1 Bahnfahrt nur nach Deutschland = 180€

Bitte helft mir,ich bin verzweifelt.

Beste Antwort im Thema

Auf die Idee bei der Zulassungsstelle anzurufen kommt niemand, oderrr? Denn, wenn DIE es nicht wissen, wird es hier erst recht niemand wissen ... Und ein Anruf aus der Schweiz nach Deutschland ist wohl nicht so teuer, oderrr?

Adressen kann man auch im I-Net finden

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am 17. Oktober 2012 um 12:44

Ist Dein Problem, dass dein dauerhafter Wohnsitz jetzt in der Schweiz ist, Dein Auto aber deutsches Kennzeichen hat? Oder ist das Problem, dass das Kennzeichen in D im Oktober abläuft (wenn ja, warum)?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von GTI32

Nur Zur Zeit ist bei uns auf der arbeit eine Anti Deutsche Stimmung und ich habe schon gekündigt deswegen.

Haben die eine Macke?

Wenn Du für den Job der Richtige warst, dann ist es doch völlig egal, woher jemand kommt.

Solange er sich anpasst und sich benimmt.

Das klappt bei uns ja nicht immer, da wir jegliche Kulturen willkommen heißen... vorsichtig ausgedrückt.

Frag den ADAC, die haben Sammellieferungen. Ich hatte nen kaputten Geländewagen in Portugal, den haben die auch im Sammeltransport nach und nach nach Deutschland an meine Wunschadresse geliefert.

Ja ich weiß, Du hast keine Panne, aber die haben die "Logistik" und können sagen, was es kostet. 150 km Abschleppen, was der ADAC bezahlt hat, waren letztens so 280 Euro. Ich hoffe, dass das mit dem Sammeltransport wesentlich günstiger geht.

Ob Du vllt. auch ein Kurzzeitkennzeichen nehmen kannst, weiß ich nicht, denke aber eher nein, da bereits eine (saisonale) Zulassung auf Dein Auto läuft (wenn auch außerhalb des Geltungsbereichs 04 bis 10).

cheerio

Zitat:

Haben die eine Macke?

Wenn Du für den Job der Richtige warst, dann ist es doch völlig egal, woher jemand kommt.

Solange er sich anpasst und sich benimmt.

Naja ist doch allgemein bekannt, dass deutsche "Gastarbeiter" von der Schweizer Bevölkerung nicht sonderlich gern gesehen werden.

In Deutschland liest man ja eher immer vom umgekehrten Fall, aber wenn wir Fremde sind werden wir nicht anders behandelt. So sieht es leider aus.

Bekannt ist mir das auch. Nur rutscht mir so eine Stimmung den Buckel runter.

Ich habe mich bewusst für einen Weg entschieden, und wenn ich den Weg gut mache, was schert mich das Geschwätz der Einheimischen, die niemals diese Entscheidung fällen mussten?

Ich hab in Portugal gearbeitet und gewohnt. Andere Sprache, ähnliches Phänomen erlebt.

Aber wenn man gut im Job ist, was schert dann die Herkunft?

cheerio

Ich würde es mit einem Überführungskennzeichen (rote Nummernschilder) machen, kriegst du bei der dt. Zulassungsstelle und gilt 5 (?) Tage soviel ich weiß.

Du meinst ein Kurzzeitkennzeichen, die sind nicht rot. Bis zu fünf Tage gültig (Datum aufgedruckt) und nicht an den Wohnort gebunden.

Kann der TE auch nach Konstanz fahren als nächsten dt. Ort mit Zulassungsstelle und sich dort ein Kurzzt.kennz. besorgen.

Da stünde dann z.B. "KN-04351" drauf und rechts das Ablaufdatum der Gültigkeit. Kennt wohl jeder hier.

Man braucht zum Kurzzeitkennzeichen eine EVB vom Versicherer und dann füllt man zu den Nummernschildern ein kleines Kärtchen (als Ersatz für die Zulassungsbescheinigung) aus (Fahrgestellnummer, Marke, Leistung usw.) und kann das fünf Tage nutzen. Versicherung kostet für die fünf Tage um 80 bis 90 Euro und das Schild eben 20 Euro fürs Blech und k.A. noch mal 25 oder irgendwas bei der Zulassungsstelle.

Überführungskennzeichen als Begriff schließt das Ausfuhrkennzeichen ein. Er will ja kein Fahrzeug aus D ausführen ;)

Was ich nur nicht weiß: Geht das auch bei einem Auto mit aktueller (jedoch saisonal "außerbetriebgesetzter") Zulassung?

Denn in der Regel sind Fahrzeuge ja abgemeldet und sollen mit dem Krzzt.kennz. von A nach B...

Im Netz liest es sich, als ob das ginge.

cheerio

Da das Auto in der Schweiz ist braucht er ein Rotes Kennzeichen (das kann auch ruhig länger gehen als 5 Tage)... schliesslich ist das gelbe Kurzzeitkennzeichen eine nationale Angelegenheit und in der Schweiz so eine Sache.

Das Fahrzeug wird innerhalb Europas bewegt. Da gehen die normalen Schilder mit gelbem rechten Rand eigentlich auch.

Europa im geographischen Sinne. Gehört die Schweiz glaube ich auch dazu. Da reichen die normalen Schilder nicht?

"So eine Sache"= Beamter hat schlecht geschlafen oder geht es wirklich nicht? :p

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz

Naja... ich würde es mit dem gelben also doch Versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

 

Man braucht zum Kurzzeitkennzeichen eine EVB vom Versicherer und dann füllt man zu den Nummernschildern ein kleines Kärtchen (als Ersatz für die Zulassungsbescheinigung) aus (Fahrgestellnummer, Marke, Leistung usw.) und kann das fünf Tage nutzen. Versicherung kostet für die fünf Tage um 80 bis 90 Euro und das Schild eben 20 Euro fürs Blech und k.A. noch mal 25 oder irgendwas bei der Zulassungsstelle.

Wo hast du so teure Preise her?

Also hier in Berlin (Berlin ist ein teures Pflaster) kostet die EVB Nummer (Versicherung) 40 € und die Kurzkennzeichen (Kennzeichen mit gelben rechten Rand) kosten 2 Stück 10 € und dann noch die Anmeldung beim KFZ Amt und das kostet 10,50 €.

Habe ich übrigens alles Gleich beim Kennzeichenhersteller (Versicherung und die Kennzeichen) gemacht am KFZ Amt.

Das ganze habe ich erst vor Kurzen (am 07.09.2012) durch.

Ich brauchte dafür keine weiteren Papiere wie KFZ Schein oder Brief und klappt ohne Probleme.

Allerdings bezweifle ich das man die Kurzkennzeichen in der Schweiz fahren darf.

dazu braucht man Glaube ich die Kurzzeitkennzeichen mit dem roten rechten Rand und ich denke mir mal die darf man in beiden Richtungen verwenden, bin mir aber nicht ganz sicher.

Am besten du rufst mal ein KFZ Amt in Deutschland an und fragst einfach mal nach, die sind meist auch immer Freundlich und geben dir die richtige Auskunft ;) .

EDIT:

Ob man die Kurzzeitkennzeichen mit gelben Rand benutzen dar wurde schon beantwortet und ist ein JA

Hier das Zitat:

Zitat:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz

Mazedonien

Weißrussland

Bosnien

Iran

am 17. Oktober 2012 um 15:13

Edit..., habe mein Beitrag gelöscht, da es hier nicht zutrifft.

Es muss sich hier um ein Saisonkennzeichen handeln. Denn diese sind von April bis zum 31.Oktober gültig.

http://ww2.autoscout24.de/.../

Hierzu habe ich keine andere Lösung als hier schon erwähnt wurde.

Außer jemand in Deutschland meldet dein Wagen für dich normal an und lässt dir Kennzeichen und Papiere zukommen.

Hierzu muss eine Vollmacht vorhanden sein und manche Zulassungsstellen verlangen den Ausweis in Original. Am besten mal mit der Zulassungsstelle sprechen was alles benötigt wird. Wenn noch ein TÜV Gutachten vorhanden ist, dürft es keine Probleme geben. Denn Rest müsste man dann halt per Post versenden wenn genug Zeit ist.

Ansonsten sollte es mit dem Kurzzeitkennzeichens auch gehen.

Zitat:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Weißrussland
  • Bosnien
  • Iran

www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Auf die Idee bei der Zulassungsstelle anzurufen kommt niemand, oderrr? Denn, wenn DIE es nicht wissen, wird es hier erst recht niemand wissen ... Und ein Anruf aus der Schweiz nach Deutschland ist wohl nicht so teuer, oderrr?

Adressen kann man auch im I-Net finden

am 17. Oktober 2012 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Auf die Idee bei der Zulassungsstelle anzurufen kommt niemand, oderrr?

Hatte ich schon angeschrieben....;):)

ANRUFEN nicht schreiben! Das dauert doch viel zu lange, wenn du überhaupt eine Antwort bekommst. Und, wie der Kollege bereits schrieb, die nächstgelegene (deutsche) Zulassungsstelle anrufen. Dann sparst du dir viele Mutmassungen und Zweifel und Nerven und Warterei.

Wenn KONSTANZ für dich die nächst erreichbare deutsche Zulassungsstelle ist sind HIER die Daten MIT Öffnungszeiten:

Straßenverkehrsamt Konstanz - Kfz-Zulassungsstelle - Kfz-Zulassung

Anschrift:

Straßenverkehrsamt

Kfz-Zulassung

Max-Stromeyer-Str. 47

78467 Konstanz

Kontaktdaten:

Telefonnummer: 07531 / 800-1955

Faxnummer: 07531 / 800-1977

E-Mail-Adresse: info@lrakn.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Di. 08.00 - 14.00 Uhr

Mi. 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

Do. 08.00 - 12.00 Uhr

Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

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