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Der Zulassungs-Dschungel

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 14:39

*Edit*

Dieser Beitrag ist durch die neue Fahrzeugzulassungsordnung hinfällig geworden und stellt nur noch ein HISTORISCHES Dokument dar.

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24 Antworten
Themenstarteram 29. Mai 2004 um 14:49

I. Die Normale Zulassung

Die normale Zulassung eines PKW geschieht nach der STVZO in der jeweils gültigen Fassung bei Erstzulassung des Fahrzeuges.

Die jeweilige Erstzulassung eines PKW wird derzeit im Fahrzeugbrief festgehalten. Ein Fahrzeug muss also bei einer Wiederzulassung oder Umschreibung die rechtlichen Bedingungen seiner Erstzulassung erfüllen. Es gibt hierzu einige Ausnahmen. z.B. sind Winker OHNE zusätzliche Blinkfunktion nicht zulässig, selbst wenn sie bei der EZ des Fahrzeugs noch erlaubt waren. Weiterhin muss eine neuere Version der STVZO beachtet werden, wenn ein Fahrzeug auf diese Umgerüstet wurde. Augenfälligstes Beispiel ist die AU bzw. ASU Pflicht. Von der sind Fahrzeuge vor einem Stichdatum befreit, es sei denn, es wurde mal eine AU/ASU durchgeführt und dies ist erkennbar.

Um eine normale Strassenzulassung zu bekommen muss ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzen, in einem verkehrssicheren Zustand sein und haftpflichtversichert werden.

Es fallen dann entsprechend der Abgaseinstufung des Fahrzeuges nach Hubraum und Schadstoffklasse gestaffelt die normalen Kfz-Steuern an. Für den Betrieb des Fahrzeugs gibt es keinerlei zusätzliche Auflagen oder Fahrbeschränkungen.

Ausnahme hierbei : etwaiges Fahrverbot von Fahrzeugen ohne G-Kat bei Ozonalarm.

Ein zentrales Problem hierbei stellt die ERSTZULASSUNG eines alten, möglicherweise eingelagerten, Sammlungsfahrzeuges dar, das noch nie für den Straßenverkehr zugelassen war. Grund dafür ist, das alle Fahrzeuge, die erstmalig NEU zum Verkehr zugelassen werden mittlerweile die Euro 2 (ggf. besser, je nach Lesedatum) Abgasnorm erfüllen müssen.

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 15:01

II. Das Saison-Kennzeichen

Das Saisonkennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Einstufung der normalen Zulassung. Für das Saisonzeichen gelten daher exakt die gleichen Regeln.

Zusätzlich verlangt die zulassende Stelle eine so genannte Stillstands- oder Ruhehaftpflichtversicherung. Diese ist in der Regel beim Versicherer INBEGRIFFEN in der Haftpflichtversicherung.

Man zahlt in diesem Fall lediglich ANTEILIG für den Zulassungszeitraum die Steuern und die Versicherung PLUS den Aufschlag für die Ruheversicherung.

Man erspart sich mit dieser Zulassung das 2-malige An- und Abmelden des Fahrzeugs.

Außerhalb des ZULASSUNGSZEITRAUMES gilt das Fahrzeug als NICHT ZUGELASSEN und darf daher im öffentlichen Straßenverkehr WEDER gefahren noch abgestellt werden. Es darf im öffentlichen Straßenverkehr daher auch NUR auf einem Hänger transportiert werden. Das Schleppen des Fahrzeuges durch ein Zugfahrzeug ist nur mit einer behördlichen/polizeilichen Schleppgenehmigung erlaubt.

Fällt ein TÜV-Termin IN den Stilllegungszeitraum, so ist das Fahrzeug IM ERSTEN Monat der Zulassung vorzuführen. Die TÜV-plakette wird dann üblicherweise NICHT zurückdatiert.

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 15:23

III. Das H-Kennzeichen

Auch das H-Kennzeichen entspricht in seiner rechtlichen Tragweite einer normalen Zulassung zum Straßenverkehr.

Um ein Fahrzeug mit einer H-Zulassung zuzulassen, muss man beim TÜV (alte Bundesländer) oder der Dekra (neue Bundesländer) eine Abnahme nach §21 durchführen, bei welcher der gute Originalzustand des Fahrzeugs bewertet wird. Ist diese Prüfung erfolgreich, so wird das Fahrzeug umgeschlüsselt und kann ein H-Kennzeichen erhalten.

Grundsätzlich können dieses Kennzeichen sämtliche Fahrzeuge erhalten die MINDESTENS 30 Jahre alt sind und in gutem originalen Zustand sind. Das heißt, dass ein Fahrzeug mindestens die Zustandsnote 3 erreichen muss. Umbauten des Fahrzeugs sind nur insoweit gestattet, als das sie zeitgenössisch sind oder das der Umbau vor mehr als 20 Jahren stattfand. Ausnahmen stellen hierbei Behindertengerechte Umbauten, die Nachrüstung eines Katalysators, der Umbau der Bordelektrik von 6V auf 12V, sowie Umbauten die der allgemeinen Sicherheit dienen.

Der Anforderungskatalog des TÜV Süd

Weiterhin gibt es an jeder TÜV-Stelle kostenlos eine Informationsbroschüre zum Thema.

Der Steuersatz für LKW und PKW beträgt mit einem H-Kennzeichen pauschal rund 191,73 Euro pro Jahr und für ein Motorrad pauschal 46,03 Euro im Jahr.

Derzeit wird ANGEDACHT eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zuzulassen. Diese Kombination ist DERZEIT noch nicht möglich.

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 15:54

IV. Rote 07er Zulassung

Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO.

Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro (für Pkws) und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen.

Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein so genanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Außerdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU.

Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben.

In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten.

Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge.

Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung.

Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann.

In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen:

- Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg)

- Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, außergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.B. Papst, ein Bundeskanzler, weitere Prominente)

- Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs

- Eine neuere TÜV-Bescheinigung

- Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden)

- einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-Pass sofern vorhanden

Die Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt:

- Eigenständige Vorsorge über den Zustand des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!)

- Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen: Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen.

- Führen eines Fahrtenbuchs für jede Fahrt

Ein Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen außerdem drohen ggf. Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 15:57

Zustandsnoten

Da soviel über die Zustandsnoten geredet wird und wurde, hier einmal kurz zusammengefasst, was man darunter versteht :

Note 1 - wie neu oder sogar besser (sehr, sehr selten)

Note 2 - guter Zustand, original oder fachgerecht restauriert, mängelfrei mit erlaubten Gebrauchsspuren

Note 3 - gebrauchter Zustand, kleine Mängel aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen

Note 4 - verbrauchter Zustand, leicht zu restaurieren

Note 5 - restaurierungsbedürftig und nicht fahrbereit, noch (bezahlbar) restaurierbar

Note 6 - nicht oder kaum restaurierbar, es handelt sich um einen Teilespender.

Themenstarteram 29. Mai 2004 um 16:00

Eure Mithilfe

So ... Und von hier an, würde Ich vorschlagen fängt eure Mithilfe an.

Wenn Ihr Korrekturen habt, weil ich was falsch geschrieben habe, dann schickt mir das bitte per PN, Ich werde das dann schnellstmöglich korrigieren.

Was aber ganz schön wäre, wenn Ihr EURE Erfahrungen mit eurem Landkreis/Zulassungsstelle mal kund tut.

Was benötigt man bei der Zulassungsstelle, wo Ihr euer 07er Kennzeichen beantragt habt ?

Wäre ganz nett, wenn Ihr den Landkreis hervorheben tätest in dieser Form zu Beginn des Beitrags :

HAM - Hamm/Westf.

Hoffe auf Rege Beteiligung,

Schöne Pfingsten,

Kester

Hi...

unser Triumph TR 250 ist in

NE- Kreis Neuss

zugelassen

Er hat ein H Kennzeichen und ist von Bj 2/68

Bei der Zulassung gab es keinerlei Probleme...er war schon H- eingetragen.

Gruß

Andreas

Dann mach ich mal den nächsten Schritt.

Zulassungsstelle Wunstorf (Hannover Land)

Zulassungs auf 07er meines Caprice Coupes.

Benötigte Dokumente: Polizeiliches Führungszeugnis, KBA-Auskunft (Punktekonto) und Versicherungsdoppelkarte für Wechselkennzeichen.

Keine TÜV Unterlagen, keine Verkehrssichheitstestat.

Die Daten wurden nach Ronnenberg geschickt, ein paar Tage später hatte ich die Schilder in der Hand. Völlig Problemlos, sogar Treckerkennzeichen in 240*135 mm damit es auch in die Vorhandenen Kennzeichenhalterungen passt.

Hallo,

AA - Ostalbkreis (Schwabenländle)

Das 07-Kennzeichen erfordert eine KBA-Auskunft, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Doppelkarte und eine maximal vor 2 Monaten erfolgte TÜV-Prüfung des auf das Kennzeichen einzutragenden Fahrzeugs. Eine aktuelle ASU/AU ist nicht erforderlich.

Das Kennzeichen wird zunächst für 6 Monate auf Widerruf zugeteilt, danach muß eine neue Doppelkarte vorgelegt werden. Zudem darf man nicht durch Mißbrauch des Kennzeichens aufgefallen sein. Anschließend erfolgt eine nochmalige Zuteilung dieses Kennzeichens für 1 Jahr auf Widerruf. Erst anschließend erhält man (nach Vorlage einer weiteren Doppelkarte) das Kennzeichen unbegrenzt zugeteilt.

Es können unbegrenzt viele Fahrzeuge auf ein 07-Kennzeichen eingetragen werden.

Das 07-Kennzeichen wird gemäß einer Entscheidung des Regierungspräsidiums generell nur für Fahrzeuge ausgegeben, die älter als 20 Jahre sind.

Ob das Fahrzeug selten oder nicht selten ist, ist absolut wurscht.

Auch bis zur Unkenntlichkeit verspoilerte und verbreiterte Fahrzeuge mit modifizierten Motoren und Getrieben können auf das 07-Kennzeichen eingetragen werden, sofern alle Umbauten in den Fahrzeugpapieren eingetragen waren bzw. ein entsprechender TÜV-Prüfbericht vorliegt.

Gruß Senatorman

am 19. Oktober 2004 um 9:08

MW- Landkreis Mittweida (nähe Chemnitz)

Landratsamt wollte unbedingt einen Joungtimerpass vom TÜV od. DEKRA.

Es handelte sich um einen sehr seltenen Trabant 500.

TÜV hat bemängelt, das von 6V auf 12V umgebaut wurda, damit war das Thema gegessen.

Werde es übern Winter mit meinem 323i Bj 84. mal probieren !!

MfG

Bobby

Es gibt noch eine andere Variante!!

 

Hallo,

finde es erstmal Gut vom Mod. das hier eine Hilfestellung geliefert wird...

Es gibt aber noch eine andere Variante die nicht vergessen werden sollte wenn ein Youngtimer Kosten sparen soll....

Unabhängig von der steuerlichen Einstufung ist die Versicherungstechnische Einstufung zu sehen.

Da meine alten Mazda RX-7 BJ 83/85 bedingt durch den Wankelmotor von der Steuer her nach Gewicht besteuert werden (90 Euro per anno ohne Kat)

spielt für mich nur die Versicherung eine Rolle.

Einige Versicherer (z.B. Agripina Hannover) bieten für Oldies eine Youngtimer Versicherung an,die in meinem Fall Haftpflicht 110 Euro je Auto/ und Jahr kostet....:-)

H-Kennzeichen oder 07er Nummer sind wegen der wankeltypischen Gewichtsbesteuerung für mich uninteressant/nicht erstrebenswert.... was natürlich bei Hubraumriesen ganz anders sein kann.

Zumal das Auto ganz normal zugelassen ist und jeder Zeit ganz normal ohne Einschränkungen genutzt werden kann.

Bedingungen sind:

-Der Oldie muß 20 Jahre alt sein (oder höchst selten wie bei meinem 85er RX7SA) sein.

-Es muß ein Alltagsauto nachgewiesen werden.

-Es muß Zustandsnote 2 erreicht werden (Classic Data Gutachten für rund 100 .-Euro notwendig)

-Garage muß nachgewiesen werden

-VN muß 25 Jahre alt sein.

-Jahresfahrleistung des Youngtimers nicht größer als 5000km per anno.

ich glaube das war es fürs erste....

Somit kommt ein RX-7 SA bei mir auf fixe Kosten von 200 Euro pro Jahr.

Somit sind die Garagenplätez für mich der teuerste Fixposten in Hamburg,aber wer läßt schon einen Oldie mit Zustandnote 2 bwz. besser draußen stehen.

Grüße Andy

PS: sicher ist die Variante auch interessant für Youngtimer die zwar 20 Jahre alt sind und/aber noch mit einem Kat nachgerüstet werden können wie z. B. Golf/3er BMW und andere

Themenstarteram 19. Oktober 2004 um 13:49

Moin,

Versicherungseinstufungen und Tarife verändern sich zu schnell. Ausserdem gibt es darüber jährliche Übersichtsartikel in der einschlägigen Literatur.

Dazu eine Beratung durchzuführen wäre ausserdem ein Fulltime-Job, da es bei jeder Gesellschaft unterschiedliche Boni je nach Auto gibt.

Die Besteuerung nach Gewicht betrifft ja nunmal nur Wankelmotoren und "umgeschlüsselte" Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2.8t.

Und hat perse auch nichts mit der Zulassungsart zu tun, da man mit denen eine ganz normale Zulassung bekommt. Betrifft halt nur die Steuerseite, und das ist nur Nebensache in diesem Beitrag.

MFG Kester

Hallo Kester,

war nicht als Kritik zu verstehen!!

Mir ging es in erster Linie darum einen Weg aufzuzeigen das nicht alles über 07er oder H-Kennzeichen laufen muß.Bei manchem Oldie muß man einfach mal die Versicherungen durchforsten die Youngtimer Tarife anbieten und kann somit unabhängig von Schadenfreiheitsrabatten oder Einstufungen einen Fixtarif erhalten.Seit 4 jahren sind meine beiden so versichert und es sind seitdem immer noch 110 .- Euro per anno.Diese beiden Verträge haben nichts zu tun mit den anderen Normalverträgen die über Schadenfreiheitsklasse laufen und meinen jüngeren RX-7 zugewiesen sind.

Grüße Andy

am 19. Oktober 2004 um 14:22

Bei uns in Kreis BM = Bergheim ( Nähe Köln )

kann man den ganzen Spaß sogar online erledigen. Die haben vorgefertigte Dokumente, man braucht nur Doppelkarte und Brief zur Hand. Ist total easy auszufüllen, man kann sich ein Kennzeichen reservieren und muß am Amt nicht in der " Normalo Schlange " warten, sondern begiebt sich an einen meist ungenuzten Onlineschalter.:D

Weiß aber leider nicht wie es mit H-Kennzeichen ist.

Gruß Bug 1200

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