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Depotzahlung Rückzahlungsdauer von VW Leasing

Themenstarteram 27. November 2019 um 10:15

Hallo,

ich habe meinen Skoda Octavia am 4. November an den Händler zurückgegeben. Die Minderkilometer wurden auch rasch verrechnet und erstattet. Da ich das Auto über mein relativ junges Gewerbe geleast hatte, wurde eine Depotzahlung vereinbart. Auf die Erstattung der Depotzahlung in Höhe von 6.200 € warte ich allerdings noch heute.

Nachdem ich zweimal telefonisch nach der Erstattung gefragt habe, habe ich vor einer Woche VW-Leasing per Mail eine Frist bis heute gesetzt mit folgendem Nachsätzen:

"Sollte Sie dieser Forderung nicht nachkommen, so fühle ich mich unter Beachtung eines Verzugzinses in Höhe von 9% über den Basiszinssatz, diese einzutreiben.

Bei Rückfragen oder Zahlungsschwierigkeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Wie lange dauert die Rückzahlung in der Regel?

Gibt es Möglichkeiten VW stärker unter Druck zu setzen?

Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass mir VW pro Tag rund 1,50 € Zinsen überweist?

Wer sitzt am längeren Hebel?

Was kann ich noch machen?

Viele Grüße

Benni_LDK

PS: Für das Nachfolgefahrzeug wurde keine Depotzahlung vereinbart, die Abbuchung der Leasingrate ist jedoch bereits eingestellt - aber noch nicht abgebucht.

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

sorry, ich sehe die Sache aus meiner beruflichen Perspektive. Da habe ich gelernt habe, was ernsthafte und "Möchtegern"- Forderungen sind, achte ich immer auf den genauen Wortlaut. Eine seriöse Firma wird mit Sicherheit Ihre Forderung zwar " eintreiben", es aber nicht so benennen. Der Engländer hat dafür den netten Ausdruck: "feel free... ".

Ein erfolgreiches Forderungsmanagement setzt ein ernst zunehmendes Handeln voraus.

Wie würde ich dies machen, bei einer Firma, mit welcher ich weiterhin in geschäftlichem Kontakt bleiben will.

Zuerst würde ich die Zahlungsgrundlage, also den Vertrag so gestalten, dass dort ein eindeutiges Zahlungsziel festgeschrieben ist. (gesetzlich: nach 30 Tagen = Verzug) Wird diese Frist nicht unerheblich überschritten, gibt es eine freundliche Zahlungserinnerung, mit klarer Fristsetzung und Ankündigung der Konsequenzen. 40.- Euro sind an Kosten jetzt zusätzlich fällig. Eine Mahnung ist im B2B zwar nicht notwendig, gibt dem Geschäftspartner aber die Möglichkeit, ohne Gesichtsverlust zu zahlen. Die Frist setze ich auf 7 Werktage fest. Ankündigung von 8,125% Verzugszinsen und Mahnverfahren.

Ist nach 10 Tagen kein Geldeingang feststellbar, leite ich entweder das gerichtl. Mahnverfahren ein, oder beauftrage ein Inkassobüro.

Bei Allem muss ich mir aber absolut sicher sein können, dass die Forderung berechtigt, unbestritten und überfällig ist. Ansonsten wird das zum Bummerang.

Greift das auch nicht, geht die Forderung zur gerichtlichen Beitreibung, also mit Titel und, wenn es sein muss, mit Vollstreckung.

So würde ich vorgehen. Andere sind zahmer oder auch forscher. Ist aber nicht meine Art.

Gruss vom Asphalthoppler

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16 Antworten

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 27. November 2019 um 11:15:37 Uhr:

Gibt es Möglichkeiten VW stärker unter Druck zu setzen?

Durchaus - mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

Hallo,

sorry, ich sehe die Sache aus meiner beruflichen Perspektive. Da habe ich gelernt habe, was ernsthafte und "Möchtegern"- Forderungen sind, achte ich immer auf den genauen Wortlaut. Eine seriöse Firma wird mit Sicherheit Ihre Forderung zwar " eintreiben", es aber nicht so benennen. Der Engländer hat dafür den netten Ausdruck: "feel free... ".

Ein erfolgreiches Forderungsmanagement setzt ein ernst zunehmendes Handeln voraus.

Wie würde ich dies machen, bei einer Firma, mit welcher ich weiterhin in geschäftlichem Kontakt bleiben will.

Zuerst würde ich die Zahlungsgrundlage, also den Vertrag so gestalten, dass dort ein eindeutiges Zahlungsziel festgeschrieben ist. (gesetzlich: nach 30 Tagen = Verzug) Wird diese Frist nicht unerheblich überschritten, gibt es eine freundliche Zahlungserinnerung, mit klarer Fristsetzung und Ankündigung der Konsequenzen. 40.- Euro sind an Kosten jetzt zusätzlich fällig. Eine Mahnung ist im B2B zwar nicht notwendig, gibt dem Geschäftspartner aber die Möglichkeit, ohne Gesichtsverlust zu zahlen. Die Frist setze ich auf 7 Werktage fest. Ankündigung von 8,125% Verzugszinsen und Mahnverfahren.

Ist nach 10 Tagen kein Geldeingang feststellbar, leite ich entweder das gerichtl. Mahnverfahren ein, oder beauftrage ein Inkassobüro.

Bei Allem muss ich mir aber absolut sicher sein können, dass die Forderung berechtigt, unbestritten und überfällig ist. Ansonsten wird das zum Bummerang.

Greift das auch nicht, geht die Forderung zur gerichtlichen Beitreibung, also mit Titel und, wenn es sein muss, mit Vollstreckung.

So würde ich vorgehen. Andere sind zahmer oder auch forscher. Ist aber nicht meine Art.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 28. November 2019 um 8:39

Hallo Asphalthoppler,

danke für diese ausführliche Antwort.

Im eigentlichen Leasingvertrag steht nichts zur Depotzahlung und gererell zum Rückzahlungsziel. Daher denke ich, dass VW mit Rückgabe des Autos prinzipiell direkt in Verzug gerät.

Nach 14 Tagen habe ich dann die freundliche Zahlungserinnerung mit der Frist von 7 Tagen gesetzt, Verzugszinsen und "Eintreibmaßnahmen" angekündigt.

Nach weiteren 10 Tagen sollte ich deiner Empfehlung nach den nächsten Schritt gehen.

Was würdest du als Einzelunternehmer bei VW lieber wählen, ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Inkassobüro?

Viele Grüße

Benni_LDK

Hallo,

weder noch- auf die Schnelle. Da ich meinen aktuellen Wissensstand kenne und weiß, dass bei VW durchaus auch sehr kluge und- in der Materie- stehende Juristen tätig sind, wäre ich , entgegen meiner sonstigen Art, extrem vorsichtig. Ich würde jeden Sachverhalt genau prüfen, welche Art von Anspruch /Verpflichtung daraus sich ableiten lässt. Erst dann, wenn ich zu 99,x % davon überzeugt wäre, dass die erhobene Forderung und das Zahlungsziel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bestritten werden kann , würde ich tätig werden. Hier geht es nicht um einen kleinen Mittelständischen Betrieb, sondern um einen Konzern. Da kann ggf. auch das "ganz große Kino" eröffnet werden. Im Falle eines durch VW eingelegten Widerspruches gegen den Mahnbescheid musst Du anschließend auch in der Lage sein, Deinen Anspruch vor einem Gericht zweifelsfrei zu beweisen. Die kleinste Ungenauigkeit, ein fehlendes Schreiben, eine nicht plausibel erscheinende Darlegung Deinerseits, bringt Dich ins Wanken.

Warum schreibe ich Dir das so auf- und eindringlich? Weil ich das Gefühl in mir spüre, dass Du die Depotregelung nicht zweifelsfrei belegen kannst. Aus dieser Regelung leitet sich aber Deine Forderung ab.

Da steht das Ganze schon echt auf Treibsand gebaut. Vorsicht!

Wenn sich mit keiner anderen Lösung .ein Erfolg herstellen lässt, würde ich, der Kosten halber und unter strikter Beachtung des Obigen, einen gerichtl. Mahnbescheid auf den Weg bringen.

Voraussetzungen: Forderung ist berechtigt, Schuldner ist in Verzug, mind. eine Zahlungserinnerung (Mahnung) ist ergangen. . In einem Mahnverfahren muss die Forderung benannt, aber nicht begründet werden. Das verschafft Dir Zeit., kleinere Ungenauigkeiten zu ordnen.

Gruss vom Asphalthoppler

P.s.: Bitte informiere Dich, bevor Du etwas beginnst, über die Vor- und Nachteile des Mahnbescheides. (bzw. des gesamten Mahnverfahrens). Eine resultierende Vollstreckung liest sich gut, um diese erfolgreich zu bewerkstelligen, braucht es schon know how.

Wenn Du Zweifel an der erfolgreichen Erledigung hast, höre auf Drahkke und seinen Rat zum Rea.

Angerufen?

@Benni_LDK

Und dein relativ junges Gewerbe hat dann auch wirklich 17,5 TEUR netto an Umsätzen erwirtschaftet?

Themenstarteram 29. November 2019 um 20:47

@SCR_190iger wie im zweiten Absatz zu lesen ist, habe ich dort zweimal angerufen.

 

@Ollner79 habe ich das irgendwo erwähnt oder weißt du mehr als ich? Bekommt die Depotzahlung nur ein Unternehmer zurück, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist?

Das habe ich durchaus gelesen, aber nach Deinen Schreiben ist ja nichts passiert.

Was haben Dir denn gesagt. Was wurde vereinbart. Ich würde entweder nochmal anrufen oder ernst machen.

Hallo,

sorry, aber Telephonate sind der falsche Weg. Ich habe das heute leidvoll erlebt. Alles vereinbart und konkret abgesprochen, in dem Angebot dann genau der Gegensatz. Folglich sind Telefonate (für mich) für die Katz.

Wie will ich beweisen, was der Teilnehmer mir zugesagt hat. Ok, ich kenne da Möglichkeiten, aber bleiben wir im rechtlich zulässigem Rahmen.

Und mit dem "Ernst machen", wäre ich ohnehin sehr vorsichtig. Fix hat man eine Widerklage am Hals, manchmal schneller, als so Mancher denken kann. Ist dann nicht "heile Welt" in den Unterlagen, dann "Gute Nacht".

Ordnung ist das halbe Leben, eine gute Strategie, die Andere. Ich habe mal - unter ganz anderen Umständen- gelernt: "" Finger weg vom Telefon". Ich vermutete, daß dies auch heute noch seine Richtigkeit hat. Seit heute weiß ich es wieder.

Gruss vom Asphalthoppler

@Benni_LDK

Du liest leider zwischen den Zeilen, und das auch noch falsch! Es ging mir darum, dass man ja generell als Kleingewerbetreibender nur dann in den Genuss von Gewerbeöeasingkomditionen kommt, wenn man den genannten Mindestumsatz p.a. erreicht. Vielleicht gibt es ja eine Klausel, dass bei VW bei Nichterreichung der Kriterien etwas zurückbehalten darf. Ansonsten: Bestehen Leistungsstörungen in Form von Ratenrückständen?

Themenstarteram 30. November 2019 um 9:25

Ich habe bei Vertragsabschluss mit offenen Karten gespielt und nachher hat keiner mehr nach dem Umsätzen gefragt.

Weiterhin habe ich meinen Ibiza ebenfalls mit Gewerbeleasingkonditionen erhalten.

Die Leasingraten, sogar die ersten beiden vom neuen Auto wurden immer abgebucht und gingen nicht zurück.

Zurückgeben der Lastschrift wäre natürlich auch eine Option, wenn sich VW-Leasing weiterhin tot stellt. Ob eine Kluge sei dahingestellt.

Dann würde ich der VW Leasing tatsächlich einen Mahnbescheid zustellen lassen!

Sorry, abe die Story ist für mich immer noch lückenhaft. Es fehlen informationen.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 27. November 2019 um 11:15:37 Uhr:

Da ich das Auto über mein relativ junges Gewerbe geleast hatte, wurde eine Depotzahlung vereinbart. Auf die Erstattung der Depotzahlung in Höhe von 6.200 € warte ich allerdings noch heute.

--> Für was ist die Depotzahlung als Kaution für die Zahlung der Leasingraten? Kilometerleasing?

Nachdem ich zweimal telefonisch nach der Erstattung gefragt habe, habe ich vor einer Woche VW-Leasing per Mail eine Frist bis heute gesetzt mit folgendem Nachsätzen:

"Sollte Sie dieser Forderung nicht nachkommen, so fühle ich mich unter Beachtung eines Verzugzinses in Höhe von 9% über den Basiszinssatz, diese einzutreiben.

Bei Rückfragen oder Zahlungsschwierigkeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

--> Was war Inhalt des Gespräche? Wie lautet die inhaltlich vereinbarende Zusammenfassung am Ende der jeweiligen Gespräche?

Hinweis: Dein Satz war natürlich auch nicht sehr charmant. Ein Konzern wie VW zu drohnen oder zu unterstellen, dass er Zahlungsschwierigkeiten bei 6.000 hat, wird auf jeden Fall zu Gelächter beim Sachbearbeiter geführt haben. Heißt menschlich: dein Anliegen wird nicht ernst genommen.

Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Und seitdem haben beide seiten kein Kontakt mehr aufgenommen?

Wie lange dauert die Rückzahlung in der Regel?

--> k.A.

Gibt es Möglichkeiten VW stärker unter Druck zu setzen?

--> Anrufen oder gerichtliche Durchsetzung, wie angekündigt anstreben. "ernst machen".

Hinweis: das gilt eigentlich überall im Leben. Wenn man etwas "androht" oder konsequenzen anmahnt und dann eben nicht konsequent ist, verliert man die Glaubwürdigkeit. Wenn ein Mitarbeiter drohnt, dass er das Unternehmen zu verlassen, wenn keine Gehaltserhöhung bekommen, und es dann nach negativer Prüfung nicht tut ist, ist er unten durch. Hier genauso. Wenn Du androhst die Forderung einzutreiben, und es dann nicht tust, nimmt man dein Anliegen nicht mehr ernst.

Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass mir VW pro Tag rund 1,50 € Zinsen überweist?

--> Wenn VW veruteilt wird, hat das nichts mit Wahrscheinlichkeit zu tun. Außerprozessual wohl eher schlecht.

Wer sitzt am längeren Hebel?

--> Grundsätzlich immer potentielle Forderungsschuldner, weil er sich erstmal zurücklehnen kann.

Was kann ich noch machen?

--> Wie gesagt, so richtig ein tipp geben, gehtn icht, weil die Story mir zu undurchsicher ist.

Viele Grüße

Benni_LDK

PS: Für das Nachfolgefahrzeug wurde keine Depotzahlung vereinbart, die Abbuchung der Leasingrate ist jedoch bereits eingestellt - aber noch nicht abgebucht.

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 28. November 2019 um 09:39:17 Uhr:

Hallo Asphalthoppler,

danke für diese ausführliche Antwort.

Im eigentlichen Leasingvertrag steht nichts zur Depotzahlung und gererell zum Rückzahlungsziel. Daher denke ich, dass VW mit Rückgabe des Autos prinzipiell direkt in Verzug gerät.

--> Nö, warum auch Ihr habt nichts vereinbart im Leasingvertrag

--> Habt ihr ernstlich nichts schriftlich zur Depotzahlung festgehalten?

Viele Grüße

Benni_LDK

Alles sehr undurchsichtig.

Themenstarteram 2. Dezember 2019 um 10:12

Das Geld ist zurück auf meinem Konto.

Also brauchen sie knapp 4 Wochen um das Geld zurückzuzahlen.

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