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Denkfehler? 1% Regelung frisst Leasingrate als Steuervorteil auf? (Selbständiger)

BMW 5er F10
Themenstarteram 16. Juli 2015 um 23:59

Hi,

ich diskutiere grade mit einem Freund.

Folgende These von seiner Seite:

Wenn man einen Wagen least und wegen fehlendem Fahrtenbuch die 1% Regelung anwendet (als Selbständiger), dann ist der zu versteuernde Privatanteil mit 1% selbst bei einer guten Leasingrate so hoch, dass dort im Prinzip kein Steuervorteil übrig bleibt?

Also Beispiel 120.000 EUR Auto, 1% ergibt 1200 EUR im Monat als Einnahme zu verbuchen.

Leasingrate mal idealstenfalls 1200 EUR = unterm Strich nichts mehr abzusetzen.

Ausser natürlich Tank, Wartung und Versicherung etc.

Denkfehler?

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21 Antworten

Zitat:

@JCzopik schrieb am 17. Juli 2015 um 20:15:25 Uhr:

Bin ebenfalls Freiberufler, nutze die 80/20-Regelung und bin doch vorsteuerabzugsberechtigt.

Sofern keine Kleinunternehmenregelung sind wir FB es doch alle, oder?

nein, ich bin mit meinen Umsätzen nicht umsatz- und gewerbesteuerpflichtig (§4 Abs. 14 UStG). Wie ist das mit der 80/20 Regelung?

am 17. Juli 2015 um 19:49

Zitat:

@JCzopik schrieb am 17. Juli 2015 um 20:15:25 Uhr:

Bin ebenfalls Freiberufler, nutze die 80/20-Regelung und bin doch vorsteuerabzugsberechtigt.

Sofern keine Kleinunternehmenregelung sind wir FB es doch alle, oder?

Richtig. Und wer von von der Kleinunternehmung betroffen ist, wird wohl was kleineres fahren...;)

Zitat:

@promexx schrieb am 17. Juli 2015 um 21:33:53 Uhr:

Zitat:

 

Der geldwerte Vorteil wird 1% + 19% USt als Privatentnahme gebucht..

Nochmal Umsatzsteuer, obwohl es um den Bruttolistenpreis geht? Welche Logik hat das denn? Man kann dann nicht den Nettopreis nehmen?

Jupp. Keine Logik. Das ist deutsches Steuerrecht.

Zitat:

@cypher2006 schrieb am 17. Juli 2015 um 21:47:48 Uhr:

Zitat:

@JCzopik schrieb am 17. Juli 2015 um 20:15:25 Uhr:

Bin ebenfalls Freiberufler, nutze die 80/20-Regelung und bin doch vorsteuerabzugsberechtigt.

Sofern keine Kleinunternehmenregelung sind wir FB es doch alle, oder?

nein, ich bin mit meinen Umsätzen nicht umsatz- und gewerbesteuerpflichtig (§4 Abs. 14 UStG). Wie ist das mit der 80/20 Regelung?

Wer ausschliesslich steuerfrei Umsätze (§4 Nr. 8 - 14 UStG) ausführt, braucht die Umsatzsteuer nicht auf die Privatentnahme draufrechnen.

Die 80/20 Regelung besagt, das man 20% des Eigenverbrauchs ohne Umsatzsteuer berücksichtigen kann, da man auch Aufwendungen ohne Vorsteuer (z.B. Versicherungen) hat.

Grundsätzlich ist es egal, ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast wird. Ohne Fahrtenbuch wird 1% des BLP jeden Monat als Gewinn hinzugebucht. Unterm Strich sind die steuerlichen Unterschiede sind bei allen Varianten nicht so groß.

Jeder kann es selbst bestimmen: Fahrtenbuch führen und ein paar Tausend Euro pro Jahr sparen, oder keine Aufzeichnungen und eben mehr bezahlen.

Es gibt auch noch die Kostendeckelung, die besagt, dass der zu versteuernde Anteil der Eigennutzung nicht höher sein darf, als die tatsächlichen Kosten. Wenn also bspw. die Leasingrate sowie die monatlichen Fahrzeugkosten sehr niedrig sind (kleiner als 1% des BLP) könnte man die niedrigeren Kosten ansetzen. In der Praxis ist das aber kaum erreichbar, es sei denn, das Fahrzeug ist bereits vollständig abgeschrieben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein zu erwähnender Unterschied nur bei Führung eines Fahrtenbuchs zustande kommt. Alles andere sind eher Kleinigkeiten.

Fahrtenbücher werden bei einer Steuerprüfung gern nach Fehler untersucht. Außerdem sollte der geschäftliche Teil deutlich über 50 % liegen, so 70-80%.

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 18. Juli 2015 um 19:30:21 Uhr:

Fahrtenbücher werden bei einer Steuerprüfung gern nach Fehler untersucht. Außerdem sollte der geschäftliche Teil deutlich über 50 % liegen, so 70-80%.

Bei 50% wird notweniges Betriebsvermögen und die 1% Regelung anerkannt. Ob es mehr sind, ist dann egal. Unter 10% ist der Wagen Privatvermögen. Dazwischen kann nur eine anteilige Berücksichtigung der Kosten erfolgen.

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