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Delle durch Ball in einer Spielstraße

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 8:20

Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.

Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.

Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.

Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.

Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?

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59 Antworten

Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?

am 11. Mai 2007 um 9:07

Bezüglich Deiner Rechte als Geschädigter gibt es ein gutes Informationsblatt der Polizei des Landes Brandenburg.

http://...ternetwache.brandenburg.de/.../Faltblatt_Unfall.28016.pdf

 

Für Deinen spezifischen Fall bedeutet das.

1. Die Aussage, daß erst ab 1000€ Schadenshöhe ein Gutachter bezahlt wird, ist eine klare Falschinformation.

2. Ich rate Dir, einen unabhängien Sachverständigen für KFZ-Schäden und Bewertung anzurufen.

Schilderen Ihm Deinen Fall, sage Daß Du Dir nicht sicher bist, ob der Schaden unter der Bagatellschadensgrenze liegt.

Frag ihn ob er ein sog. Kurzgutachten erstellt falls es sich tatsächlich um einen Bagtellschaden handelt.

3. Ein "spachteln" sprich nachmodellieren einer beschädigten

Kante oder Sicke würde ich nicht als fachgerechte Reparatur

bezeichnen. Sprich mit dem Gutachter auch darüber.

Gruß

runabout

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Compi316

Es ist überhaupt fraglich ob Du den Schaden ersetzt bekommst. Wie alt war denn der Schadensverursacher?

Jahrgang 1998, also passts ;-)

grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist

wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt

zum Glück will die Werkstatt auch komplett lackieren, war vorher bei ATU die hätten nur teillackiert...

die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt

Wenn die Eltern in Ihrer PHV die Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert haben, gibt es auch keinen altersbedingten Haftungsausschluß.

Allerdings sieht es "trübe" aus, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Zitat:

grad mit dem Gutachter telefoniert, Bagatellschaden ist bis 800-850€ und er stimmt schon per Telefon zu, dass es aufjedenfall nen Bagatellschaden ist und nen Gutachter nicht nötig ist

Kannst du hier mal ein Foto einstellen?

Meinen Kollegen runabout und mich würde der Schaden mal Interessieren

am 11. Mai 2007 um 13:31

Zitat Diabolmk:

"..wg. dem spachteln hat er jetzt so nix gegen gesagt.." :confused:

Ich wundere mich schon wie einfach es sich manche Kollegen machen. Entweder er ist schlicht und einfach zu satt, um sich für solch einen "Kleinkram" ins Zeug zu legen, oder er gehört zu einer Sachverständigenorganisation, die in hohem Maße als Parteigutachter für die Versicherungswirtschaft tätig ist.

***EDITIERT - ich dulde hier keine pauschale Verurteilung und Anprangerung irgendeiner Organisation*** [Schreddi]

Zitat Diabolmk:

".. die ganze Seitenwand tauschen wäre ja ein Mordsakt.."

völlig richtig. Ein eingeschweißtes Karrosserieteil versucht man innerhalb der durch die Metallurgie vorgegebenen Grenzen zu retten. Aber eine sachgerechte Seitenwandinstandsetzung, mit den erforderlichen Demontageabeiten und einer Istandsetzungslackierung inkl. einer fachgerechten Lackiervorbereitung ist für 700€ nicht zu machen.

Da Du Dein Fahrzeug offenbar reparieren lassen willst, laß Dir noch einen Rat geben. Fahr mit Deinem Auto zu einer

Händlerwerkstatt Deiner Marke. Die können den Instandsetzungsaufwand besser beurteilen und haben auch einen Gutachter an der Hand falls nötig.

Der kann dann auch evtl. 'Ansprüche auf Wertminderung beurteilen.

Gruß Runabout

ein guter Rat, dem sollte man sich anschließen. :)

@runabout,

Dein Beitrag hätte mir besser gefallen, wenn er ohne Verleumdungen, Kollegenschelte und Händlerwerkstattempfehlung (die sind wohl immer kompetenter?) ausgekommen wäre.

So hat der Beitrag einen Hauch von Alleinstellungsanspruch was Qualität und Seriösität angeht.

Ich hoffe es ist nicht so.

Wiederinstandsetzungsproblematiken ist eh nicht mein Thema und wir sind hier im Versicherungsforum.

Mein Rat an den TE wäre daher der, sich dringlichst der Haftungsfrage zu widmen. So lange die nicht geklärt ist, hat er zu 100 % das Kostenrisiko zu tragen.

Also Beweise sichern und den Anspruch dem Grunde nach an die Adresse des Schadenersatzpflichtigen stellen - einen Direktanspruch an die gegnerische Versicherung gibt es in der PHV ja nicht.

am 11. Mai 2007 um 16:12

Daß meine Beiträge so manchem nicht gefallen bin ich gewohnt.

Als SV bewegt man sich laufend im Spannungsfeld unterschiedliche r Interessen.

In (Haftpflicht)Versicherungsfragen reden wir über Ansprüche dem Grunde nach und der Höhe nach.

Die grundsätzliche Anspruchsklärung überlasse ich den Juristen.

Wo bei sich manche Foristen hier bereits daran stören, wenn juristische Hilfe auch nur empfohlen wird.

Zur geschilderten Höhe des Anspruches habe ich bei dem bis jetzt bekannten Sachverhalt (Seitenwandschaden der nicht durch Smart-Repair behoben werden kann) meine begründeten Zweifel.

Bei der Schadensbehebung sind die Herstellervorgaben als Maßstab für die Regulierung zugrundezulegen.

Was spricht also dagegen den Hersteller zu konsultieren ?

Zum Thema Kollegenschelte kann ich nur sagen: Einen Kunden am Telefon so kurz und knapp abzufertigen, kann ich mir in unserer Region nicht erlauben. Dazu ist die Wettberwerbsintensität zu hoch.

Es sei denn ich hätte noch andere (Groß)auftraggeber.

Dann aber müßte ich mir Gedanken über meine Unabhängigkeit machen. (Ich möchte diesen Nebenaspekt nicht vertiefen da OT).

Und den Vorwurf der Verleumdung möchte ich überhört haben,

Also runter vom Gas.

Gruß runabout

Zitat:

oder er gehört zu einer Sachverständigenorganisation, die in hohem Maße als Parteigutachter für die Versicherungswirtschaft tätig ist.

auch mir fällt es allerdings schwer, diesem Personenkreis gegenüber das Wort Kollege in den Mund zu nehmen. Das begründet sich bedauerlicherweise in dem mittlerweile fast täglich und profund nachweisbaren Umstand, dass von diesen Sachverständigen in Kenntnis des nicht rechtskonformen Handelns agiert wird.

Dieser Umstand wiegt umso schlimmer, da auch diese Sachverständigen über eine fachliche Ausbildung verfügen und dem zu folge im vollen Bewusstsein Ihres Tun handeln.

Und die Aussage des freiberuflichen Kollegen, dass hier ein Bagatellschaden vorliegt -ohne das Fahrzeug in Augenschein genommen zu haben- kann man schon als Fahrlässig betrachten.

Wir hatten hier bei MT ja schon einige Treads, in welchen sich im Laufe der Zeit etwas anderes herausgestellt hat....

Die Haftung ist natürlich ein anderes Thema.

am 11. Mai 2007 um 16:35

Hallo,

an dieser Stelle mal wieder eine Klarstellung:

Es ist ausdrücklich unerwünscht, über Organisationen oder Firmen negative Behauptungen aufzustellen und in ablässiger Art und Weise zu diffamieren.

Dies kann nicht nur rechtliche Konsequenzen für den Betreiber haben - es gehört sich schlichtweg nicht, pauschal zu urteilen - nichtmal für einen Richter...

An dieser Stelle sei erwähnt, dass ich damit keineswegs beurteile, inwiefern die Anschuldigungen korrekt sind oder nicht - hier werden keine Unterschiede gemacht.

Bitte in Zukunft dran denken.

Grüße

Schreddi

am 11. Mai 2007 um 18:44

Nun bleibt mal hier alle auf dem Teppich. Jeder – ob nun Geschädigter oder Verursacher – sollte sich im Schadenfalle auch so verhalten, als wenn keine Versicherung dahintersteht.

Hier hat Nachbars Filius mit einem Fussball eine Delle ins Auto „geschossen“. Wird der Schaden anständig repariert und anschließend die Rechnung bezahlt, sollte es doch gut sein.

Gleich zum Anwalt, dann zum Sachverständigen, Auszahlung nach Gutachten oder Reparatur und für 1-3 Tage einen teuren Mietwagen über Unfallersatztarif – der nachbarschaftliche Friede ist empfindlich gestört.

Nun gut, Papa ist versichert. Der erfährt später aber von seiner Versicherung auch die Endsumme der Versicherungsleistung und wird sich dann auch seine Gedanken machen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Nun gut, Papa ist versichert. Der erfährt später aber von seiner Versicherung auch die Endsumme der Versicherungsleistung und wird sich dann auch seine Gedanken machen.

Warum sollte Papa das tun?

Meine PHV hat auch schon eine "Schandtat" von meinem Junior reguliert.

Der einzige Gedanke der mir kam war: Gut das wir versichert sind.

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