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Delle im Schweller

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 20. Mai 2023 um 14:08

Hallo , mir ist heute ein Missgeschick passiert .

Der Wagenheber ist beim Reifenwechsel abgerutscht und hat den schweller beschädigt .

War das Auto von einem Kumpel und wollte fragen welche Versicherung in diesem Fall einspringt , Seine Vollkasko oder meine privathaftpflicht ?

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16 Antworten

Dein Geldbeutel!

Themenstarteram 20. Mai 2023 um 14:29

Ist doch eigentlich ein Schaden für den ich haften muss , also meine Haftpflicht oder ?

am 20. Mai 2023 um 14:30

@Lancelot59

Kuhler Spruch in der Signatur: -)

am 20. Mai 2023 um 14:35

@Eugeeen

Klar, immer der Verursacher! Kommt jetzt auf deine Haftpflichtversicherung an wie du da Versicherst bist. Selbstbeteiligung oder nicht.Deine Beiträge dazu werden dann sicherlich steigen.

Themenstarteram 20. Mai 2023 um 14:46

Steigen bei einer Privatversicherung auch die Beiträge ?

Nee oder hast du schon mal von Rabattklassen bei der Privathaftfplicht gehört.

Themenstarteram 20. Mai 2023 um 15:06

Ich wundere mich , weil oben so geschrieben wurde .

@garssen schrieb am 20. Mai 2023 um 16:53:46 Uhr:

Nee oder hast du schon mal von Rabattklassen bei der Privathaftfplicht gehört.

am 20. Mai 2023 um 15:50

Zitat:

@garssen schrieb am 20. Mai 2023 um 16:53:46 Uhr:

Nee oder hast du schon mal von Rabattklassen bei der Privathaftfplicht gehört.

Nein.....du hast Recht!

Wird nur bei mehr Schadensmeldungen allgemein teurer.

Bei der Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob sogenannte "Gefälligkeitsschäden" abgedeckt sind. Ansonsten würde ich versuchen, mit dem Kumpel eine einkömmliche Lösung zu vereinbaren.

ob deine Private Haftpflichversicherung hier einspringt solltest du mit dieser abklären. Stichwort "Benzinklausel" Die kommt eingentlich nur zum tragen, wenn der verursachte Schaden mit dem "Gebrauch" des Fahrzeuges in Zusammenhang steht, aber das kann deine Versicherung unter Umständen hier anders sehen.

Melde den Schaden einfach und warte ab, was passiert.

Wir wissen ja nicht einmal, ob der TE selbst gefahren ist als es zu einem Reifenschaden kam.

Wenn das so war, würde ich den Reifenwechsel dem Betrieb des Fahrzeuges zuordnen.

Dann findet die Benzinklausel Anwendung und die PH Versicherung würde die Entschädigung ablehnen.

Edit: Wenn es ein normaler Reifenwechsel, z.B. Wechsel Winter / Sommerreifen war, dann natürlich nicht.

Dann wäre es eine Gefälligkeitshandlung. Die ist in der PH nur teilweise mitversichert. :)

Zitat:

@8boarder8 schrieb am 20. Mai 2023 um 18:15:50 Uhr:

Bei der Privathaftpflichtversicherung nachsehen, ob sogenannte "Gefälligkeitsschäden" abgedeckt sind. Ansonsten würde ich versuchen, mit dem Kumpel eine einkömmliche Lösung zu vereinbaren.

Der TE kann der Freundschaft willen versuchen, auf eine für beide Parteien gütliche Lösung hinzuwirken.

Neu wäre mir jedoch, dass er formalrechtlich schadesersatzpflichtig sei. Wir diskutieren hier über die Folgen einer Gefälligkeitsleistung.

Hiervon abgesehen, wird eine Privathaftpflicht wohl zahlen.

 

Themenstarteram 21. Mai 2023 um 17:28

Es war Winter auf Sommerreifen wechseln , da er es im Moment wegen Rückenschmerzen nicht selber machen kann .

@germania47 schrieb am 21. Mai 2023 um 18:41:48 Uhr:

Wir wissen ja nicht einmal, ob der TE selbst gefahren ist als es zu einem Reifenschaden kam.

Wenn das so war, würde ich den Reifenwechsel dem Betrieb des Fahrzeuges zuordnen.

Dann findet die Benzinklausel Anwendung und die PH Versicherung würde die Entschädigung ablehnen.

Edit: Wenn es ein normaler Reifenwechsel, z.B. Wechsel Winter / Sommerreifen war, dann natürlich nicht.

Dann wäre es eine Gefälligkeitshandlung. Die ist in der PH nur teilweise mitversichert. :)

Wie hier schon empfohlen wirst Du Deinen Privathaftpflichversicherer fragen müssen, ob ein solcher von Dir verursachter Schaden abgedeckt ist. In den Bedingungen meiner Privathaftpflicht (Stand 01.09.2020) bei der pösen HUK24 lese ich beispielsweise:

Zitat:

"Versichert sind Schäden, die Sie einem Dritten bei einer Gefälligkeitshandlung zufügen, z. B. bei einer Umzugshilfe. Wir berufen uns dem Geschädigten gegenüber nicht auf einen stillschweigenden Haftungsverzicht."

NACHTRAG: Ich habe in den Bedingungen just nochmal weitergelesen. Da lese ich dann:

Zitat:

"Nicht versichert sind Ansprüche, für die Sie verantwortlich gemacht werden als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs verursacht werden."

Das ist wohl die so genannte Benzinklausel. Allerdings würde ich vermuten, dass die Hilfe beim Reifenwechsel nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs zählt.

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