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Delle durch Ball in einer Spielstraße

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 8:20

Die Kinder in der Spielstraße von meiner Haustüre haben die privaten Parkplätze direkt vor unserem Haus als Fußballplatz genutzt, nur stand leider noch mein Auto auf einem der Plätze. Jetzt hat es ne Delle. Die Kinder wussten aber zum Glück ganz genau wer genau diesen Treffer landete.

Eltern sind informiert, bekommen heute das Schadensformular von der Versicherung.

Meine Werkstatt sagt, Ausbeulen ist nicht, da die Beule genau in ner Kante liegt. Muß also gespachtelt und lackiert werden, somit ca. 700€.

Habe ich bei der Schadenshöhe einen Anspruch auf Gutachter, weil ich auch eine Wertminderung durch das spachteln und doch großflächige Nachlackierung befürchte.

Der Versicherungsfritze sagte mir nämlich, unter 1000€ wird wohl die Vers. den Gutachter nicht zahlen. Kann die Wertminderung auch irgendwie anders festgestellt werden, zB. an der Schadenshöhe?

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59 Antworten
am 12. Mai 2007 um 10:31

mit der Rechtschutz auf den Nachbarn losgehen?

Ich glaube ich würde mich dann doch eher mit der PHV

bwgnügen.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

mit der Rechtschutz auf den Nachbarn losgehen?

Ich glaube ich würde mich dann doch eher mit der PHV

bwgnügen.

Bin kein RA, kann dir also nicht sagen ob das juristisch möglich ist.Die PHV von Pappi ist ja nicht der Schädiger.Kann mir also gut vorstellen das ich nur 2 Möglichkeiten habe.

1. Pappi verklagen.

2. Auf das Geld verzichten.

Und auf 700€ verzichten? So ein netter Mensch bin ich nun auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@Dellenzaehler,

ehrlich gesagt, Deine Unkenntnis bezüglich der Eintrittspflicht der PHV irritiert mich hier, zumal Du sonst fundiert und kenntnisreich antwortest.

Eine PHV braucht man, wenn man aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen einem anderen, unter Beachtung der PHV-Ausschlüsse, einen Schaden ersetzen muss.

Nicht mehr - nicht weniger.

Wer sich moralisch verpflichtet fühlt einem anderen einen zugefügten Schaden zu ersetzen, wird durch diese gesetzliche Regelung nicht darin gehindert. Für den PH-Versicherer wird dadurch allerdings nicht eine Eintrittspflicht begründet.

Da hast du hier wohl Recht. Dass habe ich irgendwie Beknackt und auch sinnesfalsch formuliert.

Aber über die Eintritspflicht weis ich schon ein wenig, wenn auch nicht soviel wie ein Jurist.

Themenstarteram 12. Mai 2007 um 14:38

ums kurz zu machen, die Kinder spielten ohne jegliche Aufsicht, die Mutter eines der Kinder war grad mit dem Hund unterwegs und war zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort

der Sachbearbeiter hat auch nur sofort gefragt obs Kind schon 7 ist, daraufhin war das Thema geklärt

ist übrigens Komposit von ABB ne Betriebsinterne Vers.

am 12. Mai 2007 um 17:18

Na dann seh zu dass Du eine Eintrittserklärung vom Versicherer bekommst und dann reparieren lassen.

 

Noch was generelles:

Man muss 8-jährige Kinder nicht permanent beaufsichtigen. Eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist generell sehr schwierig.

Und die Aussage "Entweder die PH zahlt oder der Papa" ist falsch. Entwerder muss Papa (lt. BGB) zahlen, dann zahlt die PH für ihn. Oder Papa muss (lt. BGB) nicht zahlen, dann tritt die PH auch ein - und zwar indem Sie die unegründeten Ansprüche abwehrt. Also dafür sorgt, dass Papa nicht zahlen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Und die Aussage "Entweder die PH zahlt oder der Papa" ist falsch. Entwerder muss Papa (lt. BGB) zahlen, dann zahlt die PH für ihn. Oder Papa muss (lt. BGB) nicht zahlen, dann tritt die PH auch ein - und zwar indem Sie die unegründeten Ansprüche abwehrt. Also dafür sorgt, dass Papa nicht zahlen muss.

Vielleicht in diesem speziellen Fall.Aber wie sieht es bei Vorsatz aus? Da wird die PH wohl nicht zahlen, aber Papa schon, oder?

am 12. Mai 2007 um 18:04

Nicht nur speziell in dem Fall sondern generell.

Ausschlüsse (geliehene Sachen, Benzinklausel, Vorsatz etc.) bilden davon natürlich die Ausnahme. Wobei Vorsatz ohnehin fast nur durch Geständnis nachweisbar ist.

am 13. Mai 2007 um 17:50

Steh ich gerade auf dem Schlauch?

Ist es in diesem Fall nicht egal, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht?

Das Kind ist älter als 7 Jahre, also haftet es für diese Sache nach § 828 BGB.

Also auch die Haftpflichtversicherung.

Oder sehe ich da was falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Na dann seh zu dass Du eine Eintrittserklärung vom Versicherer bekommst und dann reparieren lassen.

 

Noch was generelles:

Man muss 8-jährige Kinder nicht permanent beaufsichtigen. Eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen ist generell sehr schwierig.

Und die Aussage "Entweder die PH zahlt oder der Papa" ist falsch. Entwerder muss Papa (lt. BGB) zahlen, dann zahlt die PH für ihn. Oder Papa muss (lt. BGB) nicht zahlen, dann tritt die PH auch ein - und zwar indem Sie die unegründeten Ansprüche abwehrt. Also dafür sorgt, dass Papa nicht zahlen muss.

Hi,

genau so ist es. Wenn man dabei Pech hat, ermutigt die gegnerische PHV ihre Kunden dazu, eine Erfüllung der Aufsichtspflicht anzugeben (obwohl das in Wahrheit nicht so war).

Ich hatte das Vergnügen, in so einer Angelegenheit den Sachverhalt von einem Richter prüfen zu lassen.

Jedem Mitleser mit Kindern ist in derartigen Threads zu raten, zur Vermeidung unnötiger Stretigkeiten ein paar Euro/Jahr für den Entfall Prüfung der Deliktfähigkeit springen zu lassen.

bye

Zitat:

Original geschrieben von pivili

 

Wenn man dabei Pech hat, ermutigt die gegnerische PHV ihre Kunden dazu, eine Erfüllung der Aufsichtspflicht anzugeben (obwohl das in Wahrheit nicht so war).

Und wie macht sie das? Erzähl mal bitte.

Zitat:

Original geschrieben von pivili

 

Jedem Mitleser mit Kindern ist in derartigen Threads zu raten, zur Vermeidung unnötiger Stretigkeiten ein paar Euro/Jahr für den Entfall Prüfung der Deliktfähigkeit springen zu lassen.

Diese Prüfung wird bei Kindern nie entfallen, auch deshalb nicht, weil es i. d. R. einen Höchstentschädigungsbetrag für Schäden, die durch deliktunfähge Kinder verursacht wurden, im Versicherungsschein gibt, die volle Deckungssumme steht hier nicht zur Verfügung.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Und wie macht sie das? Erzähl mal bitte.

Diese Prüfung wird bei Kindern nie entfallen, auch deshalb nicht, weil es i. d. R. einen Höchstentschädigungsbetrag für Schäden, die durch deliktunfähge Kinder verursacht wurden, im Versicherungsschein gibt, die volle Deckungssumme steht hier nicht zur Verfügung.

Hi,

wir finden unser Auto morgens mit kaputter Heckscheibe vor (geparkt auf dem direkt an unseren Garten angrenzenden Parkplatz der benachbarten Firma). Am Schadenstag selbst waren wir nicht vor Ort und kamen erst bei Dunkelheit heim.

Da keine Nachricht am Auto -> Anzeige Polizei.

Dort meldet sich noch am nächsten Tag ein Familienvater aus der uns gegenüberliegenden Reihenhaussiedlung und gibt die Beschädigung durch seinen Sohn zu. (spätere Aussage der Polizistin vor Gericht: "Der kam rein und sagte, da haben die Kinder Steinewerfen gespielt")

Polizei teilt uns Schädiger mit. Wir rufen dort an. Nur die Frau daheim und sagt: mein Mann wird die Versicherungsnummer durchgeben. Soweit noch alles freundlich, Frau wirkt schuldbewusst.

Was bekommen wir: einen Zettel in den Briefkasten mit Gesellschaft und Vertragsnummer.

Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet. Die sagt: wir müssen unseren Versicherten befragen.

Und ab da hat sich das ganze völlig verändert:

Beim nächsten Anrif bei der Versicherung hiess es:

Eltern haben Aufsichtplicht nicht verletzt, Kind nicht deliktfähig -> keine Grundlage für Schadensersatz gegeben.- Tschüß.

Erst Vater (vor Polizei) und Mutter (vor uns) durchaus schuldbewusst. Nun vermutlich von der Versicherung gebrieft totale Abwehrhaltung.

Nun gut: Örtlichkeit, Aussage der Polizei und eines mir bekannten Nachbarn brachte dann die Wahrheit hervor:

Die Eltern waren den ganzen Nachmittag auf der Terasse mit Bekannten.

Auf der Hausrückseite, über eine Strasse und in 100m Entfernung, nicht einsehbar die Kinder am Steineschmeissen.

Aufsichtspflicht verletzt -> zahlen.

Übrigens: als die Versicherung merkte, das wir klagen kam der Vorschlag: "Wir zahlen ihre Selbstbeteiligung freiwillig, reichen Sie doch den Schaden Ihrer Teilkasko ein".

Von daher vermute ich, dass da aller Register zur Kostenoptimierung gezogen wurden, ohne auf Moral und gute Sitten Rücksicht zu nehmen.

bye

PS: das mit der Deckungssumme für deliktunfähige Kinder muss ich mal im Vertrag nachlesen. In den meisten Fällen geht es bei sowas ja aber durchaus um: Zahlen ja oder nein. Ich denke mal die klassischen Schäden eines 3-7 Jährigen sind im Umfeld eingeschlagene Scheibe etc. zu finden. Der wird dann doch eher selten die maximale Deckungssumme antesten

@pivili,

ich bezweifele Deine Wahrnehmung hier nicht - das liest sich wie im richtigen Leben geschehen.

Nur, deshalb von einer Anstiftung zur Falschaussage seitens der PH-Versicherung auszugehen ist ein wenig wirklichkeitsfremd.

Und dann ist es wie immer, im Beziehungsgeflecht einer Nachbarschaft wird vieles gerne gesehen wie auch übersehen. Oft bleibt nicht viel Beweistaugliches übrig. Ein Nachbar will also genau wissen, wo die Eltern waren, als die Scheibe zu Bruch ging. Da kann dieser sich doch als Zeuge für den Geschädigten bei ihm melden.

Ein Schaden ist schnell eine "abstrakte Sache", wer, wie, warum und wo bleibt oft im Dunkeln. Dem PH-Versicherer wird ein Schaden eines VN gemeldet, mit dieser Schadenmeldung muss er sich qualifiziert befassen. M. E. kann ihm nicht allein deshalb ein Vorwurf gemacht werden, wenn er aus wirtschaftlichen Überlegungen ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu, eine Übernahme der TK-Selbstbeteiligung des Geschädigten anbietet. Das ist ein akzeptabler Lösungsvorschlag nicht mehr und nicht weniger, getreu dem Grundsatz Sach- vor Haftpflichtversicherung

Keinesfalls ist es die Aufgabe einer Versicherung, Unzulänglichkeiten zum Nachteil anderer zu kompensieren.

 

Bezüglich der Deckungssummen für Schäden durch deliktunfähige Kinder und deren gewöhnliche Höhe gebe ich Dir Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@pivili,

..

Ein Schaden ist schnell eine "abstrakte Sache", wer, wie, warum und wo bleibt oft im Dunkeln. Dem PH-Versicherer wird ein Schaden eines VN gemeldet, mit dieser Schadenmeldung muss er sich qualifiziert befassen. M. E. kann ihm nicht allein deshalb ein Vorwurf gemacht werden, wenn er aus wirtschaftlichen Überlegungen ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu, eine Übernahme der TK-Selbstbeteiligung des Geschädigten anbietet. Das ist ein akzeptabler Lösungsvorschlag nicht mehr und nicht weniger, getreu dem Grundsatz Sach- vor Haftpflichtversicherung

Hi,

sicher, was da wirklich zwischen Versichertem und Versicherung vorging ist natürlich reine Spekulation meinerseits.

Bei mir als Geschädigtem ist halt der Eindruck entstanden, dass hier gemauert wird.

Einlassung1 (Eltern alleine) sind schuldbewusst

Einlassung2 (Eltern nach Kontakt mit Versicherung und versicherung unisono) ziehen sich auf Deliktunfähigkeit und faktisch falsche Erfüllung der Aufsichtspflicht zurück

Ich unterstelle hier nicht einmal bewusste Falschaussage.

Das ist sicher menschlich auf die mögliche Nachfrage des Versicherers "Sie haben doch auf ihr Kind aufgepasst?" mit "Logisch, immer" zu antworten.

Einlassung3 (Versicherung nach Erkenntnisgewinn wir bringen das zum Mann mit Robe) bietet Vergleich an, wobei die Kosten durch Miteinbeziehung eines unbeteiligten Dritten (meine Kasko) durch "Sozialisierung" verringert werden sollen.

Da den betroffenen Eltern das Fachwissen fehlt, bleibt nur der Versicherer als "Anstifter" übrig. Letztlich ist es mir egal. Da schon allein die Örtlichkeit starke Zweifel an Version mit der erfüllten Aufsichtspflicht hinterließ, war dass dann auch gleich durch. (Allerdings nun natürlich ungleich teurer, wegen dem eigentlich unnötigen Engagement der Rechtsorgane)

 

Aber scheinbar ist die Versicherungswirtschaft inzwischen allgemein ziemlich kreativ beim Kostensparen:

Mich fragte auch schon eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall (Parkplatzsache, ich war gar nicht im Auto), ob ich nicht meine Vollkasko bemühen möchte und sie die SB übernehmen könnten.

bye

Zitat:

Original geschrieben von pivili

 

Aber scheinbar ist die Versicherungswirtschaft inzwischen allgemein ziemlich kreativ beim Kostensparen:

Mich fragte auch schon eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldeten Unfall (Parkplatzsache, ich war gar nicht im Auto), ob ich nicht meine Vollkasko bemühen möchte und sie die SB übernehmen könnten.

Hallo,

ich glaube kaum, dass die Versicherungswirtschaft sich gesellschaftsübergreifend auf eine bestimmte Schadenregulierungspraxis einigen kann oder wird.

Im Übrigen sind den Menschen Verhaltensmuster zu eigen die man branchenunspezifisch überall beobachten kann.

In einem scheinen sich die Menschen aber einig zu sein - Schuld sind immer die Anderen.

 

En passant bemerkt:Warum nur wurde das Angebot der TK SB Übernahme nicht angenommen, das ist mir ehrlich gesagt wegen der Beweislage und der Fallausgangprognose etwas unverständlich.

Grüße

Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

En passant bemerkt:Warum nur wurde das Angebot der TK SB Übernahme nicht angenommen, das ist mir ehrlich gesagt wegen der Beweislage und der Fallausgangprognose etwas unverständlich.

Grüße

Beukeod

Mir wäre es unverständlich dieses Angebot anzunehmen.

Warum macht die Versicherung dieses Angebot? Wenn sie sicher ist nicht leisten zu müssen, wird sie dieses Angebot nicht machen.

Wenn sie aber leisten muß, dann zu 100% und nicht nur die SB.

Wenn ich mich auf so einen Deal einlasse, wäre das in meinen Augen Versicherungsbetrug.Das wäre dann die gleiche Nummer wie der 150€ Rabatt bei einer Autoglasgroßkette. Auch wenn es juristisch wahrscheinlich anders aussieht.

Gruß,

Joschi

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