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DB-Killer - Wann wird's strafbar?

Kawasaki VN 1600 Classic
Themenstarteram 6. August 2013 um 17:59

Hallo zusammen

Ich weiss, Fragen zum Auspuff 'verlautern' gab's schon viele. Eine Antwort auf meine Frage habe ich allerdings noch nicht gefunden.

Also:

Vorhin bin ich mit meiner VN 1600 auf einen Rastplatz gefahren und habe bei beiden Auspuffrohren die DB-Killer (also die eingesteckten Rohre) entfernt; es sind einfach jeweils drei Inbusschrauben. Erstaunlicherweise ist dadurch der Klang (wenn überhaupt) nur sehr geringfügig lauter geworden (ich habe ein Messgerät). Allerdings ist ohne DB-Killer der Klang etwas satter und hat mehr Bässe (wie mein Sohn sich ausdrückte).

Hinweis: Der Auspuff ist ein Eagle-Baracuda-Cobra.

Meine Frage:

Mache ich mich bereits strafbar, wenn ich die DB-Killer entferne, aber die Lautstärke des Auspuffs trotzdem den maximal erlaubten Grenzwert nicht übersteigt?

Wie gesagt, ich würde es tun, allein weil sich das Motorrad dadurch 'besser' anhört.

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2013 um 18:15

Das habe ich neulich wegen meiner fehlenden ABE gründlich recherchiert.

90 € und drei Punkte für den Fahrer. Für den Halter des Motorrades 135 € und die 3 Punkte.

http://www.bundesrat.de/.../843-11%28B%29.pdf

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13 Antworten
am 6. August 2013 um 18:15

Das habe ich neulich wegen meiner fehlenden ABE gründlich recherchiert.

90 € und drei Punkte für den Fahrer. Für den Halter des Motorrades 135 € und die 3 Punkte.

http://www.bundesrat.de/.../843-11%28B%29.pdf

am 6. August 2013 um 18:28

Der Bananenbiker hat leider recht: Das Entfernen der DB-Killer führt dazu, daß die Betriebserlaubnis erlischt. Sogar dann, wenn (unwarscheinlicherweise) das Mopped dadurch leiser werden sollte. Hat was damit zu tun, daß sich dadurch auch das Abgas-Verhalten ändern kann (frag mich nicht wieso, ich blick das auch nicht). Also, laß es am Besten.

Im Übrigens ist der Klang im Stand kaum verändert. Knallst du aber nun im Vollastbereich dann schepperts richtig !

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Der Bananenbiker hat leider recht: Das Entfernen der DB-Killer führt dazu, daß die Betriebserlaubnis erlischt. Sogar dann, wenn (unwarscheinlicherweise) das Mopped dadurch leiser werden sollte. Hat was damit zu tun, daß sich dadurch auch das Abgas-Verhalten ändern kann (frag mich nicht wieso, ich blick das auch nicht). Also, laß es am Besten.

Dazu habe ich unter anderem gelsen das sogar ein Steuerlicher hintergrund vorliegt (veränderte Abgaswerte) und das ganze passiert aufgrund der veränderte Durchlasseingenschaften da der vorhandene Druck im auspuff nötig für ein korrekte Motorablauf nicht mehr vorhanden sind. Da bin ich aber sicher kein Experte und beziehe mich auf dinge die ich selbst im Netzt aufgeschnappt habe.

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Dazu habe ich unter anderem gelsen das sogar ein Steuerlicher hintergrund vorliegt (veränderte Abgaswerte)...

Ehrlich? Zahlst du die Steuern für dein Moped bezogen auf die Abgaswerte? Interessant!

Ich zahl die Steuern bei meinem Ofen bezogen auf den Hubraum. Ebenso alle anderen Biker die ich kenne.

Ja sicher nach hubraum, aber dein Krad, wie jeder anderes Fahrzeug auch, unterliegt eine Steuergruppe. Sind die abgaswerte nun schlechter als sie sein sollen sollte das fahrzeug in ein tiefer liegende Steuergruppe rein. Wenn nicht bezahlzst du für eine günstigere Gruppe als dir zusteht.

 

Oder spielt die Steuergruppe kein stuck beim Motorrad, und nur beim Auto. Jetzt bin ich selber verunsichert. Muss googeln ob es verschiedene steuergruppen gibt.

Na gut, ich meinenes nur gelesen zu haben, lass mich aber gern aufklären :-)

Themenstarteram 8. August 2013 um 5:17

Danke für Eure Antworten

Ja ja, ich sehe schon.

Man darf überhaupt nichts und begründet dies mit irgendwelchen, teilweise unsinnigen Argumenten. Hauptsache man darf löhnen wenn man Hand anlegt. Und dieses ganze Paragraphen-Gesümpsel (danke Bananenbiker) versteht doch eh keiner (zumindest ich nicht).

Letztendlich ist es eine Frage des Geldes - haste genug, gelten für Dich andere Paragraphen die mit $ und nicht mit § beginnen.

Na ja. Dann will ich mich mal damit begnügen, dass ich überhaupt Mopped fahren darf.

am 8. August 2013 um 7:13

Moin moin,

man muss nur schnell genug fahren, dann kostet das kein Geld!! :D

Was mich am meisten nervt, dass sind diese ständigen Schwerpunktverschiebungen!!!:cool:

Und die unterschiedlichen Ahndungen.

Das war in den 80 zigern schon.

Im AK Bereich konntest du machen was du wolltest. Fuhrst du einmal in den Kreis Siegen rein, warste fällig.

Im Lahn Dill Kreis gabe es überhaupt keine Motrrad kontrollen.

Die durften sogar Ihr Nummernschild hochbiegen......:eek:

Wenn die zu einem Treffen nach Siegen fuhren, waren die anschließend fix und fertig und mit an Board ne Rolle Punkte.:confused:

Damals war der Auspuff bei uns egal. Das Schutzblech hinten kürzen war bei uns der Schwerpunkt.

Damals 180 Mark und drei Punkte.

Aber was solls.

Man fährt original wohl am Sorgenfreisten.....

Beim Tüv ist es ja auch so.

Die Leuchtweitenregulierung ist schon Zeit Jahren die No. 1 ......

Themenstarteram 8. August 2013 um 11:00

Hallo zusammen

Ich war vorhin tatsächlich beim TÜV und habe mich erkundigt.

Kurz: Ihr hattet natürlich alle Recht - hatte ich ja auch nie bezweifelt. Ich wolle es nur mal mit einer offiziellen Begründung hören.

Ich hatte mir erst einmal die Haare kurz geschoren und einen falschen Bart angeklebt, damit sie mich nicht gleich auf dem Kieker haben und als potentiellen Mopped-Terroristen sicherstellen.

Hier das Ergebnis:

Herumfahren mit ausgebautem DB-Killer ist verboten - das hat nichts mit der Lautstärke zu tun, sondern einfach deshalb, weil ich etwas, das eine TÜV-Zulassung hat, baulich nicht verändern darf.

Wird man erwischt, kostet das 80 EUR oder so und 3 Punkte (von Stilllegung des Fahrzeugs hat er nichts gesagt, aber das will ja nichts heissen).

In Deutschland ist die Polizei dies betreffend übrigens ziemlich human. In Italien und Frankreich gehen die da anders zur Sache. Da biste vermutlich schon dran, wenn Du auch nur daran denkst, die DB-Killer auszubauen.

Auf meine Frage, ob ich die DB-Killer ausbauen kann und der TÜV nimmt mir das dann ab, falls der Geräuschpegel im normalen Rahmen bleibt, war die Antwort: Ja das geht. Allerdings kostet das etwa 300 EUR und da wird richtig aufwendig gemessen. Da musste im 2. Gang mit 50 km/h an einem Messgerät vorbeifahren und im richtigen Moment das Gas wegnehmen. Und das Geräusch das dabei entsteht, das ist relevant. Übrigens meinte der vom TÜV, dass das kaum einer schafft (selbst Originalauspuffe fallen bei einer solchen Messung reihenweise durch) - und kosten tut's dann natürlich trotzdem.

Wenn dich die Polizei auf der Strasse anhält, dann messen die i.d.R. mit einem 'normalen' Messgerät. Das halten sie etwa 50 cm hinter den Auspuff und drehen dann das Gas auf 4500 U/Min (auf meine Frage, wie sie das machen wenn ich gar keinen Drehzahlmesser haben, ist der TÜV-Mann komischerweise gar nicht eingegangen).

So. Jetzt muss ich aber Schluss machen - es klingelt an der Tür.

Huch, ich sehe nur ein grünes Jäckchen; das wird doch wohl nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Ukiwa_san

 

Herumfahren mit ausgebautem DB-Killer ist verboten -

Dazu kommt neuerdings auch der Vorsatz dazu, das macht die Sache noch teuerer ;)

GreetS Rob

am 8. August 2013 um 12:45

Ukiwa, ich kann Dich beruhigen. Wenn die Polizei Lärmmessungen durchführt, dann hat die auch einen Drehzahlmesser dabei. Der wird ans Zündkabel angeklemmt und nimmt die Impulse auf. Und mit dem abgeschraubten und beschlagnahmten Auspuff - tja, ich kenn da einen, den ich mit dem Hänger holen durfte. Den Auspuff hat die Polizei mitgenommen. Das darf die, zur Beweis-Sicherstellung.

Ein bißchen optimistisch war die Beschreibung der Lärmmessung des TüVlers. Ich hab auf genau die Art und Weise den selbstgebauten Auspuff der Harley eintragen lassen - aber das ging nur, weil die Kiste eben Baujahr 88 ist und deshalb keine Abgas-Grenzwerte einhalten muß. Bei neueren Moppeds (die wo auch zur ASU müssen) kommt noch eine Abgas-Messung dazu, und das kostet dann richtig böse Geld. Da kommst Du mit 300 € nicht weit....

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Ja sicher nach hubraum, aber dein Krad, wie jeder anderes Fahrzeug auch, unterliegt eine Steuergruppe. Sind die abgaswerte nun schlechter als sie sein sollen sollte das fahrzeug in ein tiefer liegende Steuergruppe rein. Wenn nicht bezahlzst du für eine günstigere Gruppe als dir zusteht.

 

Oder spielt die Steuergruppe kein stuck beim Motorrad, und nur beim Auto. Jetzt bin ich selber verunsichert. Muss googeln ob es verschiedene steuergruppen gibt.

Na gut, ich meinenes nur gelesen zu haben, lass mich aber gern aufklären :-)

Und? Bist du zwischenzeitlich fündig geworden? Ansonsten bekommst du von mir nen Link

Hab mich seid dem gar nicht damit befasst, Das echte Leben geht nun manchmal vor :-)

am 11. August 2013 um 9:29

Bei Motorrädern wird ausschließlich nach Hubraum abgesteuert, die Abgaswerte spielen keine Rolle. Gottsteidank, sonst wär ich mit meinen "Oldtimers" ganz schön der verarschte....

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