ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Dauercamping Räumung einer Parzelle?

Dauercamping Räumung einer Parzelle?

Themenstarteram 26. Februar 2006 um 16:41

Hallo,

ich wende mich hier mal an die Dauercamper bzw Juristen unter Euch;auch weiß ich das dieses Thema hier nicht unbedingt hingehört,aber vieleicht weiß ja jemand was dazu...

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das ganze hat sich im letzten Jahr auf unserem Platz abgespielt und dieses Thema sorgte am WE für reichlich gesprächsstoff unter uns-vieleicht kennt ja jemand nen ähnlichen Fall bzw weiß wie die Lage hier für beide Seiten rechtlich aussieht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 29. Dezember 2016 um 00:05:05 Uhr:

 

Ich schreibe dich privat an, da es zu viele Dummschwätzer gibt! ......:confused::confused:

Dinge abzuwehren, hatte Friseurgeschäfte, Hotel und Autohandel, sprich ein Tausendsassa :-)

Sorry, aber ich lache mich gerade krank ......:D:D:D

94 weitere Antworten
Ähnliche Themen
94 Antworten

@Lydifa

Zur Klärung dieser Frage solltest du einen Fachanwalt für Vertragsrecht konsultieren.

Hast du vor 5 Jahren diesen Vertrag unterschrieben, wo steht: Parzellen die älter als 20 Jahre sind, müssen abgerissen werden? wenn ja, würde ich glauben, das du den Nachweiss erbringen solltest, das das Mobilheim schon länger wie 20 Jahre, vor deiner Zeit dort beheimatet war und warum er dann mit dir überhaupt einen neuen Vertrag, ohne Abriss zu fordern abschloss? Steht diese fragwürdige Klausel in deinem von dir unterschriebenen Vertrag? Dann gehe ich davon aus, das ab dieser Laufzeit diese Abriss/Abräumklausel gelten soll! Wie ist der Vertrag gestaltet? Der Vertrrag beginnt am .....2010, läuft zunächst für 1 Jahr und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht eine der beiden Vertragspartner 3 Mona. vor Laufzeitende kündigen? oder ist der Vertrag von vornherein auf die Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt, ohne Optionsverlängerung, weiter den Platz anzumieten? Stell doch mal deinen Vertrag anomysiert hier ein, oder sende ihn mir unter: siegelman65@yahoo.de mal zu, dann kann ich dir viell. weiterhelfen. Meinen Vermieter konnte ich die Zähne erstmal ziehen, der wollte auch Abriss und nun lässt er mich in Ruhe verkaufen, zumindest läuft mein Vertrag diese Saison noch bis zum Juli. Wenn ich nicht verkauft bekomme, zahle ich einfach die Pacht für die nächste Saison und biete es weiterhin zum Verkauf an! Abreisen werde ich kampflos nicht!

Im Internet fand ich diese einfache und kostengünstige Seite: Frag einen Anwalt.de

Campinrecht! Dauerstellplatz fristgerechte Kündigung!Hausabriss rechtens?

02.02.2015 13:21 | Preis: hier einen Preis eingeben, was einem die Auskunft wert ist, der 3. Anwalt, nahm mein Preisangebot an € ??|Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
, LL.M.

Lesenswert 20

Ich habe seit 7 Jahren einen Dauerstellplatz auf einen Campingplatz, zahle meine Jahresmiete und das Wochenendhaus ist fest mit dm Boden verankert und mit Baugenehmigung errichtet. Das Haus ist mein Eigentum!

Im Benutungsvertrag steht:Die Benutzung läuft zunächst für 1 Jahr, verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Kündigung kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen erfolgen.

Bei Aufhebung des Vertrages ist die Parzelle abzuräumen u. in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Sämtliche Aufbauten, eingebaute Betonplatten, Podeste und Fundamente sind auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn sie vom Nachfolger nicht übernommen werden.(Diesen Nachfolger zu suchen verweigert mir der Verpächter)!?

Widrigenfalls werden die Plätze, ohne Ersatzleistung u. Haftung von der Verwaltung geräumt. Dafür anfallende Kosten gehen zu Lasten des Pächters.

google danach, dann siehste was ich dem schrieb! Ich nannte ihm die entsprechenden Paragraphen und wollte von ihm wissen, ob ich damit richtig liegen würde!? Und ich lag richtig! Aber ich werde dir eventuell auch helfen können, da ich mind. 30 Jahre meines Lebens unlautere Gesetzesabtrünnige verklagte, habe ich reichlich Erfahrungspotenzial zu bieten!;)

am 28. Mai 2015 um 14:04

Hallo,

Danke, habe Dir geschrieben.....

am 28. Mai 2015 um 19:22

@ramdo0035

Ist Deine mail adresse falsch??

Zitat:

@Lydifa schrieb am 28. Mai 2015 um 21:22:55 Uhr:

@ramdo0035

Ist Deine mail adresse falsch??

siegelman65@yahoo.de Habe gerade nachgeschaut, aber da kam nichts an? Im Text oben ist es auch wohl gelöscht worden!?

am 28. Mai 2015 um 19:41

Hallo ,

erstmal ein dickes Danke für Deine Antwort.

Den Vertrag muß ich suchen weil ich nicht damit gerechnet habe, daß da irgendwas passiert.

Wir treffen uns mit dem Verpächter dieses WE. Bevor ich es einem Interessenten zeigen kann will er sich das Mobilheim/ Parzelle ansehen. Er meinte am Telef. ,

daß die Parzelle ja schon über 20 Jahre alt ist und ich sagte ihm, daß aber alles i. O. Ich habe evtl. schon Käufer.

Irgendwann im letzten Jahr hat er sich das wohl überlegt, daß alte Parzellen aufgelöst werden sollen weil viele camper nicht mehr gekommen sind und die

haben alles verkommen lassen und dann auch die Pacht nicht bezahlt. Das sollen wohl jetzt alle ausbaden die verkaufen wollen, keine Ahnung.

Wir haben unsere Pacht immer pünktlich bezahlt.

Ich werde den Vertrag jetzt suchen und Dir dann berichten. Auch wie das WE verlaufen ist.

Interessant was Du da geschrieben hast, mal sehen was bei uns im Vertrag steht....

Viele Grüße

Lydia

Servus,

gibt aber Ausnahmen, wenn z. B. der Meldepflichtige die Parzelle als Wohnsitz angemeldet hat. Dann ergibt sich eine andere Rechtslage, wie eine 2. Wohnung. Und dafür könnte man eine Räumungsklage anberaumen. Sollte er das nicht getan haben, verstößt er gegen das Meldegesetz und muß sich nachträglich anmelden. Etliche Gemeinden umgehen solche Problematiken mit Forderung zur Anmeldung des 2. Wohnsitzes, aus Melde- und Steuerrechtlichen Gründen. Für richterliche Geschichten empfehlen sich Dokumentationen mit Sachverhalt, Datum, Zeugen und Fotos. Wichtig sind auch Dokumentationen von Fristsetzungen und nicht vollzogenen Widersprüchen. Auch Gefährdungspotenzial in verschiedenerlei Hinsichten wären dazu interessant. Verstöße gegen Feuersicherheit, Ungeziefer, Chemikallien, Gefährdung des Grund- und daher Trrinkwasser etc. Kurz eine Gefährdung der Allgemeinheit für Leib und Leben....ist so a bisserl Behördensprache :). Mit entsprechenden Belehrungen des Kosten- und Strafumfanges. Einschaltung der BSA (Bezirkssozialarbeit), mit entsprechendem Gutachten für eine weiterführende Hilfeleistung der daraufhin eingeschalteten Behörden. Also ein umfassendes Spektrum von "Hilfeleistungen" mit anschließender benötigten Unterbringung in Obdachlosen-Unterkünften für eine ständige Hilfeleistung. Staatsmaschinerie!

Gruß

SurferHermann

Hallo Surfer,

sehr interessant!

 

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Dauerwohnsitz ist nirenswo hier ein Thema! Die gute Frau hat ein Mobilheim auf Campingplatz, ich eben ein Haus und weder sie , noch ich wohne dort dauerhaft! Hat mit ihrer und meiner Problematik nichts zu tun!

Bei ihr ist mir nicht bekannt, ob sie schon gekündigt hat, oder erst kündigen möchte, wenn neuer Käufer gefunden ist?

Wäre schlecht, wenn sie freiwillig eine Parzellenkündigung eingereicht hätte, denn dann könnte es sein, das sie tatsächlich räumen müsste!

Bei mir war es so, das ich ohne Angaben von Gründen gekündigt bekam und abreisen sollte, dem widersprach ich sofort.

Außerdem, sollte ich keinen Käufer finden zahle ich einfach für die nächste Saison meine Pacht und dann bleibe ich auf dem Pachtgrundstück, solange bis ich einen Käufer gefunden habe. Will der Platzbetreiber einem unbedingt los werden, muss er ersteinmal eine Räumungsklage einreichen und für den Abriss, müsste die GEmeinde erstmal eine Abrissgenehmigung erteilen, die natürlich erstmal beantragt werden müsste. Hat alles weder mit Sozialrecht, noch was mit Dauerwohnsitz zu tun! Ganz normale Campingplatznutzungsverhältnisse eben. Habe ihr ja den Fachanwalt genannt, der für kleines Geld das Angebot annahm mich zu beraten.

Servus,

sehe ich ein bisserl anders. In dem Moment, wenn Umweltgeschichten im Spiel sind, wie bereits erwähnt. Oder man hat einen Alkoholkranken und "Unzurechenbaren Hilfebedürftigen" vor sich, dann wird grundsätzlich gehandelt. Es ist nie auszuschließen, daß einer dieser Gründe vorhanden ist. Und es ist niemanden zuzumuten einen "Nicht-Mietfähigen" in der Umgebung zu belassen. Dann könnte es durchaus sein, daß eine Vormundschaft oder ähnliches eintritt. Wie gepostet, um das Umfeld in vielerlei Hinsicht entsprechend abzusichern und dem Hilfebedürftigen auch "Entscheidungen" abnimmt. Das kann sehr schnell gehen, außer der "Hilfebedürftige" kooperiert mit den an ihn gestellten Anforderungen, sehr sehr zeitnah. Verstanden? Da wieder herauszukommen ist eine andere Geschichte!

Und ein Teufelskreis beginnt.

Habe lange Jahre Flüchtlinge, Obdachlose und "Nicht-Mietfähige" in meinen diesbezüglichen Wohnbereichen verwaltungsmäßig einquartiert, zusammen mit der sozialpädagogischen Betreuung.

Gruß

SurferHermann

Das war der Dame ihre ursprüngliche Frage!

Also es interessiert mich mal wie es rein rechtlich aussieht,wenn jemand einen Dauercampingplatz gepachtet hat,über Jahre dort zu aller zufriedenheit campt.Nun trifft der Fall ein,das dieser gute Mann probleme mit dem genuß von Alkohol bekommt,seine Pacht nicht mehr zahlt und auch seine Platz bzw den Wohnwagen verwarlosen lässt.Auf mehrere Mahnungen seitens des Platzbetreibers reagiert er nicht.Logischerweise folgt die Platzkündigung,welche er aber ebenso ingnoriert.

Jetzt zur eigentlichen Frage,darf der Platzbetreiber nun beigehen,den Platz eigenhändig räumen zu lassen,den WoWa nebst Vorzelt und inventar zu verschrotten?

Das war die ursprüngliche Frage! Da steht nirgens, das der gute Mann was mit Sozialamt oder sowas zu tun hat, bzw. ein Hartzer ist?? Hier steht nur das er Alkoholprobleme hat und seine Jahrespacht nicht zahlt und seine Parzell verkommen lässt. Da entsteht Konfliktpotenzial mit dem Platzbetreiber, hat mit Soziamt erstmal nix zu tun. Es geht nur darum, darf der einfach mit Planierraupe dem sein Eigentum plattwalzen oder eben nicht? Ist er Eigentümer des Wochenendhauses, oder des Wohnwagens, darf der Platzbetreiber dies höchstwahrscheinlich eben nicht, muss eine Räumungsklage einreichen.

Zitat:

Ist er Eigentümer des Wochenendhauses, oder des Wohnwagens, darf der Platzbetreiber dies höchstwahrscheinlich eben nicht, muss eine Räumungsklage einreichen.

Eben, dann kommt der Gerichtsvollzieher und darf das mit den entsprechenden Titel.

Zitat:

@reidi schrieb am 3. Juni 2015 um 09:55:03 Uhr:

Zitat:

Ist er Eigentümer des Wochenendhauses, oder des Wohnwagens, darf der Platzbetreiber dies höchstwahrscheinlich eben nicht, muss eine Räumungsklage einreichen.

Eben, dann kommt der Gerichtsvollzieher und darf das mit den entsprechenden Titel.

Das passt schon eher! So und nicht anders! Alles andere ist Gesetzesbruch und eben rechtlich nicht i.O., sollte Platzbetreiber einfach abräumen, ohne Räumungsklage.

am 3. Juni 2015 um 20:26

Ein Vertrag muss von beiden Seiten unterschrieben sein.

Sonst ist er nicht rechtskräftig.

So sehe ich das, ob das auch vor Gesetzt so ist weiß ich nicht.

Zitat:

@Tempomat schrieb am 27. Februar 2006 um 22:56:02 Uhr:

Re: Pazelle

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Die Pazelle ist nicht gleichzusetzen mit einer Wohnung, mehr mit einer Garage / Lagerhalle. Je nach Vertrag moglicherweise auch Untervermietung einer Garage / Lagerhalle.

Ohne den genauen Wortlaut / Vertrag zu haben kann keiner eine richtige Antwort geben.

Rudiger

Das denke ich mir auch!

Der Lebensmittelpunkt des D.-Campers ist wahrscheinlich seine Wohnung.

Auch ein D.-Camper wird sich überlegen, ob er den Rechtsweg bechreitet, denn er hat möglicherweise nicht nur kein Geld (nicht, (bay.)), seine Pacht zu zahlen, sondern auch den Rechtsnawalt.

Also, räumen und sehn .... was .... passiert.

Dauercampingplatz heißt nicht zwangsläufig, das der Pächter dort wohnt! Ich habe immer einen Dauercampingplatz gehabt, soll heißen, eine fest zugewiesene Parzelle, wo entweder WoWagen, oder Holzhaus drauf stand und der Platz ist stets fürs ganze Jahr gepachtet, verlängert sich bei allen Campingplätzen jeweils, wenn nicht eine von beiden Seiten vor Anblauf der Pachtlaufzeit kündigt. Das versteht man unter einem Dauercampingplatz. Das andere ist ein Campingplatz, wo man auch seinen 1. Wohnsitz anmelden darf/kann! Ansonsten läuft es meist so, das man eine Parzelle für mind. 1 Jahr anmietet mit vom Vorpächter seinem Wohnwagen, Haus drauf, das man den Leuten abkaufen kann! Wir reden hier nicht von Camping-Durchreisegästen!

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Dauercamping Räumung einer Parzelle?