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Codierung vs. Garantie

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 16. Januar 2018 um 10:35

Ein Hallo an Euch,

vielleicht kam das Thema schon einmal auf - leider konnte ich nichts entsprechendes finden.

Meine Frage.

Wie steht es mit der Werksgarantie bzw. mit der Rücknahme bei Leasingfahrzeugen aus, wenn an diesen Codiert wurde?

Kann das bei der Rücknahme zu Problemen führen?

Besten Dank für die Hilfe.

 

Alex

Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2018 um 16:28

Zitat:

@auchneuhier schrieb am 16. Januar 2018 um 11:48:28 Uhr:

... ich meine die Codierung vom Experten. Nachträglich Fernlichassistent etc.

Immer daran denken das daß Auto nicht dir gehört, du hast es nur gegen Gebühr geborgt, du lässt ja auch keinen Avis Leihwagen codieren..

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Ja das kann zu Problemen führen.

Da es ja eine Reihe von Codierungen gibt, die vom jeweiligen MB Service nicht rückgängig gemacht werden können, ist es nach meiner Kenntnis vom Umfang u. der Auffälligkeit der Codierung abhängig, inwieweit das bei der Leasingrückgabe zu Problemen führen kann.

Beispiel: u.a. sind bei mir Tasten Funktionen vom „gedrückthalten“ umcodiert worden in „antippen“ Das führt nicht zu Problemen beim Leasing.

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 10:48

... ich meine die Codierung vom Experten. Nachträglich Fernlichassistent etc.

Zitat:

@auchneuhier schrieb am 16. Januar 2018 um 11:48:28 Uhr:

... ich meine die Codierung vom Experten. Nachträglich Fernlichassistent etc.

Ich meine die Codierung von einem externen Experten, also nicht vom Service, so wie man sie hier aus den Foren kennt.

am 16. Januar 2018 um 16:28

Zitat:

@auchneuhier schrieb am 16. Januar 2018 um 11:48:28 Uhr:

... ich meine die Codierung vom Experten. Nachträglich Fernlichassistent etc.

Immer daran denken das daß Auto nicht dir gehört, du hast es nur gegen Gebühr geborgt, du lässt ja auch keinen Avis Leihwagen codieren..

Themenstarteram 16. Januar 2018 um 16:39

Danke für Deine Meinung.

 

Hast recht.

Man muss sicherlich differenzieren.

Eine Codierung , zum beispiel individuelle Anpassungen, von Klima, KI oder PTS beeinflussen in keiner Weise die Garantie, weil sogar vom Hersteller vorgesehen, ebenso beim aktivieren von Sonderausstattungen, wie IHC oder TSA.

Es wird ja nur was gemacht, was original auch vorgesehen ist.

Diese Einstellungen sind auch schnell wieder weg, in dem eine SCN gemacht wird.

Anders ist es bei Funktionen die nicht vorgsehen sind, wie zum Beispiel das AMG Menü, die bekommt Mercedes nicht wieder weg, jedoch sind selbst die Funktionen schon in der Software vorhanden.

Durch eine Codierung wird ja nichts beschädigt, sondern Funktionen und Steuerungen verändert, die in den Steuergeräten vorgesehen wurden.

Hi,

Zitat:

@benzsport schrieb am 17. Januar 2018 um 17:30:46 Uhr:

Anders ist es bei Funktionen die nicht vorgsehen sind, wie zum Beispiel das AMG Menü, die bekommt Mercedes nicht wieder weg, jedoch sind selbst die Funktionen schon in der Software vorhanden.

Durch eine Codierung wird ja nichts beschädigt, sondern Funktionen und Steuerungen verändert, die in den Steuergeräten vorgesehen wurden.

gerade bei den nicht vorgesehenen Funktionen kann sich MB querstellen, da sich das Fahrzeug dann in einem nicht getesteten Zustand befindet. Dass die Funktion in der Software schon vorhanden ist, heißt ja nicht, dass diese zum speziellen Fahrzeug kompatibel sein muss. Unerwünschte Seiteneffekte kann man - da eben nicht getestet - nicht ausschließen. Bei irgendwelchen Elektronik/Steuerungsproblemen wird dann logischerweise schnell - ob berechtigt oder unberechtigt - auf die Codierung verwiesen. Prinzipiell kann man auch nicht ausschließen, dass im Einzelfall Beschädigungen auftreten, wenn man für ein Fahrzeug nicht vorgesehene Funktionen freischaltet (z.B. im Bereich Motor/Getriebe).

Ferner sehe ich bei den nicht vorgesehenen Funktionen das Problem des Reverse Engineerings: Die Software des Fahrzeugs wird "geknackt", was höchstwahrscheinlich nicht mit Copyright- und Datenschutz-Gesetzen im Einklang steht.

Gruß

Fr@nk

Der Denkfehler ist "nicht vorgesehen".

Es ist halt vorgesehen, sonst wäre die Option nicht vorhanden.

 

Hi,

Zitat:

@benzsport schrieb am 18. Januar 2018 um 14:32:17 Uhr:

Der Denkfehler ist "nicht vorgesehen".

Es ist halt vorgesehen, sonst wäre die Option nicht vorhanden.

aber eben nicht für das spezielle Fahrzeug, sonst könnte es der MB-Händler ja selbst codieren. Und die Definition was nun vorgesehen ist, oder nicht, musst du schon dem Hersteller zubilligen.

Im Übrigen stammt der Terminus "nicht vorgesehen" aus deinem vorletzten Post hier.

Nebenbei: "Reverse Engineering" durch Dritte ist ebenfalls "nicht vorgesehen".;)

Gruß

Fr@nk

Es ist aber vorgesehen, denn sonst ist die Codiermöglichkeit im Steuergerät unsinn, keiner programmiert

Optionen, die nicht benötigt werden.

Das kostet Geld!

Nur weil Mercedes es nicht macht, heißt nicht, das sie es nicht können, sie wollen vieles nicht.

Es kann jeder Ausstattungscode nachgetragen werden und geändert werden.

Gibt sogar eine Firma die das für Mercedes macht und auch vollen Zugriff auf Vedoc und Co hat.

Meistens stellt sich der Freundliche nur quer, weil es ihm zu viel arbeit ist oder er es nicht weiß.

Das ist keine Manipulation, auch kein Reverse Engineering in dem Sinne.

Auch wenn andere Steuergerätesoftware installiert wird, ist diese original und wenn nicht für das Steuergerät vorgesehen, kann sie auch nicht installiert werden.

Hoffe etwas Klarheit ins Dunkel gebracht zu haben.

Ich kann nur von persönlichen Erfahungen berichten, selbst Nachrüstungen wie COMAND, RFK, TV-Tuner, UCI, GLA, Fahrspurerkennung, Farbtacho usw. hatten keine Auswirkung auch die Hersteller oder Junge Sterne Garantie.

Kann ich bestätigen. Meiner ging zurück, nachdem man rausgefunden hatte, dass es ein Unfall-GLK war.

Die nachträglich eingebauten/aktivierten Dinge wurden anstandslos akzeptiert – ja, sogar zu meinen Gunsten berechnet.

(COMAND anstatt Audio 20 und Verkehrszeichenerkennung). War in VeDoc eingetragen, also OK!

Zitat:

@benzsport schrieb am 17. Januar 2018 um 17:30:46 Uhr:

Man muss sicherlich differenzieren.

Eine Codierung , zum beispiel individuelle Anpassungen, von Klima, KI oder PTS beeinflussen in keiner Weise die Garantie, weil sogar vom Hersteller vorgesehen, ebenso beim aktivieren von Sonderausstattungen, wie IHC oder TSA.

Es wird ja nur was gemacht, was original auch vorgesehen ist.

Diese Einstellungen sind auch schnell wieder weg, in dem eine SCN gemacht wird.

Anders ist es bei Funktionen die nicht vorgsehen sind, wie zum Beispiel das AMG Menü, die bekommt Mercedes nicht wieder weg, jedoch sind selbst die Funktionen schon in der Software vorhanden.

Durch eine Codierung wird ja nichts beschädigt, sondern Funktionen und Steuerungen verändert, die in den Steuergeräten vorgesehen wurden.

Würde also eine AMG Menü Freischaltung bei einem Check Probleme machen oder nicht? Wenn das Fahrzeug die junge Sterne Garantie hat? Also MB 100

Nein

 

 

Würde also eine AMG Menü Freischaltung bei einem Check Probleme machen oder nicht? Wenn das Fahrzeug die junge Sterne Garantie hat? Also MB 100

Hallo,

 

kleiner Hinweis: JS-Garantie und MB100 sind nicht das Selbe, nicht mal das Gleiche.;)

 

VG

 

SternfahrerJH

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