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Car Garantie will nicht zahlen

Themenstarteram 15. Juli 2010 um 15:05

Hallo

bei mir ist der Zahnriemen gerissen. Die Werstatt meinte, das ist die Folge daraus, weil ein Sück Metall, dass zur Keilrippenriemenscheibe gehört, sich gelöst hat und den Zahnriemen zerschnitten hat.

Die Car Garantie möchte den Schden nicht übernehmen mit der Begründung, dass das Teil, was sich gelöst hat nicht Bestandteil der Riemenscheibe ist. Das Teil ist wohl dazu da, die Scheibe auszuwuchten und in der Scheibe festgeschweißt.

Meiner Meinung nach ist das ein fester Bestandteil der Scheibe und muss somit von der Garantie abgedeckt sein.

Was soll ich jetzt machen? Da mir das auf der Autobahn passiert ist, ist der Motor wahrscheinlich defekt.

Die Laufleistung beträgt ca. 74tkm.

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2010 um 15:13

Ganz einfach, zum Anwalt gehen. Mit solchen Sachen kann man sich in 99% der Fälle nicht alleine rumschlagen.

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am 28. Januar 2011 um 19:37

Das Folgeschäden ausgeschlossen sind, die auf Bauteile zurückzuführen sind,

die nicht im Garantieumfang enthalten sind, ist wahrscheinlich gängige Praxis bei allen

in Deutschland angebotenen Gebrauchtwagengarantien.

Aber über die Gewährleistung des verkaufenden Händlers hätte ich es auf jeden Fall mal versucht,

wenn es definitiv kein Verschleißteil war.

Es sei denn, die 6-Monate waren schon vorbei.

Aber dazu hat Schorre28 ja schon alles gesagt...

am 25. Juni 2015 um 16:42

Original geschrieben von Carlos03

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Anbieters, und ich glaube nicht, dass es dazu ein Urteil gibt. Das was Du meinst in die Gewährleistung.

Die bezieht sich aber auf den Zeitpunkt der Übergabe (Kauf). Wenn der schon länger als 6 Monate her ist, musst Du nachweisen, dass der Mangel beim Kauf schon bestanden hat (Beweislastumkehr). Bei gebrauchten Gütern hast Du im Normalfall nur 12 Monate Gewährleistung (ich weiß jetzt aber nicht genau, ob automatisch, oder ob das der Verkäufer reduzieren kann/muss). Fakt ist in beiden Fallen, dass DU nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der Mangel beim Kauf schon bestand.

Antwort:

Hallo, leider trifft diese Aussage nicht auf Cargarantie zu. Dies ist keine freiwillige Leistung sondern eine Leistung für die man bezahlt hat, somit ist hier die Rechtsprechung eine ganz andere.

Auf dieser Seite findest du Fakten über einige Rechte und Pflichten von Car Garantie, bei Gebrauchtwagen.

test.de/Gebrauchtwagengarantie-Reparatur-auch-ohne-Inspektionen-4616221-0/

Da es gesprochene Urteile gibt auf die man sich berufen kann, ist dies bei einer Garantieablehnung ein einfacher Weg um an sein Recht zu kommen. Die Car Garantie ist also weitaus verbraucherfreundlicher als die Garantie der Hersteller.

Letztendlich hängt alles von der Werkstatt ab, was man in dem Garantieantrag als Mängel und Sachverhalt u.ä. auflistet. Der Ausschluss gewisser Teile gibt Werkstätten und dem Garantiegeber einiges an Spielraum, daher immer selbst einen Gutachter beauftragen bevor jemand anderes "Hand anlegt" und die Kosten teuer werden ( nach der ersten Diagnose der Werkstatt kann man die Kosten abschätzen oder erfragen und dementsprechend handeln ).

Meist ist der der auf das "Gute" vertraut, derjenige der bezahlt.

In dem Fall vom Themenersteller hätte ich einen eigenen Gutachter beauftragt, nachdem mir die Werkstatt mitgeteilt hat was defekt ist, warum es defekt ist und welche Kosten auf mich zukommen könnten ( weil leider nicht jede Werkstatt kundenorientiert arbeitet ).

Gruss vom Automatikus

 

Ich denke Carlos03 hat inzwischen eine Lösung gefunden.

Der Thread ist 5 Jahre alt, und die Threaderstellerin seit Dezember 2010 nicht mehr online. :eek:

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