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Brauch mal Hilfe

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 20:28

Hallo Freunde.

 

Ich habe einen BMW geerbt, den ich jetzt in Celle abholen will.

Das Auto kann nicht selber 300km fahren.

Nun brauche ich einen Autoanhänger auf den ich den BMW aufladen kann.

Jetzt meine Frage:

Ich habe einen Golf 4 mit dem ich gebremst 1400kg ziehen darf.

Der Golf wiegt aber 1200kg

Der BMW wiegt 1300kg.

Kann ich den Bmw dann auf den Anhänger drauf laden?

Die Führerscheinklasse ist erstmal Nebensache mir gehts jetzt nur darum ob ich an meinen 1200kg Golf einen 1300kg BMW auf einem Anhänger ziehen darf.

12 Antworten

Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. ;)

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 22:45

danke, hab noch woanders nachgefragt.

die Kombination funktioniert leider nicht.

hat sich also erledigt!

Vielleicht kannst dir ein Auto ausleihen (Freunde/Bekannte), das den BMW + Anhänger ziehen darf.

Eventuell beim ADAC nachfragen.

 

Was hat denn der BMW, das ihm 300 km zu viel sind?

 

Viktor

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. ;)

Nach dieser Rechnung müßte mein Ford Mondeo 3.6 to wiegen.....

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Vielleicht kannst dir ein Auto ausleihen (Freunde/Bekannte), das den BMW + Anhänger ziehen darf.

Eventuell beim ADAC nachfragen.

Was hat denn der BMW, das ihm 300 km zu viel sind?

Viktor

Der BMW ist Baujahr 1985 und stand jetzt mehrere Jahre in einer Scheune.

Öle sind alt und die Reifen sowie die Bremsen müssen neu werden von daher möchte ich ihn nicht 300km fahren.

 

vor Ort gibts bestimmt eine Wekstatt die das nötigste für Kurzzeitkennzeichen erledigt

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen. ;)

Nach dieser Rechnung müßte mein Ford Mondeo 3.6 to wiegen.....

Wie denn das?

Die Leermasse des Mondeos beträgt 1369–1616 kg, je nach Ausstattung. Übern Daumen sag ich jetzt mal 1,5t.

50 vom Hundert der Leermasse 1,5t sind nach egal welcher Rechnung 0,75t und nicht 3,6t.

Zitat:

Original geschrieben von schmonses

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

 

Nach dieser Rechnung müßte mein Ford Mondeo 3.6 to wiegen.....

Wie denn das?

Die Leermasse des Mondeos beträgt 1369–1616 kg, je nach Ausstattung. Übern Daumen sag ich jetzt mal 1,5t.

50 vom Hundert der Leermasse 1,5t sind nach egal welcher Rechnung 0,75t und nicht 3,6t.

wahrscheinlich hat er 1800kg Anhängelast eingetragen, dann müsste nach Deiner 50% Regel der Mondeo 3,6 to bringen.

wo soll die 50% Regel hervorgehen in der StVZO steht die meines Wissens nicht.

währe mir auch neu

Gibt halt die Vorschriften aufgrund der Fahrerlaubnis und generell die Grenze 1,5 Faches vom Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges bei durchgehender Bremsanlage und bei diversen Geländefahrzeugen

Alles Andere ist Fahrzeugspezifisch und i.d.R. auch entsprechend eingetragen.

§30a Absatz 3 der StVZO lautet übrigends wie folgt (wenn du was anderes meinst dann verlinke entsprechendes)

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

Betrifft also NICHT PKW`s im generellen, denn die haben doch meist 4 Räder - geht also um Mopeds, Motorräder, Apes und Ähnliches

Was wohl falsch verstanden wurde dürfte dies hier sein.

http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../...fahrzeugen-und-leergewicht

was Ansich ja doch ganz gut beschrieben ist.

Ansonsten noch mal den §42 der StVZO anschauen

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

 

Nach dieser Rechnung müßte mein Ford Mondeo 3.6 to wiegen.....

TÜV schreibt:

Aber nur in Ausnahmefällen ist eine solche

Tonnage zu schaffen; sie setzt einen Pkw-Geländewagen

voraus. Der nämlich darf einen Hänger bis zum

1,5fachen seines zulässigen Gesamtgewichts an den

Haken nehmen, während dieser Höchstwert beim üblichen

Pkw von Paragraph 42 auf die Formel 1:1 beschränkt

wird.

Gesetz dazu:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1.

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

 

----

Erklärung:

 

Die gezogene Anhängelast darf bei (...) Personenkraftwagen (...) weder das zulässige Gesamtgewicht (...) übersteigen.

Das bedeutet in Worten ausgedrückt, dass die Anhängemasse geringer sein muss, als die zGM des ziehenden PKW.

Klar jetzt?

 

am 31. Juli 2010 um 17:11

Eine schlaue Überschrift wäre auch nicht schlecht, damit man gleich weiss worums geht.

Danke

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