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Bmw 645 Unfall mit Bilder Anwalt einschalten?

BMW
Themenstarteram 2. August 2015 um 11:03

Hallo Leute,

Gestern ist mir eine ältere Dame in meinen Bmw 6er reingefahren. Die Polizei würde verständigt und hat alles aufgenommen. Dem Unfallprotokoll ist zu entnehmen, dass Sie mir die Vorfahrt genommen hat und das sie die hundertprozentige Schuld trägt. Danach habe ich Ihre Versicherung verständigt. Die haben mir gesagt, dass ich warten soll bis ich einen Brief von denen bekomme und da stehen die weiteren Schritte drin.

Ich will aber nicht warten und so schnell wie möglich das Geld bekommen. Was soll ich nun machen? Direkt zum Gutachter oder gleich zum Anwalt... Oder doch auf den Brief warten? Ich will nicht wochenlang so Rumfahren, vor allem weil auch meine Kunden mein Auto sehen....

Und was schätzt ihr, wie hoch der Schaden ist bzw wie viel ich bekomme? Ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Gruß und danke schon mal :)

Beste Antwort im Thema
am 2. August 2015 um 17:34

Falls die Unfallgegnerin allein Schuld an dem Unfall trägt, muss ihre Haftpflichtversicherung Deine Anwaltskosten grundsätzlich komplett tragen. Das gilt z.B. dann nicht, wenn es einen geringfügigen Schaden gibt, was hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Von daher spricht nichts gegen die Mandatierung eines Anwalts.

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Auf jeden Fall einen eigenen Gutachter beauftragen.

Über die Höhe kann ich Dir nichts sagen, aber die B-Säule ist in Mitleidenschaft gezogen worden. Schätze den Schaden aber > 10k

Hatte mal was ähnliches, hatte mich da auf den vom BMW-Händler beauftragten Gutachter verlassen. Den musste ich erst zwingen, das er die evtl. defekte Felge nebst Reifen mit ins Gutachten aufnimmt. Erst die Androhung, die Felge / den Reifen von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen brachte da die Sinneswandlung.

Also, nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung sowie den des Autohauses verlassen. Die Kosten des Gutachters muss der Schadensverursacher bezahlen.

Eigener Gutachter / Anwalt - sofort

NIE das Angebot der gegnerische Versicherung für deren eigenen Gutachter annehmen.

Eventuell ADAC-empfohlener Anwalt - war bei mir ne super Wahl!

Was sagt deine Versicherung dazu? Meine hat noch nie gesagt ich soll auf die Gegenpartei warten sondern immer nur ich soll den Wagen zu einer Werkstatt bringen wo dann ein Gutachter meiner Versicherung das Ganze anschaut und auch den Wert der Reparatur festsetzt.

Themenstarteram 2. August 2015 um 12:28

Alles klar, dann werde ich auf jeden Fall meinen eigenen Gutachter beauftragen. Und ist ein Anwalt sehr wichtig, oder kann ich es erst mal ohne versuchen? Weil ich meine, er will ja auch nur den Schaden geltend machen und seine Gebühren haben oder?

Danke :)

Themenstarteram 2. August 2015 um 12:29

Zitat:

@rolli545 schrieb am 2. August 2015 um 14:24:50 Uhr:

Was sagt deine Versicherung dazu? Meine hat noch nie gesagt ich soll auf die Gegenpartei warten sondern immer nur ich soll den Wagen zu einer Werkstatt bringen wo dann ein Gutachter meiner Versicherung das Ganze anschaut und auch den Wert der Reparatur festsetzt.

Meine Versicherung weiß nichts davon... Muss sie doch auch nicht?!

Zitat:

@bobbyblack schrieb am 2. August 2015 um 14:28:53 Uhr:

Und ist ein Anwalt sehr wichtig, oder kann ich es erst mal ohne versuchen?

Sicher kannst du es ohne Anwalt versuchen.

Wenn du dir aber jeglichen Streß und Arbeit ersparen möchtest, dann ist die Beauftragung eines Anwalts die sinnvollste Lösung.

am 2. August 2015 um 17:34

Falls die Unfallgegnerin allein Schuld an dem Unfall trägt, muss ihre Haftpflichtversicherung Deine Anwaltskosten grundsätzlich komplett tragen. Das gilt z.B. dann nicht, wenn es einen geringfügigen Schaden gibt, was hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Von daher spricht nichts gegen die Mandatierung eines Anwalts.

Totalschaden, hm, kommt darauf an, welches Baujahr und welcher Typ. Zumindest ist die B-Säule beschädigt und das komplette Heckteil muss raus, Instandsetzung ist da nicht mehr. Okay, für B-Säule gibt es Rep-Bleche, aber insgesamt schon ein heftiger Schaden., der wohl im Fünfstelligen liegt und auch mindestens 14 Tage zur Reparatur benötigt.

am 2. August 2015 um 20:22

Unbedingt mit Anwalt! Kostet Dich nichts, Versicherung vom Gegner zahlt und es erspart Dir viel Ärger! Ein guter Freund hatte mal einen ähnlichen Fall, hat keinen Anwalt genommen. Musste sich wochenlange rumärgern mit der Versicherung. Danach sagte er, wenn sowas je wieder passiert sofort Anwalt nehmen!

Kein Wunder, dass die Tarife immer mehr steigen wenn jeder sofort einen Anwalt bemüht, zahlen ja die Anderen. Sinnfreie Logik. Wenn es so klar ist wie hier, würde ich den Gutachter bestellen und abwarten, direkt nach einem Anwalt rufen verursacht nur unnötige kosten ( ja, die gegnerische Versicherung zahlt aber wenn es meine ist, zahle ich mit ;) ).

wenn ich mir die Bilder ansehe, dann ist das ein gravierender Unfall (Rahmenschaden).

Ich persönlich würde das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Wer soll denn später mal den Unfallwagen als Gebrauchtwagen kaufen ? Soviel Preisnachlass kann es gar nicht geben, um den für einen Gebrauchtwagenkäufer noch attraktiv zu machen.

Ich empfehle dir, der gegnerischen Versicherung das Fahrzeug auf den Hof zu stellen und einen neuen (ggf. unfallfreien gebrauchten) zu suchen. Den kompletten Wiederbeschaffungswert + Zusatzaufwand (Nutzungsausfall, Beschaffungsaufwand usw.) würde ich mir erstatten lassen.

Wie das einem Laien ohne Anwalt möglich sein soll, das halte ich für sehr fragwürdig.

Ich nicht, man macht es einfach bei der Versicherung geltend (sofern auch wirklich angefallen!) und gut ist. Wenn man natürlich noch Kosten geltend machen will, die eventuell nur die Fachleute kennen, die sollten dann einen Anwalt zu Rate ziehen.

Zum Thema das muss schnell gehen. Das steht und fällt alles mit der Kooperationsbereitschaft des Unfallgegners und der Versicherung.

Ich durfte selbst vor drei Jahren gut vier Monate warten bis der Verursuacher sich bei der Versicherung gemeldet hat. Da halfen auch keine Drohschreiben vom Anwalt.

@spohl

Nutzungsausfall fällt immer an und bei einer Neubeschaffung gibt es ebenfalls immer Aufwand. Das Neufahrzeug fliegt einem nicht zu.

Es mag sein, dass du der Ansicht bist, gegnerische Versicherungen würden grundsätzlich nur das Beste für dich als Geschädigten wollen. Ich kann dir versichern, das trifft nicht zu. Hier in diesem konkreten Fall reden wir von einem Schaden in Höhe von rund 30.000 EUR, für den die gegnerische Versicherung höchstens 15.000 EUR anerkennen wird wollen.

Im Falle einer Reparatur (min. 15.000 EUR) eher mehr, kommen hier rund 15.000 EUR Wertminderung dazu (eher mehr). Das Auto ist nach der Reparatur praktisch unverkäuflich, sofern der Besitzer den Schaden bei einem Weiterverkauf nicht (arglistig) verschweigt oder verharmlost.

War der 6 er vor der Reparatur vielleicht noch 50.000 EUR wert, dann nach der Reparatur bestenfalls 25 - 30.000.

Das alles ohne Anwalt handeln ? Viel Glück.

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