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Blöde Frage? Vorfahrtsituation bei "doppeltem" Beschleunigungsstreifen!?

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 19:50

Hallo zusammen,

eigentlich denke ich bzw. dachte ich immer, dass es klar ist, dass ich Vorfahrt habe, wenn ich mich auf der Autobahn bzw. auf der direkt in die Autobahn einmündenden langgezogenen Fahrbahn (Beschleunigungsstreifen A) befinde und nicht derjenige, der wiederum von einer anderen Einfahrt, einem kurzen Beschleunigungsstreifen, in diese einmündet (Beschleunigungsstreifen B).

Situation: Ich fahre auf die Autobahn auf, befinde mich aber noch auf dem hinteren Teil der Auffahrt, also vor dem eigentlichen Beschleunigungsstreifen. In diese Auffahrt mündet ein kleiner Beschleunigungsstreifen (B) ein. Nun erlebe ich regelmäßig, dass die Fahrzeuge, welche von dort in "meinen" Beschleunigungsstreifen (A) einfahren, offenbar der Ansicht sind, ganz natürlich Vorfahrt zu haben. Ich musste schon mehrmals scharf bremsen und heute sogar auf die Sperrfläche ziehen, weil eine Dame unter heftigem Gestikulieren auf "meine" durchgehende Fahrbahn drängte. Offenbar war sie der Ansicht, ich hätte meine Beschleunigung abbrechen und ihr die Vorfahrt/Einfahrt gewähren müssen (vermutlich die Idee, hier gelte rechts vor links?).

Im Netz finde ich zu dieser gar nicht mal so speziellen Verkehrssituation (diese dürfte jeder eigentlich kennen) auf die Schnelle nichts. Überall geht es nur um gewöhnliche Beschleunigungsstreifen, wo natürlich - was aber leider auch viele nicht zu wissen scheinen, aber das ist ein anderes Thema - immer die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur Vorfahrt haben. Wenngleich es der Anstand gebietet, den sich auf dem Beschleunigungsstreifen befindlichen Fahrzeuge nach Möglichkeit durch rechtzeitigen Spurwechsel nach links die Auffahrt (nicht Vorfahrt!) zu gewähren.

Kennt sich hier jemand aus und liege ich womöglich am Ende doch daneben und verhalte mich seit Jahren wie ein Trottel, der in der Fahrschule besser hätte aufpassen müssen?

Besten Dank!

Peter

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57 Antworten

In dieser Situation muss der Spurwechsler der links neben ihm befindlichen Fahrbahn Vorfahrt gewähren. Ist also das selbe Spiel wie auf einfachen Auffahrten mit Beschleunigungsstreifen.

Ich würde es mal so ausdrücken. In Deutschland wird links überholt und alles was sich von dir aus links befindet hat Vorfahrt, insbesondere wenn derjenige sich auf einer AB befindet. Derjenige welcher auf der AB fährt muss nicht auf linke Spur wechseln um dir das Auffahren zu erleichtern, er kann nach links wechseln wenn genügend Platz vorhanden ist. Die meisten VTs halten sich auch daran was natürlich einen guten Charakter ausmacht.

Aber müssen muss Er / Sie / Es nicht.

Genügend platz zwischen den Fahrzeugen reicht meist aus.

Genauso verhält es wenn du überholt wirst, dann darfst du deinen Wagen nicht beschleunigen um den Überholenden nicht zu nötigen oder zu behindern.

Einfachste Lösung, einfach mal den eigenen Speed an den, der von der Zufahrt weiter rechts kommt, ein wenig anpassen. Man sieht diejenigen ja früh genug und die sind in der Regel auch erst mal weiter vorne, halt nur etwas langsamer, weil sie halt noch eine Rechtskurve durchfahren.

 

Und bei meheren Fahrzeugen auf der linken und rechten Zufahrt, macht sich immer der Reißverschluss am besten. Sprich, man hält den Abstand zum Vorderman so, das sich ein, oder gar zwei Fahrzeuge, von rechts kommend flüssig einsortieren können.

Die StVO regelt nur das Verhältnis zwischen dem durchgehenden Verkehr und dem vom Beschleunigungsstreifen Auffahrenden.

Das Verhältnis zweier Beschleunigungsstreifen untereinander ist nicht ausdrücklich geregelt, also müssen andere Regeln dafür herhalten:

Das wären einerseits die Regeln zum Fahrstreifenwechsel. Wer den Fahrstreifen wechselt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen.

Anderseits kommt aber auch das Reißverschlussverfahren in Betracht:

"... endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Das Reissverschlussverfahren gilt für Auffahrten ausdrücklich nicht.

Themenstarteram 22. Juli 2022 um 22:11

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 22. Juli 2022 um 23:36:20 Uhr:

Einfachste Lösung, einfach mal den eigenen Speed an den, der von der Zufahrt weiter rechts kommt, ein wenig anpassen. Man sieht diejenigen ja früh genug und die sind in der Regel auch erst mal weiter vorne, halt nur etwas langsamer, weil sie halt noch eine Rechtskurve durchfahren.

Und bei meheren Fahrzeugen auf der linken und rechten Zufahrt, macht sich immer der Reißverschluss am besten. Sprich, man hält den Abstand zum Vorderman so, das sich ein, oder gar zwei Fahrzeuge, von rechts kommend flüssig einsortieren können.

Ja, Rücksicht ist immer geboten im Straßenverkehr, das ist - für mich - eigentlich selbstverständlich. Die von mir beschriebene Auffahrt ist leider nicht so einfach zu überblicken, daher wohl auch die recht häufigen schwierigen Situationen dort. Man sieht eben selbst den anderen Auffahrenden erst recht spät und es ist klar, dass die eigene Geschwindigkeit, da man sich ja schon länger auf der Geraden und also bei der Beschleunigung befindet, immer deutlich höher ist im Vergleich.

Wenn ich dort selbst einfahre, vergewissere ich mich jeweils, ob die Spur frei ist und die anfahrenden Fahrzeuge noch weit genug entfernt sind, erst dann beschleunige ich selbst entsprechend. Regelmäßig muss ich dort langsam werden und (wenngleich selten) sogar fast zum Stillstand kommen. Das ist dort jedoch im Unterschied zum normalen Beschleunigungsstreifen recht unproblematisch, da auf der Beschleunigungsspur selten deutlich über 100 km/h gefahren wird und diese gut einsehbar ist. Umgekehrt trifft dies eben nur bedingt zu.

Wollte ich also umgekehrt jedem die Auffahrt von rechts ermöglichen bzw. meine Geschwindigkeit stets vorsorglich drosseln, wäre dies - so sehe ich das - eine Gefährdung der mir nachfolgenden Fahrer. Diese rechnen in der Regel nicht damit, dass man auf dem Beschleunigungsstreifen den von rechts Kommenden (sofern sie überhaupt dieser Auffahrt gewahr werden) die Auffahrt ggf. durch starke Drosselung des eigenen Tempos ermöglicht.

Genau dies scheinen jedoch regelmäßig die dort einfahrenden Fahrer/innen vorauszusetzen oder zu erwarten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:08:50 Uhr:

Das Reissverschlussverfahren gilt für Auffahrten ausdrücklich nicht.

Quelle? Es gilt nicht, wenn eine durchgehende Fahrbahn auf eine Auffahrt trifft, hier sind es aber zwei parallel verlaufende Fahrstreifen, von denen keiner zur durchgehenden Fahrbahn gehört.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:08:50 Uhr:

Das Reissverschlussverfahren gilt für Auffahrten ausdrücklich nicht.

Es geht nicht direkt um die Autobahn, sondern das Zusammenführen zweier Zufahrten vor dem Einfädelbereich zur Autobahn.

So z. B. B101 /A10 - Ludwigsfelde Ost.

Und da hast du, bei der Zusammenführug beider Zufahrten nur einen sehr kurzen Einfädelbereich, unmittelbar nach dem Rechtsbogen, jener Zufahrt, die von rechts kommt.

Wer nen Blick für den Verkehrsfluss als Ganzes hat, verhält sich da auch entsprechend, egal was da wortwörtlich gilt und wer da von wo angefahren kommt.

So läuft es immer am entspanntesten, ohne das jemand wirklich Zeit verliert und sinnlos warten muss.

Ich sags mal so: der auf der kürzeren Auffahrt muss seinen Spurwechsel nach dem bevorrechtigten VT eintakten. Am besten ist ihm/ihr das möglich, wenn der Bevorrechtigte sein Tempo hält. Dann passt es auch für beide.

Zitat:

Die von mir beschriebene Auffahrt ist leider nicht so einfach zu überblicken, daher wohl auch die recht häufigen schwierigen Situationen dort. Man sieht eben selbst den anderen Auffahrenden erst recht spät und es ist klar, dass die eigene Geschwindigkeit, da man sich ja schon länger auf der Geraden und also bei der Beschleunigung befindet, immer deutlich höher ist im Vergleich.

Dann muss man sich halt etwas langsamer dieser Stelle annähern, sprich, erst garnicht so hoch beschleunigen, sondern durchgehend etwas langsamer fahren. Man hat ja hinterher sicherlich noch genug Strecke, um mit ausreichender Geschw. auf die Autobahnzu kommen.

Und du sollst ja nicht jedem einfach so den Vorrang einräumen, sondern nur dafür gewappnet sein, das du im Falle des Falles nicht so scharf bremsen musst, inkl, hohen Geschwindigkeitsverlust.

 

Ich würde da als Verkehrsplaner schlichtweg ne 60er Begrenzung ausschildern, wenn die Fahrzeuge, egal wer von wo kommt, erst spät zu sehen sind.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:36:03 Uhr:

Ich sags mal so: der auf der kürzeren Auffahrt muss seinen Spurwechsel nach dem bevorrechtigten VT eintakten. Am besten ist ihm/ihr das möglich, wenn der Bevorrechtigte sein Tempo hält.

Aber warum ist der andere deiner Meinung nach der Bevorrechtigte? Die Vorfahrt der Autobahn genießt er erst, wenn er auf der durchgehenden Fahrbahn ist (§ 18 Abs. 3 StVO).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:36:03 Uhr:

Ich sags mal so: der auf der kürzeren Auffahrt muss seinen Spurwechsel nach dem bevorrechtigten VT eintakten. Am besten ist ihm/ihr das möglich, wenn der Bevorrechtigte sein Tempo hält. Dann passt es auch für beide.

Aber nicht, wenn der schon auf sein Reisetempo hochbeschleunigt hat und der Nächste, und nochmal Nächste, usw. usf. da gnadenlos hinterherzieht.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. Juli 2022 um 00:40:24 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2022 um 00:36:03 Uhr:

Ich sags mal so: der auf der kürzeren Auffahrt muss seinen Spurwechsel nach dem bevorrechtigten VT eintakten. Am besten ist ihm/ihr das möglich, wenn der Bevorrechtigte sein Tempo hält.

Aber warum ist der andere deiner Meinung nach der Bevorrechtigte? Die Vorfahrt der Autobahn genießt er erst, wenn er auf der durchgehenden Fahrbahn ist (§ 18 Abs. 3 StVO).

Weil da eigentlich Vorfahrt Beachten-Schilder stehen.

Der mit der kürzeren Auffahrt muss einen Spurwechsel machen und da hat der in der linken Spur Vorrang. Die Auffahrt bleibt eine Auffahrt auch dann, wenn eine weitere Auffahrt auf die Auffahrt führt. Insofern ausdrücklich kein Fall fürs Reißverschlussverfahren.

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