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Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Themenstarteram 5. September 2018 um 17:42

Guten Abend,

ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.

Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich :)

 

Asset.PNG.jpg
Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:37:45 Uhr:

Kann man das Kennzeichen nicht einfach so lassen wie es ist?

Warum sollte man, wenn es auch anders geht. :D

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:46:27 Uhr:

[...] Er hatte ja behauptet, [...] dass die 6171-1 nicht mehr in Kraft sei.

Zumindest dies ist korrekt. Die DIN 6171-1 (Aufsichtfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Teil 1: Farbbereiche bei Beleuchtung mit Tageslicht) wurde zuletzt 10/2013 aktualisiert und 02/2017 zurückgezogen. Das Nachfolgedokument heißt DIN 6171 (Aufsichtfarben für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen).

Trotzdem- nur Korinthenkackerei, das. Es werden gelegentlich verschiedene Teile einer Norm zusammengeführt und umgekehrt Normen in einzelne Teile zerlegt, ohne daß deren Inhalt grundlegend außer Kraft gesetzt, sondern lediglich aktualisiert bzw. geschärft wird. Ziel solcher Aktionen ist es, Abgrenzungen zu schaffen/abzuschaffen, wo dies nötig erscheint. Die Normenausschüsse brauchen schließlich was zu tun.

Mit dem vorliegenden Problem hat das letztlich auch nichts zu tun, denn die 74069 bezieht sich auf die 6171. Wen interessiert es da, ob die 6171-1 abgeschafft wurde oder nicht. Zudem sind die Farbtabellen, auf welche sich die 74069 bezieht, in 6171 und 6171-1 identisch (Hab's eben mal für die Farbe BLAU verglichen).

Die Lösung aller Probleme:

Auto blau folieren und schon passt das blaue Kennzeichenfeld zur Wagenfarbe.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:30:20 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:26:24 Uhr:

Was ist eigentlich, wenn man den blauen Rand mit einem Aufkleber überblebt, der der DIN-Norm entspricht?

Ich lach mich schlapp. :D

Ihr kommt auf die besten Ideen ...

Erlaubt wäre das aber nur, wenn es sich nicht um "Folien oder ähnliche Abdeckungen" handelt.

Und ich lach mich schlapp,wenn jemand wegen so einem Blödsinn mit einmal zum Fußgänger wird,weil man meint, irgend einen Aufkleber aufs Blech zu pappen und der nette Kollege vom Amt die grauen Aufkleber entfernt hat.

Und egal womit man das blaue Feld abdeckt, es wird immer das DIN Siegel verdeckt und das genügt schon,dass es nicht mehr vorschriftsmäßig ist.

 

Na dann auf die nächsten 24 Seiten

Gruß M

Zitat:

@hk_do schrieb am 23. Dezember 2018 um 22:33:33 Uhr:

 

Auflösung:

§10 FZV verlangt allerdings, dass das Kennzeichen auf einem Kennzeichenschid mit blauem Feld aufzubringen ist. Mit Ausnahme von militärischen Kennzeichen.

Also das blaue Feld haben wir ja um ins europäische Ausland fahren zu dürfen ohne den "D" Aufkleber anpappen zu müssen.

Für's Militär heißt das dann:"Du kommst hier nicht rein", und der leidige Krieg ist vorbei bevor er begonnen hat.

Außerdem hab ich vorne wie hinten zwei Papper auf dem EU Schild. Vorne verdeckt ein weißer kreisrunder den ehemaligen ASU Aufkleber.

Gruß

Und schöne Weihnachten.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Dezember 2018 um 10:29:17 Uhr:

Vorne verdeckt ein weißer kreisrunder den ehemaligen ASU Aufkleber.

Du hast unter dem weißen Aufkleber eine ASU-Plakette? Also von 1993 oder noch älter? Dann kann es ja bis zum H-Kennzeichen auch nicht mehr lange hin sein.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Dec 2018 um 09:35:10 Uhr:

Du hast unter dem weißen Aufkleber eine ASU-Plakette? Also von 1993 oder noch älter? Dann kann es ja bis zum H-Kennzeichen auch nicht mehr lange hin sein.

Oder er hat schlicht und einfach seine Kennzeichen stets ans neue Auto übernommen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 23:37:45 Uhr:

Kann man das Kennzeichen nicht einfach so lassen wie es ist?

Es soll Leute geben, die das nicht können. Das sind diejenigen, die sich eine Reifen-Innenbeleuchtung einbauen, damit ihr Auto anders aussieht.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Dezember 2018 um 10:29:17 Uhr:

Also das blaue Feld haben wir ja um ins europäische Ausland fahren zu dürfen ohne den "D" Aufkleber anpappen zu müssen.

Für's Militär heißt das dann:"Du kommst hier nicht rein", und der leidige Krieg ist vorbei bevor er begonnen hat.

Wir kommen im Krieg nicht ins Auland, weil der blaue Rand am Kennzeichen fehlt. Und ausländische Panzer kommen bei uns, wegen den zahlreichen Umweltzonen, nicht rein... :D

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:57:56 Uhr:

Wir kommen im Krieg nicht ins Auland, weil der blaue Rand am Kennzeichen fehlt.

Kein Problem, es müssen nur die ovalen D-Schilder angebracht werden.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:57:56 Uhr:

Und ausländische Panzer kommen bei uns, wegen den zahlreichen Umweltzonen, nicht rein... :

Nach Anhang 3 Nr. 8 der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung ist das Befahren von Umweltzonen auch ohne Plakette gestattet für "Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden".

Man muss nur den Krieg als militärische Zusammenarbeit ansehen, was er ja ist. :)

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 12:19:32 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:57:56 Uhr:

Wir kommen im Krieg nicht ins Auland, weil der blaue Rand am Kennzeichen fehlt.

Kein Problem, es müssen nur die ovalen D-Schilder angebracht werden.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 12:19:32 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Dezember 2018 um 11:57:56 Uhr:

Und ausländische Panzer kommen bei uns, wegen den zahlreichen Umweltzonen, nicht rein... :

Nach Anhang 3 Nr. 8 der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung ist das Befahren von Umweltzonen auch ohne Plakette gestattet für "Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden".

Man muss nur den Krieg als militärische Zusammenarbeit ansehen, was er ja ist. :)

Der beitrag sollte eigentlih nur Spaß sein... ;)

Ja, und meiner nicht, oder wie?

PS: Kein Grund für ein Fullquote.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 24. Dezember 2018 um 10:35:10 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Dezember 2018 um 10:29:17 Uhr:

Vorne verdeckt ein weißer kreisrunder den ehemaligen ASU Aufkleber.

Du hast unter dem weißen Aufkleber eine ASU-Plakette? Also von 1993 oder noch älter? Dann kann es ja bis zum H-Kennzeichen auch nicht mehr lange hin sein.

Warum 1993 ?

Ich hatte noch 2010 eine braune 6 eckige AU Plakette vorne am Kennzeichen.

Bin ich mir ganz sicher! :)

 

Ja, eine AU-Plakette. Es war aber die Rede von einer ASU-Plakette.

Meines Erachtens nach ist jetzt wirklich alles gesagt.

Daher closed

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