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Blaues Kennzeichenfeld bekleben legal?!

Themenstarteram 5. September 2018 um 17:42

Guten Abend,

ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.

Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich :)

 

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Beste Antwort im Thema

Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

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Ich sclage vor, das Geld welches du dafür ausgeben möchtest stiftest du einer obdachlosen Organisation.

Abend,

nein, es ist nicht erlaubt an dem Kennzeichen etwas zu verändern

https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Bei uns in der Gegend fahren/fuhren auch viele mit schwarzen Rändern. Nach einer gewissen Zeit rollen die selben Autos wieder in "Blau" .

MfG Serj

Wenn es hier jemand schafft, eine rechtliche Grundlage zu finden, wonach der Europa-Teil des Kennzeichens Teil des gesamten Kennzeichens ist, mit Farbe und Form/Größe der Buchstaben festgelegt ist, bitte her damit. Ich habe es nicht geschafft.

Kein Bock sowas zu suchen ... :p

Ein Nachbar bekennender Reichsbürger, hat den "EU-Teil" vom Kennzeichen nach seiner Religion verziert.

Nach ca. 5 Wochen, hatte er wieder auf standard EU umgestellt. Nach seiner Aussage gab es eine Mängelkarte + Verwarngeld von einem Staat den er nicht anerkennt ....kein Friedensvertrag ...BlaBlaBla..:o geändert hat er es trotzdem...:D

Zitat:

@tartra schrieb am 7. September 2018 um 11:44:12 Uhr:

Kein Bock sowas zu suchen ... :p

Ein Nachbar bekennender Reichsbürger, hat den "EU-Teil" vom Kennzeichen nach seiner Religion verziert.

Nach ca. 5 Wochen, hatte er wieder auf standard EU umgestellt. Nach seiner Aussage gab es eine Mängelkarte + Verwarngeld von einem Staat den er nicht anerkennt ....kein Friedensvertrag ...BlaBlaBla..:o geändert hat er es trotzdem...:D

Der arme Reichsbürger. Ich lach mich gerade krumm. Aber anscheind hat der doch Perso und Fahrerlaubnis vom Staat welchen er nicht anerkennt dabei gehabt.

Und mich würde interessieren, welche Vorschrift für die Mängelkarte und ein Verwarngeld aufgeführt wurde.

Hier zum nachlesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Genauer steht das in er Anlage 4 zur FZV. Dort sind dann auch Sachen geregelt, wie groß die Ziffern/Buchstaben sein dürfen, Schriftgrad, Größe, Anzahl der Europasterne etc.

Ich verstehe gar nicht, dass man auf die Idee kommen kann am Kennzeichen zu fummeln, sprich zu verändern und dann vielleicht noch Applaus bekommt.

Auf der Zulassungstelle werden die Kennzeichen mittlerweile digital komplett gescannt und geprüft. Das dient zwar erstmal zur Plakettenkontrolle aber auch zur Doublettenkontrolle. Die Siegelaufkleber sind auch besser geworden.

Beklebe Sie zunächst mit was kleinerem und teste die lokale Ordnungsmacht aus.

Später dann das gewünschte draufkleben.

Habe bei meinen Kfz den Eurostern etwas verbessert. Funktioniert seit 3 Jahren ohne Probleme. Selbst Tüvplakette wurde erteilt.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. September 2018 um 08:46:51 Uhr:

Wenn es hier jemand schafft, eine rechtliche Grundlage zu finden, wonach der Europa-Teil des Kennzeichens Teil des gesamten Kennzeichens ist, mit Farbe und Form/Größe der Buchstaben festgelegt ist, bitte her damit. Ich habe es nicht geschafft.

Hat keine 5 Sekunden gedauert...

https://www.gutschild.de/.../

ins Ausland würde Ich mit einem solch geschwärzten Euro-Bereich nicht fahren wollen.

Ruckzuck gehst Du da zu Fuß weiter.

Zitat:

Habe bei meinen Kfz den Eurostern etwas verbessert. Funktioniert seit 3 Jahren ohne Probleme. Selbst Tüvplakette wurde erteilt.

Glück gehabt - illegal ist es trotzdem.

Ein schlecht aufgelegter Ordnungshüter kann Dir dafür richtig einen fertig machen......

...man kann auch TÜV-Prüfer oder Mitarbeiter der Zulassungsstelle werden..., dann darf man in geregelten Maßen auch auf fremden Kennzeichen (sogar bezahlt) was draufkleben...

"...mach dein Hobby zum Beruf - und du musst nie mehr arbeiten!"

Zitat:

@Genie21 schrieb am 5. September 2018 um 20:27:07 Uhr:

... stiftest du einer obdachlosen Organisation.

Ich habe jetzt lange gesucht, konnte aber keine einzige obdachlose Organisation finden.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. September 2018 um 08:46:51 Uhr:

Wenn es hier jemand schafft, eine rechtliche Grundlage zu finden, wonach der Europa-Teil des Kennzeichens Teil des gesamten Kennzeichens ist, mit Farbe und Form/Größe der Buchstaben festgelegt ist, bitte her damit. Ich habe es nicht geschafft.

Das blaue Feld und die Sterne sind minutiös in Anlage 4 der FZV geregelt. Daraus kann man schlussfolgern, dass dieses Feld Bestandteil des amtlichen Kennzeichens ist und nicht verändert werden darf. Das ergibt sich auch aus § 10 FZV: "Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen."

Dass das Bekleben aber einen strafbaren Kennzeichenmissbrauch darstellen soll, ist eher abwegig. Es dürfte sich nur um ein unvorschriftsmäßiges Kennzeichen handeln, was laut Tatbestandskatalog mit 10 Euro geahndet wird.

Zitat:

@MarcelKidezo schrieb am 5. September 2018 um 19:42:02 Uhr:

Guten Abend,

ist es erlaubt das blaue Feld mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben? Das „D“ und der „Europakranz“ bleibt ja ersichtlich.

Gerade bei schwarzen Autos wäre das ein optischer Anreiz finde ich :)

Ja, mit der Wagenfahrbe ist es nicht leicht. Hat man ein blaues Auto, dann passt es gut zum Kennzeichen. Hat man ein grünes, dann passt es zur Umweltplakette... ;)

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