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Bike Import Deutschland->Österreich

Themenstarteram 10. Juni 2018 um 18:02

Hallo Leute,

hab schon einige Threads durchgelesen aber leider nirgends genau die Information gefunden die ich gesucht habe. Also zu meiner Frage:

Ich Plane ein Motorrad in Deutschland von Privat zu erwerben und dann hier in Österreich zuzulassen.

Dieses Motorrad ist zwar im Betrieb und seit mehr als 6 Monaten zugelassen aber hat noch keine 6000km auf dem Tacho und zählt somit laut https://www.oeamtc.at/thema/eigenimport/ als neu.

Nur hab ich verschiedene Sachen gelesen, falls ich solch ein Neufahrzeug bei einem Händler kaufen würde, müsste ich in D keine Mwst. zahlen, dafür aber in Ö die 20% zahlen.

Wie verhält sich das ganze jetzt aber in meinem Fall, also Kauf Privat <- > Privat, bei dem das Fahrzeug aber als neu gilt? Muss ich dann zusätzlich neben der Nova noch Erwerbssteuer ö.ä. nachzahlen?

Hoffe jemand hat schon Erfahrung damit gemacht

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9 Antworten
am 10. Juni 2018 um 18:08

anderen Tacho anbauen.

Hallo chris0816

Ich würde mal bei einer Landesprüfstelle anrufen.

Die können dir genau sagen, was du zur Zulassung brauchst, und welche Kosten auf dich zukommen werden.

Bis zur Grenze von Österreich noch Kilometer drauspulen, damit du mind. 6.001 km auf der Uhr hast :D

am 11. Juni 2018 um 5:30

"Tachotuning"?

Ich habe mal an amtlicher Stelle nachgelesen:

https://www.bmf.gv.at/.../fahrzeugeigenimport.html

Zitat:

Der Import neuer Kraftfahrzeuge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union durch eine Person, die nicht Unternehmer ist, unterliegt in Österreich gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung der Erwerbsteuer (Umsatzsteuer), hingegen ist beim Gebrauchtwagenimport durch einen Nichtunternehmer in Inland keine Erwerbsteuer zu entrichten. Die Lieferung des gebrauchten Kfz bleibt mit der Mehrwertsteuer des Ursprungslandes (Mitgliedstaat des Verkaufes) belastet.

Ein motorbetriebenes Landfahrzeug gilt dann als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder die Fahrleistung 6.000 km nicht überschritten hat.

Wenn die erstmalige Inbetriebnahme länger als 6 Monate zurück liegt, zählt es nicht als Neufahrzeug, da ist die Kilometerleistung schnurzpiepegal. Nur eine Bedingung muss zutreffen. Je nachdem, welcher Tatbestand zuerst eintritt, qualifiziert das Fahrzeug dann um in ein Gebrauchtfahrzeug. Das entspricht der einheitlichen USt-Richtlinien der EU, in D ist es in §1b UStG entsprechend geregelt.

Der Text beim ÖAMTC ist zwar nicht falsch aber verwirrend.

Fazit: Keine Erwerbsteuer

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 11:54

also schonmal danken für eure Antworten.

bezüglich "tachotuning" etc., wird in meinem Fall eher schwierig umsetzbar.

@Nr.5 lebt

Genau in dem Punk "Wenn die erstmalige Inbetriebnahme länger als 6 Monate zurück liegt, zählt es nicht als Neufahrzeug, da ist die Kilometerleistung schnurzpiepegal." bin ich mir leider nicht sicher. Wie du schon korrekt in deinem Zitat betonst

Zitat:

Ein motorbetriebenes Landfahrzeug gilt dann als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder die Fahrleistung 6.000 km nicht überschritten hat.

NEU = Erstzulassung<01.2018 ODER KM<6000

Und da tritt eben doch der 2. Fall ein was meiner Meinung auf = Neu rausläuft oder irre ich mich da.

In §1b UStG steht es auch so drinnen

Zitat:

(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das

1.

Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;

am 11. Juni 2018 um 12:06

Du irrst Dich, die Kiste ist älter als 6 Monate und somit nicht mehr neu.Punkt.

Auch wenn da erst 5 km drauf sind spielt das keine Rolle.

@chris0816

Stimmt. Irrtum meinerseits.

 

 

Themenstarteram 13. Juni 2018 um 11:06

Zitat:

@0016 schrieb am 11. Juni 2018 um 14:06:51 Uhr:

Du irrst Dich, die Kiste ist älter als 6 Monate und somit nicht mehr neu.Punkt.

Auch wenn da erst 5 km drauf sind spielt das keine Rolle.

Versteht mich nicht falsch, so sehe ich das auch aber sieht es der Gesetzgeber auch so? Hast du dafür verlässliche Quellen, denn sonst sind 20% des Kaufpreises ein hoher preis für eine eigene Meinung.

Ein Telefonat mit der Landesprüfstelle hat mich leider auch nicht weiter gebracht.

 

Auch interessant wäre zu wissen wie der Km-Stand festgestellt wird; anhand des Kaufvertrages ?

Zitat:

@chris0816 schrieb am 13. Juni 2018 um 13:06:29 Uhr:

Auch interessant wäre zu wissen wie der Km-Stand festgestellt wird; anhand des Kaufvertrages ?

Ich habe vor Jahren ein relativ neues Mopped nach Österreich verkauft.

Der erste Weg geht zum österreichischen TÜV, auch wenn COC vorliegt

(andernfalls vom Hersteller anfordern und in Wien bestätigen lasssen)

und alles bei dem Mopped identisch ist wie beim gleichen Modell, das in

Österreich völlig baugleich verkauft wird.

Der schreibt Dir auch den Kilometerstand auf.

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