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Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 20:28

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen ;)

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Mai 2019 um 23:54:40 Uhr:

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen ;)

War auch mein erster Gedanke

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:50:35 Uhr:

…. Er stieg aus und fing direkt an, wirres Zeug zu reden. "Sie hätten mich lassen müssen! Sie haben noch extra Gas gegeben!" usw.

Könnte mir auch vorstellen, das die von "B" nicht unbedingt wirres Zeug war, ersteres JA, zweiteres Naja.

Erstmal, was B gemacht hat war nicht richtig, aber es gibt zu hauf Situationen auf den Autobahnen, wo man locker rechts überholen kann/könnte. In solchen Situationen wird dann auch gerne mal die Lücke zu gefahren, also der der Links ist beschleunigt.

Denn ich stelle mir auch die Frage, wenn ich grade jemanden rechts überholt habe, warum fahre ich demjenigen dann in die Seite, ich habe ihn ja voll im Blick, also übersehen scheidet aus.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 23:05

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Mai 2019 um 23:54:40 Uhr:

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen ;)

Ich hatte etwas über 300PS im Gepäck. Aber vorne war halt kein Platz. Dann schafft es bei 160-170 auch ein Golf 1.6 gleichzuziehen. Er wollte dann in die Lücke vor mir (die eigentlich für meinen Sicherheitsabstand schon leicht zu klein war) und dabei rammte er mit seinem Kotflügel HL meinen VR.

Klar hätte ich die Lücke zuziehen können, habe ich aber nicht. B hat sich einfach verschätzt.

Nach rechts fahren muss ich, wenn das für eine Dauer von 20 Sekunden möglich ist. Das war es nicht.

Wie oben schon gesagt: Meine "Wunschgeschwindigkeit" lag bei 180-200, also oberhalb der Höchstgeschwindigkeit von dem Golf. Aber es war halt kein Platz, also auch kein Grund/Sinn, rechts einen Überholversuch zu starten.

Um dich zu überholen bzw. an dir vorbei zu kommen, muss er aber erstmal schneller sein, und um bei 160-170Km/h noch weiter zu beschleunigen braucht ein Golf 1.6 schon etwas Zeit, dementsprechend groß muss die Lücke gewesen sein, das meint Turbotobi28 damit.

Themenstarteram 29. Mai 2019 um 23:56

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 30. Mai 2019 um 01:24:18 Uhr:

Um dich zu überholen bzw. an dir vorbei zu kommen, muss er aber erstmal schneller sein, und um bei 160-170Km/h noch weiter zu beschleunigen braucht ein Golf 1.6 schon etwas Zeit, dementsprechend groß muss die Lücke gewesen sein, das meint Turbotobi28 damit.

Das ist doch alles egal! Selbst wenn neben mir 2 Spuren auf einer Länge von 5km frei gewesen wären, hätte er nicht das Recht gehabt, mir bei 160 in die Seite zu fahren.

Ich wohne in einer Einbahnstraße. Hier kommen täglich Fahrräder in falscher Fahrtrichtung raus. Habe ich jetzt das Recht, zum Feierabend mal ein paar Radfahrer platt zu fahren?

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:28:32 Uhr:

Hallo,

....

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. .....

Wie muss man sich den Unfall vorstellen.

Bums...und das wars ?

Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten muss da doch mehr gewesen sein, kein normaler Mensch behält die Kontrolle über sein Auto wenn er bei den gefahrenen Geschwindigkeiten einen Schlag von der Seite bekommt.

Wenn er mit seinem Heck an deine Front gekommen ist hätte es im die Führungsachse verissen, der Abflug ist da sicher.

Da haben offensichtlich zwei Leute einen Fehler gemacht und einer muss dafür gerade stehen.

Ihm jetzt noch zusätzlich ans Bein zu pinkeln, kann für dich nach hinten los gehen, wenn er darauf besteht, dass du die Lücke wissentlich zu gemacht hast, obwohl du sahst, dass er knapp vor dir reinzieht.

Er hat rechts überholt und dann die Lücke falsch eingeschätzt.

Daneben verblasst die Tatsache das der Geschädigte hat rechts überholt werden können.

Bei 160 kmh bräuchte es ein Lücke von 160m um beide Sicherheitsabstände einzuhalten, sonst dürfte ein einscheren nicht rechtens sein.

Mit überdurchschnittlich viel Leistung tendiert man dazu auf der linken zu bleiben und den Platz nicht aufzugeben, sonst hat man nämlich die 1.6er Gölfe vor sich wenn die linke wieder frei und muß wieder „anstehen“.

Ist nicht korrekt aber Realität.

Zitat:

@Goify schrieb am 30. Mai 2019 um 07:21:49 Uhr:

Da haben offensichtlich zwei Leute einen Fehler gemacht und einer muss dafür gerade stehen.

Ihm jetzt noch zusätzlich ans Bein zu pinkeln, kann für dich nach hinten los gehen, wenn er darauf besteht, dass du die Lücke wissentlich zu gemacht hast, obwohl du sahst, dass er knapp vor dir reinzieht.

Diese Diskussion finde ich nicht Zielführend, also besser diese Märchenstunde, erzählen wir das Märchen weiter kann der TE ja sagen, er hat überhaupt nicht bemerkt das er rechts überholt wird und wollte nur zum Vordermann aufschließen und hat deshalb Gas gegeben.

Fest steht, es grob fahrlässig bei 160 rechts zu überholen. Punkt !

Was dann noch kommt ist maximal schmückendes Beiwerk der Geschichte.

Bitte beachtet dass bei einem Unfall mit mehr als der Richtgeschwindigkeit beide Fahrer eine Schuldzuweisung bekommen

https://www.stern.de/.../...aser-vor-gericht-immer-schuld-7920450.html

Da haben sich die zwei Richtigen gefunden, einem dem es nicht schnell genug geht und einem der sein Revier verteidigt!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Irgendwann wird man Verkehrsunfälle unter Strafe stellen, bzw. verbieten und die Leute fahren spätestens dann etwas umsichtiger. 1 Punkt und 145 € ist ja quasi ein Freispruch.

Youtube ist voll von genau solchen Unfällen wie hier geschildert und die Schuld sehe ich zu 49 % auch immer bei dem der nicht kurz bremst, wenn einer offensichtlich zu knapp einschert und ein Unfall klar vorherzusehen ist. Aber man neigt dazu, dem anderen zu zeigen, wer der Stärkere ist und man muss ja auch mal Denkzettel verpassen, insbesondere im Straßenverkehr, nicht wahr?

Ob der Ruf nach einer höheren Strafe auch so laut erfolgen würde, wenn man selbst einen Fehler gemacht hätte ?

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. Mai 2019 um 22:41:50 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. Mai 2019 um 22:33:42 Uhr:

 

Keine Chance.

Die Intention von B war der Überholvorgang, nicht die Absicht, dich zu schädigen.

Das stimmt natürlich. Aber er hat einen Unfall zumindest billigend in Kauf genommen.

Dieses Verhalten sehe ich jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit auf einer zweispurigen Bundesstraße. Verkehrsbedingt bilden sich links immer lange Schlangen und mancher dahinter meint dann, er könne die rechte Spur nutzen, um sich ein paar Vorausfahrender zu entledigen. Genau dieser Thread ist dann das Ergebnis dazu. Ich fürchte außer die Regelstrafe ist hier nichts zu erreichen. Der Verursacher wird kaum darstellen, dass er rechts überholt hat, sondern dass er bereits rechts fuhr und dich "übersehen" hat. Wir wissen natürlich beide, dass dem nicht so ist, sondern der Verursacher darauf spekuliert hat, dich zur Seite zu drängen, damit er vor dir einscheren kann.

Mir ist klar, dass man als Fahrender auf der linken Spur auch irgendwann die Schnauze voll hat und sich dann eben mal nicht abdrängen lässt. Da niemand weiß, wer wann seinen Stiefel durchziehen wollte, bleibt es erst mal bei der alleinigen Schuld desjenigen, der die Spur wechselte. Die angesprochenen 49% / 51% halte ich daher für Quatsch. Hier geht es 0:100 für dich aus.

Selbst tausend mal erlebt, erst vor wenigen Tagen als eine blonde Tussi 1 m vor mir eingschert ist und das auch nur, weil ich vom Gas gegangen bin.

Vor etwa zwei Jahren hatte ich einen Unfall, der verblüffend zu deinem passt, nur eben, dass der Audifahrer damals nicht rechts überholte, sondern bereits rechts vor. Die Geschwindigkeit bei mir lag bei 170 km/h. Der Schaden entsteht vorne rechts am Kotflügel. Dem Audifahrer wurde die alleinige Schuld zugesprochen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2019 um 07:13:41 Uhr:

Wie muss man sich den Unfall vorstellen.

Bums...und das wars ?

Bei den gefahrenen Geschwindigkeiten muss da doch mehr gewesen sein, kein normaler Mensch behält die Kontrolle über sein Auto wenn er bei den gefahrenen Geschwindigkeiten einen Schlag von der Seite bekommt.

Wenn er mit seinem Heck an deine Front gekommen ist hätte es im die Führungsachse verissen, der Abflug ist da sicher.

So etwas ähnliches frage ich mich auch ... das bei 160 keiner von beiden einen Abflug macht ist extrem unwahrscheinlich...+

Bevor das hier weiter geht sollte man „Schuld“ und „Haftung“ auseinander halten, das wird hier bunt gewürfelt.

Es gibt auch Haftung ohne Schuld.

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