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Behindertenparkplatz (nicht Sanktionen sondern Notwendigkeit)

Themenstarteram 7. Februar 2010 um 17:29

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.

- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz

- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)

- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto

- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. Februar 2010 um 17:29

Hallo Autofahrer,

habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...

...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:

- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.

- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz

- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)

- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto

- etc.

Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.

Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!

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166 Antworten
am 7. Januar 2011 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Was kann man denn dagegen tun, ich seh das jeden Tag aus dem Fenster auf dem Einkaufscenter sind einige Parkplätze für Geh Behinderte und werden von Normal laufenden Menschen genutzt, das ärgert mich.

MfG Ulli

Du irrst dich. Diese Parkplätze dürfen von Gehbehinderten (Markenzeichen G) nicht genutzt werden. Selbst wenn man Gehhilfen braucht oder für Strecken über 20 m den Rollstuhl braucht.

Nur ein spezieller Schwerbehindertenausweis mit Zeichen aG berechtigt zur Nutzung des Behindertenparkplatzes.

Ach und ich glaube Blinde dürfen das auch. Aber die fahren wohl nicht so oft Auto.

Wenn du als ("nur")gehbehinderter da parkst gibts ne ordentliche Geldstrafe.

(hab selber nen SB-Ausweis mit G und durfte scho bis zu 60 € zahlen)

hmmm..... 60 € Strafe ?,

das Maximum ist in Deutschland 35,-- € für diese Ordnungswidrigkeit

am 7. Januar 2011 um 10:02

Genau das habe ich doch auch schon geschrieben!!!!!

Original geschrieben von Peter MH

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123

Was kann man denn dagegen tun, ich seh das jeden Tag aus dem Fenster auf dem Einkaufscenter sind einige Parkplätze für Geh Behinderte und werden von Normal laufenden Menschen genutzt, das ärgert mich.

MfG Ulli

du unterliegst auch dem Irrtum, das (aG) Personen die einen Behindertenparkplatz nutzen dürfen, unbedingt "unnormal" laufen müssen, einen Rollstuhl im Kofferaum haben etc.

andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, zum Beispiel schwersten Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sind dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen, bekommen also auch das aG im Schwerbehindertenausweis

Desweiteren interessiert sich weder Polizei noch Ordnungsamt für Behindertenparkplätze an Einkaufscentren. Da kann nur der Egentümer des Centers/Parkplatzes einschreiten und ggf. gegen Vorkasse abschleppen lassen.

am 7. Januar 2011 um 12:24

in Hessen habe ich mal gelesen!!!

 

Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, dann überlasse ich Ihnen gerne meinen Parkplatz - DANKE!

... das müßte Deutschlandweit zu lesen sein!

Tschüßikowski

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

 

 

Du irrst dich. Diese Parkplätze dürfen von Gehbehinderten (Markenzeichen G) nicht genutzt werden. Selbst wenn man Gehhilfen braucht oder für Strecken über 20 m den Rollstuhl braucht.

Nur ein spezieller Schwerbehindertenausweis mit Zeichen aG berechtigt zur Nutzung des Behindertenparkplatzes.

Ach und ich glaube Blinde dürfen das auch. Aber die fahren wohl nicht so oft Auto.

Wenn du als ("nur")gehbehinderter da parkst gibts ne ordentliche Geldstrafe.

(hab selber nen SB-Ausweis mit G und durfte scho bis zu 60 € zahlen)

hmmm..... 60 € Strafe ?,

das Maximum ist in Deutschland 35,-- € für diese Ordnungswidrigkeit

Stimmt, aber das Schreiben kam gerade als ich auf dem Weg in den Urlaub war. Der 2. Brief nach meiner Rückkehr belief sich dann auf 60.

Tja dumm gelaufen.

am 7. Januar 2011 um 17:25

Ich glaube in Schweinfurt gibt es gar keinen Kran zum Abschleppen.

In der aktuellen Stunde wurde berichtet, das eine Politesse geschlagen wurde ( Musste Krankenhaus behandelt werden), weil sie einen Verkehrsverstoss ahnden wollte weil jemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkte.

Wie soll man so etwas bestrafen?

Da hilft für nur eines Lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis, saftige Geldstrafe.:confused:

Auch könnte man über eine mehrjährige Haftstrafe nachdenken. :confused:

Bei so einer Aktion kann die Strafe nicht hoch genau sein.:confused:

am 14. Januar 2011 um 11:09

Da kann ich DIR NUR Rechtgeben!!!!!!!

am 17. Januar 2011 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

In der aktuellen Stunde wurde berichtet, das eine Politesse geschlagen wurde ( Musste Krankenhaus behandelt werden), weil sie einen Verkehrsverstoss ahnden wollte weil jemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkte.

Wie soll man so etwas bestrafen?

Da hilft für nur eines Lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis, saftige Geldstrafe.:confused:

Auch könnte man über eine mehrjährige Haftstrafe nachdenken. :confused:

Bei so einer Aktion kann die Strafe nicht hoch genau sein.:confused:

Ja absolut sie macht ihren Job und man kann froh sein wenn man den Parkplatz nicht braucht sondern gut zu Fuss iss, wenn sie den Täter haben wird es schon teuer aber nicht genug, das ist bestimmt einer der schon immer so geparkt hat, am liebsten würde ich eine Firma gründen die Parkkrallen anbringt bei den Falschparkern und schön Kohle mit machen.

MfG Ulli

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Wie soll man so etwas bestrafen?

 

Da hilft für nur eines Lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis, saftige Geldstrafe.:confused:

Auch könnte man über eine mehrjährige Haftstrafe nachdenken. :confused:

Bei so einer Aktion kann die Strafe nicht hoch genau sein.:confused:

Oder den Wagen öffentlich versteigern?

Das trifft härter als ne Geldstrafe.

 

Viktor

am 17. Januar 2011 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

In der aktuellen Stunde wurde berichtet, das eine Politesse geschlagen wurde ( Musste Krankenhaus behandelt werden), weil sie einen Verkehrsverstoss ahnden wollte weil jemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkte.

Wie soll man so etwas bestrafen?

Da hilft für nur eines Lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis, saftige Geldstrafe.:confused:

Auch könnte man über eine mehrjährige Haftstrafe nachdenken. :confused:

Bei so einer Aktion kann die Strafe nicht hoch genau sein.:confused:

man sollte gerade diesen Fall weiterverfolgen.,

1. da der Beifahrer ausgerastet ist.

2. der Vorfall ereignete sich auf einen Behindertenplatz der vom Discounter (Real) eingerichtet wurde,

er war nicht im "sogenannten öffentlichen" Strassenverkehr.,

soweit mir bekannt ist, hat das Ordnungsamt auf sog. "privaten Behindertenplätzen" überhaupt keine Amtsgewalt. (auch wenn meistens vor dem Parkplatz ein Schild mit "hier gilt die StVO" steht).

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

In der aktuellen Stunde wurde berichtet, das eine Politesse geschlagen wurde ( Musste Krankenhaus behandelt werden), weil sie einen Verkehrsverstoss ahnden wollte weil jemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkte.

Wie soll man so etwas bestrafen?

Da hilft für nur eines Lebenslänglicher Entzug der Fahrerlaubnis, saftige Geldstrafe.:confused:

Auch könnte man über eine mehrjährige Haftstrafe nachdenken. :confused:

Bei so einer Aktion kann die Strafe nicht hoch genau sein.:confused:

man sollte gerade diesen Fall weiterverfolgen.,

1. da der Beifahrer ausgerastet ist.

2. der Vorfall ereignete sich auf einen Behindertenplatz der vom Discounter (Real) eingerichtet wurde,

er war nicht im "sogenannten öffentlichen" Strassenverkehr.,

soweit mir bekannt ist, hat das Ordnungsamt auf sog. "privaten Behindertenplätzen" überhaupt keine Amtsgewalt. (auch wenn meistens vor dem Parkplatz ein Schild mit "hier gilt die StVO" steht).

Und wenn! Das gibt dem Falschparker noch lange nicht das Recht auf die Politesse loszugehen.

Allein deshalb kann die Strafe nicht hoch genug sein.

Solch ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen.

Dauerhafter Führerscheinentzug ist die einzige vernünftige Konsequenz + hohe Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen. Ebenso könnte man über eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung nachdenken.

Über die öffentliche Versteigerung wie hier im Thread geschrieben könnte man ebenso nachdenken.

So ein Verhalten muß einfach hart bestraft werden.

Es kann doch nicht sein, das eine Politesse Angst um ihr Leben haben muß nur weil solch durchgeknallte Typen, die ihre Wut nicht im Zaum haben.

Ich hoffe nur das der Typ auf einen Richter trifft der ihn richtig hart bestraft.

Der muss spüren, das es so einfach nicht geht eine Politesse zu schlagen nur weil sie in seinen Augen nicht richtig gehandelt hat.

Solche Typen sollten besser zu Fuß gehen. Für längere Strecken wären Bus und Bahn eine Alternative

Mir fehlt da jegliche Art von Verständnis.

http://www.shortnews.de/.../...xel-Politesse-brutal-zusammengeschlagen

Dieser Vorfall war gemeint , da steht nix von Realparkplatz.

am 18. Januar 2011 um 7:13

Auch wenn das auf einem " Privatem " Parkplatz gewesen war / währe ist geht sowas gar nicht. Mann stelle sich nur mal vor es währe an stelle der Politesse ein rolli Fahrer gewesen. nach meiner Meinung sollten auch beide Bestraft werden allso Fahrer so wie Beifahrer

LG

Peter

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

 

 

man sollte gerade diesen Fall weiterverfolgen.,

1. da der Beifahrer ausgerastet ist.

2. der Vorfall ereignete sich auf einen Behindertenplatz der vom Discounter (Real) eingerichtet wurde,

er war nicht im "sogenannten öffentlichen" Strassenverkehr.,

soweit mir bekannt ist, hat das Ordnungsamt auf sog. "privaten Behindertenplätzen" überhaupt keine Amtsgewalt. (auch wenn meistens vor dem Parkplatz ein Schild mit "hier gilt die StVO" steht).

Und wenn! Das gibt dem Falschparker noch lange nicht das Recht auf die Politesse loszugehen.

Allein deshalb kann die Strafe nicht hoch genug sein.

Solch ein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen.

Dauerhafter Führerscheinentzug ist die einzige vernünftige Konsequenz + hohe Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen. Ebenso könnte man über eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung nachdenken.

Über die öffentliche Versteigerung wie hier im Thread geschrieben könnte man ebenso nachdenken.

So ein Verhalten muß einfach hart bestraft werden.

Es kann doch nicht sein, das eine Politesse Angst um ihr Leben haben muß nur weil solch durchgeknallte Typen, die ihre Wut nicht im Zaum haben.

Ich hoffe nur das der Typ auf einen Richter trifft der ihn richtig hart bestraft.

Der muss spüren, das es so einfach nicht geht eine Politesse zu schlagen nur weil sie in seinen Augen nicht richtig gehandelt hat.

Solche Typen sollten besser zu Fuß gehen. Für längere Strecken wären Bus und Bahn eine Alternative

Mir fehlt da jegliche Art von Verständnis.

http://www.shortnews.de/.../...xel-Politesse-brutal-zusammengeschlagen

Dieser Vorfall war gemeint , da steht nix von Realparkplatz.

am 18. Januar 2011 um 8:46

Ich verurteile das falsche Parken und erst recht die Körperverletzung danach.

Aber:

Unser guter "Rechtsstaat" forciert ja geradezu das Faustrecht.

Was ich in den letzten 5 Jahren, in Sachen Rechtsstreit durch habe, habe ich schon öfter mal kurzfristig daran gedacht. Der normale Menschenverstand holt mich dann aber schnell wieder auf den Boden.

Nur ein Beispiel:

Vor dem Bahnhof, unter 2 Zeugen, mit "Ausweis zur Ausnahmegenehmigung". Trotzdem Knöllchen.

Einspuch - Verhandlung - Richter: Wegen 10 Euro Strafe lade ich keine Zeugen. Sie zahlen.

Und dass trotz dem die "Angestellte der Parkraumüberwachung" nicht 100% bestätigen konnte, das nicht doch eine Parkberechtigung sichtbar im Fahrzeug lag.

Sinngemäß bestätigte sie eine Quote erbringen zu müssen, bei der kaum Zeit bliebe jedes Fahrzeug intensiv nach Berechtigungen zum Parken zu suchen. Der Ausweis war oben rechts an der Windschutzscheibe.

Armes Deutschland.

Zwei Dinge :

Also erstens war mein damaliger Beitrag mit sehr rabiaten Strafandrohungen eher provokativ gedacht. Strafen müssen nicht nur im Verhältnis zur Tat stehen, sondern auch im Verhältnis zu anderen Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder Verbrechen. Wenn man sich in Deutshcland durchringen könnte, das Verwanrungsgeld auf 40 Euro mit einem Punkt zu erhöhen, dann würde sich schon einiges bessern. Die Einbeziehung des Punktekontos ist schon deshalb anstrebenswert, weil dann solche Vergehen auch wirklich festgehalten werden. Bisher kann man einem notorischen Serientäter kaum an den Kragen, weil sein Vergehen nirgendswo registriert wird. Mit Zahlung des Knöllchens ist der Fall erledigt. Hat er Pech kommen Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühr hinzu. 35 Euro Knöllchen plus 60 Euro Bearbeitungsgebühr (die Höhe ist kommunal geregelt) und dann noch ein Abschlepper mit rund 100 Euro sind zusammen schon mal rund 200 Euro. Das ist doch schon saftig und auch Gutverdiener lachen da nicht drüber. Also nicht höhere Bußgelder, aber eben so viel, dass ein Punkt fällig wird, der mit dem Vergehen in Flensburg gespeichert wird. Da würde man auch die Mehrfachtäter erwischen und könnte dann individuell härter reagieren. Es soll ja heute schon Fälle geben, wo jemand immer wieder (3x erwischt) auf einem öffentlichen Schwerbehindertenparkplatz geparkt hat und dem wurde daraufhin der Führerschein entzogen, weil er mit seinem Verhalten bekundet hat, dass er die Straßenverkehrsordnung nicht anerkennt. Normalerweise kann aber die Wiederholungstat nicht nachgehalten werden - schon gar nicht von den Ordnungskräften vor Ort. Ich hatte schon mal jemanden, der immer wieder auf dem mir mit Nummer zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz geparkt hat und um den hat sich dann das ORdnungsamt gekümmert, aber nur, weil ich sein Kennzeichen mehrfach notiert hatte. Seitdem Gespräch mit dem Ordnungsamt parkt er dort nicht mehr. Allerdings sind in den letzten Jahren die Sachbeschädigungen an meinem Fahrzeug gestiegen - oft dann wenn jemand zuvor abgeschleppt wurde. Nur beweisen kann man es nicht. Kratzer im Lack, ein Stück Holz mit Sekundenkleber im Fahrertürschloss und einer der notorisch auf den Griff an der Fahrertür rotzt. Letzteres ist sehr unangenehm - aber noch nichtmal eine Sachbeschädigung. Da nützt es nichts, wenn man sich aufregt.

Zweitens muss ich doch sagen, dass der Vorfall in Castrop-Rauxel dem Fass den Boden ausschlägt. Ich könnte mir vorstellen, dass demjenigen der Führerschein auf Zeit entzogen wird, weil dies ja schon eine schwere, wenn nicht auch gefährliche Körperverletzung ist, die in Zusammenhang mit der Pkw-Nutzung erfolgt ist. Da kann man den Führerschein sicher entziehen. Der Täter müßte auch zu einer Anti-Aggressions-therapie, denn wenn es nicht nur mal eine absolute Ausnahme war, wo dem Täter die Nerven völlig durchgegangen sind (selbst dann nicht entschuldbar), dann steht zu befürchten, dass er das auch mit anderen macht und evtl. auf der Autobahn seine vermeintlichen Rechte auch mit Gewalt durchsetzt und andere damit in Lebensgefahr bringt.

Ich hätte noch einen Verbesserungsvorschlag für die Nutzungseinschränkung von Schwerbehindertenparkplätzen : Zur Zeit ist nur Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen verboten. Das Halten ist aber Unberechtigten erlaubt. Halten ist bis 3 Minuten definiert und aussteigen darf der Fahrer auch nicht. Er darf den Platz hinter dem Lenkrad nicht verlassen. Wenn man jetzt als Schwerbehinderter auf der Suche nach einem Schwerbehindertenparkplatz ist, dann sieht man zunächst nur, dass der Parkplatz besetzt ist und man ihn nicht nutzen kann. Einen Berechtigtenausweis kann man im Vorbeifahren nicht sehen. Wenn das Halten auf Schwerbehindertenparkplätzen verboten wurde, wären mehr Schwerbehindertenparkplätze erkennbar frei und nutzbar. Der unberechtigte Halter sitzt eben hinter seinem Lenkrad und wartet; er macht aber keine Anstalten zu fahren, wenn man den PArkplatz selber nutzen möchte. Und mit der Stoppuhr steht man ja auch nicht hinter im und wartet 3 Minuten evtl. verkehrsgefährdent bis die Haltezeit abgelaufen ist. All das führt zu dem Ergebnis, dass der Parkplatz für Berechtigte nicht nutzbar ist. Es ist ja auch praxisfern, dass man als Berechtigter das Ordnungsamt ruft um einen Falschparker / Dauerhalter zum Räumen des Parkplatztes zu veranlassen. Bei uns in der Stadt gibt es so einen Herren, der immer wieder auf einem Schwerbehindertenparkplatz "hält" und hinter dem Steuer sitzt während seine Frau Einkäufe macht. Ich habe ihn schon drauf angesprochen, aber er tut dann immer so, als verstände er kein Deutsch. Da will das Ordnunsgamt helfen, wenn ich das Kennzeichen mitteile. Da gehts ja auch nicht um Strafe, sondern um ein aufklärendes freundliches Gespräch öhne Sanktionen. Manchmal würde das mehr und dauerhafter wirken, als ein Bußgeld. Mit Freundlichkeit erreicht man auch oft viel.

LG JoJoMS

 

am 19. Januar 2011 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Zwei Dinge :

Also erstens war mein damaliger Beitrag mit sehr rabiaten Strafandrohungen eher provokativ gedacht. Strafen müssen nicht nur im Verhältnis zur Tat stehen, sondern auch im Verhältnis zu anderen Ordnungswidrigkeiten, Vergehen oder Verbrechen. Wenn man sich in Deutshcland durchringen könnte, das Verwanrungsgeld auf 40 Euro mit einem Punkt zu erhöhen, dann würde sich schon einiges bessern. Die Einbeziehung des Punktekontos ist schon deshalb anstrebenswert, weil dann solche Vergehen auch wirklich festgehalten werden. Bisher kann man einem notorischen Serientäter kaum an den Kragen, weil sein Vergehen nirgendswo registriert wird. Mit Zahlung des Knöllchens ist der Fall erledigt. Hat er Pech kommen Abschleppkosten und Bearbeitungsgebühr hinzu. 35 Euro Knöllchen plus 60 Euro Bearbeitungsgebühr (die Höhe ist kommunal geregelt) und dann noch ein Abschlepper mit rund 100 Euro sind zusammen schon mal rund 200 Euro. Das ist doch schon saftig und auch Gutverdiener lachen da nicht drüber. Also nicht höhere Bußgelder, aber eben so viel, dass ein Punkt fällig wird, der mit dem Vergehen in Flensburg gespeichert wird. Da würde man auch die Mehrfachtäter erwischen und könnte dann individuell härter reagieren. Es soll ja heute schon Fälle geben, wo jemand immer wieder (3x erwischt) auf einem öffentlichen Schwerbehindertenparkplatz geparkt hat und dem wurde daraufhin der Führerschein entzogen, weil er mit seinem Verhalten bekundet hat, dass er die Straßenverkehrsordnung nicht anerkennt. Normalerweise kann aber die Wiederholungstat nicht nachgehalten werden - schon gar nicht von den Ordnungskräften vor Ort. Ich hatte schon mal jemanden, der immer wieder auf dem mir mit Nummer zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz geparkt hat und um den hat sich dann das ORdnungsamt gekümmert, aber nur, weil ich sein Kennzeichen mehrfach notiert hatte. Seitdem Gespräch mit dem Ordnungsamt parkt er dort nicht mehr. Allerdings sind in den letzten Jahren die Sachbeschädigungen an meinem Fahrzeug gestiegen - oft dann wenn jemand zuvor abgeschleppt wurde. Nur beweisen kann man es nicht. Kratzer im Lack, ein Stück Holz mit Sekundenkleber im Fahrertürschloss und einer der notorisch auf den Griff an der Fahrertür rotzt. Letzteres ist sehr unangenehm - aber noch nichtmal eine Sachbeschädigung. Da nützt es nichts, wenn man sich aufregt.

Zweitens muss ich doch sagen, dass der Vorfall in Castrop-Rauxel dem Fass den Boden ausschlägt. Ich könnte mir vorstellen, dass demjenigen der Führerschein auf Zeit entzogen wird, weil dies ja schon eine schwere, wenn nicht auch gefährliche Körperverletzung ist, die in Zusammenhang mit der Pkw-Nutzung erfolgt ist. Da kann man den Führerschein sicher entziehen. Der Täter müßte auch zu einer Anti-Aggressions-therapie, denn wenn es nicht nur mal eine absolute Ausnahme war, wo dem Täter die Nerven völlig durchgegangen sind (selbst dann nicht entschuldbar), dann steht zu befürchten, dass er das auch mit anderen macht und evtl. auf der Autobahn seine vermeintlichen Rechte auch mit Gewalt durchsetzt und andere damit in Lebensgefahr bringt.

Ich hätte noch einen Verbesserungsvorschlag für die Nutzungseinschränkung von Schwerbehindertenparkplätzen : Zur Zeit ist nur Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen verboten. Das Halten ist aber Unberechtigten erlaubt. Halten ist bis 3 Minuten definiert und aussteigen darf der Fahrer auch nicht. Er darf den Platz hinter dem Lenkrad nicht verlassen. Wenn man jetzt als Schwerbehinderter auf der Suche nach einem Schwerbehindertenparkplatz ist, dann sieht man zunächst nur, dass der Parkplatz besetzt ist und man ihn nicht nutzen kann. Einen Berechtigtenausweis kann man im Vorbeifahren nicht sehen. Wenn das Halten auf Schwerbehindertenparkplätzen verboten wurde, wären mehr Schwerbehindertenparkplätze erkennbar frei und nutzbar. Der unberechtigte Halter sitzt eben hinter seinem Lenkrad und wartet; er macht aber keine Anstalten zu fahren, wenn man den PArkplatz selber nutzen möchte. Und mit der Stoppuhr steht man ja auch nicht hinter im und wartet 3 Minuten evtl. verkehrsgefährdent bis die Haltezeit abgelaufen ist. All das führt zu dem Ergebnis, dass der Parkplatz für Berechtigte nicht nutzbar ist. Es ist ja auch praxisfern, dass man als Berechtigter das Ordnungsamt ruft um einen Falschparker / Dauerhalter zum Räumen des Parkplatztes zu veranlassen. Bei uns in der Stadt gibt es so einen Herren, der immer wieder auf einem Schwerbehindertenparkplatz "hält" und hinter dem Steuer sitzt während seine Frau Einkäufe macht. Ich habe ihn schon drauf angesprochen, aber er tut dann immer so, als verstände er kein Deutsch. Da will das Ordnunsgamt helfen, wenn ich das Kennzeichen mitteile. Da gehts ja auch nicht um Strafe, sondern um ein aufklärendes freundliches Gespräch öhne Sanktionen. Manchmal würde das mehr und dauerhafter wirken, als ein Bußgeld. Mit Freundlichkeit erreicht man auch oft viel.

LG JoJoMS

Hallo

Ich stimme Dir zu in weiten Teilen aber wenn ich eine Strafe bekomme wo es heisst 100€ das juckt mich nicht das ist etwas mehr als ich verdiene die Stunde es müsste schon ein Monatslohn sein das ich sage ok das ist jetz schon viel, aber selbst das tut mir nicht weh, wenn ich aber ein Niedriglohn Empfänger bin da sieht es anders aus, besser sind Einkommensgerechte Strafen sprich € ros und das beste Punkte, mit Nachschulung, das kostet auch nochmal Geld, aber selbst dann wird es noch einige geben die es Riskieren nicht erwischt zu werden, aber es werden weniger, da bin ich mir sicher und wer Gewalt säht wird Gewalt Ernden.#

MfG

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