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Behindertenparkplatz oder eigene Garage?

Themenstarteram 15. November 2008 um 23:56

Guten Tag,

Ich ziehe mit meinen Eltern in ein eigenes Haus, neben dem Haus ist eine Garage, diese war seinerzeit für einen Trabant gebaut und ist zu klein für unseren Vectra. Vor dem Haus ist die Straße oft vollgeparkt, daher haben wir einen Behindertenparkplatz beantragt.

Ich Habe bereits einen Behindertenparkausweis. Am alten Wohnsitz bestand schon einmal ein Behindertenparkplatz, dieser wurde dann jedoch privatisiert und hätte gemietet werden müssen. Da hier die Parksituation in der Regel entspannter war haben wir auf die Nutzung verzichtet.

Das Einrichten eines Behindertenparkplatzes am neuen Wohnort wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ja Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück bestünden. Bereits bei der Ortsbesichtigung haben wir die Sachbearbeiterin jedoch darauf hingewiesen, dass die Garage zu klein ist.

Wie könnte man einen Widerspruch begründen? Gibt es evtl. Mindestgrößen für Garagen, die einem behinderten zustehen? Ich bin blind, also nicht auf einen Rollstuhl angewiesen. Auf dem Ablehnungsschreiben steht zudem, dass ein Widerspruchsverfahren kostenpflichtig sein kann, mit welchen Kosten müsste man rechnen? Lohnt ein Widerspruch, oder hat es keinen Sinn?

Könnte man stattdessen Zuschüsse zum Umbau der Garage beantragen? Wie und wo? Welchen Betrag könnte man bekommen? Welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten? Das Grundstück ist in Berlin, die Garage und das Hoftor müssten vergrößert werden und die Einmündung der Einfahrt auf die Straße müsste verbreitert werden. Was kostet so was in etwa?

Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße Sebastian

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7 Antworten

Es gibt eine Din Norm wie groß eine Garage sein muß Hier der entprechende Link. http://www.baublatt-online.ch/.../Document.aspx?... Darauf solltest du dich berufen sollte die Komune weiter behaupten du hättest genug Platz. Möglicher weise könntest du einen entsprechenden Zuschuß beantragen. Da du ohnehin einen entsprechenden Bauantrag stellen mußt solltest du dich an einen Architekten wenden der dir genau ausrechnen kann wie hoch die Kosten sind. So wie du die Sache beschreibst gibt es zwar ein Grundstück , welches du auf Grund deiner Behinderung nicht nutzen kannst. Die Aussage der Komune ist schlichtweg Unsinn, was nutzt eine Garage bzw. Einfahrt nicht nutzen kannst. Solltest du weitere Fragen haben nutze mein Kontaktformular auf meiner Homepage ( www.teddybehindert.de )

 

Gruß

Teddy

Themenstarteram 16. November 2008 um 15:12

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe jetzt auch die genauen Maße der Berliner Vorschrift gefunden:

http://...stadtentwicklung.berlin.de/.../garagenv_28.05.2001_AK.pdf.

 

Aber wo könnte ich mich wegen einer Anfrage bezüglich der Bauförderung hinwenden?

Ein Architekt will ja auch erstmal bezahlt werden, aber vielleicht genügt auch erstmal ein Kostenvoranschlag einer Firma.

 

Ps.: Das Kontaktformular auf deiner Internetseite ist nicht ganz barrierefrei. Der Sicherheitscode müsste irgendwie ersätzt werden, z.B. durch eine Rechenaufgabe, einen zusätzlichen Audiocode oder ganz weglassen. Man kann ja auch die Emailadresse irgendwie etwas verschlüsselt hinschreiben, z.B. als Link in Ascii-Werten oder in der Form Info(at)muster(punkt)de.

Danke für den Hinweis, mal sehen ob ich da was ändern kann. Aber in Kontakt treten wenn du möchtest kannst du trotzdem.  Schicke mir einfach mal eine e-mail tauchbaer57@yahoo.de.  für weitere Fragen.  In Berlin müsste es das örtliche Bauamt  sein wo du einen entsprechenden Bauantrag stellen könntest.  Ich würde aber trotzdem nocheinmal versuchen einen Behindertenparkplatz zu beantragen der für dich eingerichtet wird.  Das Verhalten des Amtes finde ich unverschämt.  Wäre schön wenn du mir mal den genauen Sachverhalt per  o. g. e-mail schilderst. 

 

Gruß

Teddy

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 23:07

Hier nun der Ausgang der Geschichte:

Ich habe einen Widerspruch eingereicht und ihn mit der zu kleinen Garage (siehe Verordnung) begründet und angegeben, dass der Bau einer neuen Garage eine unzumutbare finanzielle belastung für mich darstellen würde.

Diese Woche kam die Ablehnung mit der Begründung, dass man die Garage wegnehmen könnte und dann genug Platz auf dem Grundstück zur Verfügung stehen würde. Zudem ist die Garagenverordnung wieder außer Kraft gesetzt worden. Über die Zumutbarkeit der Kosten könne diese Behörde nicht entscheiden. Der Widerspruch kostet etwa 25 Euro.

 

Bauförderung hat sonst noch keiner Beantragt, oder?

Aber ich glaube, dass wird nichts.

am 25. Februar 2009 um 17:32

Hi Sebastian,

 

ich hatte vor kurzen das selbe Problem, hatte einen Behinderten Parkplatz beantragt der  aber abgelehnt wurde, mit der Begründung das es genügend Parkmöglickeiten gibt. den Wieder Spruch hatte ich mir gesparrt ich hatte 4 wochen gewartet wegen der Widerspruchsfrist um einen neuen Antrag zu stellen.

 

Ich bin dann her gegenagen und hatte eine E-mail an den Bürgermeister und an den Schwerbehindertenvertreter von der Stadt Geschrieben und zu gleich nochmal einen förmlichen Antrag gestellt, mit dem zusatz das sie ja alle benötigten Unterlagen schon vor liegen haben. Hatte in meinen Schreiben nochmals alle nachteile die mir entstehen aufgeführt inklusive der masse die ein Behinderten Parkplatz haben muss. und auch die Behörde gebeten das sie mir bitte eine Parklpatz zeigen sollen an meinen Wohnort der diese massen hat. Hatte keine 4 Wochen gedauert bis der Parkplatz eingerichtet war. ich hatte damals an einen freitag die E-mail an den Bürgermeister geschrieben, Montags bakahm ich eine Antwort das er sich persönlich die unterlagen durchschaut. Gut ob er es gamcht hat oder nicht steht in den Sternen, aber es zählt ja das Ergebnis.

 

Und die Stadt kann dich nicht verpflichten das du deine Garage abreist nur damit du einen ordnungsgemässen Stellplatz hast.   

 

Gruß

Stefan

am 8. April 2009 um 20:14

Hallo Ihr zwei,

ich bin wegen meiner Behinderung in den VDK eingetreten, ohne Werbung machen zu wollen, die aber können wenn Du nicht weiterkommst helfen. Auch bei einigen anderen Dingen kann es Hilfreich sein.

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.

Berliner Str. 40-41

10715 Berlin

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefon: (0 30) 86 49 10 13

Fax: (0 30) 86 49 10 20

E-Mail: berlin-brandenburg@vdk.de

Internet: Sozialverband VdK

Zitat:

Original geschrieben von schulle

Hallo Ihr zwei,

ich bin wegen meiner Behinderung in den VDK eingetreten, ohne Werbung machen zu wollen, die aber können wenn Du nicht weiterkommst helfen. Auch bei einigen anderen Dingen kann es Hilfreich sein.

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.

Berliner Str. 40-41

10715 Berlin

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefon: (0 30) 86 49 10 13

Fax: (0 30) 86 49 10 20

E-Mail: berlin-brandenburg@vdk.de

Internet: Sozialverband VdK

VDK, da bin ich wieder ausgetreten, die haben nur den Beitrag kassiert und sich um nichts gekümmert.

 

( damals: G.d.B 20 )

Danach bin ich zu einer privaten Rentenberaterin, die hat sich voll für mich eingesetzt, mich zu kompetenten Ärzten geschickt und mir einen Fachanwalt besorgt. Der ganze Spass hat zwar knapp 2000,-€ gekostet ( ihr Honorar, Anwalts und Gutachterkosten ), dafür habe ich jetzt einen G.d.B von

70 mit Merkzeichen G und unbefristet!!!.......und kann 2 Jahre eher in Rente.

Gruss

QQ 777

 

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