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Befahren von Wald-, Feldwegen

Themenstarteram 17. September 2008 um 15:58

Tag

habe etwas gesucht, aber nichts eindeutiges gesucht. Jeder gibt sein Senf zu diesem Thema, aber niemand kann es belegen.

Ist das befahren von Wald- oder Feldwegen mit einem KFZ grundsätzlich verboten? (Wie verhält es sich mit Wegen auf denen keine Hinweisschilder stehen?)

Was passiert wenn ich es trotzdem tue? Im "normalen" Wald und im Naturschutzgebiet? (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?)

 

Ich hoffe ich bekomme ein paar fundierte Antworten.

Vielen Dank im voraus

Jonas Buck

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hier wird etwas verwechselt hinsichtlich Wald!!

Grundsätzlich ist das Befahren von fremden Wald, Weiden, Wiesen und Feldern verboten, da es sich da um Privatgut handelt.

Es gibt aber sowohl öffentliche Feldwege, wie auch öffentliche Waldwege. Ist ein Weg ein Interessentenweg ( noch etwas anderes) und diese Eigentümergemeinschaft kennzeichnet das nicht eindeutig, so kann man nicht belangt werden. Ist der Waldweg ein reiner Weg zum Zwecke der Forstaufsicht, so ist auch das ein Privatweg, ist aber meist leider kaum wirklich erkennbar.

Ich halte es da mit der Regel, wie eingefahren der Weg ist, ist der Weg schon sehr gut genutzt und wenn dann noch keine Schilder da stehen, ich mich korrekt und Umwelt gerecht auf dem Weg bewege (kein Powerslide, keine Gas-Bremstests etc), dazu auch drauf achte, das ich das Wild nicht unnötig beeinträchtige, so wird kaum ein Land- und Forstwirt etwas gegen diese Fahrt haben, wobei in der Setzzeit sollte man auch dieses stark einschränken (das ist die gleiche Zeit, wo Hunde an der Leine zu führen sind.

Das wirkliche Problem sind eben Leute, die ihre Grenzen nicht kennen und auch leider die eingefahrenen Wege verlassen und somit in der Landschaft Schäden anrichten, in dem sie etwas plattfahren oder unnötig den Boden da verdichten, wo evtl. grad Forstkulturen angesetzt sind, dieses aber erkennen zumeist nur fachkundige Leute.

Offroad-Fahren heißt zwar ausserhalb der Strasse fahren, aber dieses darf man nur auf Übungsgelände oder im eigenen Terrain machen. Wer aber fährt aus Übermut schon mal mit seinen Wrangler durch den eigenen Garten? So ähnlich muß man es aber sehen, denn man fährt durch die Pflanzenkultur (Garten) eines anderen.

Nordjoe

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Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Zitat:

Original geschrieben von A3-Schnuffi

Ich fahre mittlerweile Regelmäßig auf einem alten verlassenen Zechengelände.

Wie denn, wo denn, was denn? Herten?

 

Gruß

Martin

Hasst ne PN ;)

@Nordlicht

Klar irgentwas findet man immer . Verstehe ich schon.

Und wenn ich nur aus Spaß 30 L Diesel im Gelände verpulver.

Irgendwer würde aufs höchste protestieren.

Ob ich jetzt die Rally Berlin Breslau , Camp 4 fun usw. fahre. Umweltverschmutzung bleibt es sowieso.

Aber da soweit alles trocken ist unterm dicken Ferkel mach ich mir keinen Kopp.

Mit Öl rumkleckern darf keiner im Straßenverkehr keiner.

 

Gruss

Pascal

 

Danke :D

 

Früher sind wir auf der Baustelle der B224 gefahren. Das wurde an arbeitsfreien Tagen toleriert, bzw. wurde es nicht geahndet. Aber das ist auch schon über 20 Jahre her, damals mit dem kurzen Patrol 3.2d meines Vater :D

 

 

Gruß

 

Martin

Ist ein Ur-Ur-Alt-Thema; aber, gibt es hier neue Erkenntnisse? (Man muß ja nicht Tausend neue Themen deswegen eröffnen).

Wie sind den jetzt die Strafen für das befahren solcher Feldwege, falls man erwischt wird ?

Eine Erkenntnis wäre nicht schlecht, den auch meiner sieht ab und zu mehr als nur Kieselsteinchen ;)

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Erstmal kommt es darauf an, ob das Befahren durch ein offizielles Verkehrsschild eingeschränkt ist. Ist es das, muss man mit einer Strafe wie im öffentlichen Straßenverkehr rechnen.

Bei Forst- und Waldwegen, die nicht mit solchen Verkehrszeichen gesperrt sind, kommt es auf das Landesforstgesetz an, das, wie der Name schon sagt, für jedes einzelne Bundesland existiert.

In NRW sieht es so aus: http://www.wald-prinz.de/landesforstgesetz-nordrhein-westfalen/1032#§ 70

des war für uns Offroad, ok, da mussten andere zahlen! matter!

@ A3 schnuffi. Hast auch von mir eine PN.

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl

des war für uns Offroad, ok, da mussten andere zahlen! matter!

Sorry, aber ich muss mal was anbringen. Ich gehe davon aus, dass du wirklich bei der US Army warst oder bist.

Aber jedesmal, wenn ich davon höre, wo du rumgekurvt bist, muss ich an die Videos denken, in denen Leute, die sich bereits ergeben haben, vom Hummer aus abgeschossen wurden. Was die US Army sonst noch so im Irak und Afghanistan getrieben hat, möchte ich gar nicht erwähnen.

Genauso wie einer deiner Kameraden, der auf "Teamspeak" immer was von einer "Party" erzählte, auf der er und einer seiner Kameraden alleine 20 irakische Frauen ... du weisst schon was. Natürlich alles "freiwillig" *lol* und eben so kriegsidyllisch, wie deine Offroad-Stories.

Könntet ihr GIs euch vielleicht ein wenig mit euren sehr dubiosen Kriegsgeschichten zurückhalten, oder wenigstens von den Schandtaten eurer Kameraden distanzieren? Das hat sonst immer so einen bitteren Beigeschmack für Menschen, die ein wenig weiter denken, als bis zum Tellerrand ... deinen H1 in allen Ehren.

Zitat:

Original geschrieben von Dreadnaught2010

Wie sind den jetzt die Strafen für das befahren solcher Feldwege, falls man erwischt wird ?

Eine Erkenntnis wäre nicht schlecht, den auch meiner sieht ab und zu mehr als nur Kieselsteinchen ;)

Hab 2001, 10 DM Bezahlt, wir habe nach der Arbeit immer Abkürzung genommen durch so ein Feldweg,da war auch ein schilt,wo oben Auto und unten Motorrad drauf sind,also verboten.

Da hat die Polizei sich versteckt und uns alle raus geholt.:D

Ich gehe mal davon aus, dass wir hier über unbefestigte Wege reden. Das sind Wirtschaftswege, im Volksmund gerne "Waldwege" oder "Feldwege" genannt. In NRW ist die Benutzung ohne besondere Erlaubnis nicht gestattet. Besondere Erlaubnis erhalten Besitzer/Eigentümer anliegender Flächen (Äcker, Wälder) oder von diesen Beauftragte oder durch sie zur Nutzung Berechtigte (Holzverarbeiter, Jäger etc.). Benutzt man die Wege ohne besondere Erlaubnis, kostet's im besten Fall 10 € im schlimmsten Fall wird's gut 5-stellig.

Ich habe jetzt keine Lust, alle Rechtsgrundlagen zu zitieren oder aufzuzählen weil da zu viele Gesetzte in Verbindung mit anderen Gesetzen angewandt werden. Glaubt's einfach.

Gruß

DeWeDo

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