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Befahren von Wald-, Feldwegen

Themenstarteram 17. September 2008 um 15:58

Tag

habe etwas gesucht, aber nichts eindeutiges gesucht. Jeder gibt sein Senf zu diesem Thema, aber niemand kann es belegen.

Ist das befahren von Wald- oder Feldwegen mit einem KFZ grundsätzlich verboten? (Wie verhält es sich mit Wegen auf denen keine Hinweisschilder stehen?)

Was passiert wenn ich es trotzdem tue? Im "normalen" Wald und im Naturschutzgebiet? (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?)

 

Ich hoffe ich bekomme ein paar fundierte Antworten.

Vielen Dank im voraus

Jonas Buck

Beste Antwort im Thema

Hallo,

hier wird etwas verwechselt hinsichtlich Wald!!

Grundsätzlich ist das Befahren von fremden Wald, Weiden, Wiesen und Feldern verboten, da es sich da um Privatgut handelt.

Es gibt aber sowohl öffentliche Feldwege, wie auch öffentliche Waldwege. Ist ein Weg ein Interessentenweg ( noch etwas anderes) und diese Eigentümergemeinschaft kennzeichnet das nicht eindeutig, so kann man nicht belangt werden. Ist der Waldweg ein reiner Weg zum Zwecke der Forstaufsicht, so ist auch das ein Privatweg, ist aber meist leider kaum wirklich erkennbar.

Ich halte es da mit der Regel, wie eingefahren der Weg ist, ist der Weg schon sehr gut genutzt und wenn dann noch keine Schilder da stehen, ich mich korrekt und Umwelt gerecht auf dem Weg bewege (kein Powerslide, keine Gas-Bremstests etc), dazu auch drauf achte, das ich das Wild nicht unnötig beeinträchtige, so wird kaum ein Land- und Forstwirt etwas gegen diese Fahrt haben, wobei in der Setzzeit sollte man auch dieses stark einschränken (das ist die gleiche Zeit, wo Hunde an der Leine zu führen sind.

Das wirkliche Problem sind eben Leute, die ihre Grenzen nicht kennen und auch leider die eingefahrenen Wege verlassen und somit in der Landschaft Schäden anrichten, in dem sie etwas plattfahren oder unnötig den Boden da verdichten, wo evtl. grad Forstkulturen angesetzt sind, dieses aber erkennen zumeist nur fachkundige Leute.

Offroad-Fahren heißt zwar ausserhalb der Strasse fahren, aber dieses darf man nur auf Übungsgelände oder im eigenen Terrain machen. Wer aber fährt aus Übermut schon mal mit seinen Wrangler durch den eigenen Garten? So ähnlich muß man es aber sehen, denn man fährt durch die Pflanzenkultur (Garten) eines anderen.

Nordjoe

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Zunächst gilt es zu unterscheiden: Ist der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet? Dann ist das Straßen- und Wegegesetz anwendbar, der Weg natürlich befahrbar, unabhängig, ob er durch Wald verläuft oder nicht.

Die Widmung zu erkennen erscheint aber nicht einfach. As Abgrenzungskriterium erscheint zwar zunächst der äußere Eindruck nicht unpassend zu sein, aber auch nicht ausreichend. Beispiele: Eine bloße Treckerspur, die am besten noch mit einer Schranke versehen ist, ist wohl eindeutig nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Schwieriger sieht es bei den gut befahrbaren geschotterten Wegen aus. Eine allgemeine Regel, dass nur asphaltierte Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, gibt es nämlich wohl nicht. Wenn dann noch nicht einmal eine Schranke oder dergleichen aufgestellt ist, wird es schwierig.

Angenommen, die Frage nach der Widmung lässt sich nicht sicher beantworten. So bestünde ein Verbot ja allenfalls für das befahren von Waldwegen (die zivilrechtlichen Vorschriften bezüglich einer Inanspruchnahme durch den Eigentümer einmal ausklammernd). Daraus lässt sch ableiten: Das Befahren von Feldwegen ist zulässig.

Nun die spannende Frage: Wo beginnt der Wald. Beispiel: Der Weg führt zunächst durch Felder und Wiesen. Schließlich beginnt neben einer Seite des Weges Wald. Gehört nun der Weg schon mit zum Wald?

Da ich auch gerne mal das "schnelle" Abenteuer suche biege ich immer gerne mal in den ein oder anderen Feldweg ab. :D

Grundsätzlich aber NUR wenn KEINE Schilder die auf das Nichtbefahren des Weges hinweisen vorhanden sind.

In einem Acker oder sonst irgendeinem anderweitig angelegtem Bereich würde ich auch nie fahren oder gar wenden - will mir ja schließlich keine "Sachbeschädigung" anhängen lassen.

Bis dato zum Glück noch keine Probleme.

Allerdings habe ich trotzdem immer ein "merkwürdiges" Gefühl in der Magengegend wenn ich von weitem dann mal einen Trekker oder anderen GW sehe :(

Na ja - zum Glück gibt es ja hier und da noch vernünftige Fahrgelände und auch passende Veranstaltungen auf denen man sich nach Herzenslust im Gelände vergnügen kann.

LG, harald-hans

Wenn dich jemand sieht und dein Kennzeichen notiert kanns teuer werden.

Fahren im Wald ist definitv verboten auch wenn kein Hinweisschild angebracht ist.

Bei einem Feldweg sieht die Sache anders aus.

Aber im Ernst, Feldwege befahren bringt doch eh keinen Spaß für echte Geländewagen.

Standortübungsplätze sind da schon besser. Soll aber keine Aufforderung sein, weil das ist definitiv verboten.

Oder bist du zufällig Geocacher und machst gerne Drive Ins?

Wie gesagt - Waldwege grundsätzlich nicht - nur "Feldwege".

Die "Feldwege" hier bei uns die ich fahre solltest Du ohne Untersetzung ernsthaft meiden - werde demnächst mal von einem "Feldweg"ein PIC machen und hier reinsetzen. :D

Hier übrigens mal ein Bildle von meinem "Dicken" im Gelände:

Nettes Gerät! Leider die falsche Farbe um unentdeckt zu bleiben *g*

 

Artikel 52 Bayerisches Naturschutzgesetz:

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1.

entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,

2.

auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,

3.

auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt,

Zitat:

Original geschrieben von Cyberwarrior

Nettes Gerät! Leider die falsche Farbe um unentdeckt zu bleiben *g*

 

Artikel 52 Bayerisches Naturschutzgesetz:

(4) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

1.

entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb von Straßen und Wegen reitet,

2.

auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt oder parkt oder, soweit die Wege dafür ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, fährt,

3.

auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne Notwendigkeit fährt oder parkt oder mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, unbefugt fährt,

Na da bin ich aber froh, dass ich in Hessen wohne ;)

In einem Sonnenblumenfeld wirst Du den Wrangler von Weitem kaum erkennen :D

LG, harald-hans

Gibt es eigentlich Krankenfahrstühle mit 4WD? :D ;)

 

 

Gruß

 

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5

Gibt es eigentlich Krankenfahrstühle mit 4WD? :D ;)

 

Gruß

Martin

Wie wäre es damit ? :D

 

LG, harald-hans

Nicht ganz meine Farbe, aber sonst nicht schlecht :D 

 

 

Gruß

 

Martin 

Hallo,

hier wird etwas verwechselt hinsichtlich Wald!!

Grundsätzlich ist das Befahren von fremden Wald, Weiden, Wiesen und Feldern verboten, da es sich da um Privatgut handelt.

Es gibt aber sowohl öffentliche Feldwege, wie auch öffentliche Waldwege. Ist ein Weg ein Interessentenweg ( noch etwas anderes) und diese Eigentümergemeinschaft kennzeichnet das nicht eindeutig, so kann man nicht belangt werden. Ist der Waldweg ein reiner Weg zum Zwecke der Forstaufsicht, so ist auch das ein Privatweg, ist aber meist leider kaum wirklich erkennbar.

Ich halte es da mit der Regel, wie eingefahren der Weg ist, ist der Weg schon sehr gut genutzt und wenn dann noch keine Schilder da stehen, ich mich korrekt und Umwelt gerecht auf dem Weg bewege (kein Powerslide, keine Gas-Bremstests etc), dazu auch drauf achte, das ich das Wild nicht unnötig beeinträchtige, so wird kaum ein Land- und Forstwirt etwas gegen diese Fahrt haben, wobei in der Setzzeit sollte man auch dieses stark einschränken (das ist die gleiche Zeit, wo Hunde an der Leine zu führen sind.

Das wirkliche Problem sind eben Leute, die ihre Grenzen nicht kennen und auch leider die eingefahrenen Wege verlassen und somit in der Landschaft Schäden anrichten, in dem sie etwas plattfahren oder unnötig den Boden da verdichten, wo evtl. grad Forstkulturen angesetzt sind, dieses aber erkennen zumeist nur fachkundige Leute.

Offroad-Fahren heißt zwar ausserhalb der Strasse fahren, aber dieses darf man nur auf Übungsgelände oder im eigenen Terrain machen. Wer aber fährt aus Übermut schon mal mit seinen Wrangler durch den eigenen Garten? So ähnlich muß man es aber sehen, denn man fährt durch die Pflanzenkultur (Garten) eines anderen.

Nordjoe

am 21. September 2008 um 12:12

ich persönlich sehe es so dass ich überall dort auf einer strasse oder einem weg fahren kann wo nicht ein verbotsschild steht. ebenfalls bei wald oder feldwegen. nur wie schon gesagt wurde- die meisten davon sind gut genug ausgebaut damit der förster oder bauer auch mit einem normalem pkw diese befahren kann, somit für echte offroader anspruchslos. und bei den meisten wegen dieser art steht irgendwo ein schild.

beim befahren von gelände wo überhaupt kein weg ist könnte man tatsächlich ein bussgeld kriegen wegen sinnloser zerstörung der natur o.ä. leider leider muss man sagen beschränkt sich im grossen und ganzem der nutzwert eines geländewagens auf das ziehen eines schweren anhängers. für alles andere kann man pauschal sagen: für jeden weg den du befahren darfst brauchst du keinen gelädewagen, dort wo du einen bräuchtest, darfst du eh nicht lang fahren. schade :-(

Ich habe auch anfangs den einen oder anderen Abstecher über div. Wege gewagt.

Aber das ist mir zu nervig etwas zu suchen und dann evtl eins auf die Mütze zu bekommen.

Ich fahre mittlerweile Regelmäßig auf einem alten verlassenen Zechengelände.

Da bin ich auch nicht der Einzige . Crossmaschinen, Quat, Biker Fußgänger & Geländewagenfahrer sind dort offt unterwegs.

Das Gelände ist sehr groß, matschig und hügelig.

Da dort viele freie Flächen sind ( Keine Bäume Wiese oder anderes Grünzeug ) die größtenteils aus stein und Matsch bestehen können mich die Leute mal am Ar*** lecken die dort ein Verbotsschild wegen 800 m weiter entfernter Beustelle aufgestellt haben.

Da stört man keine Sau und Natur zerstören wo eh nix ist ...

Die verbotsschilder in DE nehmen extrem zu . Man kann schon fast nicht mehr überall hinsehen wo gebote und verbote sind.

Hab mal 1 Bild von meinem Ferkel gemacht

Gruss

Pascal

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3-Schnuffi

... Ich fahre mittlerweile Regelmäßig auf einem alten verlassenen Zechengelände. Da bin ich auch nicht der Einzige.

... Da stört man keine Sau und Natur zerstören wo eh nix ist ...

Vordergründig betrachtet könnte man Dir zustimmen.

Wenn man aber bedenkt, dass ein Tropfen Öl 1000 Liter Grundwasser verseuchen kann und sich mal in solchen "wilden" Geländen umsieht, findet man schnell den Einen oder Anderen, der als Umweltsau mit Treibstoff oder Öl aus seinem Fahrzeug "rumferkelt".

Wenn sich Alle vorbildlich verhalten würden, wäre es wirklich kein Problem - leider versauen einige Ferkel immer den Übrigen das Vergnügen, weil dann die Ordnungsmacht wieder gnadenlos zuschlägt. Also genieße es, solange es geht!

Zitat:

Original geschrieben von A3-Schnuffi

Ich fahre mittlerweile Regelmäßig auf einem alten verlassenen Zechengelände.

Wie denn, wo denn, was denn? Herten?

 

 

Gruß

 

Martin

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