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Autoverkauf, Versicherung und Service Intervall Anzeige

Themenstarteram 13. November 2007 um 7:45

Hallo zusammen,

ich hab einen Golf IV den ich aller Vorraussicht nach am Mittwoch verkaufen werde. Der Käufer kommt von weiter her und fragte mich ob er mit meinem noch angemeldeten Wagen wieder nach Hause fahren kann. Ich hab schon von x-Leuten gehört das wenn im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit steht ich bei einem evtl. Schadensfall damit nichts mehr zu tun habe. Ist das so?

Meine zweite Frage ist wegen der Service Intervall Anzeige. Bei meinem kommt bei jedem Starten des Wagens die Anzeige "noch 2.800km, noch 2.700km....". Kann man das mit ausschalten? Bei Mercedes gibt es eine bestimmte Kombination die man am Kombiinstrument drücken muss und die Anzeige ist reseted. Gibt es sowas beim Golf IV auch oder kann das nur jemand von der Werkstatt machen?

Vielen Dank,

Schwindel

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20 Antworten

Hi,

Zitat:

ich hab einen Golf IV den ich aller Vorraussicht nach am Mittwoch verkaufen werde. Der Käufer kommt von weiter her und fragte mich ob er mit meinem noch angemeldeten Wagen wieder nach Hause fahren kann. Ich hab schon von x-Leuten gehört das wenn im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit steht ich bei einem evtl. Schadensfall damit nichts mehr zu tun habe. Ist das so?

Glaube bei den Verträgen vom ADAC kann man das angeben, guck dir mal einen an, gibts online bei denen.

 

Zitat:

Meine zweite Frage ist wegen der Service Intervall Anzeige. Bei meinem kommt bei jedem Starten des Wagens die Anzeige "noch 2.800km, noch 2.700km....". Kann man das mit ausschalten? Bei Mercedes gibt es eine bestimmte Kombination die man am Kombiinstrument drücken muss und die Anzeige ist reseted. Gibt es sowas beim Golf IV auch oder kann das nur jemand von der Werkstatt machen?

Lass sie doch an, warum willst du ne Inspektion unterschlagen?

Ich hab schon von x-Leuten gehört das wenn im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit steht ich bei einem evtl. Schadensfall damit nichts mehr zu tun habe. Ist das so?

 

 

Nein, das ist nicht so.

Wenn der Wagen über dich versichert ist und der neue Besitzer dann nen Unfall baut,

bist du mit deiner Haftpflicht dran.

 

Da hab ich schon anderes gehört, auch schon hier im Forum! Ich such mal ein wenig.

EDIT:

Zitat:

hallo,

wo ist das problem:

a) die von käufer und verkäufer unterschriebene veräußerungsanzeige mit datum, uhrzeit (und kilometerstand) an versicherung und zulassungsstelle senden (d.h. faxen) (die anzeige ist nicht idt. mit dem kaufvertrag!)

b) mehrkostenklausel etc. in den kaufvertrag hineinschreiben, den auch beide unterschreiben.

---

nach zwei tagen ist das fahrzeug mit dem korrekten datum nicht mehr zugelassen, allerdings hat das kfz-bundes... in flensburg noch ungefähr 2-3 wochen die falschen daten.

sollte es also (wie bei mir geschehen) i) entgegen der absprache zum nichtabmelden und ii) z.b. zu einer verkehrswidrigkeit (und wird man über die zentrale ...stelle in flensburg noch als halter ermittelt - was ja nicht mehr aktuell ist - )kommen, dann reicht z.b. als nachweis das man nichts damit zu tun hat der nach 4 tagen von der zulassungsstelle kommende abmeldebescheid.

--

sorry ... aber der größte teil vorstehender äußerungen ist einfach nur schwache spekulation / nichtwissen bzw. das wissen von frueher, dass man unbedingt ...

die verkaufsformulare von autoscout24 und mobile sind schon weiter ... ein anruf beim strassenverkehrsamt löst die letzten probleme und sollte kleiner als 5 ct. kosten.

---

joedi

http://www.motor-talk.de/.../autoverkauf-mit-kennzeichen-t1416287.html

Kanns chon sein, dass man sowas vertraglich festlegen und danach auch einklagen kann,

aber WENN was mit der Karre passiert, ist erstmal deine Versicherung dran. Punkt.

Anscheinend nicht:

Zitat:

Hallo,

grundsätzlich haftet derjenige auf den das Auto angemeldet ist, bzw. die Versicherung abgeschlossen ist.

Ein "Sonderfall" ist der beschriebene Verkauf eines Autos.

Ist die Versicherungskarte (Doppelkarte) vorhanden, und im Vertrag die Übergabe (mit Ort, Datum und Uhrzeit) vermerkt, so geht die Haftung bereits an den Käufer über. Voraussetzung, daß dies im Vertrag vermerkt ist.

Hintergrund ist, daß der Versicherungsnehmer und Halter nicht identisch sein müssen und das Fahrzeug ja bekanntlich von jedem gefahren werden darf der den entsprechenden Führerschein hat.

Ähnlich sieht es ja auch bei "Werkstattfahrten" aus. Passiert während einer Probefahrt in der Werkstatt ein verschuldeter Unfall, so trägt das Risiko hier ebenfalls die Werkstatt.

http://forum.kijiji.de/about56064.html

Wenn der Käufer schon eine Doppelkarte hat,

hat er ja bereits die "Zusage" seiner Versicherung,

den Wagen vorab zu versichern - das ist ja was anderes.

 

http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_kfz/deckungskarte.htm

Themenstarteram 13. November 2007 um 10:01

Ich hab bei der Versicherung angerufen, bei einem evtl. Unfall hafte ich definitiv mit. Egal ob Kaufvertrag mit Uhrzeit oder sonst was.

Wie ist das mit der Service Intervall Anzeige?

Warum willst du sie ausstellen?

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

... ich hab einen Golf IV den ich aller Vorraussicht nach am Mittwoch verkaufen werde. Der Käufer kommt von weiter her ...

... Meine zweite Frage ist wegen der Service Intervall Anzeige. Bei meinem kommt bei jedem Starten des Wagens die Anzeige "noch 2.800km, noch 2.700km....". Kann man das mit ausschalten? Bei Mercedes gibt es eine bestimmte Kombination die man am Kombiinstrument drücken muss und die Anzeige ist reseted. Gibt es sowas beim Golf IV auch oder kann das nur jemand von der Werkstatt machen? ...

Na na na, du willst doch wohl deinem User-Namen nicht alle "Ehre" machen wollen? :eek:

Wenn eine Inspektion ansteht, muss das auch der Käufer wissen. Sonst überzieht er nachher noch das Intervall maßlos (2 x 15.000 km beim festen Intervall bis 2 x 50.000 km bei Longlife und TDI-Motor!) und das Ganze endet in einem Motorschaden, den du dann zu verantworten hast. Gut, du kannst dich evtl. herausreden, denn nach einem Jahr dürfte es dem Käufer schwer fallen, dir eine Schuld nachzuweisen.

Trotzdem finde ich es absolut mies, das manche Menschen betrügerische Manipulationen beim Verkauf für richtig halten, nur um noch den letzten Euro herauszukitzeln. Und der Käufer, der schließlich i. d. R. auch kein Spiel- oder Falschgeld dafür gibt, steht dann irgendwann im Regen und muss für den Karren unnötigerweise noch mal viel Geld hinlegen (wenn er es überhaupt kann!!!), einfach weil er ihn braucht, um seinen Verpflichtungen (Job, Familie etc.) weiter nachkommen zu können.

Ich könnte dir zu der Frage etwas sagen, werde es aber aus o. g. Gründen nicht tuen und hoffe, dass die anderen Foristen hier das genauso sehen!

(Angewiderten) Gruß

Ein wenig beruhigen kann ich dich, wenn du es von Hand umstellst wird AFAIK von Longlife auf 15k Intervalle "resettet". Trotzdem keine feine Art, ich als Käufer würde mich maßlos drüber ärgern, denn eine Inspektion kostet nicht die Welt.

Serviceanzeige zurückstellen: Genau aus diesem Grund würde ich niemals ein gebrauchtes Auto kaufen, weil soviel betrogen wird. Ich finde das traurig, aber es betrügen zu viele Leute. Es beginnt klein, indem im Supermarkt die Sammelmarken von der Milch gestohen werden (ja, das gibt es tatsächlich, musste auch lachen) und bei Autoverkauf eine Inspektion unterschlagen.

Themenstarteram 13. November 2007 um 11:55

Danke für die Antworten :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Schwindel

Danke für die Antworten :rolleyes:

Ohne Worte! :mad:

Themenstarteram 13. November 2007 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable

Ohne Worte! :mad:

Ja tut mir leid ihr quatscht aber auch eine Scheisse da fällt einem nix mehr ein :rolleyes:

Erstens bin ich kein Betrüger der Sammelmarken von der Milchpackung klaut, zweitens kam von euch keiner auf die simple Idee das man eine Inspektion auch selber durchführen kann, und drittens konnte mir niemand bei meinem Problem helfen.

Naja.

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