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Autokauf mit Gewerbeschein. Finanzamt ???

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 22:52

Habe da folgende Frage. Ich will mir ein Auto Kaufen von einem großen und Namenhaften Autohändler. Dieser will das Auto was mir gefällt jedoch nur an Leute mit Gewerbe verkaufen, da das Auto mittlerweile schon 154 TKM gelaufen ist. Seine anderen so vielen Autos bietet er auch an Privat inkl. 1 Jahre Garantie an, aber die sind dann ach meist unter 70 TKM gelaufen.

Ich will mir das Auto kaufen unter Vorlage des Gewerbescheins eines Freundes. Sodass der Kaufvertrag zwar mit dem Gewerbeschein des Freundes rein formalitätshalber geschlossen wird und ich das Auto dann beim Verkehrsamt auf mich anmelden würde. Ich weiss dass sich der Verkäufer um die Gewährleistung drücken will etc... aber das habe ich mir schon alles durchdacht usw.

Bitte um Beantwortung folgender Frage:

Kann es da irgendwelche Probleme geben ? Komplikationen ? Muss mein Freund irgendwas beim Finanzamt melden ??

Habe zwar gegoogelt aber nicht allzu viel Hilfe gefunden

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2009 um 21:19

Es ist nicht ganz so unproblematisch, wie hier teilweise dargestellt.

Bleibt es bei einer einmaligen Aktion, sind wohl keine Probleme zu erwarten. Risikant wird's, wenn der Freund mit Gewerbeschein (FmG) den gleichen Dienst mehrmals (für verschiedene Leute) leistet. Zwar erscheinen in den Büchern des Freundes keine Belege, aber doch in den Büchern der liefernden Autohändler. Das FA könnte nun theoretisch auf die Idee kommen, der FmG betreibe einen Autohandel und führt diesen an seinen Büchern vorbei. Das FA könnte dann die große Keule auspacken und Umsätze und Gewinne großzügig schätzen, bis der FmG das Gegenteil nachweist.

Oliver

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am 25. Juni 2009 um 20:55

wo ist das problem. der autohändler verakuft nur wegen garantieanspüchen (er gibt keine) an firma. mit rechnbung und allem pipapo. was der käufer mit dem auto macht ist egal. verkauft er an privat übernimmt er etwaige ansprüche. und alles schön durch die bücher laufen lassen. sieht immer blöde bei einer betriebsprüfung aus, wenn verkaufsbeleg fehlen. also besser irgend ein gewerbe anmelden, metroschein u.ä. besorgen und wieder abmelden. kann ja keiner böse sein, wenn man auf einmalkeine lust mehr hat. man kann ja versuchen ein fremdenzimmer zuvermieten und die oma kommt plötzlich zu besuch und bleibt länger. was will man da denn noch vermieten? also gewerbeabmelden oder behalten, wegen dem großhandelsschein

Zitat:

Original geschrieben von habanos

der autohändler verakuft nur wegen garantieanspüchen (er gibt keine) an firma.

Nein, das ist nicht der Grund. Garantie ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Händlers. Das beschriebene Verfahren dient lediglich dazu, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht zu umgehen.

klingt nicht nach einer tollen idee. dann hat der bekannte mit dem gewerbeschein die sachmängelhaftung gegenüber dem endgültigen erwerber an der backe, der diese dann trotz der freundschaft bei einem motorplatzer doch evtl. durchzusetzen versucht...

...und der betriebsprüfer freut sich über das thema UST und "warum auf gewerbe gekauft und nicht in den büchern..."

Zitat:

Original geschrieben von ulfmande

...und der betriebsprüfer freut sich über das thema UST und "warum auf gewerbe gekauft und nicht in den büchern..."

Das ist ein typischer Anfänger-Fehler bei Novizen im KFZ-Gewerbe.

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