ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Autokauf mit Gewerbeschein. Finanzamt ???

Autokauf mit Gewerbeschein. Finanzamt ???

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 22:52

Habe da folgende Frage. Ich will mir ein Auto Kaufen von einem großen und Namenhaften Autohändler. Dieser will das Auto was mir gefällt jedoch nur an Leute mit Gewerbe verkaufen, da das Auto mittlerweile schon 154 TKM gelaufen ist. Seine anderen so vielen Autos bietet er auch an Privat inkl. 1 Jahre Garantie an, aber die sind dann ach meist unter 70 TKM gelaufen.

Ich will mir das Auto kaufen unter Vorlage des Gewerbescheins eines Freundes. Sodass der Kaufvertrag zwar mit dem Gewerbeschein des Freundes rein formalitätshalber geschlossen wird und ich das Auto dann beim Verkehrsamt auf mich anmelden würde. Ich weiss dass sich der Verkäufer um die Gewährleistung drücken will etc... aber das habe ich mir schon alles durchdacht usw.

Bitte um Beantwortung folgender Frage:

Kann es da irgendwelche Probleme geben ? Komplikationen ? Muss mein Freund irgendwas beim Finanzamt melden ??

Habe zwar gegoogelt aber nicht allzu viel Hilfe gefunden

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2009 um 21:19

Es ist nicht ganz so unproblematisch, wie hier teilweise dargestellt.

Bleibt es bei einer einmaligen Aktion, sind wohl keine Probleme zu erwarten. Risikant wird's, wenn der Freund mit Gewerbeschein (FmG) den gleichen Dienst mehrmals (für verschiedene Leute) leistet. Zwar erscheinen in den Büchern des Freundes keine Belege, aber doch in den Büchern der liefernden Autohändler. Das FA könnte nun theoretisch auf die Idee kommen, der FmG betreibe einen Autohandel und führt diesen an seinen Büchern vorbei. Das FA könnte dann die große Keule auspacken und Umsätze und Gewinne großzügig schätzen, bis der FmG das Gegenteil nachweist.

Oliver

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Ich bin kein Steuerberater, aber:

Wenn er den Wagen auf Gewerbeschein kauft, dann dürfte es sich um eine Betriebsausgabe handeln - müßte also bei ihm in den Unterlagen auftauchen.

Daraus folgt, dass er ihn Dir auch verkaufen müßte.

Wie groß das Risiko der Entdeckung durch das Finanzamt ist, weiß ich nicht.

Vielleicht klappt es auch, das er ihn kauft und einfach an Dich weitergibt.

Solange das Finanzamt nicht durch den ursprünglichen Verkäufer aufmerksam wird, könnte es klappen.

Ohne Gewähr:

So lange dein Freund das Auto nicht durch seine Bücher laufen lässt, ist es dem Finanzamt recht egal. Es dürfen halt keine Kosten angesetzt werden und der Kaufvertrag darf auch nicht ins Geschäft eingebracht werden...

Sicherheitshalber sollte dein Freund aber nochmal seinen Steuerberater fragen, (solche Leute haben bei sowas schnell Bauchschmerzen), da wenn das FA draufkommt durchaus Probleme auftreten können.

Was noch gehen würde: Ruf einfach mal anonym beim Finanzamt an und schildere den Sachverhalt...

Gruß

Jan

"Solche Leute" haben "bei sowas" schnell Bauchschmerzen, weil der Mandant dann vollkommen aufgelöst oder aufgebracht (je nach Typ) im Büro steht und dann von seinem Steuerberater erwartet, dass der mal wieder alles gerade biegt, was da gerade versaubeutelt wurde.

Und kosten solls natürlich auch nichts. :rolleyes:

Das mit dem anonymen Anruf beim Finanzamt mal gleich stecken lassen:

1) Auf anonyme Anfragen geben die sowieso keine Auskunft

2) würde letztendlich nur eine "verbindliche Auskunft" was nutzen, und die kostet Geld.

Ich sehe eigentlich keine Probleme, wenn der Händler den Kaufvertrag auf Deinen Freund ausstellst, dieser aber keinerlei Kosten dem FA gegenüber geltend macht und Du dem Händler dirket das Geld in die Hand drückst.

Du hast halt dann keinen Kaufvertrag auf Deinen Namen.

Andere gängige Variante:

Du versicherst dem Käufer, dass Du ein Gewerbe hast und er stellt Dir einen Rehcnung auf Deinen Namen aus.

In der Regel wollen die Verkäufer nur die Sachmängelhaftung ausschließen und wollen keinen Gewerbeschein sehen.

Oft wollen sie sogar diesbezüglich belogen werden, denn wenn Du zusicherst, ein Gewerbe zu haben, ist der Verkäufer aus dem Schneider und Du könntest wegen Deiner Lüge auch nicht vor Gericht ziehen.

Dieser Vorschlag kommt nicht von mir sonder oft von den Verkäufern selbst!!!

Vielleicht reicht es dem Verkäufer ja, wenn Du ihn bittest, die Rechnung auf "umutcuk Consulting" o.Ä. zu schreiben. ;-)

Sprich einfach nochmals mit dem Verkäufer, Ihr werdet sicher einen Weg finden.

Hallo,

wie wäre es denn mit der legalen Variante?

Ein Auto dieser Laufleistung hat eigentlich immer bekannte Fehler und Mängel. Der Verkäufer kann Dir den Wagen legal als Bastlerfahrzeug ohne Sachmängelhaftung verkaufen. Das geht natürlich nicht, wenn es sich um einen neueren Wagen handelt, der keine Mängel haben soll! Das machen leider viele: "Topzustand, bestgepflegt, keine Mängel, geringe Laufleistung, Verkauf erfolgt wegen der Gesetze als Bastlerfahrzeug" - hier würde die Sachmängelhaftung trotzdem gelten und es gäbe garantiert einen ordentlichen (Rechts-) Streit, wenn an der Kiste doch irgendein Fehler auftauchen sollte.

Ein älteres Auto, das z. B. abgefahrene Reifen, Lackmängel, Rostschäden oder was auch immer hat, kann problemlos als Bastlerfahrzeug und somit auch an privat ohne Sachmängelhaftung verkauft werden.

Die Lösung des Problems könnte also lauten: Der Händler soll die Mängel ehrlich benennen und Dir dann ein Bastlerauto verkaufen.

Gruß Michael

Ich würde ein solches Fahrzeug nur bei einem seriösen Händler kaufen, der sich nicht um die Gewährleistung drückt. Das Angebot an entsprechenden Fahrzeugen ist im Moment groß genug.

Wurde schon alles gesagt, der Verkäufer will die Gewährleistung ausschliessen und den Gewerbeschein sehen, damit er auf der sicheren Seite ist.

Das FA kriegt nix mit.

Ist auch egal, es läuft ja nicht durch die Geschäftsbücher.

 

BEN

am 26. Mai 2009 um 21:19

Es ist nicht ganz so unproblematisch, wie hier teilweise dargestellt.

Bleibt es bei einer einmaligen Aktion, sind wohl keine Probleme zu erwarten. Risikant wird's, wenn der Freund mit Gewerbeschein (FmG) den gleichen Dienst mehrmals (für verschiedene Leute) leistet. Zwar erscheinen in den Büchern des Freundes keine Belege, aber doch in den Büchern der liefernden Autohändler. Das FA könnte nun theoretisch auf die Idee kommen, der FmG betreibe einen Autohandel und führt diesen an seinen Büchern vorbei. Das FA könnte dann die große Keule auspacken und Umsätze und Gewinne großzügig schätzen, bis der FmG das Gegenteil nachweist.

Oliver

am 26. Mai 2009 um 22:33

Hallo,

ich habe mein Auto auch so gekauft. Habe dem Verkäufer angeboten das er mir keine Garantie geben soll dafür jedoch vom preis runter gehen soll.

Wollte er jedoch nicht machen, als ich ihm mein Gewerbe gezeigt habe ( ich studiere und jobbe als Promoter ) war er natürlich bereit an der Prteisschraube zu drehen.

Das mit dem Finanzamt ist eigentlich kein Thema, der Händler möchte halb nur auf der sicheren Seite sein.

Oder selber ein Gewerbe anmelden...

Reicht es nicht, wenn du dem Händler schriftlich versicherst ein Gewerbe zu haben und er den Vertrag auf Firma Anton Müller ausstellt. Dann hättest sicher schlechte Karten, weil hast gelogen... Also ist er auf der sicheren Seite...

Die Gefahr, wenn der Kumpel das ständig macht besteht natürlich. Aber es müsste dann ständig bei dem Händler sein. Das FA prüft ja nicht bei sämtlichen Händlern ALLE Kaufverträge...

BEN

Ist es nicht möglich im Kaufvertrag in gegenseitigem Einvernehmen die Sachmangelhaftung auszuschließen?

Etwa so:

Sonstiges:

Die Vertragsparteien vereinbaren unter Ausschluß des § XY (Sachmangelhaftung),

dass das Fahrzeug ohne jedliche Gewährleistung verkauft wird.

Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf seine Rechte nach § XY.

 

Oder ist sowas nicht zulässig?

 

Grüße

am 28. Mai 2009 um 14:46

Nein, gegenüber Verbrauchern ist so eine Klausel unwirksam. Dort kann nur (bei gebrauchten Gegenständen) die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden. Deswegen will der Händler ja an einen Gewerbetreibenden (im Rahmen dessen Gewerbes) verkaufen, weil dann der Kunde eben nicht "Verbraucher" im Sinne des BGB ist.

am 24. Juni 2009 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Wurde schon alles gesagt, der Verkäufer will die Gewährleistung ausschliessen und den Gewerbeschein sehen, damit er auf der sicheren Seite ist.

Das FA kriegt nix mit.

Doch, der Betriebsprüfer liest grade Deinen Eintrag

Ist auch egal, es läuft ja nicht durch die Geschäftsbücher.

SOSO Interressant !

 

BEN

am 24. Juni 2009 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von hmk73

Ich bin kein Steuerberater, aber:

Ich bin aber Betriebsprüfer!

Wenn er den Wagen auf Gewerbeschein kauft, dann dürfte es sich um eine Betriebsausgabe handeln - müßte also bei ihm in den Unterlagen auftauchen.

Daraus folgt, dass er ihn Dir auch verkaufen müßte.

Genauso wäre das richtig

 

Wie groß das Risiko der Entdeckung durch das Finanzamt ist, weiß ich nicht.

Vielleicht klappt es auch, das er ihn kauft und einfach an Dich weitergibt.

Risiko liegt je nach Betriebsgröße bei einer bis 90 Prüfungen in 80 Jahren

Solange das Finanzamt nicht durch den ursprünglichen Verkäufer aufmerksam wird, könnte es klappen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Autokauf mit Gewerbeschein. Finanzamt ???