ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Auto von Firma verkaufen, wie genau?

Auto von Firma verkaufen, wie genau?

Themenstarteram 16. Februar 2014 um 3:42

Hallo, ich fahre im Moment einen BMW E46 und würde diesen gerne verkaufen da ich plane einen Jeep Grand Cherokee zu erwerben. Das Fahrzeug wurde auf unsere Firma gekauft zu einem Preis von 12700 Euro ohne Brutto/Netto Vorteil weil es vorher einer Privatperson gehört hat. Der Wagen hat allerdings einige Sachen (Gasanlage, Sommer und Winter Alus in 19 bzw 18 Zoll, Vollausstattung etc) und ich sehe nicht ein dem einen Händler für 5000 Euro zu schenken. Deswegen an Privat. Meine Fragen dazu:

- Als Firma müsste ich ja Gewährleistung geben, könnte ich das Fahrzeug aus der Firma raus kaufen für bspw. 6000 Euro, den Brief auf mich ändern lassen und es eine Woche später weiterverkaufen und die Gewährleistung komplett ausschließen oder gibt es da irgendeinen Haken an der Sache?

- Wenn ich ihn verkaufe an mich kann ich doch keine Brutto/Netto ausweisen da dies nicht mehr gilt insofern das Fahrzeug mal "normal" gehandelt wurde da es bereits als Neuwagen in den Besitz einer Privatperson überging? Das heißt wenn ich doch an einen Händler verkaufe wäre die Option nicht vorhanden da viele Händler ja lieber Fahrzeug kaufen die Vorzugsteuer berechtigt sind oder?

Grundsätzlich ist mir nur wichtig das ich das FZG an Privat verkaufen kann ohne Gewährleistung zu geben. Da es wohl keinen Weg gibt wenn ich als Firma verkaufe würde mich interessieren ob ich den Wagen einfach mit 1 Jahr Gewährleistung an mich verkaufen kann und ihn dann sofort an Privat weiterverkaufen kann ohne Gewährleistung?

Danke erstmal für Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

- Als Firma müsste ich ja Gewährleistung geben, könnte ich das Fahrzeug aus der Firma raus kaufen für bspw. 6000 Euro, den Brief auf mich ändern lassen und es eine Woche später weiterverkaufen und die Gewährleistung komplett ausschließen oder gibt es da irgendeinen Haken an der Sache?

- Wenn ich ihn verkaufe an mich kann ich doch keine Brutto/Netto ausweisen da dies nicht mehr gilt insofern das Fahrzeug mal "normal" gehandelt wurde da es bereits als Neuwagen in den Besitz einer Privatperson überging? Das heißt wenn ich doch an einen Händler verkaufe wäre die Option nicht vorhanden da viele Händler ja lieber Fahrzeug kaufen die Vorzugsteuer berechtigt sind oder?

Wenn du das Fahrzeug als Unternehmer verkaufst, der umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt ist, musst du beim Verkauf grundsätzlich "Brutto/Netto" ausweisen. Dabei ist es egal, dass die (deine) Firma das Fahrzeug von einem Privatmann gekauft hat. Ist die Firma ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, so kannst du die dir das Fahrzeug nicht selbst verkaufen. Hier gibt es nur die sogenannte Privatentnahme zum Teilwert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Entnahme. Da das Fahrzeug in deinem Fall von deiner Firma ohne Umsatzsteuer-/Vorsteuerausweis von einem Privatmann gekauft wurde, fällt bei der Entnahme keine Umsatzsteuer an, wenn du das Fahrzeug mindestens 3 Monate privat weiterfährst und dann erst verkaufst.

Ist deine Firma eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) kannst du das Fahrzeug auch an dich verkaufen, jedoch nur mit "Brutto/Netto"-Ausweis. Der Verkauf sollte aber auch zum Marktwert erfolgen. Dafür solltest du eine kurze Bewertung von einem Autohändler mit Angabe des Händlereinkaufwerts anfertigen lassen als Nachweis für das Finanzamt (gilt auch für die Entnahme als Einzelunternehmer).

In jedem Falle solltest du einen Steuerberater oder einen anderen Fachmann zu diesem Fall außerhalb von Foren befragen, wenn Ärger mit dem Finanzamt bzw. dem Käufer vermieden werden soll.

Gruß Jerry

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Thenew22

Dann fahre ich den lieber noch 2 oder 3 Jahre...

Dann solltest du ihn aber bereits jetzt auf dich privat zulassen, damit du nach dieser Zeit noch die zusätzliche Option des Privatverkaufs hast, ohne Gewährleistung geben zu müssen.

Zitat:

- Als Firma müsste ich ja Gewährleistung geben, könnte ich das Fahrzeug aus der Firma raus kaufen für bspw. 6000 Euro, den Brief auf mich ändern lassen und es eine Woche später weiterverkaufen und die Gewährleistung komplett ausschließen oder gibt es da irgendeinen Haken an der Sache?

- Wenn ich ihn verkaufe an mich kann ich doch keine Brutto/Netto ausweisen da dies nicht mehr gilt insofern das Fahrzeug mal "normal" gehandelt wurde da es bereits als Neuwagen in den Besitz einer Privatperson überging? Das heißt wenn ich doch an einen Händler verkaufe wäre die Option nicht vorhanden da viele Händler ja lieber Fahrzeug kaufen die Vorzugsteuer berechtigt sind oder?

Wenn du das Fahrzeug als Unternehmer verkaufst, der umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt ist, musst du beim Verkauf grundsätzlich "Brutto/Netto" ausweisen. Dabei ist es egal, dass die (deine) Firma das Fahrzeug von einem Privatmann gekauft hat. Ist die Firma ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, so kannst du die dir das Fahrzeug nicht selbst verkaufen. Hier gibt es nur die sogenannte Privatentnahme zum Teilwert (Marktwert) zum Zeitpunkt der Entnahme. Da das Fahrzeug in deinem Fall von deiner Firma ohne Umsatzsteuer-/Vorsteuerausweis von einem Privatmann gekauft wurde, fällt bei der Entnahme keine Umsatzsteuer an, wenn du das Fahrzeug mindestens 3 Monate privat weiterfährst und dann erst verkaufst.

Ist deine Firma eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) kannst du das Fahrzeug auch an dich verkaufen, jedoch nur mit "Brutto/Netto"-Ausweis. Der Verkauf sollte aber auch zum Marktwert erfolgen. Dafür solltest du eine kurze Bewertung von einem Autohändler mit Angabe des Händlereinkaufwerts anfertigen lassen als Nachweis für das Finanzamt (gilt auch für die Entnahme als Einzelunternehmer).

In jedem Falle solltest du einen Steuerberater oder einen anderen Fachmann zu diesem Fall außerhalb von Foren befragen, wenn Ärger mit dem Finanzamt bzw. dem Käufer vermieden werden soll.

Gruß Jerry

Themenstarteram 17. Februar 2014 um 22:00

Nö, dann geht er defintiv als Anzahlung für einen neuen an den Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Thenew22

Nö, dann geht er defintiv als Anzahlung für einen neuen an den Händler.

Wieso jetzt doch ?

Du schreibst, Du hast Händlerangebote zw. 2000 - 6000€ ... auf der Basis kannst Du ihn doch für 2000€ entnehmen & 3 Monate weiterfahren & dann verkaufen, wenn ich den Post über Dir richtig verstanden habe ;-)

Ps.: Wo bekommst Du eigentlich nen neuen Grand Cherokee für 20K ?

Themenstarteram 18. Februar 2014 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

Zitat:

Original geschrieben von Thenew22

Nö, dann geht er defintiv als Anzahlung für einen neuen an den Händler.

Wieso jetzt doch ?

Du schreibst, Du hast Händlerangebote zw. 2000 - 6000€ ... auf der Basis kannst Du ihn doch für 2000€ entnehmen & 3 Monate weiterfahren & dann verkaufen, wenn ich den Post über Dir richtig verstanden habe ;-)

Ps.: Wo bekommst Du eigentlich nen neuen Grand Cherokee für 20K ?

Ich habe Angebote von im Bereich von 2000 bis 6500 Euro für den Wagen. Erstere kommen von den üblichen Kameltreibern, letztere von seriösen Autohäusern.

Ich werde ihn aber nicht für 6000 aus der Firma rauskaufen oder ähnliches und ihn noch weiterfahren. Der geht dann in 2 Jahren als Anzahlung an den Händler raus für 5000 Euro. Ich habe nie gesagt das ich einen neuen Cherokee kaufen will sondern einen Cherokee für um die 20k.

Wenn Du die Kiste an einen anderen Gewerbetreibenden verkaufst kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden, insbesonders wenn die Kiste an einen Autohändler verkauft wird.

Im Grunde ist es für Dich egal ob du die Kiste beim Händler in Zahlung gibst, bei einem Fähnchenhändler anlieferst, einem Exporteur aufs Auge drückst oder einer Tupper-Tussi mit Gewerbeschein verkaufst. Aichtig ist nur das der Käufer einen Gewerbeschein besitzt, denn wie schon erwähnt kann die Gewährleistung dann ausgeschlossen werden. :D Damit sind schon einige Helden der Steuerschlupflöcher auf die Schnauze gefallen die glaubten das ein Gewerbeschein nur Vorteile mit sich bringt.

Nur bekannte Mängel darf man auch dann nicht verschweigen, denn das könnte zur arglistischen Täuschung führen und dann hängt man wieder zu 100% drin, auch bei Geschäften zwischen Gewerbetreibenden.

 

Aber ein Fazit das ein Bekannter mal gezogen hat war das Er als Gewerbetreibender seine Autos nur noch an andere Gewerbetreibende verkauft. Die Erkenntnis rührt aus schmerzlichem Lehrgeld, denn das Er beruflich mit Kfz absolut nichts zu tun hat interessiert des Gesetzgeber keine Spur.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

...denn das Er beruflich mit Kfz absolut nichts zu tun hat interessiert des Gesetzgeber keine Spur.

Für die Gewährleistungspflicht ist es ja auch vollkommen unerheblich, ob der Gewerbetreibende etwas mit KFZ zu tun hat oder nicht.

Richtig, aber das ist ja das Problem jedes Gewerbetreibenden der sein Auto verkaufen will. Er kann die Gewährleistung gegenüber einem nicht Gewerbetreibenden nicht ausschließen was finanziell eine böse Falle werden kann. Aber hat zB ein Bäcker automatisch mehr Ahnung von Autos nur weil Er eine eigene Firma hat?

Themenstarteram 22. Februar 2014 um 9:56

Kann mir im folgenden Beispiel auch irgendeine Umgehungs was weiß ich scheiße Vorgeworfen werden oder geht das so?

Habe einen privaten der ihn kaufen würde, habe ihm gesagt geht nicht weil ich keine Gewährleistung geben kann weil ich kein Autohändler bin und das finanzielle Risiko zu groß für mich ist. Da sagt der kein Ding, sein Kumpel hat nen Autohandel, der würde das dann auf den Handel kaufen, also von mir Gewerbe an das Gewerbe vom seinem Freund. Mir egal wie die dann weiter verfahren, aber könnte ich ihn so verkaufen ohne irgendwelche Probleme erwarten zu müssen?!

Wenn sein Kumpel einen Autohandel hat sollte es keine Probleme geben, zumindest keine Rechtlichen. Du solltest aber trotzdem die dir bekannten Mängel im Vertrag aufführen damit hinterher Keiner behaupten kann nichts davon erfahren zu haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Auto von Firma verkaufen, wie genau?