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Auto verkauft Vater nicht einverstanden

VW
Themenstarteram 31. Januar 2018 um 23:22

Hallo, habe eine rechtliche Frage ich fass mich mal kurz...

Wenn ich ein Auto verkaufe und der eigentliche Eigentümer (mein Vater) ist damit nicht einverstanden, kann ich dann den Kaufvertrag bzw. Kann mein Vater den Kaufvertrag (besteht schriftlich) nichtig machen?

Muss ich dann mit einer Gutmachung gegenüber dem Käufer rechnen?

Der Wagen ist noch nicht abgeholt worden ist also noch bei meinem Vater.

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Gruß Tobi.

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5 Antworten

Du verhökerst Eigentum von deinem Vater ohne sein Einverständnis?

Der Kaufvertrag müsste doch vom Eigentümer (deinem Vater) unterschrieben worden sein, sonst wäre der Vertrag eh ungültig. Oder wer hat drauf unterschrieben?

Sofern der Käufer davon nichts weiß, dass du nicht der Eigentümer bist sondern dein Vater, handelt er im guten Glauben und somit geht auch das Eigentum an dem Fahrzeug über.

ABER dein Vater kann als eigentlicher Eigentümer die Herausgabe des Fahrzeugs von deinem Käufer verlangen was dann auch Folgen für deinen Kaufvertrag hat. Dieser wäre dann wie bereits geschrieben NICHTIG.

Eigentlich solltest du das aber auch wissen, das sowas nur nach hinten los gehen kann.

am 7. Mai 2020 um 9:19

Auf der Welt giebt es viele Menschen die leider zu oft ungeschoren davon kommen.

Mann muß oft viel aushalten um den Zusammenhalt einer Famielie zu Stärken, damit Sie nicht Zerbricht.

Verkaufst Du Deine Famielie und versuchst es nicht zurück zu drehen, wirst Du sicherlich auch noch die Erfahrung machen Verkauft zu werden.

Mach es besser wenn Deine Eltern mal diese Erde verlassen und nurnoch Du vileicht Deine Famielie zusammen halten kannst.

Bei manchen hilft dann das Folgende Strafverfahren mit Gerichtstermin, da es eine strafbare Handlung ist,

auch wenn es Dein Vater ist. Die Anzeige können auch anderre Zuschauer übernähmen. Ein Polizeibeamter hat evtuell die Ermitlungspflicht (Anfangsverdacht)wenn er das hier liesst.

Du kannst nichts verkaufen, was Dir nicht gehört. Musst Du zu dieser Frage ein Forum befragen? Wo bist Du zur Schule gegangen?

Aber ich seh grad - der Ursprungsthread ist schon mehr als zwei Jahre alt, es ist auch nicht besonders sinnig, solche Leichen auszugraben.

Zitat:

@HerrMayer schrieb am 16. Juli 2020 um 22:54:30 Uhr:

Du kannst nichts verkaufen, was Dir nicht gehört. Musst Du zu dieser Frage ein Forum befragen? Wo bist Du zur Schule gegangen?

1. Bleiben wir doch bei dem großen Abstand der Antworten.

 

2. Wo bist DU denn zur Schule gegangen?

Das geht, das passiert jeden Tag millionenfach, wenn nicht milliardenfach. Völlig legitim.

Immer nachdenken, bevor man anderen etwas abspricht....

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