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Auto Verkauf Privat an Händler

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 7:40

Hallo , bin privat person habe mein Auto verkauft an Händler bzw Autowerkstatt .ich hab den Vertrag selbst geschrieben also Kaufvertrag privat an Händler hab in den vertrag geschrieben und das Auto wird gekauft wie gesehen und privat Verkauf kein Garantie kein Gewährleistung Rücknahme ausgeschlossen bastlerfahrzeug ....der Käufer hat mich angerufen und meint das Abs Steuergerät kaputt ist Kostenpunkt 800 Euro muss ich übernehmen sonst geht er zu Anwalt was noch immer muss ich mir da sorgen machen ? Bitte um Hilfe danke im Voraus 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AvaTor schrieb am 11. Februar 2016 um 09:09:06 Uhr:

 

Die meisten Händler sind ja selbst die größten Betrüger.. Kilometer zürückdrehen. Scheckheft fälschen, neues TÜV bei "Schrott Autos" usw...

Diese Aussage halte ich ihne weitere Belege für ein bisschen gewagt, um es mal vorsichtig auszudrücken.

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Erstmal: Nicht zahlen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Hast du den Vertrag komplett alleine verfasst oder eine Vorlage genommen aus dem Internet?

Wenn ja, hast du recht gute Chancen. Hierbei gilt lieber: Lass ihn toben, soll er doch zum Anwalt gehen. Am Telefon mit einem Anwalt zu drohen kostet nichts, deswegen wirds auch oft genug gesagt. Wenn wider Erwarten doch was kommt, dann kannst du selbst zum Anwalt. Daher Ruhe bewahren und abwarten.

Wie läuft es wenn man an einen Händler verkauft ohne Kaufvertrage?

glaub nicht, dass er dir Betrug beweisen kann.

Ausserdem Privatperson.. keine Haftung usw..

Die meisten Händler sind ja selbst die größten Betrüger.. Kilometer zürückdrehen. Scheckheft fälschen, neues TÜV bei "Schrott Autos" usw...

Mir hat mal einer "böse" gedroht.. als ich ihm damals ein Auto verkauft habe..Ein Diesel mit einer "Defekten"

Einspritzpumpe. Ist aber schon 6 Jahre her.

Die ganzen Südländischen Händler glaubern wohl, jeder "Kartofel" ist ein Idiot und verscheknt Autos 2000 Euro unter normal Preis.

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 8:45

Zitat:

@harke87 schrieb am 11. Februar 2016 um 08:59:20 Uhr:

Erstmal: Nicht zahlen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Hast du den Vertrag komplett alleine verfasst oder eine Vorlage genommen aus dem Internet?

Wenn ja, hast du recht gute Chancen. Hierbei gilt lieber: Lass ihn toben, soll er doch zum Anwalt gehen. Am Telefon mit einem Anwalt zu drohen kostet nichts, deswegen wirds auch oft genug gesagt. Wenn wider Erwarten doch was kommt, dann kannst du selbst zum Anwalt. Daher Ruhe bewahren und abwarten.

Danke für Dein Antwort ...

Ich hab den Kompleten Vertrag selber zusammen gefasst also ordnungsgemäß mir alle Personenwagen Fahrzeugdaten Unterschrift usw

Themenstarteram 11. Februar 2016 um 8:46

Zitat:

@Juanvian schrieb am 11. Februar 2016 um 09:45:35 Uhr:

Zitat:

@harke87 schrieb am 11. Februar 2016 um 08:59:20 Uhr:

Erstmal: Nicht zahlen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Hast du den Vertrag komplett alleine verfasst oder eine Vorlage genommen aus dem Internet?

Wenn ja, hast du recht gute Chancen. Hierbei gilt lieber: Lass ihn toben, soll er doch zum Anwalt gehen. Am Telefon mit einem Anwalt zu drohen kostet nichts, deswegen wirds auch oft genug gesagt. Wenn wider Erwarten doch was kommt, dann kannst du selbst zum Anwalt. Daher Ruhe bewahren und abwarten.

Danke für Dein Antwort ...

Ich hab den Kompleten Vertrag selber zusammen gefasst also ordnungsgemäß mir alle Personenwagen Fahrzeugdaten Unterschrift usw

Sorry ich meine Personendaten nicht Personenwagen :)

Zitat:

@AvaTor schrieb am 11. Februar 2016 um 09:09:06 Uhr:

 

Die meisten Händler sind ja selbst die größten Betrüger.. Kilometer zürückdrehen. Scheckheft fälschen, neues TÜV bei "Schrott Autos" usw...

Diese Aussage halte ich ihne weitere Belege für ein bisschen gewagt, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Steht doch Bastlerfahrzeug im Vertrag. Dann noch als Privatperson Verkauft.

Laß ihn toben und drohen soviel wie er will.

Selbst wenn du Post vom Rechtsanwalt bekommst, Ruhe bewahren!

Im Grund brauchst du erst aktiv werden wenn du Post vom Amtsgericht bekommen solltest.

Wird aber nicht passieren.

Also, relaxe and Keep cool!

..wieso wendet sich der neue Besitzer an Dich und nicht an die Werkstatt / Händler,

an die du Dein Auto verkaut hast ?

Du hast alles richtig gemacht, den Wagen verkauft ohne Gewährleistung und somit

"haftet" der Händler beim wiederverkauf "voll".

Du bist aussen vor..

Sollte Dich der neue Besitzer weiter nerven, dann verwiese ihn höflich auf den

Händler / werkstatt von wem er das Auto gekauft hat.

Ansonsten, gib ihm dann die Nummer Deines Rechtsanwaltes ;)

Grüße

Die Frags ist eigentlich einfach zu beantworten:

Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast geht dich ein eventueller Defekt nichts mehr an falls Du diesen nicht bewusst/arglistig verschwiegen hast.

Wusstest du von dem Defekt und hast ihn absichtlich nicht angegeben, dann greift der Gewährleistungsausschluss nicht.

Das allerdings bliebe dem Händler nachzuweisen.

In sofern: Zunächst keine Zugeständnisse machen und abwarten was passiert.

Edit: Wer ist nun eigentlich an dich herangetreten?

Der Händler dem Du das Auto verkauft hast, oder ein käufer der das Auto von diesem Händler gekauft hat.

Noch eine Frage: Wie teuer war das Auto denn?

Zitat:

@Juanvian schrieb am 11. Februar 2016 um 08:40:38 Uhr:

Hallo , bin privat person habe mein Auto verkauft an Händler bzw Autowerkstatt .ich hab den Vertrag selbst geschrieben also Kaufvertrag privat an Händler hab in den vertrag geschrieben und das Auto wird gekauft wie gesehen und privat Verkauf kein Garantie kein Gewährleistung Rücknahme ausgeschlossen bastlerfahrzeug ....der Käufer hat mich angerufen und meint das Abs Steuergerät kaputt ist Kostenpunkt 800 Euro muss ich übernehmen sonst geht er zu Anwalt was noch immer muss ich mir da sorgen machen ? Bitte um Hilfe danke im Voraus 

Leute Bastlerfahrzeug! Da ist immer mit unerwarteten Defekten zu rechnen.

Wird jeder Rechtsanwalt und Richter so sehen!

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2016 um 12:35:00 Uhr:

Leute Bastlerfahrzeug! Da ist immer mit unerwarteten Defekten zu rechnen.

Wird jeder Rechtsanwalt und Richter so sehen!

Nein. Versuche (beispielsweise) einen 3 jahre alten Golf für 15000€ als "Bastlerfahrzeug" zu verkaufen, das zerpflückt dir jeder Jurastudent im 5. Semester während der Kaffeepause in der Luft.

Bei einem 15 Jahre alten für 1000€ sieht das anders aus.

Daher die Frage nach dem Preis.

Zitat:

@Matsches schrieb am 11. Februar 2016 um 12:38:38 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2016 um 12:35:00 Uhr:

Leute Bastlerfahrzeug! Da ist immer mit unerwarteten Defekten zu rechnen.

Wird jeder Rechtsanwalt und Richter so sehen!

Nein. Versuche (beispielsweise) einen 3 jahre alten Golf für 15000€ als "Bastlerfahrzeug" zu verkaufen, das zerpflückt dir jeder Jurastudent im 5. Semester während der Kaffeepause in der Luft.

Bei einem 15 Jahre alten für 1000€ sieht das anders aus.

Daher die Frage nach dem Preis.

Mag sein, aber wir wissen nicht, ob das Fahrzeug 15t€ oder 15€ gekostet hat.

Wir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug 1 Jahr alt ist, oder 20 Jahre.

Wenn der TE Bastlerfahrzeug in den Kaufvertrag reinschreibt gehe ich davon aus, daß der er ein altes nicht fahrbereites oder verkehrssicheres Fahrzeug verkauft hat.

@Juanvian: kläre uns doch mal über den Zustand des Fahrzeug auf.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@pico24229 schrieb am 11. Februar 2016 um 09:02:59 Uhr:

Wie läuft es wenn man an einen Händler verkauft ohne Kaufvertrage?

Die Gewährleistung muss man immer explizit ausschließen sofern man sie nicht geben will.

Dies kann man als Privatverkäufer tun bei Verkäufen von privat an privat und von privat an gewerblich.

Stillschweigend geht das nicht.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2016 um 12:46:11 Uhr:

 

Mag sein, aber wir wissen nicht, ob das Fahrzeug 15t€ oder 15€ gekostet hat.

Wir wissen auch nicht, ob das Fahrzeug 1 Jahr alt ist, oder 20 Jahre.

Genau deswegen habe ich den TE vor 3 Beiträgen auch genau danach gefragt.;)

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