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Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt

Themenstarteram 1. September 2013 um 7:40

Hallo zusammen

Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.

Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.

Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.

Danke an euch allen

Beste Antwort im Thema

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

 

Sehr geehrter HerrXXXXX,

 

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

 

 

gezeichnet Unleserlich

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 31. Dezember 2018 um 12:30:41 Uhr:

Zitat:

 

Und den ,,Gutachter,, will ich sehen, der für ein Bastlerfahrzeug ein Gutachten erstellt.

Für Geld schreiben sie dir auch Gutachten für ein Kettcar. Warum auch nicht.

Es ist schade das zum Kaufpreis geschwiegen wird.

Wenn nämlich der Begriff "Bastlerfahrzeug" in unzulässiger Weise verwendet wurde kann der gesamte Gewährleistungsauschluss hinfällig sein und der Schuss geht nach hinten los.

Ich finds auch Klasse dass der Name "Clau_dia" bei dem ein-oder anderen sofort irgendwelches Kopfkino auslöst und man 110%ig Partei ergreift. Ohne den KV, das Fahrzeug und die Darstellung der Gegenseite zu kennen. ...

Es gibt Bastlerfahrzeuge für 50€ und es gibt welche für 50000€ kommt immer auf das Modell an. Da muss dann unterschieden werden um was für ein Auto es sich handelt.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:42:28 Uhr:

 

Wenn nämlich der Begriff "Bastlerfahrzeug" in unzulässiger Weise verwendet wurde kann der gesamte Gewährleistungsauschluss hinfällig sein und der Schuss geht nach hinten los.

Es geht hier um einen Buggy. Also nicht um ein Fahrzeug, was man von der Strasse her kennt.

Ein Buggy sieht ja schon so aus wie ein Bastlerfahrzeug. Selbst, wenn er neuwertig ist.

Zusätzlich würde die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen.

Aber der Preis wäre wirklich mal interessant. Allein schon deswegen, um zu wissen, was einige für diesen Spass ausgeben.

Zitat:

@Clau_dia schrieb am 31. Dezember 2018 um 10:33:22 Uhr:

Okay danke! Werde mich jetzt zurückhalten. Gebe euch aber Bescheid, wie de Sache ausgegangen ist :-)

Einerseits solltest Du ja keine weitere Kommunikation mit dem Käufer führen...

Andererseits würde mich auch brennend interessieren, wie er auf den Vorschlag reagieren würde, den Autokauf gegen 10 % Nachlass rückabzuwickeln!

Als z.B. der Buggy hat 3000.- € gekostet und der Käufer bekommt 2700.- € zurück.

So wie in meinem weiter oben geschilderten Fall mit dem Fiat Panda.

 

Falls Du also doch noch mal mit dem schreibst oder redest, schlage Ihm diesen Deal doch bitte vor und berichte bitte über die Reaktion.

 

Na klar, den Preis kann ich euch schon sagen. Er hat für den Buggy 2.000€ bezahlt.

Für den Preis hat er auch einige Mängel mitgekauft :D

Was die Kupplung angeht, die können Talentierte in wenigen Stunden komplett ruinieren, was dann aber jeder Mechaniker beurteilen kann.

Zurücklehnen und jammern lassen.

Solche Spezialisten hat man selbst bei Schrottautos ohne TÜV.

Da bin ich ziemlich sicher, dass der nur Ärger mit seiner Frau bekommen hat, weil nicht abgesprochen.2000 Öcken für ein Spassmobil ? Dazu drei Kinder. Kein Wunder, dass die Frau ausflippt.

Und nun versucht er so, den Preis zu mildern. Indem man alle möglichen Defekte erfindet und die unmöglichsten Leute einbezieht. Die Werkstatt, der Anwalt und der Gutachter würden den Wert des Fahrzeuges locker überschreiten. Je nachdem, wer der Haushaltsvorstand ist, käme ihm das Anbieten der Rückkaufoption ziemlich gelegen. Natürlich ohne Rabatt. Da hätte er ja Geld für Nichts bezahlt, was der Frau auch nicht schmecken würde.

Ich gehe jede Wette ein, dass der Käufer nach ein, zwei Versuchen den Schwanz einzieht, weil er sicher genau weiss, wie seine Chancen stehen. Nämlich Null.

Darum könnte man an der Sache mit dem Rückabwicklungsangebot auch gut sehen, ob er den Kauf ernsthaft bereut und die evtl.meckernde Ehefrau im Kreuz hat, oder es nur auf nachtragliche Preisdrückerei abgesehen hat.

 

Ich habe mal bei Ebay einen Moped Zylinder Privat verkauft.

Kàufer wollte auch späteren Preissnachlass wegen Mängeln an der Sache. (Er meinte, es seien Riefen in der Laufbahn;ich meinte es sind Laufspuren.eher oberflächlich. Fotos hat er vorher gesehen.)

Habe dann angeboten : Schick Du die Ware zurück-Ich überweise Geld zurück!

Allerdings nur den Kaufpreis von ca.35 € die Versandkosten von 7,99 € wollte ich nicht übernehmen.

Da ist er aber bezeichnender Weise nicht drauf eingegangen und hat mich dann lieber neutral bewertet...

Zitat:

@Clau_dia schrieb am 31. Dezember 2018 um 14:16:58 Uhr:

Na klar, den Preis kann ich euch schon sagen. Er hat für den Buggy 2.000€ bezahlt.

Das ist - halbwegs gängiges Modell vorausgesetzt - bei dem Alter dann alles andere als ein Preis für ein Bastlerfahrzeug.

Da wäre wohl eher eine niedrige dreistellige Zahl angemessen gewesen.

Hoffe, dass der Käufer nicht zu Gutachter und Anwalt geht.

Ansonsten ist der Rat, nichts zu unternehmen und auf einen gelben Brief vom Gericht zu warten natürlich korrekt. Den hätte man allerdings auch geben müssen wenn die Fragestellung gewesen wäre: Ich habe meinem Trottel von Käufer überteuerten Kernschrott angedreht und nun geht er mir auf den Zeiger. Was soll ich tun ?

...bist wohl auch so ein Träumer der glaubt für lächerliche 2.000,- einen Neuwagen zu bekommen.

Also bloss mal so zur Info:

Im Oldtimer Mopedsektor ist es geradezu Usus, selbst restaurierte 50 er Zündapps für 4000.- € als "Bastlerfahrzeug" zu verkaufen!

Einfach um evtl. späterem Ärger vorzubeugen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 31. Dez. 2018 um 15:51:14 Uhr:

...bist wohl auch so ein Träumer der glaubt für lächerliche 2.000,- einen Neuwagen zu bekommen.

Ich denk der TE redet von etwas in dieser Art: https://rover.ebay.com/.../0?...

 

Bei Buggy denkt ich auch immer erst noch an Käferderivate.

Ja, es wäre nicht schlecht, wenn man wüsste, um was für einen Buggy (also Hersteller/Modell usw) es sich handelt.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 31. Dezember 2018 um 17:02:07 Uhr:

Im Oldtimer Mopedsektor ist es geradezu Usus, selbst restaurierte 50 er Zündapps für 4000.- € als "Bastlerfahrzeug" zu verkaufen!

Einfach um evtl. späterem Ärger vorzubeugen.

Das funktioniert aber nicht. Wenn die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" nur der Umgehung der Gewährleistung dienen soll, dann wäre das eine rechtswidrige Umgehung mit der Folge, dass diese Bezeichnung völlig bedeutungslos ist und die Gewährleistung trotzdem besteht. Wenn aber bei einem Privatverkauf die Gewährleistung sowieso wirksam ausgeschlossen wurde, dann kommt es auch auf diesen Begriff nicht mehr an.

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