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Auto privat verkauft, jetzt kommt der Käufer mit Anwalt

Themenstarteram 1. September 2013 um 7:40

Hallo zusammen

Mein Problem ist: ende November 2012 habe ich mein Vw Touran privat verkauft,wir haben einen Vertrag geschrieben (steht drin kleingeschrieben ganz oben: mit auschluss der sachmängelhaftung)und auch eine komplette Durchsicht+Probefahrt gemacht. Nun fängt der Spass erst richtig an. Der Käufer ruft zum ersten mal nach ein paar Monaten an und fragt wo der Zigarettenanzünder bleibt (Touran bj. 2003). Dann ruft er nochmal an um mir nur zusagen dass er neue Sommerreifen drauf gemacht hat, obwohl wir am Tisch saßen und ich ihm gesagt hatte dass er neue braucht(zeuge dabei). Dann nächster Anruf, die Klimaanlage funktioniert nicht (am ende war die nur leer). Dann vor einer Woche die Krönung, ruft mich der Käufer an und sagt er habe einen Getriebeschaden(zweimassenschwungrad) und der Schaden sei schon vor dem Verkauf gewesen. Jetzt lässt er mir über den Anwalt einen Brief schreiben(ich soll ihm das geld zurück geben sonst gericht polizei usw...bin ich ein Verbrecher???!!!), ich hätt von allen Mängel gewusst (reifen,zigarettenanzünder,klima leer: Mängel???!!!) sein Mandanten aber arglistig alles verschwiegen. Entschuldigt ein Anruf hab ich noch vergessen,er fragt mich ob der Cd-player nicht selbst gebrannt cds lesen würde, und dann sagt er mir noch er habe so viel stress mit dem Auto, normalerweise ist es bei ihm so das er erst nach 2Jahren geld ausgibt für Reparaturen wenn er ein Auto kauft.

Jetzt nun zu euch, wie soll ich jetzt reagieren???Ich hab nen Anwaltstermin am 10.09.

Ich hab wirklich nicht etwas von diesen Getriebeschaden gewusst. Bin im sommer 08/09.2012 noch ganz gemütlich im Urlaub gefahren. Ich hab den wagen nur verkauft weil ich nicht mehr so ein grosses auto genraucht habe.

Danke an euch allen

Beste Antwort im Thema

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

 

Sehr geehrter HerrXXXXX,

 

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

 

 

gezeichnet Unleserlich

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Hallo S3cuore,

 

ist doch alles i. O., zurück lehnen und abwarten. Wenn das Anwaltsschreiben kommt, alle Ansprüche ablehnen und wieder abwarten. Wenn Klage erhoben wird, selbst einen Anwalt beauftragen.

Gruß

Da kannst Du ganz gelassen bleiben - Ausschluss der Sachmängelhaftung ist vertraglich festgeschrieben. Persönlich würde ich nicht einen Cent zu einem eigenen Anwalt tragen, sondrn dem Herrn Anwalt ein freundliches Schreiben mit der Kopie des Kaufvertrages aufsetzen.

 

Sehr geehrter HerrXXXXX,

 

wie aus beiliegender Kopie des gültigen Kaufvertrages ersichtlich ist, wurde die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen. Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert. Weiterhin wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf durch eine Werkstatt nochmalig überprüft, diese Fakten sind Ihrem mandanten bekannt. Die Geltendmachung nach xxxx Monaten entbehrt jeglicher Grundlage, so dass ich keinerlei Veranlassung sehe, auf irgendgeartete Forderungen einzugehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen zu versuchen, allerding sehe ich diesen Bestrebungen unter Verweis auf den o.g. Kaufvertrag mit höchster Gelassenheit entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Empfehlungen an Ihren Mandanten

 

 

gezeichnet Unleserlich

Da kann ich twinedance nur Recht geben. Allein ... die Nerven! Es gehört schon eine gehörige Portion Nerv um diese Sache so gelassen zu sehen. Erst mal steigt der Blutdruck und man fühlt sich hilflos. Obwohl, die Sache ist so was von klar und dem Anwalt ist die Situation des TE durchaus bewusst. Allerdings lebt ein Anwalt von solchen Aktionen und deshalb wird er schon sehen, dass die Sache weiter geht und er genug verdient. Einschüchterung heißt das auf deutsch. Wer sich einschüchtern lässt, hat schon verloren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann eine Mediation versuchen. Kostet nichts und die Rechtsschutz würde diesen Weg eh empfehlen. Ergo bei der Rechtsschutz anrufen und um Rat bitten, bevor du die Welle machst und einen Anwalt konsultierst und möglicherweise auf den Kosten sitzen bliebst. Geht das schief hat man immer noch den "normalen" Weg mit Rechtsanwalt etc. offen und bekommt auch meist die Eigenleistung erstattet, weil die Vorwürfe haltlos und aus der Luft gegriffen sind.

Meine Vermutung: Der Käufer hatte von vorne herein den Plan den Preis zu drücken! Wenn der Verkäufer darauf herein fällt ... sein Pech!

Eigentlich musst du das Schreiben von twinedance nur kopieren und abschicken. Unterschrift und Absender nicht vergessen

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Ihr Mandant hatte die Gelegenheit, das Fahrzeug ausgiebig zu besichtigen und führte eine Probefahrt durch. Hier wurden die o.g. Mängel nicht reklamiert.

Und mit diesem Satz die Existenz der Mängel zugeben?? Fatal, wenn der Ausschluss nicht richtig erfolgt ist. Genau deshalb gibt es Leute, die sich damit auskennen und genau deshalb sollte man nicht immer alles aus einem Forum kopieren und in die reale Welt tragen. Der TE HAT doch schon einen Anwalt, ich weiß nicht, was es dann hier noch zu diskutieren gibt. Sollte sich der Käufer bzw. dessen Anwalt wirklich melden, dann nimmt er einfach das Schreiben und trägt es zu seinem Anwalt. Alles andere hier können nur Vermutungen und Rätselraten sein, ohne dass konkret was vorliegt, somit die Diskussion total müßig ist...

UPS ... bin noch nicht wach und hatte das mit dem Anwalt "vergessen". Dann erledigt sich mein Beitrag und ich möchte da nicht noch weitere unsinnige Beiträge zu provozieren. DELETE!!!

Nun wird es eine "Schlacht" zwischen den Anwälten geben und nur unnötige Kosten verursachen ... für wen auch immer.

Themenstarteram 1. September 2013 um 8:25

Danke erst mal für die schnelle antwort.auf jeden fall ja ich hab schon am 10.09 einen anwaltstermin,ich habe rechtschutz,das heisst für mich nur 150€ SB. Ich bin aber wirklich am überlegen ob ich selbst so nen brief schreibe.

Danke ihr habt mein WE gerettet

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Und mit diesem Satz die Existenz der Mängel zugeben?? ...

Ich sehe in dem Satz keine Bestätigung der Mängel!

Ich würde aber nie so ein umfangreiches Schreiben an einen Anwalt verfassen. Die Gefahr, dass man sich tiefer reinreitet, steigt mit jedem Satz. Kurz und knapp alle Forderungen zurückweisen und Schluss der Vorstellung.

Gruß

Warum überhaupt auf einen ganz gewöhnlichen Brief reagieren?

Gerade Anwälte wissen das alles außer einer Zustellungsurkunde (gelber Briefumschlag) vor Gericht nur schwer als zugestellt gilt. Bei einem Einschreiben kann man die Annahme verweigern bzw. ist niemand gezwungen sich auf den äußerst beschwerlichen Weg zur nächsten Postfiliale zu machen ;)

Einfach Toter Mann spielen! Der Käufer hat es bereits geschafft dich einzuschüchtern. Warum überhaupt ans Telefon gehen? Warum überhaupt am Telefon eine Konversation führen? Auflegen! Wenn es ein Smartphone ist, such nach einer App die Anrufe gezielt blockiert. Samsung Handys können das ab Werk. Die geben irgendwann entnervt auf.

Themenstarteram 1. September 2013 um 8:38

Also dann lassen wir doch mal die Anwälte bisschen spielen. Ich wollt eben nur wissen ob ich jetzt wirklich ihm sein Geld wieder zurück geben soll.

Danke

Wenn du eh den Anwälten Geld zukommen lassen willst, dann verstehe ich den Sinn dieses Freds überhaupt nicht.

Man lässt eine Versicherung nicht irgendeinen Blödsinn regulieren. Wenn du Pesch hast, kündigen sie dir den Vertrag und stehst bei einem richtigen Problem dumm da.

Gruß

Themenstarteram 1. September 2013 um 8:48

Ja aber was ist jetzt wirklich der sinnvollst schritt??? Ich kenn mich mit der ganzen rechtslage gar nicht aus. WAS SOLL ICH NUN WIRKLICH MACHEN???

Danke

Zitat:

Original geschrieben von S3cuore

WAS SOLL ICH NUN WIRKLICH MACHEN???

Nix.

am 1. September 2013 um 8:54

wurde doch schon geschrieben, zurücklehnen und nichts tun. Auf das Schreiben vom Anwalt musst du gar nicht reagieren, erst auf wichtige Post vom Gericht. Ein Anwalt sendet nur eine Bitte oder ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger. Nichts was wichtig ist und man handeln müsste.

Nach 9 Monaten kann der Käufer sowieso keine Ansprüche mehr geltend machen.

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