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auto ohne zulassung abschleppen

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 11:20

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage:Darf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.

Gruss

narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

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Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist und ich "schiebe" es?

Sieht so aus:

Vorne nicht zugelassenes, aber fahrbereites Fahrzeug

Hinten das zugelassene Fzg., das mit einer Abschleppstange, das vordere Fzg. schiebt

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 19. Mai 2018 um 08:46:56 Uhr:

Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist und ich "schiebe" es?

Sieht so aus:

Vorne nicht zugelassenes, aber fahrbereites Fahrzeug

Hinten das zugelassene Fzg., das mit einer Abschleppstange, das vordere Fzg. schiebt

Hallo Tom.

Früher mußte man auf den Speicher gehen um lange Verschollenes zu finden, heute räubert man im Netz und findet jeden Schei......

Durch den Begriff "Abschleppstange " suggerierst du, dass du ein nicht zugelassenes KFZ abschleppen willst. Dies ist logischerweise nicht möglich da Abschleppen nur für ein havariertes Fahrzeug von der Straße zur Geltung kommt. Und wie kommt ein nicht zugelassenes KFZ auf die Straße?

Beim Schleppen habe ich in der Tat keinen Passus gefunden nachdem das havarierte Fahrzeug gezogen und nicht geschoben werden darf. Das Schieben hat auch seinen Charme und muss nicht gefährlicher als das Ziehen sein. Es gibt Fahrzeuge die sind grundsätzlich über den Anhänger angetrieben (Gelenkbus).

Gruß

Auch wenn das hier ein steinalter Thread ist, sei mir die Frage an meine beiden Vorposter erlaubt: Wie wollt ihr mit einer Abschleppstange, die ja eine bewegliche Verbindung darstellt, denn schieben? Bei einem Gelenkbus ist die Verbindung ja doch ein wenig anders gelöst als nur eine kleine Abschleppstange, die dann noch außermittig sitzt und somit beim Schieben ja noch mehr Unruhe in die beiden Fahrzeuge reinbringt... mal zu schweigen vom rein rechtlichen Aspekt...

Etwas vor dem Fahrzeug schieben halte ich nur bei Rangierarbeiten mit LKW oder Traktoren, die ja eine entsprechende Vorrichtung am Fahrzeug haben, für sinnvoll, im Straßenverkehr halte ich es für nicht praktikabel. Ansonsten bräuchte man ja auch keine Abschleppwagen mehr, sondern könnte die ja wie ein Schubschiff mit dicken Polstern vorne ausstatten, um havarierte Fahrzeuge anzuschieben...

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 19. Mai 2018 um 12:6:42 Uhr:

Bei einem Gelenkbus ist die Verbindung ja doch ein wenig anders gelöst als nur eine kleine Abschleppstange, die dann noch außermittig sitzt und somit beim Schieben ja noch mehr Unruhe in die beiden Fahrzeuge reinbringt...

Warum sollte das nicht gehen? Schon mal im Baustoffhandel (nicht Supermarkt) einen Einkaufswagen mit 2 starren Vorderraedern mit nur einer Hand nur am linken oder rechten Griff geschoben (statt gezogen)? Geht wunderbar. Beim Anschleppen lenkt ja trotzdem der vordere Fahrer, hat also quasi auch starre Vorderraeder.

Rechtlich duerfte es problematisch werden, aber das weiss ich nicht.

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 19. Mai 2018 um 08:46:56 Uhr:

Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist und ich "schiebe" es?

Sieht so aus:

Vorne nicht zugelassenes, aber fahrbereites Fahrzeug

Hinten das zugelassene Fzg., das mit einer Abschleppstange, das vordere Fzg. schiebt

Das wäre ein Schubverband und dafür wirst du keine Zulassung bekommen.

am 19. Mai 2018 um 15:01

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Mai 2018 um 14:49:55 Uhr:

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 19. Mai 2018 um 08:46:56 Uhr:

Wie sieht es denn aus, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist und ich "schiebe" es?

Sieht so aus:

Vorne nicht zugelassenes, aber fahrbereites Fahrzeug

Hinten das zugelassene Fzg., das mit einer Abschleppstange, das vordere Fzg. schiebt

Das wäre ein Schubverband und dafür wirst du keine Zulassung bekommen.

...doch bestimmt, nämlich vom Schifffahrtsamt, da darfste dann mit deinem Schubverband die Bundeswasserstraßen befahren :D

Ob man die Bundeswasserstraßen mit nicht angemeldeten Fahrzeugen befahren darf? Da habe ich so meine Zweifel, auch im Schubverband... ;)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Mai 2018 um 14:49:55 Uhr:

 

Das wäre ein Schubverband und dafür wirst du keine Zulassung bekommen.

Schubverband gibt's ja nur auf dem Wasser.

Wo steht in der StVO, dass man kein Fzg. schieben darf?

Man darf nur nicht schleppen, so stehts zumindest da.

Eine Zulassung dafür will ich nicht, nur schieben und nicht schleppen.

Ich gebe mal zu bedenken, dass der Schiebende gar nicht sehen kann, was sich unmittelbar vor dem Fahrzeug befindet, welches er schiebt.

Auch, wenn es vielleicht nirgendwo schriftlich festgehalten ist, dass das Schieben von KFZ verboten ist, sollte man dies aus sichttechnischen Gründen tunlichst unterlassen. Oder man fährt nach dem Motto:,,Wenns knallt, noch einen Meter!,,

Dann möchte ich aber keinen Beitrag hier darüber lesen, dass die Polizei vollkommen spassbefreit wäre...

Abgesehen davon sind normale Abschleppstangen doch gar nicht auf Schubbelastung ausgelegt. Mal kurz ein defektes Auto rückwärts irgendwo hinrangieren geht vielleicht gerade so. Aber ob so eine Stange auch eine längere Strecke als wenige Meter unbeschadet übersteht - das wage ich doch zu bezweifeln.

Gleiches gilt für die Abschleppösen an den beiden Fahrzeugen.

Da hast du definitiv recht CV626.

Trotzdem hätte diese Variante ihren Charme. Speziell beim bremsen ist es von Vorteil mit dem hinteren Fzg zu bremsen. Hier kommen auch größere Kräfte auf als beim Beschleunigen.

Dem TE geht es jedoch mittlerweile darum ob dies überhaupt zulässig ist.

Gruß

Denke mal, allein aufgrund der stark eingeschränkten Sicht hat sich das Schieben mittels Stange auf wenige Sonderfälle zu beschränken, etwa Liegenbleiber in einspuriger Baustelle, hilfsbereiter Fahrzeugführer direkt dahinter, kein aneinander Vorbeikommen möglich. Dann aber auch mit größter Vorsicht, annähernd Schrittgeschwindigkeit, nur bis zur nächsten Möglichkeit, das angetriebene Fahrzeug an die Spitze zu setzen.

Würde ich auch so sehen. Letztlich wäre das Schieben artverwandt mit andauerndem Rückwärtsfahren. Was die StVO auch außer auf bestimmten Straßen nicht ausdrücklich verbietet; dennoch würde kaum jemand auf die Idee kommen, dass es erlaubt wäre.

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