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auto ohne zulassung abschleppen

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 11:20

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage:Darf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.

Gruss

narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

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Hallo Zusammen,

habe die Möglichkeit bei uns im Dorf einen VW Bus von BJ 95 zu kaufen.

Leider ist das Fahrzeug abgemeldet, hat aber noch bis 06.2012 TüV und keine Mängel, bis auf Riss in der Scheibe + Batterie alle.

Ich würde das Fahrzeug gerne bis zu mir bringen und dann erstmal fertig machen, Ölwechsel etc. und dann erst Februar/März anmelden, um damit nach Spanien zu fahren.

Es gibt die Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen zu kaufen, da das Auto aber nicht direkt angemeldet wird, möchte die Versicherung 60€ also ingesamt +/- 100€.

Wie sieht es denn aus, wenn man ein Auto per Seil abschleppt, muss dafür das gezogene Fahrzeug angemeldet sein?

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass die Person im hinteren Fz. auf jeden Fall KEINEN Führerschein braucht.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Strecke wäre 1,3 Km.

Gruß Alex

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Hi,

erst einmal...wo kein Kläger, da kein Richter und wenn du es so einrichtest, das eine Kontrolle oder Polizeistreife ehr undenkbar ist, leg los.

Rechtlich bewegst du einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum, welcher nicht versichert ist und das ist der Haken.

Normal darfst du den Bus nur auf dem Hänger zu dir verbringen oder ggf. aufgebockt (wie z.B. beim Abschleppdienst).

Also wenn du eh nur ne kurze Strecke hast, machs einfach und hoffe das nicht grade dann ne Streife durchfährt und die dann auch noch nachsieht was ihr da macht.

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

am 7. Dezember 2011 um 21:41

Ja muss zugelassen sein, genauso wie ein Anhänger. Du solltest also das Kurzzeitkennzeichen besorgen. Ist ja jetzt auch nicht die Welt, was da an Kosten anfällt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Hallole

Um zu schleppen brauchst Du eine schleppgenehmigung von Landratsamt , die ist deutlicdh teurer wie eine Kurzeitnummer.. Kennst Du keinen der Dir mit rotem Kennzeichen die kiste FÜR EINEN ZWANZIGER IN DIE KAFFEKASSE eben mal rüberfährt??? Jol.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Wenn das Fahrzeug hinten nicht zugelassen ist, handelt es sich nicht um Abschleppen, sondern um Schleppen und dann ist nicht der Führerschein des hinten sitzenden Lenkers das Problem, sondern der des vorne sitzenden. Der braucht nämlich die alte Klasse 2 (LKW), heute, glaub ich, mindestens C1E.

 

Erwischt werden oder sogar einen Unfall haben ist deutlich teurer als die 100 EUR für das Überführungskennzeichen.

 

Zumal die Versicherung idR den Betrag verrechnet, wenn das Fahrzeug hinterher dort versichert wird.

 

Außerdem ist es auch kein Fehler, das Fahrzeug erstmal 5 Tage zu testen, anstatt im nächsten Jahr nach 100 km auf dem Weg nach Spanien den ADAC rufen zu müssen...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

am 7. Dezember 2011 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

(...)

Außerdem ist es auch kein Fehler, das Fahrzeug erstmal 5 Tage zu testen, anstatt im nächsten Jahr nach 100 km auf dem Weg nach Spanien den ADAC rufen zu müssen...

Sehr guter Hinweis.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

du brauchst Kurzzeitkennzeichen; im Internet mit Versicherung fuer ca. 100 eur zu haben (via Expressversand).

Ich habe es gemacht; heute bestellt, morgen waren sie da; und ab gehter Peter! :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

am 7. Dezember 2011 um 22:59

Kannst dir auch nen Anhänger mieten für 30 EUR, wenn du natürlich:

-Klasse 3/BE hast

-ein Fahrzeug mit AHK

-einen Vermieter in der Nähe

:)

So würde ICH das machen.. aber ich habe alle 3 Sachen auch da/vor der Tür

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Ich würde auch rote Kennzeichen besorgen von nem Autohändler gegen Geld.

Weil WENN wirklich der dumme Fall eintritt und durch irgendeinen blöden Zufall es doch zu einem Unfall auf dem kurzen Weg kommt hast du sowas von die Arschkarte ohne Kennzeichen und Versicherung, das glaubst du gar nicht ...

Mir wäre es das Risiko nicht wert.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

am 8. Dezember 2011 um 0:08

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Kannst dir auch nen Anhänger mieten für 30 EUR, wenn du natürlich:

 

-Klasse 3/BE hast

-ein Fahrzeug mit AHK

-einen Vermieter in der Nähe

 

:)

So würde ICH das machen.. aber ich habe alle 3 Sachen auch da/vor der Tür

Mit Deinem Dicken kein Problem, aber der 318d wird das Ding nicht ziehen dürfen... ;-)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Einzig und allein die Antwort von @Hafi545 ist korrekt; man könnte noch hinzufügen, dass der Führer des geschleppten Fahrzeugs auch die dafür nötige Fahrerlaubnis besitzen muss (im Gegensatz zum Abschleppen!).

Das Verleihen der Roten Kennzeichen ist definitiv verboten - selbst ohne Bezahlung! Eine derartige Überlassung kann geahndet werden.

Diese "Händlerkennzeichen" dürfen (seit ein paar Jahren) nur unter Beisein des Inhabers oder eines Angestellten im Strassenverkehr benutzt werden.

Soweit die rechtlichen Grundlagen - die Handhabung ist meist anders (oft auch aus Unwissenheit).

Jeder sollte wissen, auf was er sich einlässt.

 

Grüsse,   motorina.

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug überführung ohne Kennzeichen - Schleppen?' überführt.]

Das Abschleppen ist nur bei zugelassenen, aber auf Grund eines Defektes fahrunfähigen Fahrzeugen zulässig.

Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, dann ist nur Schleppen erlaubt; dafür benötigt man dann allerdings eine Schleppgenehmigung.

Hallo

Um ein abgemeldetes Auto mit nem anderen PKW abzuschleppen brauchte man früher den LKW Führerschein, wie die gesetzeslage heute ist weis ich leider nicht.

Für Abschleppunternehmer ist das kein Problem wenn der PKW verladen ist.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dw1566

Um ein abgemeldetes Auto mit nem anderen PKW abzuschleppen brauchte man früher...

Bis wann soll das Abschleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges erlaubt gewesen sein?

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