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Auto mit ungarischem Kennzeichen und deutschem Anhänger erlaubt?

Themenstarteram 24. April 2019 um 6:31

Huhu zusammen, leider konnte ich im Netz nichts finden aber vielleicht weiß es hier jemand. Wir haben derzeit Besuch aus Ungarn. Das Auto hat natürlich ein ungarisches Kennzeichen. Meine Frage ist jetzt ob er mit seinem Auto einen Anhänger mit deutschen Kennzeichen innerhalb von Deutschland fahren darf. Mir persönlich würde jetzt kein Grund einfallen warum nicht aber man weiß ja nie. Danke vorab schonmal für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 24. April 2019 um 09:32:27 Uhr:

Problem wird's nur, wenn du als Deutsche/r im ungarischen Auto am Steuer sitzt.

Wurde da schonmal angehalten, mein Bekannter (Ungar) in meinem Auto (Kombi) unterwegs, um was Größeres für sich abzuholen, ich hatte im Gegenzug solange sein Auto . . . wurd ich prompt angehalten : Steuerhinterziehung (ich würde ein Fahrzeug nutzen, für das ich keine Steuer bezahle) . . . aber nach meiner Erklärung mit Autotausch für paar Stunden (also nix Dauerhaftes und ich hab ja ein versteuertes Auto, das ich grad nicht nutze, Steuern sind aber bezahlt und wegen noch nichtmal 50 ct/Tag so'n Aufstand ?) beließen die Polizisten es dann doch bei einer Ermahnung.

Deutschland und seine Bürokratie . . .

Was war am Verhalten der Polizisten bürokratisch und wie wäre das in Ungarn ausgegangen? An anderer Stelle wird sich darüber beklagt, dass ausländische Fahrzeuge auf Dauer in Deutschland genutzt werden. Da wird dann mehr "Bürokratie" eingefordert. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@gast356 schrieb am 25. April 2019 um 20:52:23 Uhr:

...ich würde mich da vorsichtshalber mal beim Zoll informieren, ob es tatsächlich problemlos möglich ist.

Ein Schweizer bzw. jemand mit Wohnsitz in der Schweiz mit ausländischem Auto kann z.B. blöd ausgehen... da hab ich vor Jahren mal davon gelesen, dass das die schweizer Zollbehörden das bei der deutschen Verwandschaft ausgeliehene Auto, gefahren von jemandem mit dauerhaftem schweizer Wohnsitz mal eben voll versteuert haben... Einfuhrumsatzsteuer und so ein Zeug... da kommen ganz schnell ein paar tausender zusammen. ( https://www.beobachter.ch/.../...lenker-darf-ich-deutsche-autos-fahren , https://www.ezv.admin.ch/.../...privater-fahrzeuge-in-der-schweiz.html )

Ganz so krass mag es in D nicht sein... aber lieber vorher fragen, Fußangeln -die teuer werden können- gibts bei rechtlichen Sachen fast überall... wie die Lebenserfahrung lehrt.

https://www.zoll.de/.../auslaendische-fahrzeuge_node.html

Schweiz ist doch ein Sonderfall, da keine EU!

am 25. April 2019 um 19:19

...selbstverständlich, aber bist du sicher, dass es in den deutschen Gesetzen nicht auch irgendwelche Regelungen gibt, die Probleme bereiten können?

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. April 2019 um 21:16:48 Uhr:

...bist du dir sicher, ich würde mich nicht trauen dies zu behaupten.

Daher mein Hinweis -kostet auch nix- z.B. beim Zoll mal eben nachzufragen... die Damen & Herrn dort sind sehr hilfsbereit und geben gerne Auskunft, wie ich bei Anfragen allerdings zu anderen Themaen schon erfahren durfte.

Anfragen von Privatpersonen

Zentrale Auskunft

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Telefon: 0351 44834-510

E-Mail: info.privat@zoll.de

Telefax: 0351 44834-590

Ich bin mir schon deshalb offiziell "nicht sicher", weil wir hier keine Rechtsberatung betreiben. ;) Ein Anruf kann nicht schaden.

 

Grüße vom Ostelch

Hallo zusammen.

Dann behaupte ich mal folgendes bevor hier wieder die Schweiz oder gestohlene deutsche Anhänger an polnischen Zugmaschinen die Runde machen:

Ich darf meines EU Freundes Auto bewegen falls er bei mir auf Urlaub ist. Ich darf jedoch für mich mit dt Wohnsitz kein Auto auf ein anderes EU Land anmelden.

Die in der EU tätige Autovermietung darf anteilig ihre Fahrzeuge auf die entsprechenden EU Länder anmelden. Ich darf diese Kfz dann auch anmieten.

Der ungarische Arbeitgeber darf Baustellen in D mit seinen ungarischen KFZ abarbeiten. Hierbei könnten auch Deutsche diese KFZ fahren.

Ähnlich verhält es sich mit den dazu gehörigen Anhängern.

Usw und so fort.

Oder gilt die EU nur auf dem Papier?

Gruß

Gruß

Also ich traue dem ganzen E.U Zeugs überhaupt nicht, ist nur Abzocke .und wird so gedreht wie man am besten an dem Bürger seine Kohle kommt. Die Engländer machens als einzige richtig !!

Zitat:

@dogge16 schrieb am 26. April 2019 um 17:14:39 Uhr:

Also ich traue dem ganzen E.U Zeugs überhaupt nicht, ist nur Abzocke .und wird so gedreht wie man am besten an dem Bürger seine Kohle kommt. Die Engländer machens richtig

Dogge,

diesmal definitiv keine Zustimmung.

Gruß

Zitat:

@dogge16 schrieb am 26. April 2019 um 17:14:39 Uhr:

Also ich traue dem ganzen E.U Zeugs überhaupt nicht, ist nur Abzocke .und wird so gedreht wie man am besten an dem Bürger seine Kohle kommt. Die Engländer machens als einzige richtig !!

Was hat das jetzt mit unserem Thema zu tun? :rolleyes:

Grüße vom Ostelch

es gab da mal die 24. ausnahmeverordung zur stvzo. die ist jetzt eingegliedert worden. du darfst hinter einem deutschen fahrzeug einen ausländischen anhänger mitführen. umgekehrt war das schon immer problemlos. im übrigen zahlt immer die versicherung des ziehenden fahrzeugs, solange sich ein unmittelbarer zusammenhang im versicherungsfall ergibt.

peso

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