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Auto kaufen ohne Kennzeichen & nicht abgemeldet

Themenstarteram 7. März 2024 um 20:32

Servus zusammen, ich überlege aktuell mir einen neuen Gebrauchtwagen zulegen. Ich habe mir aktuell auch schon ein Fahrzeug rausgesucht, welche sich zeitnah besichtigen werde. Ich habe von dem Verkäufer, Autohandel, bereits Bilder vom Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief erhalten. Darauf ist keine Abmeldung vermerkt. Er hat mir jedoch keine Bilder vom alten Kennzeichen beziehungsweise älteren Kennzeichen geschickt. Meines Wissens nach sind bei einem nicht abgemeldeten Fahrzeug die älteren Kennzeichen zwingend von Nöten, um es wieder zuzulassen. Falls er mir diese Kennzeichen nicht vorweisen kann, würde ich vom Kauf absehen. Würdet ihr das genauso machen.?

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10 Antworten

Natürlich brauchst du die Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Entweder du behältst die Kennzeichen, dann verbleiben sie am Fahrzeug oder du nimmst neue, dann müssen die alten entwertet werden.

Wie soll es denn möglich sein, dass dir jemand ein angemeldetes Fahrzeug verkauft, aber keine Kennzeichen dazu hat?

Sicher, dass der Wagen nicht abgemeldet ist?

Inzwischen geht auch Online An-/Abmeldung... da stempelt auch keiner mehr die Fahrzeugpapiere.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 7. März 2024 um 22:34:48 Uhr:

Inzwischen geht auch Online An-/Abmeldung... da stempelt auch keiner mehr die Fahrzeugpapiere.

Das glaube ich auch. Warum sollte ein Händler ein angemeldetes Fahrzeug besitzen? Das sind unnötige Kosten. Händler haben eigene Kennzeichen, mit denen sie abgemeldete Fahrzeuge fahren können.

Schwer vorstellbar, dass ein Händler ein nicht abgemeldetes KFZ zum Verkauf anbietet.

Warum sollte er? Da würde ihm schon der Vorbesitzer aufs Dach steigen, denn für den läuft die Versicherung und Steuern weiter.

Ausnahme: Der Händler hat den Wagen ganz frisch reinbekommen.

Einfach gucken ob der Sicherheitscode auf der Rückseite freigelegt ist.

Dann ist das Fzg online abgemeldet worden.

Warum fragst du nicht den Hänmdler...was wie warum ?

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 7. März 2024 um 22:43:22 Uhr:

Warum sollte er? Da würde ihm schon der Vorbesitzer aufs Dach steigen, denn für den läuft die Versicherung und Steuern weiter.

... und so ist es mir mal vor etwas über 20 Jahrene rgangen.

Zitat:

Ausnahme: Der Händler hat den Wagen ganz frisch reinbekommen.

Die Krönung war aber, das er einen "frischen Käufer" für den alten Semmel hatte und der Ex so auch mit meiner Anmeldung mind. 1 Woche bewegt wurde. Es ging zum Glück unfallfrei, führte dennoch im Glaspalast zu einem Verkäufer mit hochrotem Kopf ... die tatsächliche Abmeldung erfolgte dann doch zeitnah und der Schaden wurde mir aus privater hand vom Verkäufer ersetzt.

Zitat:

@Sebbi097 schrieb am 7. März 2024 um 21:32:24 Uhr:

Ich habe von dem Verkäufer, Autohandel, bereits Bilder vom Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief erhalten. Darauf ist keine Abmeldung vermerkt. Er hat mir jedoch keine Bilder vom alten Kennzeichen beziehungsweise älteren Kennzeichen geschickt. Meines Wissens nach sind bei einem nicht abgemeldeten Fahrzeug die älteren Kennzeichen zwingend von Nöten, um es wieder zuzulassen. Falls er mir diese Kennzeichen nicht vorweisen kann, würde ich vom Kauf absehen. Würdet ihr das genauso machen.?

Und jetzt habe ich einen irren Gedanken, denn so würde ich das machen: Auto kommt rein, ich kopiere direkt alles (damit ich es eben habe), dann melde ich ab ...

Also woher willst Du wissen, wann die Kopie erstellt wurde?

Nimm das Telefon in die Hand, statt hier so seltsame Threads zu eröffnen.

One-day-wonder? @Sebbi097

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