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Auto in Zahlung gegeben und nun Regress

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 14:53

Hallo zusammen,

wir haben am 12.4.2010 unseren BMW bei einem Autohaus in Zahlung gegeben. Vorher wurde der Wagen vom Servicemeister gecheckt, ober der Betrag, den ich gerne haben wollte gerecht war.

Dann haben wir am 12.4.2010 unseren neuen Wagen abgeholt und den alten BMW beim Händler abgegeben.

Nebenbei bemerkt: ICH BIN PRIVATPERSON!

Heute ruft mich der Händler an und teilte mir mit, dass er einen Interessenten für das Auto habe. Dieser hat dann eine Probefahrt über 2 Tage gemacht und ist dann mit dem Fahrzeug liegen geblieben mit einem Lagerschden im Motor.

Nun kommts:

Jetzt will der Händler von Regress haben, weil wir ihm angeblich einen defekten Wagen in Zahlung gegeben haben.

Wir haben aber ein absolut guten Gewissen gehabt, da der Wagen ohne jegliche Mängel immer seinen Dienst getan hat und wir nun einen anderen Wagen kaufen wollten.

Jetzt seid ihr ander Reihe:

Spinnt der Händler jetzt total?

resi1607

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Januar 2013 um 11:36

Hier nun meine Antwort:

Habe mich beim Händler nie wieder gemeldet und habe auch vom Händler nichts mehr gehört.

Imnachinein habe ich von dritter Seite erfahren, dass an meinem Fahrzeug, welches ich in Zahlung gegeben habe, keinerlei Schäden gewesen sind.

Was der Händler damit erreichen wollte ist ja klar; Preisreduzierung oder sonst was.

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So wie der Sachverhalt vom TE geschildert wurde, wird eine Betrugsanzeige gegen den Händler nichts bringen.

Die Aussagen des Händlers gegenüber dem TE

Zitat:

"Jetzt will der Händler von Regress haben, weil wir ihm angeblich einen defekten Wagen in Zahlung gegeben haben"

 

und die spätere Aussage von dritter Seite:

Zitat:

"Imnachinein habe ich von dritter Seite erfahren, dass an meinem Fahrzeug, welches ich in Zahlung gegeben habe, keinerlei Schäden gewesen sind"

sind viel zu schwammig und zu allgemein, als dass man hier dem Händler eine betrügerische Absicht nachweisen kann. Der Händler kann sich mit einem einfachstem "Irrtum über den Motorenzustand beim Telefonat mit dem TE" herausreden, wofür auch spricht, dass er außer einem einzigen Anruf nicht weiter auf Regress gepocht hat.

N.T.

am 3. Januar 2013 um 23:33

Darum lasse ich mir immer alles schriftlich geben. Im Zweifelsfall darf es dann der Anwalt regeln. Mit Schriftstücken können die aber in der Regel effektiver arbeiten.

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