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Auto gekauft, nach 40km Motorkontrolleuchte an!

Hallo zusammen,

Wir haben für meine Freundin einen Polo Bj. 2004 gekauft.

Nach dem wir das Auto abgeholt haben, hat auf dem Weg nach Hause ca. nach 40km Motorkontrolleuchte und EPC geleuchtet. Ich habe sofort den Verkäufer angerufen aber er hat nicht antwortet.

Am nächsten Tag war die Warnung weg..Nach ein paar Stunden ist sie aber wieder gekommen.

Dann habe ich den Fehlerspeicher in der Werkstatt auslesen lassen.

Da ergab sich:

- Schalter vom Geschwindigkeitsregelungsanlage defekt

- ein Fehler, dessen Grund ein defekter Luftmassenmesser sein kann.

Ich habe ihm gestern noch mal angerufen und gefragt, was das sein kann, was er machen können?

Der Verkäufer war ein Karroserieinstandsetzer und hat das Auto privat verkauft. Das Auto war nicht auf ihm zugelassen. Auf dem Kaufvertrag steht nichts über Garantie oder Gewährleistung.

Der Meinte, der kann den Fehlerspeicher bei der Nachbarwerkstatt löschen lassen..wenn es aber noch mal auftritt, dann haben wir Pech gehabt.

Ist es wirklich so?

Haben wir Pech gehabt oder haben wir rechtliche Ansprüche?

Es kann sein, dass der Fehler mit Luftmassenmesser nach dem Löschen nicht mehr vorkommt.

Aber der Schalter vom Tempomat ist 100% defekt.

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Und wenn sich der Verkäufer weigert die Kosten zu übernehmen, muss ihm der TE nur diesen Screenshot unter die Nase halten, und ihm sagen dass HairyOtter gesagt hat er müsse zahlen.

Was er dann schreckensbleich natürlich sofort tut.

Oder wie stellst Du dir den Ablauf genau vor?

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Ich sehe das so.

Der Vorbesitzer wusste von diesem Problem.

-Loschen des Fehlerspeichers, OBD2 Scanner oder Disconnect the Battery.

Wenn der Motor Kalt ist, lauft dieser in "open loop". Es werden nur einige Parameter benutzt zur Motorsteuerung.

Wenn der Motor richtig warm ist, geht dieser in "closed loop", und benutzt alle Parameter und gibt dir die enstsprechenden Codes.

Generic

http://www.hptuners.com/.../vcm_editor_parameters_gm_eng_fuel_loop.htm

Rudiger

 

gelöscht

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist der Vorbesitzer im Brief der Verkäufer?

Nein. Er meinte, dass er das Auto für seine Kunden gekauft hat aber hat sich später irgendwie entschieden es weiterzuverkaufen

Dies ist doch für mich ein gewerbliches Handeln mit den entsprechenden Konsequenzen bezüglich Gewährleistung.

Vielleicht hilft es!! Aber ich glaube von einem Anwalt wärst Du besser beraten, auch wenn wieder viele auf mich schimpfen werden.

LEjockel

http://autorecht-online.info/...-der-gewaehrleistung-bei-gebrauchtwage

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist der Vorbesitzer im Brief der Verkäufer?

Nein. Er meinte, dass er das Auto für seine Kunden gekauft hat aber hat sich später irgendwie entschieden es weiterzuverkaufen

JAU!!!

Es wird so gewesen sein, wie fast immer, der Wagen hatte einen Unfallschaden - ist ja auch im Kaufvertrag dokumentiert - wurde vom Verkäufer aufgekauft, instand gesetzt und anschließend wurde das Fahrzeug verkauft. Möglicherweise an der Steuer vorbei, deshalb die Story mit Privatverkauf und um möglche Garantie/Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Schön doof wenn man darauf reinfällt. Sorry.

Wenn ich lese welche (Unfall) Schäden der Wagen hatte ... wird mir übel. Ein Ford Escort, bei einem FORD Händler gekauft, hatte im handschriftlichen Kaufvertrag auch Türe und Kotflügel vorne LINKS kaputt. Nach dem endgültigen Kauf gab's einen getippten Kaufvertrag und nach einem Unfall gab's da sböse erwachen. Der Wagen MUSS eine kapitallen Frontzusammenstoß gehabt haben wobei die Karosserie sich verzogen hatte. Konsequenz? Keine, weil ich einen absolut unfähigen Anwalt konsultiert hatte, dem es nur um seinen Reibach ging, und weniger darum mir zu meinem Recht zu verhelfen.

Mir riecht es zu viel nach Betrug.

Naja wer nen Unfallwagen kauft muss eben damit rechnen das da noch mehr dran sein könnte.

 

Du hast den Wagen unter ausschluss der Gewährleistung gekauft und beim Kauf nicht genug aufgepasst, daher wirst du den Schaden selbst tragen müssen, was aber nichts gravierendes sein dürfte dem Fehlerspeicher nach zu urteilen.

Klar kannst du versuchen dem Verkäufer was nachzuweisen wegen gewerblichem handel, aber ist dir das die Zeit und den Aufwand wert bei einem 9 Jahre alten Unfallauto für 2300€?

 

Frag mal lieb beim Verkäufer an ob er dir mit 100€ entgegenkommt, mehr als nein sagen kann er nicht.

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Ist der Vorbesitzer im Brief der Verkäufer?

Nein. Er meinte, dass er das Auto für seine Kunden gekauft hat aber hat sich später irgendwie entschieden es weiterzuverkaufen

Na dann müsste ja eigentlich alles klar sein.

Auto wurde gewerblich bzw. in gewerbl. Interesse angekauft und wird jetzt privat verkauft. Das ist für mich eindeutig eine unzulässig Umgehung der Gewährleistungspflicht.

Ich würde den Verkäufer genau damit konfrontieren, den Vertrag für nichtig erklären und die Rückabwicklung zzgl. der Auslagen wie Zulassung verlangen. Und das ganze schriftlich.

Wenn es zu keiner Einigung kommt würde ich mich von einem Anwalt beraten bzw. vertreten lassen.

Und zur Ergänzung noch einen kleinen Hinweis an das Finanzamt geben...

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

Du hast den Wagen unter ausschluss der Gewährleistung gekauft und beim Kauf nicht genug aufgepasst, daher wirst du den Schaden selbst tragen müssen, was aber nichts gravierendes sein dürfte dem Fehlerspeicher nach zu urteilen.

Klar kannst du versuchen dem Verkäufer was nachzuweisen wegen gewerblichem handel, aber ist dir das die Zeit und den Aufwand wert bei einem 9 Jahre alten Unfallauto für 2300€?

Frag mal lieb beim Verkäufer an ob er dir mit 100€ entgegenkommt, mehr als nein sagen kann er nicht.

Der Verkäufer betreibt ein Gewerbe, noch dazu in der KFZ-Branche. Wenn er ein Fahrzeug verkauft und dafür einen Standardvertrag für Privatpersonen her nimmt, dann geht das nun einmal nicht so einfach.

Dafür gibt es geltendes Recht.

Ich würde den Vorbesitzer, der im KFZ Brief steht, anrufen, den Fall kurz schildern und fragen, ob die Leuchte vor dem Verkauf an den Händler schon geleuchtet hat. Sollte er das bestätigen, würde ich beim Verkäufer auf einen Austausch des Luftmassensensors drängen.

Ob man bei einem 75 PS-Polo wirklich einen funktionierenden Tempomat braucht, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von lancia56

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

Nein. Er meinte, dass er das Auto für seine Kunden gekauft hat aber hat sich später irgendwie entschieden es weiterzuverkaufen

Na dann müsste ja eigentlich alles klar sein. Auto wurde gewerblich bzw. in gewerbl. Interesse angekauft und wird jetzt privat verkauft. Das ist für mich eindeutig eine unzulässig Umgehung der Gewährleistungspflicht.

Ich würde den Verkäufer genau damit konfrontieren, den Vertrag für nichtig erklären und die Rückabwicklung zzgl. der Auslagen wie Zulassung verlangen. Und das ganze schriftlich. Wenn es zu keiner Einigung kommt würde ich mich von einem Anwalt beraten bzw. vertreten lassen.

Das sehe ich ähnlich. Wobei m. E. nicht nur die Gewährleistungspflicht umgangen wurde. Als Gewerbetreibender müsste er auch MWSt abführen.

Ich würde mit dem Verkäufer sprechen. Und ihm eine sofortige Rückabwicklung vorschlagen. In seinem eigenen Interesse. Denn ich würde ihm erläutern, dass ich anderenfalls einen Anwalt mandatieren würde. Würde er auch den Anwalt ignorieren, käme es zum Klageweg. Vor Gericht wäre dann nicht nur die Gewährleistung sondern auch die nicht abgeführte Steuer ein Thema. So täte ich es machen.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Ob man bei einem 75 PS-Polo wirklich einen funktionierenden Tempomat braucht, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Das ist genauso wie der Spruch "is' ja kein Neuwagen". Sicherlich ist er das nicht.

Aber: Was dran ist und nicht als vorher defekt bekannt, hat entsprechend des Alters zu funktionieren. Egal ob 34 PS oder 612 PS. Und wenn das Auto einen Tempomaten hat - also hat der zu funktionieren. ich habe auch einen Tempomaten im elf Jahre alten Kompaktklassewagen, der funktioniert tadellos.

Also, was ist denn das für ein Argument?

:confused:

cheerio

Vielen Dank für euere Antworte

Die sind sehr hilfreich..

Aber manche Kommentare kann ich nicht verstehen:

- Wenn das Auto keinen hohen Wert hat, muss man auf seine Rechte verzichten?

Es kostet wahrscheinlich 300-400eu, wenn ich diese Mängel beheben lassen möchte. Wenn ich darüber erwähnt wurde, würde ich mich für das Fahrzeug nicht interessieren.

- Wer einen Unfallwagen kauft blabala.....

Am Auto wurden zwei Teile nachlackiert. Was hat das mit dem genannten Mängel zu tun?

Das Thema ist nicht, dass wir das Tempomat nutzen wollen.

Das ist ein Defekt am Auto, das nicht erwähnt wurde und deswegen ist die MKL an und es ist kein gutes Gefühl nach einem Autokauf sofort die MKL leuchtet.

Wenn dazu noch LMM defekt ist, dann haben wir später seriösere Probleme mit dem Motor.

und wenn ich irgendwann das Auto verkaufen soll, dann hat es mit leuchtender MKL relativ niedrigen Wert.

 

Ich habe das Thema erstellt um zu wissen, wie die rechtliche Lage aussieht..ob ich Pech oder Recht habe :)

Zitat:

Aber manche Kommentare kann ich nicht verstehen:

 

- Wenn das Auto keinen hohen Wert hat, muss man auf seine Rechte verzichten?

ja, solche Aussagen verstehe ich auch nicht, sind leider immer die gleichen verdächtigen

Sachmängelhaftung (sofern sie hier denn überhaupt zutrifft) hin oder her:

Bei einem knapp 10 Jahre alten Polo mit fast 150000km geht so ein Luftmassenmesser schon mal kaputt.

Ich halte das eher für einen üblichen Verschleißschaden als für einen Mangel.

Meiner Meinung nach hat der Käufer hier Pech gehabt, sowas passiert eben bei einem alten Auto.

 

Zitat:

Original geschrieben von acmt83

 

- Wenn das Auto keinen hohen Wert hat, muss man auf seine Rechte verzichten?

Nein, jedoch stellt sich bei einem älteren billigen Wagen die Frage, ob man diese vermeintlichen "Rechte" denn überhaupt hat.

Bei einem Jahreswagen mit 10000km und für 40000 € wird jeder Sachverständige weit weniger Verschleißschäden, bzw. Mängel für akzeptabel halten, als beim 15 jährigen 250€ Vierthandfiesta,

Sich auf den Rechtsweg einen Neuwagen zum Schnäppchenpreis zu erstreiten funktioniert naturgemäß eher selten.

Aber auf einen Versuch käme es sicher an.

Hat der Tempomat denn eigentlich bei der Probefahrt funktioniert?

Übrigens: Einen LMM für diesen Allerweltsmotor bekommst Du für einen "fünfer" bei jedem Verwerter. Einbau eine Viertelstunde. Vielleicht wäre das eine Alternative?

Schlag dem Verkäufer (er scheint ja vom Fach zu sein) vor die Teile zu besorgen, er soll sie einbauen.

Würde mich wundern, wenn er nein sagt (sofern nicht im Vorfeld einiges an Geschirr zerbrochen wurde).

Ein Tempomat ist kein Verschleißteil.

Und im Gegensatz zum LMM, den man selbst als jemand mit zwei linken Händen relativ simpel selbst austauschen kann, ist das beim Tempomaten schwieriger.

Nicht jeder hat die Nerven und das Geschick, eventuell Lenksäulenverkleidungen und den kompletten Fußraum zu demontieren, denn ich glaube, bei dem Polo war der Tempomat links im Blinkerhebel integriert.

Kann auch der Kupplungsschalter sein, der gehört ja zur Tempomatfunktion dazu und ist eine Fehlerquelle mehr.

Klar sind das keine riesen Materialsummen, aber das ist eben die Arbeit, die das Ganze so nervig macht.

Wobei ich persönlich, und ich kaufe zur Not auch im Internet, LMM, Kurbelwellen-/Nockenwellensensoren usw. lieber original und neu kaufe.

Denn billige Nachbauten von e*ay oder gebrauchte LMM vom Schrott halten zwei, drei Wochen und dann fährt das Auto wieder wie ein Sack Nüsse. Das ist die Lauferei auf dem Schrottplatz nicht wert. Und wie gesagt, ich kaufe günstig, wie es nur geht.

Und ich bleibe dabei, egal ob Polo oder A8, was dran ist, hat zu funktionieren. Sonst kann man sich auch ein 700 Euro Auto kaufen, wo dann wirklich u.U. nichts geht.

Heutzutage stehen Zehnjährige ganz anders da als Zehnjährige vor zwanzig Jahren. Damals waren das durchgerockte Teile, heute ist selbst ein Polo mit 144.000 noch in seinen besten Jahren. ;)

Problem ist nur: Was steht im Kaufvertrag? Ist der Vertrag nichtig, weil der Verkäufer ein Kfz-Gewerbe hat und unzulässig die Gewährleistung umgehen will? Das ist dann eher etwas für den Anwalt.

cheerio

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